Patienten im Landkreis Oberspreewald-Lausitz müssen keine nachträglichen Rechnungen vom Rettungsdienst für Einsätze seit Januar befürchten. Das teilte der Landkreis auf Anfrage von NIEDERLAUSITZ aktuell mit. Offen ist aber, wer die Kosten für rund 3.000 nicht abrechenbare Einsätze im Jahr trägt.
Rettungsdienst in OSL schickt keine Rechnungen an Patienten
Anlass der Anfrage war die Sitzung des Kreistags am 24. September. Dort hieß es, die neue Satzung über die Rettungsdienstgebühren solle am 19. November beschlossen werden und rückwirkend zum 1. Januar 2026 gelten. Für Fehlfahrten und Fehleinsätze entstehe dem Landkreis in diesem Jahr ein Fehlbetrag von rund 2,25 Millionen Euro.
Nachträgliche Rechnungen soll es nach Angaben des Landkreises nicht geben. Wie bisher rechnet der Rettungsdienst bei gesetzlich Versicherten direkt mit den Krankenkassen ab, bei Arbeitsunfällen mit den Berufsgenossenschaften. Privat versicherte und nicht versicherte Patienten bekommen ihre Gebührenbescheide wie üblich direkt zugeschickt.
Über 3.000 Fehlfahrten und Fehleinsätze im Jahr 2025
Als Fehlfahrt gilt nach der brandenburgischen Landesrettungsdienstplanverordnung ein Notfalleinsatz, bei dem der Rettungsdienst zwar ausrückt, den Patienten aber mangels medizinischer Notwendigkeit nicht ins Krankenhaus bringt. Auch wenn die Person beim Eintreffen bereits verstorben ist, zählt der Einsatz als Fehlfahrt. Von einem Fehleinsatz spricht man, wenn die Person, die den Notruf verursacht hat, am Einsatzort gar nicht angetroffen wird.
Im Jahr 2025 zählte der Rettungsdienst im Landkreis 23.660 Einsätze. Davon waren 2.093 Fehlfahrten und 1.076 Fehleinsätze. Für 2026 kann der Landkreis wegen einer Umstellung des Statistikprogramms noch keine genauen Zahlen nennen.
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Abrechnen kann der Rettungsdienst mit den Kassen nur Fahrten, bei denen ein Patient in eine Klinik gebracht wird. Die Kosten für Fehlfahrten und Fehleinsätze wurden bislang auf die abrechenbaren Einsätze umgelegt. Für 2025 hatten die Krankenkassen laut Landkreis Festbeträge festgesetzt, die bedeutend unter den Gebührenforderungen lagen. Inzwischen hat man sich auf höhere Zahlbeträge verständigt. Auch damit seien die Kosten des Rettungsdienstes aber nicht vollständig gedeckt.
Gericht kippte Gebührensatzung in Teltow-Fläming
Hintergrund ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 28. Januar 2026. Es erklärte die Rettungsdienstgebührensatzung 2019 des Landkreises Teltow-Fläming für unwirksam. Nach Darstellung des Landkreises OSL gibt es laut Gericht keine Rechtfertigung, in Gebühren Kosten für Leistungen einzurechnen, die der Gebührenschuldner weder bestellt noch in Anspruch genommen hat. Dass das Urteil auf die beklagten Satzungen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz übertragbar ist, hält der Kreis für wahrscheinlich.
Derzeit arbeiten Vertreter der Krankenkassen, acht brandenburgische Landkreise und eine Beratungsfirma unter Koordination des Landkreistags an einer neuen Kosten- und Leistungsrechnung für den Rettungsdienst. Eine Einigung über alle Punkte gibt es noch nicht, etwa über den Personalschlüssel für die Besetzung der Rettungswagen.
Wer den Fehlbetrag im Rettungsdienst trägt, ist offen
Wer die 2,25 Millionen Euro trägt, ist nach Angaben des Landkreises noch nicht geklärt. Möglicherweise müsse der Landkreis als Träger des Rettungsdienstes die Kosten selbst übernehmen. In der Pflicht sieht er aber auch das Land Brandenburg. Das Land will den Landkreisen und kreisfreien Städten in den nächsten beiden Jahren je 40 Millionen Euro für die Defizite im Rettungsdienst zur Verfügung stellen.
Laut Satzung könnte der Landkreis die Kosten grundsätzlich auch den betroffenen Patienten in Rechnung stellen. Das sei aber ausdrücklich nicht vorgesehen. Die Stadt Cottbus hatte im Frühjahr rund 1.000 Patienten Bescheide geschickt (wir berichteten), nach einer Einigung mit den Kassen aber darauf verzichtet (mehr dazu). Der Landkreis Dahme-Spreewald verschickte im Mai dagegen Bescheide (wir berichteten).
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