Die Bundespolizei hat in der Nacht zum Donnerstag bei einer Einreisekontrolle auf der A15 bei Forst 15 georgischen Staatsangehörigen die Einreise nach Deutschland verweigert und sie nach Polen zurückgewiesen. Wie die Bundespolizei mitteilte, kontrollierten die Einsatzkräfte einen aus Polen kommenden Reisebus mit türkischen Kennzeichen. Bei einem 24-Jährigen stellten die Beamten ein bestehendes Einreise- und Aufenthaltsverbot fest, einem 29-Jährigen wurde trotz gültigen tschechischen Visums aufgrund einer Fahndung zur Ausweisung die Einreise verweigert und ein Strafverfahren eingeleitet. Weitere 13 georgische Staatsangehörige konnten laut Bundespolizei keine erforderlichen Einreisedokumente vorlegen und machten widersprüchliche Angaben, weshalb auch ihnen die Einreise verweigert wurde.
Zurückweisungen nach Buskontrolle
In der Nacht zum Donnerstag kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei gegen 3:30 Uhr auf der Autobahn 15 bei Forst einen Reisebus, der aus Polen eingereist war. Nach Angaben der Bundespolizei waren an dem Bus türkische Kennzeichen angebracht. Alle Reisenden legten zunächst gültige Reisepässe vor.
Bei der weiteren Prüfung stellten die Beamten laut Mitteilung mehrere Fälle fest, in denen die Voraussetzungen für eine Einreise nach Deutschland nicht erfüllt waren. Insgesamt verweigerte die Bundespolizei 15 georgischen Staatsangehörigen die Einreise und wies sie nach Polen zurück.
Einreiseverbote und fehlende Dokumente festgestellt
Bei einem 24-jährigen Georgier ergab der Datenabgleich laut Bundespolizei ein Einreise- und Aufenthaltsverbot, das das Landesamt für Einwanderung Berlin im Mai 2025 verfügt hatte. Da die Verfügung zuvor nur in Abwesenheit zugestellt worden war, konnte nach Angaben der Bundespolizei kein vorsätzlicher Verstoß nachgewiesen werden. Die Einsatzkräfte händigten die Verfügung vor Ort aus, erhoben eine Sicherheitsleistung und wiesen den Mann anschließend nach Polen zurück.
Für einen 29-jährigen Georgier lag zudem eine Ausschreibung der Ausländerbehörde Krefeld zur Festnahme zwecks Ausweisung, Abschiebung oder Zurückschiebung aus Oktober 2025 vor. Hintergrund war laut Mitteilung ein auf 24 Monate befristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot. Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren ein, verweigerte trotz gültigem tschechischen D-Visum die Einreise und wies auch diesen Mann nach Polen zurück.
Weitere 13 georgische Staatsangehörige legten nach Angaben der Bundespolizei keine einreiselegitimierenden Dokumente vor. Zudem machten sie in der Einreisebefragung widersprüchliche Angaben. Auch ihnen verweigerten die Einsatzkräfte die Einreise, erhoben teilweise Sicherheitsleistungen und wiesen sie nach Polen zurück.
Weitere Insassen durften nach Prüfung weiterreisen
Alle weiteren Insassen des Reisebusses konnten nach der Kontrolle weiterreisen. Sie legten laut Bundespolizei gültige niederländische Visa, polnische Aufenthaltstitel oder entsprechende Nachweise vor, dass sie für das Busunternehmen tätig waren.
Nach Prüfung der jeweiligen Einreisevoraussetzungen setzte der Reisebus seine Fahrt fort. Weitere Angaben zum Ziel des Busses machte die Bundespolizei in der Mitteilung nicht.
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Red. / Presseinformation




