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NIEDERLAUSITZ aktuell

Cottbuser SPD/Grüne Fraktion fordert Konsequenzen beim Blechen Carré. Begrünung per Vertrag gesichert?

20:13 Uhr | 16. Dezember 2013
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Morgen wird ein Schreiben der SPD/Grüne-Stadtverordnetenfraktion, das Niederlausitz aktuell vorliegt, an die Anwohner der Cottbuser Stadtpromenade verteilt, in dem auf die Brachfläche direkt vor ihrem Fenster eingegangen wird. Darin fordern die Fraktionen bei fehlender Finanzierungsvorlage des Investors bis 31.12.2013, die Kündigung der Verträge und die Aufhebung des Bebauungsplans. Laut Schreiben stehen in den Verträgen Maßnahmen, die im Falle des Scheiterns des Bauvorhabens, seitens des Investors erledigt werden müssen. In dem Fall muss die Fläche begrünt werden. Rücklagen dafür sollte der Investor bei Vertragsabschluss mit dem Eigentümer der Fläche, der TLG Immobilien GmbH, bilden. Diese Zusatzvereinbarung hatte die Stadt Cottbus gefordert. Der Investor hatte dies bisher bestritten und seinerseits mit einem absoluten Stillstand auf der Fläche gedroht, sollten die Gespräche scheitern.
Nachfolgend das komplette Schreiben der SPD/Grüne-Fraktion:
2. Bauabschnitt Blechen-Carré – Das Maß ist voll
Sehr geehrte Anwohnerin, sehr geehrter Anwohner,
Sie leben seit Jahren mit der unbefriedigenden Aussicht auf eine Brachfläche. Sicherlich haben Sie sich mehr als einmal gefragt, was da eigentlich los ist und vielleicht haben Sie auch über die Stadt geschimpft, die „mal wieder nichts zuwege bringt“. Und dann haben Sie vielleicht in den letzten Wochen der Tagespresse entnommen, dass sich die Aussichten auf eine Verwirklichung des 2. Bauabschnitts Blechen Carré nochmals deutlich verschlechtert haben. Damit Sie die dazu neuerlich aufflammende öffentliche Diskussion besser einordnen können, möchten wir Sie darüber informieren,
1. dass das Grundstück des 2. Bauabschnitts Blechen-Carré in der Stadtpromenade nicht der Stadt Cottbus oder einer ihrer Gesellschaften gehört. Die Stadt Cottbus war auch zu keinem Zeitpunkt Eigentümerin dieser Fläche und hat sie demzufolge auch nicht an den privaten Investor verkauft.
2. dass die Stadt Cottbus auf der Fläche gegen den Willen der Eigentümerin weder selbst ein Bauwerk errichten noch die Eigentümerin zur Errichtung eines Bauwerks zwingen kann,
3. dass die Stadt Cottbus die Fläche nicht enteignen kann,
4. dass die Stadt Cottbus alle für den Neubau erforderlichen Rahmenbedingungen schon vor mehr als drei Jahren geschaffen hat, der Investor aber dennoch nicht in der Lage war, das Bauwerk zu errichten.
Und wie geht es jetzt weiter? Die Fraktion SPD/Grüne der Stadtverordnetenversammlung ist dafür, die Zusammenarbeit mit dem Investor zu beenden, die bestehenden Vereinbarungen zu kündigen und den Bebauungsplan aufzuheben, wenn der Stadt Cottbus die Finanzierung des Objektes nicht, wie vertraglich vereinbart, zum 31.12.2013 vorliegt.
Die Fläche soll – wie es der Investor für den Fall seines Scheiterns zugesichert hat – begrünt werden. Das dafür notwendige Geld ist vorhanden.
Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns an. Sie können alle zugänglichen Unterlagen in unseren Fraktionsräumen im Stadthaus gleich um die Ecke einsehen.
Fotos: UK

Morgen wird ein Schreiben der SPD/Grüne-Stadtverordnetenfraktion, das Niederlausitz aktuell vorliegt, an die Anwohner der Cottbuser Stadtpromenade verteilt, in dem auf die Brachfläche direkt vor ihrem Fenster eingegangen wird. Darin fordern die Fraktionen bei fehlender Finanzierungsvorlage des Investors bis 31.12.2013, die Kündigung der Verträge und die Aufhebung des Bebauungsplans. Laut Schreiben stehen in den Verträgen Maßnahmen, die im Falle des Scheiterns des Bauvorhabens, seitens des Investors erledigt werden müssen. In dem Fall muss die Fläche begrünt werden. Rücklagen dafür sollte der Investor bei Vertragsabschluss mit dem Eigentümer der Fläche, der TLG Immobilien GmbH, bilden. Diese Zusatzvereinbarung hatte die Stadt Cottbus gefordert. Der Investor hatte dies bisher bestritten und seinerseits mit einem absoluten Stillstand auf der Fläche gedroht, sollten die Gespräche scheitern.
Nachfolgend das komplette Schreiben der SPD/Grüne-Fraktion:
2. Bauabschnitt Blechen-Carré – Das Maß ist voll
Sehr geehrte Anwohnerin, sehr geehrter Anwohner,
Sie leben seit Jahren mit der unbefriedigenden Aussicht auf eine Brachfläche. Sicherlich haben Sie sich mehr als einmal gefragt, was da eigentlich los ist und vielleicht haben Sie auch über die Stadt geschimpft, die „mal wieder nichts zuwege bringt“. Und dann haben Sie vielleicht in den letzten Wochen der Tagespresse entnommen, dass sich die Aussichten auf eine Verwirklichung des 2. Bauabschnitts Blechen Carré nochmals deutlich verschlechtert haben. Damit Sie die dazu neuerlich aufflammende öffentliche Diskussion besser einordnen können, möchten wir Sie darüber informieren,
1. dass das Grundstück des 2. Bauabschnitts Blechen-Carré in der Stadtpromenade nicht der Stadt Cottbus oder einer ihrer Gesellschaften gehört. Die Stadt Cottbus war auch zu keinem Zeitpunkt Eigentümerin dieser Fläche und hat sie demzufolge auch nicht an den privaten Investor verkauft.
2. dass die Stadt Cottbus auf der Fläche gegen den Willen der Eigentümerin weder selbst ein Bauwerk errichten noch die Eigentümerin zur Errichtung eines Bauwerks zwingen kann,
3. dass die Stadt Cottbus die Fläche nicht enteignen kann,
4. dass die Stadt Cottbus alle für den Neubau erforderlichen Rahmenbedingungen schon vor mehr als drei Jahren geschaffen hat, der Investor aber dennoch nicht in der Lage war, das Bauwerk zu errichten.
Und wie geht es jetzt weiter? Die Fraktion SPD/Grüne der Stadtverordnetenversammlung ist dafür, die Zusammenarbeit mit dem Investor zu beenden, die bestehenden Vereinbarungen zu kündigen und den Bebauungsplan aufzuheben, wenn der Stadt Cottbus die Finanzierung des Objektes nicht, wie vertraglich vereinbart, zum 31.12.2013 vorliegt.
Die Fläche soll – wie es der Investor für den Fall seines Scheiterns zugesichert hat – begrünt werden. Das dafür notwendige Geld ist vorhanden.
Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns an. Sie können alle zugänglichen Unterlagen in unseren Fraktionsräumen im Stadthaus gleich um die Ecke einsehen.
Fotos: UK

Morgen wird ein Schreiben der SPD/Grüne-Stadtverordnetenfraktion, das Niederlausitz aktuell vorliegt, an die Anwohner der Cottbuser Stadtpromenade verteilt, in dem auf die Brachfläche direkt vor ihrem Fenster eingegangen wird. Darin fordern die Fraktionen bei fehlender Finanzierungsvorlage des Investors bis 31.12.2013, die Kündigung der Verträge und die Aufhebung des Bebauungsplans. Laut Schreiben stehen in den Verträgen Maßnahmen, die im Falle des Scheiterns des Bauvorhabens, seitens des Investors erledigt werden müssen. In dem Fall muss die Fläche begrünt werden. Rücklagen dafür sollte der Investor bei Vertragsabschluss mit dem Eigentümer der Fläche, der TLG Immobilien GmbH, bilden. Diese Zusatzvereinbarung hatte die Stadt Cottbus gefordert. Der Investor hatte dies bisher bestritten und seinerseits mit einem absoluten Stillstand auf der Fläche gedroht, sollten die Gespräche scheitern.
Nachfolgend das komplette Schreiben der SPD/Grüne-Fraktion:
2. Bauabschnitt Blechen-Carré – Das Maß ist voll
Sehr geehrte Anwohnerin, sehr geehrter Anwohner,
Sie leben seit Jahren mit der unbefriedigenden Aussicht auf eine Brachfläche. Sicherlich haben Sie sich mehr als einmal gefragt, was da eigentlich los ist und vielleicht haben Sie auch über die Stadt geschimpft, die „mal wieder nichts zuwege bringt“. Und dann haben Sie vielleicht in den letzten Wochen der Tagespresse entnommen, dass sich die Aussichten auf eine Verwirklichung des 2. Bauabschnitts Blechen Carré nochmals deutlich verschlechtert haben. Damit Sie die dazu neuerlich aufflammende öffentliche Diskussion besser einordnen können, möchten wir Sie darüber informieren,
1. dass das Grundstück des 2. Bauabschnitts Blechen-Carré in der Stadtpromenade nicht der Stadt Cottbus oder einer ihrer Gesellschaften gehört. Die Stadt Cottbus war auch zu keinem Zeitpunkt Eigentümerin dieser Fläche und hat sie demzufolge auch nicht an den privaten Investor verkauft.
2. dass die Stadt Cottbus auf der Fläche gegen den Willen der Eigentümerin weder selbst ein Bauwerk errichten noch die Eigentümerin zur Errichtung eines Bauwerks zwingen kann,
3. dass die Stadt Cottbus die Fläche nicht enteignen kann,
4. dass die Stadt Cottbus alle für den Neubau erforderlichen Rahmenbedingungen schon vor mehr als drei Jahren geschaffen hat, der Investor aber dennoch nicht in der Lage war, das Bauwerk zu errichten.
Und wie geht es jetzt weiter? Die Fraktion SPD/Grüne der Stadtverordnetenversammlung ist dafür, die Zusammenarbeit mit dem Investor zu beenden, die bestehenden Vereinbarungen zu kündigen und den Bebauungsplan aufzuheben, wenn der Stadt Cottbus die Finanzierung des Objektes nicht, wie vertraglich vereinbart, zum 31.12.2013 vorliegt.
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Sehr geehrte Anwohnerin, sehr geehrter Anwohner,
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1. dass das Grundstück des 2. Bauabschnitts Blechen-Carré in der Stadtpromenade nicht der Stadt Cottbus oder einer ihrer Gesellschaften gehört. Die Stadt Cottbus war auch zu keinem Zeitpunkt Eigentümerin dieser Fläche und hat sie demzufolge auch nicht an den privaten Investor verkauft.
2. dass die Stadt Cottbus auf der Fläche gegen den Willen der Eigentümerin weder selbst ein Bauwerk errichten noch die Eigentümerin zur Errichtung eines Bauwerks zwingen kann,
3. dass die Stadt Cottbus die Fläche nicht enteignen kann,
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