Brandenburgs Wissenschaftsministerin Sabine Kunst hat den einstimmigen Beschluss des Bundesrates zur Änderung des Artikel 91b des Grundgesetzes und die daraus folgende Lockerung des so genannten Kooperationsverbotes begrüßt.
Die Ministerin erklärte:
VollzeitBewerbung bis 31.12.Projektingenieur Verfahrenstechnik (m/w/d)LEAG Clean Power GmbH · CottbusZur Stelle →Alle 415 Stellen in Südbrandenburg →„Mit der Änderung des Grundgesetzes können Bund und Länder künftig dauerhaft in Wissenschaft, Forschung und Lehre zusammenarbeiten. Die Neuregelung ermöglicht eine stärkere Kooperation über die bereits vereinbarten Pakte, etwa den Hochschulpakt oder den Pakt für Forschung und Innovation, hinaus. Besondere Effekte kann die Regelung z. B. bei der Kooperation von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen bringen, etwa bei der Schaffung regionaler Verbünde. Diese sind z. B. sinnvoll, um übergreifende Forschungsschwerpunkte mit geballter Kraft und einer noch größeren wissenschaftliche Breite bearbeiten zu können. Das eröffnet uns auch im Land Brandenburg zusätzliche Möglichkeiten. Zudem erhoffe ich mir zusätzliche Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs.“
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Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur















