Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge in Brandenburg bewerben, müssen künftig weniger Nachweise einreichen. Die Landesregierung hat das sogenannte Best-Bieter-Prinzip eingeführt – es soll Vergabeverfahren vereinfachen und gerade kleineren Firmen die Bewerbung erleichtern. Die entsprechende Änderung für die Kommunen ist am heutigen Dienstag in Kraft getreten.
Land führt Best-Bieter-Prinzip ein
Der Kern der Neuregelung: Bislang mussten grundsätzlich alle Bieter sämtliche Eignungsnachweise vorlegen. Künftig sollen das nur noch die aussichtsreichen Bewerber tun – also jene, die tatsächlich Chancen auf den Zuschlag haben. Damit entfällt für viele Firmen das Zusammenstellen von Unterlagen, die am Ende gar nicht benötigt werden, ebenso wie deren Prüfung durch die Verwaltung. Die Regelung gilt sowohl für die Landesverwaltung als auch für die Kommunen.
Finanzminister Daniel Keller sprach von einem „deutlichen Bürokratieabbau“. Es falle „auch eine Hürde weg, die gerade ortsansässige kleinere und mittlere Unternehmen mitunter von der Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren abgeschreckt hat“. Wirtschaftsministerin Martina Klement betonte, insbesondere kleine und mittlere Betriebe profitierten davon, Nachweise erst dann vorlegen zu müssen, „wenn sie tatsächlich für den Zuschlag in Betracht kommen“. Innenminister Jan Redmann hob die Entlastung der Kommunen hervor: Diese könnten sich „wieder auf die Dinge konzentrieren, die wirklich wichtig sind“.
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Red. / Presseinformation




