Neuregelung bei altersbedingter Makuladegeneration gilt ab 1. Oktober 2014
Schon seit einigen Jahren leidet Erna L. an einer altersbedingten Makuladegeneration (kurz: AMD). Deshalb muss ihr der Arzt regelmäßig ein Medikament in die Augen spritzen. Zwar schlägt die Behandlung gut an, jedoch ist die Kostenerstattung bei der Krankenkasse bisher sehr aufwendig. Dies ändert sich ab dem 01. Oktober 2014. Denn ab da an kann der Arzt die Behandlung direkt mit der Krankenkasse abrechnen. Auch entfällt dabei der Extra-Antrag bei der Kasse auf Erstattung der Kosten.
Leider hat die Neuregelung einen Haken: Viele Patienten bekommen diese Spritzen in einer Augenklinik im Krankenhaus. Das war bisher möglich, weil die Krankenkassen mit diesen Kliniken Verträge abgeschlossen haben. Nun verlieren diese ihre Gültigkeit. Um Versorgungslücken zu vermeiden, gilt bis zum 31. März 2015 eine Übergangsregelung, so dass Patienten bis zu diesem Stichtag noch von ihrem bisherigen Arzt behandelt werden können. Möchte dieser die Anwendung mit Spritzen weiter durchführen, muss er einen entsprechenden Antrag bei der Kassenärztlichen Vereinigung stellen. Und das am besten rechtzeitig, denn die Bewilligung kann dauern.
Andrea Fabris von der Unabhängigen Patientenberatung in Potsdam: “Erna L. sollte sich wie alle anderen Patienten, die wegen einer AMD mit Spritzen behandelt werden bei Ihrem Arzt und der Krankenkasse erkundigen, wie die Behandlung fortgeführt wird. „
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Quelle: Unabhängige Patientenberatung Deutschland