Die Stadt Finsterwalde weist darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II ausschließlich in der Zeit vom 31.12.2014, 0.00 Uhr bis 01.01.2015, 24.00 Uhr erlaubt ist.
Quelle: Stadt Finsterwalde
Die Stadt Finsterwalde weist darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II ausschließlich in der Zeit vom 31.12.2014, 0.00 Uhr bis 01.01.2015, 24.00 Uhr erlaubt ist.
Quelle: Stadt Finsterwalde
Hier bekommt ihr unsere Eventübersicht für das Wochenende in unserer Lausitzer und Südbrandenburger Region. Vollständigkeit ist natürlich nicht garantiert. Viel...
Endspurt für den neuen Edeka-Markt in Schipkau, die finale Bauphase läuft nach Plan. Am 28. Oktober soll der neue und...
In der Leipziger Straße in Cottbus haben am Montag Bauarbeiten begonnen. Zwischen Vetschauer Straße und Senftenberger Straße wird der Asphalt...
In Branitz rollen ab dem 15. September die Bagger an: Mit der Vermessung und Lotung des Seebodens beginnt die Entschlammung...