Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen vier mutmaßliche Anführer der verbotenen Reichsbürger-Gruppierung „Königreich Deutschland“ (KRD) erhoben. Einer der Angeschuldigten war im Mai 2025 im Landkreis Oder-Spree festgenommen worden. Den insgesamt vier deutschen Staatsangehörigen wird vorgeworfen, sich als Rädelsführer in einer kriminellen Vereinigung betätigt zu haben. Hinzu kommen je nach Person der Betrieb unerlaubter Einlagen- und Versicherungsgeschäfte, bandenmäßige Urkundenfälschung, zahlreiche Fälle der Steuerhinterziehung sowie das Vorenthalten von Arbeitsentgelt. Alle vier sitzen seit ihrer Festnahme am 13. Mai 2025 in Untersuchungshaft.
Festnahme in Brandenburg
Die Festnahmen verteilten sich auf mehrere Bundesländer: Zwei erfolgten nach Angaben einer Sprecherin der Bundesanwaltschaft im sächsischen Landkreis Mittelsachsen, je eine weitere im Landkreis Oder-Spree in Brandenburg und im rheinland-pfälzischen Landkreis Bad Dürkheim. Auch darüber hinaus war das KRD in Brandenburg aktiv. Bereits 2023 warnte der Verfassungsschutz davor, dass sich Strukturen der Gruppierung im Uckermark-Dorf Lychen-Rutenberg festsetzen könnten – die Organisation versuchte dort, über Immobilienkäufe ein aus ihrer Sicht eigenverwaltetes Gebiet zu schaffen.
Pseudostaat mit eigener Bank und Fantasieausweisen
Die 2012 in Lutherstadt Wittenberg gegründete Vereinigung hält sich selbst für einen souveränen Staat und strebt an, ihr behauptetes „Staatsgebiet“ auf die Grenzen des Deutschen Reiches von 1871 auszudehnen. Ziel sei es, das System der Bundesrepublik durch ein eigenes zu ersetzen, heißt es in der Anklageschrift.
Dafür baute das KRD pseudostaatliche Strukturen auf: ein eigenes Bank- und Versicherungssystem mit Filialen in Dresden, Ulm, Menden und Lutherstadt Wittenberg, ein Meldeamt mit fiktiven Ausweisdokumenten und eine eigene Währung. Geworben wurde mit dem „Systemausstieg“ aus der Bundesrepublik – Mitglieder sollten dadurch von Steuern und Sozialabgaben befreit sein. Ein Versprechen, das rechtlich nicht trägt: Ein Beitritt zum KRD befreit von keiner einzigen Zahlungspflicht gegenüber dem deutschen Staat.
Finanziert habe sich die Gruppe über unerlaubte Bank- und Versicherungsgeschäfte, Spenden und kostenpflichtige Seminare. Zwischen 2020 und 2025 nahm sie nach Angaben der Ermittler rund zehn Millionen Euro ein. Auch Unternehmen wurden umworben – mit dem Versprechen, Waren und Dienstleistungen steuer- und abgabenfrei vertreiben zu können. Auf Umsätze vereinigungseigener Betriebe wurden keine Steuern gezahlt, für Mitarbeiter keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. Der Schaden liegt laut Anklage bei über zwei Millionen Euro.
Vom Innenministerium verboten
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte das KRD am 13. Mai 2025 verboten – parallel zu den Festnahmen. Rund 800 Einsatzkräfte durchsuchten damals in sieben Bundesländern Objekte des Vereins, darunter drei Liegenschaften in Sachsen, Niedersachsen und Thüringen. Das KRD galt zu diesem Zeitpunkt als mitgliederstärkste Gruppierung der Reichsbürger- und Selbstverwalter-Szene; nach eigenen Angaben hatte es rund 6.000 Anhänger, die Bundesregierung ging zuletzt von etwa 1.000 aus.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf muss nun entscheiden, ob es die Anklage zulässt und wann es zum Prozess kommt.
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