Mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 sind Kinder, die in der Zeit vom 01. Oktober 2014 bis 30. September 2015 das 6. Lebensjahr vollenden, schulpflichtig.
Gemäß § 37 Absatz 1 und 2 des Brandenburgischen Schulgesetzes besteht für alle Vorschulkinder des Landes Brandenburg die Pflicht zur Teilnahme am Verfahren der Sprachstandsfeststellung und bei festgestelltem Sprachförderbedarf die Teilnahme an einem Sprachförderkurs.
Befreit davon sind Kinder, die eine Kindereinrichtung außerhalb des Landes Brandenburg besuchen, sich in sprachtherapeutischer Behandlung befinden und bei denen aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung eine Sprachförderung nicht durchgeführt werden kann.
Bis zum 30. November 2014 findet in den Kindertagesstätten der Stadt Spremberg die Feststellung des Sprachstandes statt. Näheres zum Inhalt und Ablauf können Eltern/Personensorgeberechtigte den entsprechenden Aushängen in der jeweiligen Kindereinrichtung entnehmen.
Eltern, deren Kinder Kindertagesstätten in anderen Gemeinden Brandenburgs besuchen, wenden sich zur Feststellung des Sprachstandes und falls erforderlich, zur Teilnahme ihres Kindes an der Sprachförderung, vertrauensvoll an die Leiterin der jeweiligen Einrichtung.
Die Sprachstandsfeststellung für Kinder, die keine Kindereinrichtung besuchen, findet nach individueller Absprache bis 30. November 2014 in der Kita Kollerberg, Kollerbergring 59, in Spremberg statt.
Zur Terminabsprache wenden sich Eltern/Personensorgeberechtigte dieser Kinder an die Leiterin der Kita, Gudrun Richter. Sie ist erreichbar unter der Telefonnummer 03563/2559.
Die Teilnahme am Verfahren begründet für diese Kinder nicht den Abschluss eines Betreuungsverhältnisses mit einer Kindertagesstätte.
Quelle: Stadt Spremberg