Zum 1. Juli 2015 hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Förderung energetischer Sanierung und den energieeffizienten Neubau erstmals auch auf Nichtwohngebäude ausgedehnt. Ab jetzt können neben Wohngebäuden auch gewerbliche und kommunale Gebäude über die KfW-Förderprogramme energieeffizient saniert und errichtet werden. Ab August 2015 werden außerdem die Konditionen der bestehenden Programme für Wohngebäude noch einmal deutlich verbessert. Die KfW stellt dann u.a. für die energetische Sanierung von Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Mehrfamilienhäuser privater Wohneigentumsgemeinschaften bis zu 30.000 € pro Wohneinheiten bereit. Für gewerbliche Gebäude sind Tilgungszuschüsse von bis zu 17,5 % möglich.
Profitieren Sie von den Neuerungen der KfW–Förderung und lassen sich vom Sanierungsmanagement Finsterwalde beraten. Die DSK GmbH & Co. KG berät Eigentümer und Vorhabenträger der Innenstadt jeden Dienstag zwischen 13-17 Uhr im Rathaus (Raum 3).
Bild: Die Förderung von energetischer Sanierung in der Innenstadt wird deutlich erhöht.
Quelle & Foto: Stadtverwaltung Finsterwalde