Die aufgrund der anhaltenden Trockenheit durch die Untere Jagdbehörde des Landkreises Spree-Neiße im Benehmen mit der Unteren Naturschutzbehörde gemäß § 41 Abs. 4 Jagdgesetz für das Land Brandenburg (BbgJagdG) festgesetzte Notzeit für alle Wildarten, wird mit Wirkung vom 12. September 2015 widerrufen.
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Quelle: Pressestelle Landkreis Spree-Neiße