Bei einem Brand auf einem Dreiseitenhof in Rückersdorf ist am Dienstagnachmittag ein Wohnhaus vollständig niedergebrannt. Wie die Polizei mitteilte, konnten Einsatzkräfte einen Hund aus dem Gebäude retten. Die Bewohnerin erlitt aufgrund des Geschehens einen Schock und kam anschließend in ein Krankenhaus.
Dachstuhl auf Dreiseitenhof gerät in Brand
Feuerwehr und Polizei wurden gegen 14:30 Uhr zu dem Brand in der Dorfstraße in Rückersdorf im Landkreis Elbe-Elster alarmiert. Nach Angaben der Polizei hatte aus bislang ungeklärter Ursache der Dachstuhl des Mittelgebäudes eines Dreiseitenhofes Feuer gefangen.
Die Bewohnerin befand sich zu diesem Zeitpunkt nicht im Haus. Einsatzkräfte konnten jedoch ihren Hund retten, bevor das Gebäude vollständig in Flammen stand. Das Haus brannte anschließend komplett nieder.
Umliegende Gebäude sind einsturzgefährdet
Durch das Feuer wurden nach Angaben der Polizei auch die umliegenden Gebäude stark in Mitleidenschaft gezogen. Sie gelten inzwischen als einsturzgefährdet.
Die Bewohnerin erlitt infolge des Geschehens einen Schock. Sie wurde im Nachgang in ein Krankenhaus gebracht. Die Ursache des Brandes ist bislang ungeklärt. Die Kriminaltechnik untersucht den Brandort. Nach Angaben der Polizei dauerten die Untersuchungen zur Brandursache am Mittwoch noch an.
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Weitere Polizeimeldungen aus Elbe-Elster:
Röderland: In der Wainsdorfer Hauptstraße gaben sich am Dienstagvormittag unbekannte Täter als Schädlingsbekämpfer aus und behandelten in einer Wohnung Ameisenbefall. Dafür erhielt die Bewohnerin eine Rechnung über rund 1.700 Euro, die sie bezahlte. Spätere Nachforschungen ergaben allerdings, dass die besagte Firma gar nicht existierte.
Schönewalde-Grassau: Ein PKW DACIA entzog sich am Dienstagabend einer Verkehrskontrolle in der Hauptstraße und flüchtete mit erhöhter Geschwindigkeit. Die Polizeibeamten konnten den 62-jährigen Fahrer schließlich stellen, bei dem ein Atemalkoholtest positiv reagierte. Für den Fahrer, dem der Führerschein entzogen und die Weiterfahrt untersagt wurde, folgte eine beweissichernde Blutentnahme. Er muss sich nun einem Ermittlungsverfahren stellen.
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Red. / Presseinformation




