Bei der gestrigen Stadtverordnetenversammlung ging Frank Szymanski auf die derzeitige Lage der BTU Cottbus-Senftenberg ein und sagte, dass er „sehr beunruhigt“ sei, was an der Universität passiere. Die Hochschulverträge seien nicht zu Ende verhandelt und die Stellung des Senats unklar. Die Verträge sollen für die kommenden fünf Jahre gelten und die Finanzierung der Einrichtung sicherstellen. Auch an der Höhe der Zuwendungen selbst äußerte er Kritik. Anstatt der anvisierten 74 Mio. Euro pro Jahr forderte er 80 Mio. Euro. Er sprach davon, dass die Landesregierung, auf deren Seite sich der Oberbürgermeister in Anwesenheit von Tausenden Demonstranten im August 2012 geschlagen hatte, ihre Versprechen alle Professorenstellen zu erhalten, gebrochen hätte. Der Wissenschaftsrat des Landes sieht für die neue BTU Cottbus-Senftenberg nur 150 Professuren anstatt der bisherigen 228 vor.
Bei Gesprächen mit dem Gründungsbeauftragten Birger Hendriks habe er sich über die Lage und Situation im neuen Semester informiert. Insgesamt sind nur noch 9658 Studierende an den drei Standorten in Cottbus-Mitte, Cottbus-Sachsendorf und Senftenberg eingeschrieben, ein Rückgang von rund 700 im Vergleich zum letzten, getrennten, Semester.
Der Rückgang ist an der BTU Cottbus besonders zu spüren. Sie musste fast 25% Einbußen bei den eingeschriebenen Studenten hinnehmen. So ist die positive Entwicklung der letzten Jahre umgekehrt worden. Er ging in dem Zuge darauf ein, dass das Ministerium von Frau Kunst 10.000 Studenten in der Lausitz anvisiert hatte. Eine Zahl die derzeit nicht zu halten sei. Hier kann man sich fragen, wie verblendet an diese theoretische Zahl herangegangen wurde, wollte man Studenten nach Cottbus befehlen?
Es war der selbe Mann der heute vor den Stadtverordneten und einigen Besuchern sprach, wie der, der am Dieselkraftwerk in Anwesenheit von ca. 3.000 Fusionsgegnern und seinen Parteifreunden Platzeck, Kunst, Münch und anderen öffentlich den Demonstranten symbolisch das Messer in den Rücken gestochen hatte und die Seiten wechselte, da er seine Forderungen an die Landesregierung für die Zustimmung zu einer Fusion erfüllt gesehen hatte.
Heute sprach er davon, dass die Landesregierung ihre Versprechen, die von den Gegnern von Anfang an in Frage gestellt und teilweise gegenteilig bewiesen wurden, gebrochen hätte und stellte sich nun selbst wieder als der Kämpfer für die drei Standorte der Universität dar. Für einstige Fusionsgegner müssen diese Aussagen ein Schlag ins Gesicht gewesen sein, es war quasi der Umfaller vom Umfaller. Im August 2012 begründete er seinen Stimmungswechsel wie folgt: „Ich muss meine Meinung heute ändern. Sie wissen, dass ich mich immer sehr engagiert habe für die Sache. Die Signale die jetzt da sind, zeigen für alle Hochschulen des Landes eine Verbesserung. Sicherlich in kleinen Schritten, denn die Finanzlage des Landes ist bekannt. Ich vertraue auf das Votum, dass beide Hochschulen insgesamt mehr Geld zur Verfügung haben werden. Weiterhin, dass es das Mittelverteilungsmodell, dass es bisher gegeben hat, nicht mehr geben wird. Unser Wunsch ist ein Modell über fünf Jahre. Das ist ein Teilerfolg, den wir anerkennen müssen. Auch die Zusage, dass alle drei Standorte für die nächsten Jahrzehnte zukunftssicher gemacht werden.“
Durch die Stadtverordneten wurde eine Einladung an Ministerpräsident Woidke angeregt, um ihn vor Ort über die heikle Lage zu informieren. Ein Vorschlag, Frau Kunst noch einmal nach Cottbus zu holen, damit sie die Pläne des Wissenschaftsministeriums erläutert, wurde von Herrn Kabs (AUB) mit den Worten beantwortet, dass sie schon mehrmals in Cottbus war und der Aufgabe der Fusion anscheinend nicht gewachsen sei, daher ein weiterer Besuch sinnlos wäre.
Derweil laufen die Verfassungsklagen vor Landes- und Bundesverfassungsgericht weiter. Das Landesverfassungsgericht hat bereits die Rechte des vom Wissenschaftsministerium eingesetzten Gründungsbeauftragten Birger Hendriks soweit beschnitten, dass keine unumkehrbaren Entscheidungen getroffen werden dürfen. Der damit verbundene Eilantrag die Fusion zu stunden, wurde mit Verweis auf das laufende Verfahren am Bundesverfassungsgericht zurück gewiesen. Das Landesverfassungsgericht begründete seine Entscheidung auch damit, dass mit den Einschränkungen nur umkehrbare Entscheidungen getroffen werden dürften, somit es nach wie vor möglich ist, die Fusion als Ganzes rückgängig zu machen.
Fotos: Johannes Koziol, wie_wolf




