Aktuelle Bilanz der LDS-Ausländerbehörde:
Mit Stand vom 30. September 2015 halten sich im Landkreis Dahme-Spreewald 5.152 Ausländer auf. Das sind 3,2 Prozent von der Gesamtbevölkerung, die ca. 162.000 Personen im Landkreis beträgt. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte der Landkreis in diesem Jahr 1.108 Asylantragsteller zugewiesen bekommen. Sie nehmen einen Anteil von 0,7 Prozent an der Einwohnerzahl ein. Weitere 200 Asylbewerber (und damit 0,1 Prozent der Gesamteinwohner) sind vollziehbar ausreisepflichtig und halten sich noch im Landkreis auf.
LDS setzt auf freiwillige Ausreisen
Unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage hat die zielgerichtete, konsequente Beratung in der Ausländerbehörde für ausreisepflichtige Personen aus sicheren Herkunftsländern wie Albanien, Serbien und Mazedonien dazu geführt, dass im Jahr 2015 bereits 156 Personen (68,1%) durch freiwillige Ausreise die Bundesrepublik Deutschland und damit den Landkreis Dahme-Spreewald verlassen haben.
Gegenwärtig werden keine weiteren Zuweisungen von Personen aus den sicheren Herkunftsstaaten zugewiesen. Ziel der Ausländerbehörde ist es, die restlichen etwa 73 Personen aus diesen sicheren Herkunftsstaaten zeitnah, möglichst bis Mitte November 2015, zur Ausreise zu bewegen. Für die Rückführungen entstehen dem Landkreis keine Kosten. Der Transfer in die Heimatländer erfolgt ausschließlich mit dem Bus. Die finanziellen Aufwendungen werden von der Internationalen Organisation für Migration (IOM) getragen. Der Zeitaufwand für die Organisation der Rückführungen ab Einverständnis zur freiwilligen Ausreise beträgt ca. 10 Tage.
Fehlende Reisedokumente erschweren Abschiebungen
Bei anderen Varianten der Rückführung in die Heimatländer, zum Beispiel Abschiebungen, verlängert sich allein der Planungsvorlauf durch Beteiligung der Landes- und Bundespolizeibehörden pro Person bzw. Familienverband auf ca. einen Monat plus weitere ca. vierzehn Tage für die Flugplanungen und Buchungen. Die Kosten für eine Abschiebung ohne Einrechnung der Personalkosten der Ausländerbehörde würden sich etwa um ein Vierfaches erhöhen. Für die betroffenen Ausreisepflichtigen sind gültige (visafähige) Reisedokumente als zwingende formale Ausreisevoraussetzungen notwendig.
Diese sind in den meisten Fällen, bei ca. dreiviertel der betreffenden Personen, nicht vorhanden. Eine zwangsweise Rückführung in Form der Abschiebung mit den dazu gehörigen Maßnahmen, wie Abschiebehaft, ist somit praktisch unmöglich.
Ausweisung nach Dublin-Übereinkommen
Neben den freiwilligen Ausreisen werden Maßnahmen zur Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer unter Berücksichtigung der jeweiligen Sach- und Rechtslage eingeleitet.
Die Mitarbeiter der Ausländerbehörde unternehmen erhebliche Anstrengungen zur Umsetzung des europäischen Asylrechts, insbesondere zur Durchführung des Dubliner Übereinkommens (DÜ-Verfahren). Asylbewerber, die in anderen EU-Staaten registriert sind oder bereits in diesem Staat einen Asylantrag gestellt haben, sind verpflichtet, das Asylverfahren nach EU-Recht dort durchführen zu müssen.
Insgesamt wurden von der LDS- Ausländerbehörde in diesem Jahr bis zum 20. Oktober 131 Dublin-Übereinkommen Verfahren eingeleitet. Dies geschah im Benehmen mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Für etwa 60 der genannten Verfahren laufen die Vorbereitungen bis hin zur Flugbuchung. In lediglich sieben Fällen erfolgte bereits eine erfolgreiche Überstellung in den entsprechenden EU-Staat. Davon wurden zwei Überführungen auf freiwilliger Basis, drei Überführungen mit Unterstützung der Bundes- und Landespolizei und zwei Überführungen aus der Sicherungshaft durchgeführt. Innerhalb von einer Woche kehrten drei der überführten Personen in den Landkreis zurück. In weiteren 53 Fällen entzogen sich die Betroffenen der gesetzlich bestehenden Verpflichtung zur Überstellung durch zeitweises Untertauchen, Einweisung in Krankenhäuser oder sogenanntes Kirchenasyl.
Insgesamt 237 Ausreisen in diesem Jahr
Insgesamt wurden im Jahr 2015 in der Ausländerbehörde 237 aufenthaltsbeendende Maßnahmen vorbereitet. Freiwillig ausgereist sind davon 177 Personen und für weitere 60 Personen im DÜ-Verfahren wurden die Vorbereitungen getroffen. Das entspricht einer durchschnittlichen monatlichen Rückführung von ca. 23,7 Personen im Jahr 2015. Dem gegenüber stehen die durchschnittlich monatlich registrierten Zuweisungen von 110,8 Asylantragstellern im Landkreis.
200 Ausreisepflichtige halten sich noch im LDS auf
Trotz der eingeleiteten Maßnahmen sind im Landkreis noch ca. 200 vollziehbar Ausreisepflichtige registriert. Davon sind 66 Personen nicht auffindbar und halten sich illegal in Deutschland auf. Diese Personen sind nach den geltenden Bestimmungen über die Landespolizei zur Fahndung ausgeschrieben. Die restlichen 134 Personen sind tatsächlich anwesend. Eine Rückführung ist bei 100 Betroffenen wegen fehlender Reisedokumente nicht möglich. Die vom Gesetz vorgeschriebenen Passbeschaffungsmaßnahmen wurden eingeleitet.
Bei weiteren 34 Personen liegen krankheitsbedingte oder dem Schutz des Grundgesetzes unterliegende Abschiebehindernisse vor.
LDS profitiert von ausländischen Fachkräften
Im Wege besonderer Aufnahmeerlasse der Bundesregierung wurden bis zum 20. Oktober 2015 insgesamt sechzehn Personen, zum Teil hochqualifizierte syrische Fachkräfte, unter anderm Ärzte, im Landkreis aufgenommen. Es handelt sich um zwei Familien mit Kindern und ein Ehepaar.
Trotz der derzeit steigenden Asylbewerberanträge führt die Ausländerbehörde weiterhin ihre Arbeit mit den weiteren im Landkreis gemeldeten ausländischen Mitbürgern, darunter ca. 2.255 Ausländer und ca. 1.697 EU-Bürger, auf hohem Niveau fort. Gegenwärtig betreuen fünf Mitarbeiter ca. 4.000 ausländische Mitbürger. So wurden bisher im Jahr 2015 Aufenthaltstitel für rund 300 Studenten und Schüler an der TH Wildau bzw. am Privatgymnasium „Villa Elisabeth“ erteilt sowie ca. 200 Gastwissenschaftler des Institutes „Desy“ in Zeuthen betreut und für etwa 80 kubanische Künstler und Artisten bei Tropical Islands Visa- bzw. Aufenthaltstitel ausgestellt.
Weiterhin wurden im Jahr 2015 diverse ausländische medizinische Fachkräfte, zum Teil mit ihren Familien, im Landkreis registriert, um eine Facharztausbildung in den Kliniken in Lübben, Luckau und Königs Wusterhausen fortführen zu können.
Etwa 100 Aufenthaltserlaubnisse erteilt
Die Mitarbeiter der Ausländerbehörde betreuen auch „ehemalige Asylbewerber“, denen durch die Entscheidung des BAMF die „Flüchtlingseigenschaft“ zuerkannt wurde. So wurden bis jetzt für etwa 100 Personen, hauptsächlich syrischer Herkunft, Verfahren zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis durchgeführt und die entsprechenden Aufenthaltstitel erteilt. Für etwa 40 weitere Personen laufen bereits entsprechende Verfahren. Das entspricht einer Quote von 29,8 % der dem Landkreis im Jahr 2015 zugewiesenen syrischen Flüchtlinge.
Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass insbesondere in den Monaten September/Oktober diesen Jahres etwa 180 der insgesamt 470 syrischen Flüchtlinge zugewiesen wurden, zeigt die erzielte Quote, dass die Ausländerbehörde hier zeitnah und schnell die erforderlichen Aufenthaltstitel erteilt und somit die erste Phase der Integration in unsere Gesellschaft einleitet.
Zusammenarbeit mit Arbeitsvermittlern
Darüber hinaus hat die Ausländerbehörde die Mitarbeiter der für die Arbeitsvermittlung zuständigen Behörden des Landkreises (Arbeitsagentur und Jobcenter) geschult, um gezielt die erforderlichen arbeitsmarktwirksame Beratungs- und Projektangebote vorbereiten zu können. Daneben besteht zwischen der Arbeitsagentur, dem Jobcenter und der Ausländerbehörde ein regelmäßiger Informationsaustausch, um die Betroffenen frühzeitig zu mobilisieren und eine schnelle Integration zu fördern.
Quelle: Landkreis Dahme-Spreewald