„Mit seiner Entscheidung hat das Arbeitsgericht Cottbus die Rechte von verantwortungsbewussten Mitarbeitern und Whistleblowern gestärkt. Ingo Karras sollte entlassen werden, weil er seine Arbeit machte und dabei auch bereit war, Fehlentwicklungen öffentlich zu machen. Dieses mutige Handeln verdient Respekt und sollte viele Nachahmer finden. Sein Erfolg vor Gericht ist daher auch ein Signal an andere Hinweisgeber, sich nicht einschüchtern zu lassen“, erklärt Wolfgang Nešković, unabhängiger Bundestagsabgeordneter für die Lausitz und ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof zu der heutigen Entscheidung des Arbeitsgerichts Cottbus zu den Kündigungen der Hochschule Lausitz gegen den Whistleblower Ingo Karras.
Nešković weiter: „Ingo Karras hat sich an der Hochschule Lausitz stets vorbildlich für die Belange von Menschen mit Behinderungen und gegen ihre Diskriminierung eingesetzt. Als Missstände auch nach langen internen Klärungsversuchen nicht abgestellt wurden, ging er mit seinen Informationen an die Öffentlichkeit. Sein Arbeitgeber reagierte hierauf mit insgesamt vier Kündigungsschreiben. Dieser offensichtliche Versuch, lieber einen Kritiker mundtot zu machen, als sich mit der Kritik auseinanderzusetzen, ist heute durch das Arbeitsgericht Cottbus vereitelt worden.
Die Entscheidung sollte auch anderen potentiellen Whistleblowern Mut machen. Nur durch die uneingeschränkte Benennung von Missständen, ist eine Veränderung zum Positiven möglich. Die Demokratie ist darauf angewiesen, dass Einzelne das nötige zivilgesellschaftliche Engagement an den Tag legen und Missstände der Öffentlichkeit bekannt machen. Egal, ob sie Edward Snowden oder Ingo Karras heißen.“
Wolfgang Nešković
„Mit seiner Entscheidung hat das Arbeitsgericht Cottbus die Rechte von verantwortungsbewussten Mitarbeitern und Whistleblowern gestärkt. Ingo Karras sollte entlassen werden, weil er seine Arbeit machte und dabei auch bereit war, Fehlentwicklungen öffentlich zu machen. Dieses mutige Handeln verdient Respekt und sollte viele Nachahmer finden. Sein Erfolg vor Gericht ist daher auch ein Signal an andere Hinweisgeber, sich nicht einschüchtern zu lassen“, erklärt Wolfgang Nešković, unabhängiger Bundestagsabgeordneter für die Lausitz und ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof zu der heutigen Entscheidung des Arbeitsgerichts Cottbus zu den Kündigungen der Hochschule Lausitz gegen den Whistleblower Ingo Karras.
Nešković weiter: „Ingo Karras hat sich an der Hochschule Lausitz stets vorbildlich für die Belange von Menschen mit Behinderungen und gegen ihre Diskriminierung eingesetzt. Als Missstände auch nach langen internen Klärungsversuchen nicht abgestellt wurden, ging er mit seinen Informationen an die Öffentlichkeit. Sein Arbeitgeber reagierte hierauf mit insgesamt vier Kündigungsschreiben. Dieser offensichtliche Versuch, lieber einen Kritiker mundtot zu machen, als sich mit der Kritik auseinanderzusetzen, ist heute durch das Arbeitsgericht Cottbus vereitelt worden.
Die Entscheidung sollte auch anderen potentiellen Whistleblowern Mut machen. Nur durch die uneingeschränkte Benennung von Missständen, ist eine Veränderung zum Positiven möglich. Die Demokratie ist darauf angewiesen, dass Einzelne das nötige zivilgesellschaftliche Engagement an den Tag legen und Missstände der Öffentlichkeit bekannt machen. Egal, ob sie Edward Snowden oder Ingo Karras heißen.“
Wolfgang Nešković
„Mit seiner Entscheidung hat das Arbeitsgericht Cottbus die Rechte von verantwortungsbewussten Mitarbeitern und Whistleblowern gestärkt. Ingo Karras sollte entlassen werden, weil er seine Arbeit machte und dabei auch bereit war, Fehlentwicklungen öffentlich zu machen. Dieses mutige Handeln verdient Respekt und sollte viele Nachahmer finden. Sein Erfolg vor Gericht ist daher auch ein Signal an andere Hinweisgeber, sich nicht einschüchtern zu lassen“, erklärt Wolfgang Nešković, unabhängiger Bundestagsabgeordneter für die Lausitz und ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof zu der heutigen Entscheidung des Arbeitsgerichts Cottbus zu den Kündigungen der Hochschule Lausitz gegen den Whistleblower Ingo Karras.
Nešković weiter: „Ingo Karras hat sich an der Hochschule Lausitz stets vorbildlich für die Belange von Menschen mit Behinderungen und gegen ihre Diskriminierung eingesetzt. Als Missstände auch nach langen internen Klärungsversuchen nicht abgestellt wurden, ging er mit seinen Informationen an die Öffentlichkeit. Sein Arbeitgeber reagierte hierauf mit insgesamt vier Kündigungsschreiben. Dieser offensichtliche Versuch, lieber einen Kritiker mundtot zu machen, als sich mit der Kritik auseinanderzusetzen, ist heute durch das Arbeitsgericht Cottbus vereitelt worden.
Die Entscheidung sollte auch anderen potentiellen Whistleblowern Mut machen. Nur durch die uneingeschränkte Benennung von Missständen, ist eine Veränderung zum Positiven möglich. Die Demokratie ist darauf angewiesen, dass Einzelne das nötige zivilgesellschaftliche Engagement an den Tag legen und Missstände der Öffentlichkeit bekannt machen. Egal, ob sie Edward Snowden oder Ingo Karras heißen.“
Wolfgang Nešković
„Mit seiner Entscheidung hat das Arbeitsgericht Cottbus die Rechte von verantwortungsbewussten Mitarbeitern und Whistleblowern gestärkt. Ingo Karras sollte entlassen werden, weil er seine Arbeit machte und dabei auch bereit war, Fehlentwicklungen öffentlich zu machen. Dieses mutige Handeln verdient Respekt und sollte viele Nachahmer finden. Sein Erfolg vor Gericht ist daher auch ein Signal an andere Hinweisgeber, sich nicht einschüchtern zu lassen“, erklärt Wolfgang Nešković, unabhängiger Bundestagsabgeordneter für die Lausitz und ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof zu der heutigen Entscheidung des Arbeitsgerichts Cottbus zu den Kündigungen der Hochschule Lausitz gegen den Whistleblower Ingo Karras.
Nešković weiter: „Ingo Karras hat sich an der Hochschule Lausitz stets vorbildlich für die Belange von Menschen mit Behinderungen und gegen ihre Diskriminierung eingesetzt. Als Missstände auch nach langen internen Klärungsversuchen nicht abgestellt wurden, ging er mit seinen Informationen an die Öffentlichkeit. Sein Arbeitgeber reagierte hierauf mit insgesamt vier Kündigungsschreiben. Dieser offensichtliche Versuch, lieber einen Kritiker mundtot zu machen, als sich mit der Kritik auseinanderzusetzen, ist heute durch das Arbeitsgericht Cottbus vereitelt worden.
Die Entscheidung sollte auch anderen potentiellen Whistleblowern Mut machen. Nur durch die uneingeschränkte Benennung von Missständen, ist eine Veränderung zum Positiven möglich. Die Demokratie ist darauf angewiesen, dass Einzelne das nötige zivilgesellschaftliche Engagement an den Tag legen und Missstände der Öffentlichkeit bekannt machen. Egal, ob sie Edward Snowden oder Ingo Karras heißen.“
Wolfgang Nešković