Ob winterfeste Beete, sicher verstaute Gartenmöbel oder Reifenwechsel beim Auto: Damit die kalte Jahreszeit kommen kann, gibt es im Herbst einiges vorzubereiten. Überprüft werden sollte dabei auch die eigene Hausapotheke – bevor sich der erste Schnupfen ankündigt. Um das Medikamentenschränkchen auf den neuesten Stand zu bringen, hat die Landesapothekerkammer Brandenburg
eine Checkliste zusammengestellt.
1. Sind die Medikamente richtig gelagert?
Arzneimittel halten sich am besten, wenn sie trocken, kühl und dunkel aufbewahrt werden. “Das Bad ist der ungünstigste Ort für die Hausapotheke, da es zu warm und die Luftfeuchtigkeit zu hoch ist”, erklärt Apothekerin Astrid Markow, Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit bei der Landesapothekerkammer Brandenburg. Besser als Lagerungsort geeignet ist das Schlafzimmer.
2. Sind die Medikamente sicher aufbewahrt?
Vor allem Haushalte mit kleinen Kindern sollten unbedingt auf die Unzugänglichkeit der Arzneimittel achten. Verschließbare Schränkchen oberhalb der kindlichen Reichweite stellen sicher, dass es nicht zur versehentlichen Einnahme von Medikamenten kommt.
3. Ist die Hausapotheke an den Haushalt angepasst?
Ob Fieber, Erkältung oder Bauchschmerzen: Erwachsene brauchen andere Arzneimittel und Dosierungen als Säuglinge, Kleinkinder oder Jugendliche. Die Hausapotheke muss deshalb an die jeweiligen Personen angepasst werden. “Eine individuelle Beratung, welche Medikamente immer vorrätig sein sollten, bekommen Patienten in jeder Apotheke”, so Astrid Markow.
4. Ist die Hausapotheke vollständig?
In das heimische Medizinschränkchen gehören nicht nur Arzneimittel in Form von Tabletten, Salben oder Flüssigkeiten. “Ein Muss in jeder Hausapotheke sind Verbandsmaterialien wie Pflaster, Binden und sterile Kompressen”, so die Apothekerin aus Potsdam. Außerdem sollten darin wichtige Adressen und Telefonnummern für den Notfall aufbewahrt werden.
5. Sind alle Medikamente noch verwendbar?
Sowohl Arzneimittel als auch Verbandsmaterial sollten in regelmäßigen Abständen auf ihre Haltbarkeit überprüft werden. “Nicht mehr benötigte und verfallene Medikamente können im Hausmüll entsorgt werden. Sie dürfen jedoch auf keinen Fall in die Toilette oder in den Abfluss gegeben werden”, klärt Astrid Markow auf. Bei Flüssigkeiten, wie Augentropfen oder Nasensprays, gilt nach Anbruch des Fläschchens die auf der Verpackung angegebene Aufbrauchfrist. Beim Öffnen sollte das Datum darauf notiert werden.
Quelle: Landesapothekerkammer Brandenburg