Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat den FC Energie Cottbus wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger im Auswärtsspiel beim F.C. Hansa Rostock am 30. September 2025 zu einer Geldstrafe in Höhe von 7.000 Euro verurteilt. Wie aus dem Urteil hervorgeht, wurden in der 90. Spielminute im Cottbuser Fanblock mindestens 20 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Das am 5. Januar 2026 im schriftlichen Verfahren ergangene Urteil ist rechtskräftig und wurde unter Einbeziehung von Sicherheitsberichten, Bild- und Videomaterial sowie einer Stellungnahme des Vereins gefällt. Dem Verein wurde gestattet, bis zu 2.300 Euro der Strafe für eigene sicherheits- oder gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden.
Sportgericht verhängt Geldstrafe gegen Energie Cottbus
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat am gestrigen Montag im schriftlichen Verfahren über einen Vorfall im Meisterschaftsspiel der 3. Liga zwischen dem F.C. Hansa Rostock und dem FC Energie Cottbus entschieden. Der FC Energie Cottbus wurde wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7.000 Euro belegt. Das Urteil wurde durch den stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts, Torsten Becker, als Einzelrichter gefällt und ist rechtskräftig.
Pyrotechnische Vorfälle im Fanblock
Grundlage der Entscheidung waren unter anderem der Bericht der DFB-Sicherheitsbeobachtung, die Inaugenscheinnahme von Bild- und Videomaterial sowie die schriftliche Stellungnahme des anwaltlich vertretenen Vereins FC Energie Cottbus. Nach Angaben des DFB-Kontrollausschusses wurden in der 90. Spielminute im Cottbuser Fanblock mindestens 20 pyrotechnische Gegenstände in Form bengalischer Fackeln gezündet.
Eine Spielunterbrechung erfolgte nicht. Das Sportgericht stellte jedoch fest, dass das Entzünden pyrotechnischer Gegenstände eine erhebliche Gefahr für die im Stadion befindlichen Personen darstellt und daher verboten ist. Kommt es dennoch zu derartigen Vorfällen durch Anhänger eines Vereins, wird der Verein nach ständiger Rechtsprechung des DFB-Sportgerichts dafür verantwortlich gemacht.
Teil der Strafe kann für Präventionsmaßnahmen genutzt werden
Dem FC Energie Cottbus wurde im Urteil nachgelassen, einen Betrag von bis zu 2.300 Euro der verhängten Geldstrafe für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden. Über entsprechende Aufwendungen ist bis spätestens 30. Juni 2026 ein Nachweis zu erbringen.
VollzeitBewerbung bis 23.11.KFZ-Mechatroniker Transporter / LKW (m/w/d)Autohaus Cottbus (AHC) GmbH · Lübben (Spreewald)Zur Stelle →Alle 275 Stellen in Südbrandenburg →Darüber hinaus trägt der FC Energie Cottbus die Kosten des sportgerichtlichen Verfahrens. Der DFB-Kontrollausschuss orientierte sich bei der Strafzumessung an dem Strafzumessungsleitfaden für sportgerichtliche Verfahren. Dieser sieht in der 3. Liga für das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände grundsätzlich eine Geldstrafe von 350 Euro pro Gegenstand vor, woraus sich im vorliegenden Fall die Gesamtsumme von 7.000 Euro ergab.
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Red. / Presseinformation
















