Das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) hat bei einer Kontrolle auf einem großen Photovoltaikpark im südlichen Brandenburg Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht festgestellt. Wie das Hauptzollamt mitteilte, wurden am zurückliegenden Donnerstag (23. April) insgesamt 67 Beschäftigte überprüft, bei 61 von ihnen aus zehn verschiedenen Nationen lagen keine gültigen Arbeitserlaubnisse für Deutschland vor. Vorausgegangen waren mehrere Hinweise auf mögliche illegale Beschäftigung. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit prüfte vor Ort unter anderem Arbeitsverhältnisse, Mindestlohnvorgaben und sozialversicherungsrechtliche Pflichten. Umfang und Struktur der beteiligten Unternehmen sollen nun in weiteren Ermittlungen geklärt werden.
Zollkontrolle auf Baustelle deckt Verstöße auf
Wie aus einer Mitteilung des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) hervorgeht, hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit am 23. April 2026 einen groß angelegten Einsatz auf einem Photovoltaikpark im südlichen Brandenburg durchgeführt. Auf dem Gelände mit einer Fläche von mehr als 100 Hektar überprüften die Einsatzkräfte mehrere Arbeitgeber sowie insgesamt 67 dort beschäftigte Personen.
Im Zuge der Kontrolle wurden laut Zoll bei 61 ausländischen Arbeitnehmern Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht festgestellt. Die Betroffenen stammten aus insgesamt zehn verschiedenen Ländern, darunter Polen, Belarus, Ukraine, Moldawien sowie mehrere asiatische Staaten. Nach Angaben des Hauptzollamts verfügten sie nicht über den erforderlichen deutschen Aufenthaltstitel, der eine Beschäftigung erlaubt. Vorhandene Aufenthaltstitel aus anderen europäischen Ländern berechtigten demnach nicht zur Arbeitsaufnahme in Deutschland.
Hinweise führten zu gezielter Überprüfung
Den Einsatz hatte der Zoll nach eigenen Angaben auf Grundlage von drei vorliegenden Anzeigen vorbereitet, die Hinweise auf mögliche illegale Beschäftigung auf der Baustelle lieferten. Im Rahmen der Prüfung kontrollierten die Einsatzkräfte neben den Aufenthaltsstatus auch sozialversicherungsrechtliche Aspekte sowie die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns.
Der Umfang der Beschäftigungsverhältnisse, die vertraglichen Regelungen sowie die Einbindung möglicher Nachunternehmen sollen nun Gegenstand weiterer Ermittlungen sein. Laut Hauptzollamt stehen dazu intensive Nachprüfungen an, um die Hintergründe umfassend aufzuarbeiten.
Unterstützt wurde die Kontrolle vor Ort durch die Bundespolizeiinspektion Forst/Lausitz sowie die Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg. Weitere Ergebnisse der laufenden Ermittlungen wurden zunächst nicht mitgeteilt.
Die zuständigen Behörden wollen nun klären, in welchem Umfang gegen geltende Vorschriften verstoßen wurde und welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Dabei geht es sowohl um mögliche Verstöße der Arbeitnehmer als auch der beteiligten Unternehmen.
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Red. / Presseinformation




