Die Wildauer Stadtverordneten sollen am Dienstag erneut über Fraktionsseiten im „Wildauer Stadtboten“ entscheiden. Bürgermeister Frank Nerlich hatte den Beschluss vom Juni beanstandet. Außerdem geht es um Schimmel in der Kita Am Markt. Für die Sanierung sollen 249.000 Euro zusätzlich bereitgestellt werden.
Die Stadtverordnetenversammlung tagt am Dienstag, 29. September, ab 18.30 Uhr im Plenarsaal des Volkshauses in der Karl-Marx-Straße 36. Zu Beginn sind Berichte geplant, unter anderem aus der Technischen Hochschule Wildau. Danach folgt eine Einwohnerfragestunde.
Fraktionen sollen je eine halbe Seite erhalten
Den Antrag F-253/2026 haben die Fraktion BBW/Prof. Ungvari und die Fraktion Bürger für Wildau/Die Linke eingebracht. Die Stadtverordneten hatten ihn am 2. Juni 2026 unverändert beschlossen. Danach soll der Bürgermeister ab der vierten Ausgabe 2026 zwei der sechs städtischen Seiten im „Wildauer Stadtboten“ den Fraktionen überlassen. Der „Wildauer Stadtbote“ ist die Zeitschrift der Wildauer Wohnungsbaugesellschaft (WiWO). Jede der vier Fraktionen soll eine halbe Seite zur freien Verfügung bekommen. Für den Inhalt sollen die Fraktionen selbst verantwortlich sein. Wird der Redaktionsschluss verpasst, kann die Verwaltung den Platz füllen.
Die Antragsteller begründen den Vorschlag mit mehr Transparenz. Bürger könnten Positionen und Argumente der Fraktionen direkt nachvollziehen. Das stärke die lokale Demokratie und entspreche der Chancengleichheit der Fraktionen. Bisher liege der Schwerpunkt im Blatt auf Informationen der Verwaltung.
Bürgermeister äußert erhebliche rechtliche Zweifel
Bürgermeister Frank Nerlich hat den Beschluss am 8. Juni nach Paragraf 55 der Kommunalverfassung beanstandet. Die Beanstandung erfolge unabhängig von den politischen Inhalten der Fraktionen, schreibt er. Es gehe allein um die rechtlichen Rahmenbedingungen.
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Nerlich zweifelt zunächst an der Zuständigkeit. Der „Wildauer Stadtbote“ sei keine Publikation der Stadt, sondern der WiWO. Die Gestaltung der sechs städtischen Seiten sei ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Zudem sieht er das Gebot der Neutralität kommunaler Öffentlichkeitsarbeit berührt. Kostenlose Seiten seien außerdem ein geldwerter Vorteil für die Fraktionen, etwa bei Satz, Druck und Vertrieb. Eine Regel zur Kostenerstattung fehle. Auch gesellschaftsrechtlich hat er Bedenken. Seiten für Fraktionen gehörten nicht zu den Aufgaben einer Wohnungsbaugesellschaft.
Schließlich bemängelt Nerlich, dass der Beschluss viele praktische Fragen offenlasse. Unklar sei etwa, wie mit Wahlwerbung oder rechtswidrigen Inhalten umzugehen ist und wer über eingereichte Beiträge entscheidet. Hält die Stadtverordnetenversammlung am Beschluss fest, soll laut Beanstandung die Kommunalaufsicht des Landkreises Dahme-Spreewald entscheiden. Das gilt auch, wenn ein geänderter Beschluss erneut beanstandet werden müsste.
Anbau der Kita Am Markt wegen Schimmel gesperrt
In der Kita Am Markt wurde im eingeschossigen Anbau Schimmel entlang der Innenseiten der Außenwände festgestellt. Laut Beschlussvorlage S-266/2026 musste der gesamte Anbau gesperrt werden. Er wurde baulich vollständig und dicht vom übrigen Gebäude getrennt. Betroffen sind Außenwände, Böden und angrenzende Installationen.
Die Verwaltung hält eine schnelle und umfassende Sanierung für zwingend. Nur so könne der Anbau wieder genutzt werden. Die Stadtverordneten sollen dafür überplanmäßigen Ausgaben von 249.000 Euro zustimmen. Überplanmäßig heißt: Das Geld ist im Haushalt 2026 bisher nicht in dieser Höhe eingeplant. Es soll aus den Rücklagen kommen. Die Kostenschätzung geht laut Vorlage von einer kurzfristigen Umsetzung aus. Verzögerungen würden die Kosten erhöhen, etwa durch steigende Baupreise oder weitere Schäden.
Auch die Kita-Bedarfsplanung des Landkreises steht auf der Tagesordnung. Darin heißt es, die Nutzung der Kita Am Markt sei derzeit aus baulichen Gründen eingeschränkt. Die dort betreuten Kinder seien übergangsweise in die Kita „Am Hasenwäldchen“ verlagert worden. Diese Lösung ist bis zum 31. Dezember 2026 vorgesehen.
Begrüßungsgeld und Jahresabschluss 2023 auf dem Tisch
Die Stadt will das Begrüßungsgeld für Studierende abschaffen. Seit dem Wintersemester 2002/2003 zahlt Wildau 50 Euro pro Semester an Studierende, die ihren Hauptwohnsitz in der Stadt anmelden. Ziel waren mehr Einwohner und damit höhere Schlüsselzuweisungen vom Land. Laut Vorlage S-267/2026 sind inzwischen mehr als 75 Prozent der Antragsteller internationale Studierende. Sie melden sich wegen geänderter Melderegeln ohnehin mit Hauptwohnsitz in Wildau an. Auch die TH Wildau sehe keinen Bedarf mehr. Die Verwaltung verweist zudem auf hohen Aufwand. Im Haushalt 2026 sind 11.000 Euro eingeplant. Die Aufhebung soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Außerdem soll die Stadtverordnetenversammlung über den Jahresabschluss 2023 beschließen. Er weist einen Überschuss von rund 2,2 Millionen Euro aus. Der Bestand an Zahlungsmitteln lag Ende 2023 bei rund 8,7 Millionen Euro. Das Rechnungsprüfungsamt hat einen uneingeschränkten Prüfvermerk erteilt. Es schlägt vor, Bürgermeister Nerlich für das Jahr 2023 zu entlasten. Auch darüber sollen die Stadtverordneten abstimmen.
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