Um die Angelfischerei ausüben zu können, ist die Entrichtung einer Fischereiabgabe bei der Unteren Jagd- und Fischereibehörde notwendig. Für den Nachweis erhalten Sie eine Fischereiabgabemarke, welche auf eine Nachweiskarte geklebt wird. Ab sofort sind die Fischereiabgabemarken für das Kalenderjahr 2015 bzw. 2015 – 2019 bei der Unteren Fischereibehörde des Landkreises Spree-Neiße, Heinrich-Heine-Str. 1 in 03149 Forst (L.) erhältlich.
Die Höhe der Kosten für die Fischereiabgabe beträgt:
für Personen nach dem vollendetem 18. Lebensjahr für das Kalenderjahr 2015 – 12,00 EUR
für Personen nach dem vollendetem 18. Lebensjahr für das Kalenderjahr 2015 bis 2019 – 40,00 EUR
für Kinder und Jugendliche (8. – 18. Lebensjahr) für das Kalenderjahr 2015 – 2,50 EUR
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Quelle: Landkreis Spree-Neiße


















