Die Gemeindevertretung Zeuthen hat einen Antrag zum Kochen vor Ort in der Zentralküche nicht beschlossen. Er erhielt am 22. September zehn Ja- und zehn Nein-Stimmen bei zwei Enthaltungen. Bürgermeister Philipp Martens hielt ihn für vergaberechtlich nicht umsetzbar. Über die Ausschreibung der Essenversorgung soll nun der Hauptausschuss entscheiden.
Was CDU und BfZ mit dem Antrag erreichen wollten
Den Antrag BV-061/2026 hatten die Fraktionen der CDU und Bürger für Zeuthen (BfZ) eingereicht. Der Bürgermeister sollte ein Konzept vorlegen, das das Kochen vor Ort am Standort Zeuthen sicherstellt. Dieses Konzept sollte in die geplante Ausschreibung der Essenversorgung für die kommunalen Kitas und Schulen einfließen.
Es geht um die Zentralküche am Standort der Gesamtschule Paul Dessau. Laut Antrag hat die Gemeinde schon vor Jahren auf den Erhalt dieser Küche gesetzt. Die Einreicher nennen kurze Warmhaltezeiten, direkte Wege in die Einrichtungen, Angebote wie eine Salatbar und Arbeitsplätze im Ort. Nach der Vorstellung der Ausschreibungspläne im Fachausschuss sehen sie ein Risiko. Eine Zwischenlieferung und ein späteres Aufwärmen der Speisen seien nicht mehr ausgeschlossen. Das gehe zulasten der Qualität.
In der Sitzung warb eine Vertreterin der CDU-Fraktion für den Antrag. Sie warnte vor dem Verfahren „Cook and Chill“ (Kochen und Abkühlen). Dabei werden Speisen gekocht, schnell gekühlt und später wieder erhitzt. Zudem sprach sie sich für ein gemeinsames Los für Schulen und Kitas aus. Ein Los ist ein eigenständiger Teil eines Auftrags. Auch die BfZ betonte, am Ende müsse die Qualität zählen.
Bürgermeister sieht Konflikt mit dem Vergaberecht
Bürgermeister Philipp Martens sagte in der Sitzung, auch die Verwaltung wolle das Kochen vor Ort erhalten. Mit dem jetzigen Dienstleister sei man sehr zufrieden. Vergaberechtlich dürfe die Gemeinde aber niemanden verpflichten, in Zeuthen zu kochen. Ein Anbieter könne auch in einem Nachbarort kochen und die gleichen Warmhaltezeiten erreichen. Außerdem seien Leistungen nach Möglichkeit in Lose aufzuteilen.
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„Cook and Chill“ sei nie geplant gewesen, betonte Martens. Die Vergabeunterlagen sähen „Cook and Hold“ (Kochen und Warmhalten) vor. Das Essen müsse also gekocht und warm zu den Kindern gebracht werden. Bewertet werden sollen nach seinen Worten nur messbare Kriterien, nämlich Preis und Warmhaltezeit. Bisher ist für die Warmhaltezeit eine Gewichtung von 40 Prozent vorgesehen. Martens zeigte sich offen, den Anteil auf 50 oder 60 Prozent zu erhöhen. Wer in Zeuthen oder in der Nähe kocht, hätte dann einen größeren Vorteil.
Die Verwaltung habe auch geprüft, die Küche direkt an den jetzigen Nutzer weiterzugeben. Das sei vergaberechtlich riskant, weil ein unzulässiger Wettbewerbsvorteil entstehen könne. Der jetzige Anbieter und dessen Anwälte sähen das anders, sagte Martens. Er verwies auf einen Vermerk der Vergabestelle und auf das Rechnungsprüfungsamt. Die Räume gehören laut Martens der Gemeinde, die Kücheneinrichtung aber dem Dienstleister.
Geänderte Fassung scheitert bei Stimmengleichheit
Martens kündigte an, er müsse prüfen, ob er einen solchen Beschluss beanstanden müsse. Ein Konzept, das das Kochen vor Ort sicherstellt und gewährleistet, könne er nicht vorlegen, ohne rechtswidrig zu handeln. Er bat die Einreicher, daraus einen Prüfauftrag zu machen.
Nach einer Sitzungsunterbrechung änderten CDU und BfZ den zweiten Satz. Nun sollte geprüft werden, ob die Erkenntnisse des Konzepts in die Ausschreibung einfließen können. Der erste Satz blieb laut Beschlussblatt unverändert. Den neuen zweiten Satz nannte Martens in Ordnung. Den Auftrag aus dem ersten Satz könne er aber weiterhin nicht erfüllen.
Eine Gemeindevertreterin hielt auch die geänderte Fassung für nicht diskriminierungsfrei gegenüber den Bietern und damit für vergaberechtswidrig. Die SPD-Fraktion kündigte an, nicht zuzustimmen. Sie wolle den Bürgermeister nicht zu einer Beanstandung zwingen. Bei der Abstimmung waren 22 der 23 Mitglieder anwesend. Es gab zehn Ja-Stimmen, zehn Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen. Damit war der Antrag nicht angenommen.
Hauptausschuss soll über Ausschreibung entscheiden
Wie es weitergeht, entscheidet der Hauptausschuss. Er tagt am Donnerstag, 1. Oktober. Dort will die Verwaltung laut Martens die Vergabeunterlagen vorlegen, die die Gemeindevertreter bereits kennen. Änderungen zur Regionalität würden eingearbeitet. Über das Verhältnis von Preis und Warmhaltezeit entscheide der Hauptausschuss, nicht er allein. Er bat die Fraktionen, bis dahin über eine stärkere Gewichtung der Warmhaltezeit nachzudenken.
Die Küche können nach Angaben des Bürgermeisters alle Bewerber nutzen. Andere Anbieter müssten allerdings die Einrichtung übernehmen oder selbst investieren. Martens sagte, er hoffe, dass am Ende weiter vor Ort gekocht werde. Zugleich bat er darum, keine Ängste vor „Cook and Chill“ zu schüren, auch nicht unter Eltern.
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