Wer am Freitag während der Unterrichtszeit zum Schulstreik geht, fehlt unentschuldigt. Das stellt das Brandenburger Bildungsministerium auf unsere Anfrage klar. Zum Streit am Cottbuser Max-Steenbeck-Gymnasium legt es eine Darstellung vor, die der der Initiative widerspricht.
Fehlzeiten können mit ungenügend enden
„Die Teilnahme an einer Demonstration zur Unterrichtszeit ist als unentschuldigte Fehlzeit zu werten; es gilt die Schulpflicht“, teilt Alexander Engels mit, stellvertretender Sprecher des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport.
Wer sich beteilige, müsse mit Konsequenzen rechnen. Nicht erbrachte Leistungen könnten bei unentschuldigtem Fehlen mit ungenügend bewertet werden. Die Schulen seien darüber informiert.
Das Ministerium bewertet den Streik nicht
Das Recht auf freie Meinungsäußerung stellt das Ministerium nicht infrage: Schülerinnen und Schüler könnten es „selbstverständlich“ auch bei Demonstrationen wahrnehmen – außerhalb der Unterrichtszeit.
Zum Anliegen selbst äußert sich das Haus nicht. Schulstreiks und „insbesondere die mit ihnen verbundene politische Absicht“ würden vom Ministerium nicht bewertet. Eine Übersicht über geplante Protestaktionen im Land liege nicht vor.
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Zum Gymnasium gibt es zwei Darstellungen
In ihrer Mitteilung zum Aktionstag hatte die Initiative „Schulstreik gegen Wehrpflicht“ geschrieben, der Schulleiter des Max-Steenbeck-Gymnasiums habe einem Schüler mit einer dreiwöchigen Suspendierung gedroht, nachdem Schülerinnen und Schüler außerhalb des Schulgeländes Flyer verteilt hätten. Ein Video dazu sei auf Instagram mehr als 180.000 Mal aufgerufen worden.
Diesen Vorwurf haben wir nicht veröffentlicht, sondern der Schulaufsicht vorgelegt. Deren Antwort liegt nun vor – und sie widerspricht in einem zentralen Punkt.
Flyer auf dem Schulgelände, nicht davor
Der Vorgang sei dem Staatlichen Schulamt Cottbus bekannt, stelle sich nach Rücksprache mit dem Schulleiter aber anders dar, teilt das Ministerium mit. Am 10. September hätten Schülerinnen und Schüler während der Schulzeit „auf dem Schulgelände“ Flyer verteilt.
Auf diesen sei zur Teilnahme am Schulstreik aufgerufen worden, dazu seien „politisch werbende und einseitig beeinflussende Inhalte zur Wehrpflicht bis hin zu Fehlinformationen“ vermittelt worden. Politische Werbung an Schulen sei nicht gestattet, deshalb habe der Schulleiter einschreiten müssen.
Die Inhalte seien aus Sicht der Schulleitung zudem geeignet gewesen, den Unterrichts- und Erziehungsauftrag zu beeinträchtigen: Sie hätten „gerade jüngere Schülerinnen und Schüler in ihrer Meinungsbildung überwältigen sowie Ängste auslösen“ können.
Das Land spricht von einer Belehrung
Ein Schüler war nach Angaben des Ministeriums bereits im Mai mit einem Streikaufruf aufgefallen, damals mit Aufklebern. Der Schulleiter habe ihn nun darüber belehrt, warum die Flyer an der Schule nicht verteilt werden dürften, und dabei auf mögliche Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen bei weiteren Verstößen hingewiesen.
„Dies war eine Belehrung, keine Bedrohung“, heißt es wörtlich. Die Eltern des Schülers seien über den Sachverhalt informiert worden.
Angebote zum Gespräch blieben ungenutzt
Der Schulleiter habe „mehrfach“ versucht, mit den Organisatoren ins Gespräch zu kommen, teilt das Ministerium weiter mit. Die Angebote seien nicht wahrgenommen worden.
Die Initiative hat sich zu dieser Darstellung bislang nicht geäußert.
Am Freitag geht es um 11:30 Uhr los
Der bundesweite Aktionstag fällt auf Freitag, den 25. September. In Cottbus ist eine Versammlung um 11:30 Uhr auf dem Altmarkt angemeldet, also mitten in der Unterrichtszeit. Was dort geplant ist und worum es der Initiative geht, steht in unserem Beitrag zum Aktionstag: Schulstreik gegen die Wehrpflicht – Versammlung auf dem Altmarkt.
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Red. / Presseinformation







