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NIEDERLAUSITZ aktuell

Die Studierendenschaft der BTU Cottbus klagt gegen das Neugründungsgesetz zum Zusammenschluss von BTU Cottbus und Hochschule Lausitz

16:30 Uhr | 22. April 2013
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Auch die Studierendenschaft der BTU Cottbus geht anwaltlich gegen das Neugründungsgesetz des Landes Brandenburg vor. Diesen Montag reicht die Studierendenschaft, vertreten durch den Rechtsanwalt Wildner (Kanzlei: Gutsche und Wildner), Klage beim Landesverfassungsgericht des Landes Brandenburg in Potsdam ein. Nachdem bereits die BTU Cottbus eine Klageschrift hervorgebracht haben und einzelne ProfessorInnen Ähnliches planen, möchte die Studierendenschaft eigenständig gegen das umstrittene Gesetz vorgehen.
Schon von Beginn an hatte sich die Studierendenschaft gegen die oft diskutierten, aber nie klaren, holprigen und unstrukturierten Pläne der Landesregierung ausgesprochen. Es gab unzählige Demonstrationen, Veranstaltungen und Ansprachen zum Thema Zusammenschluss. Hierbei war von Anfang an klar, dass es sich bei diesem Eingriff in die Hochschullandschaft auch um einen tiefen Eingriff in das Studentenleben der StudentenInnen der BTU Cottbus und der Hochschule Lausitz handelt. Die Studierendenschaft hat sich im Sinne ihrer selbst dazu entschieden weitere Schritte gegen diesen ungewollten Zusammenschluss zu gehen. Die Klage ist daher ein folgerichtiger Schritt, der durch den Anwalt der Studierendenschaft Wildner begleitet wird. Eine Zusammenarbeit mit ihm führte schon einmal zum Erfolg, so dass zu hoffen ist, dass die Klage der Studierendenschaft der BTU Cottbus auch diesmal zu Gunsten der StudentInnen beider Hochschulen ausfällt.
Quelle: Das Präsidium des Studierendenparlamentes der BTU Cottbus
Foto: Johannes Koziol

Auch die Studierendenschaft der BTU Cottbus geht anwaltlich gegen das Neugründungsgesetz des Landes Brandenburg vor. Diesen Montag reicht die Studierendenschaft, vertreten durch den Rechtsanwalt Wildner (Kanzlei: Gutsche und Wildner), Klage beim Landesverfassungsgericht des Landes Brandenburg in Potsdam ein. Nachdem bereits die BTU Cottbus eine Klageschrift hervorgebracht haben und einzelne ProfessorInnen Ähnliches planen, möchte die Studierendenschaft eigenständig gegen das umstrittene Gesetz vorgehen.
Schon von Beginn an hatte sich die Studierendenschaft gegen die oft diskutierten, aber nie klaren, holprigen und unstrukturierten Pläne der Landesregierung ausgesprochen. Es gab unzählige Demonstrationen, Veranstaltungen und Ansprachen zum Thema Zusammenschluss. Hierbei war von Anfang an klar, dass es sich bei diesem Eingriff in die Hochschullandschaft auch um einen tiefen Eingriff in das Studentenleben der StudentenInnen der BTU Cottbus und der Hochschule Lausitz handelt. Die Studierendenschaft hat sich im Sinne ihrer selbst dazu entschieden weitere Schritte gegen diesen ungewollten Zusammenschluss zu gehen. Die Klage ist daher ein folgerichtiger Schritt, der durch den Anwalt der Studierendenschaft Wildner begleitet wird. Eine Zusammenarbeit mit ihm führte schon einmal zum Erfolg, so dass zu hoffen ist, dass die Klage der Studierendenschaft der BTU Cottbus auch diesmal zu Gunsten der StudentInnen beider Hochschulen ausfällt.
Quelle: Das Präsidium des Studierendenparlamentes der BTU Cottbus
Foto: Johannes Koziol

Auch die Studierendenschaft der BTU Cottbus geht anwaltlich gegen das Neugründungsgesetz des Landes Brandenburg vor. Diesen Montag reicht die Studierendenschaft, vertreten durch den Rechtsanwalt Wildner (Kanzlei: Gutsche und Wildner), Klage beim Landesverfassungsgericht des Landes Brandenburg in Potsdam ein. Nachdem bereits die BTU Cottbus eine Klageschrift hervorgebracht haben und einzelne ProfessorInnen Ähnliches planen, möchte die Studierendenschaft eigenständig gegen das umstrittene Gesetz vorgehen.
Schon von Beginn an hatte sich die Studierendenschaft gegen die oft diskutierten, aber nie klaren, holprigen und unstrukturierten Pläne der Landesregierung ausgesprochen. Es gab unzählige Demonstrationen, Veranstaltungen und Ansprachen zum Thema Zusammenschluss. Hierbei war von Anfang an klar, dass es sich bei diesem Eingriff in die Hochschullandschaft auch um einen tiefen Eingriff in das Studentenleben der StudentenInnen der BTU Cottbus und der Hochschule Lausitz handelt. Die Studierendenschaft hat sich im Sinne ihrer selbst dazu entschieden weitere Schritte gegen diesen ungewollten Zusammenschluss zu gehen. Die Klage ist daher ein folgerichtiger Schritt, der durch den Anwalt der Studierendenschaft Wildner begleitet wird. Eine Zusammenarbeit mit ihm führte schon einmal zum Erfolg, so dass zu hoffen ist, dass die Klage der Studierendenschaft der BTU Cottbus auch diesmal zu Gunsten der StudentInnen beider Hochschulen ausfällt.
Quelle: Das Präsidium des Studierendenparlamentes der BTU Cottbus
Foto: Johannes Koziol

Auch die Studierendenschaft der BTU Cottbus geht anwaltlich gegen das Neugründungsgesetz des Landes Brandenburg vor. Diesen Montag reicht die Studierendenschaft, vertreten durch den Rechtsanwalt Wildner (Kanzlei: Gutsche und Wildner), Klage beim Landesverfassungsgericht des Landes Brandenburg in Potsdam ein. Nachdem bereits die BTU Cottbus eine Klageschrift hervorgebracht haben und einzelne ProfessorInnen Ähnliches planen, möchte die Studierendenschaft eigenständig gegen das umstrittene Gesetz vorgehen.
Schon von Beginn an hatte sich die Studierendenschaft gegen die oft diskutierten, aber nie klaren, holprigen und unstrukturierten Pläne der Landesregierung ausgesprochen. Es gab unzählige Demonstrationen, Veranstaltungen und Ansprachen zum Thema Zusammenschluss. Hierbei war von Anfang an klar, dass es sich bei diesem Eingriff in die Hochschullandschaft auch um einen tiefen Eingriff in das Studentenleben der StudentenInnen der BTU Cottbus und der Hochschule Lausitz handelt. Die Studierendenschaft hat sich im Sinne ihrer selbst dazu entschieden weitere Schritte gegen diesen ungewollten Zusammenschluss zu gehen. Die Klage ist daher ein folgerichtiger Schritt, der durch den Anwalt der Studierendenschaft Wildner begleitet wird. Eine Zusammenarbeit mit ihm führte schon einmal zum Erfolg, so dass zu hoffen ist, dass die Klage der Studierendenschaft der BTU Cottbus auch diesmal zu Gunsten der StudentInnen beider Hochschulen ausfällt.
Quelle: Das Präsidium des Studierendenparlamentes der BTU Cottbus
Foto: Johannes Koziol

Auch die Studierendenschaft der BTU Cottbus geht anwaltlich gegen das Neugründungsgesetz des Landes Brandenburg vor. Diesen Montag reicht die Studierendenschaft, vertreten durch den Rechtsanwalt Wildner (Kanzlei: Gutsche und Wildner), Klage beim Landesverfassungsgericht des Landes Brandenburg in Potsdam ein. Nachdem bereits die BTU Cottbus eine Klageschrift hervorgebracht haben und einzelne ProfessorInnen Ähnliches planen, möchte die Studierendenschaft eigenständig gegen das umstrittene Gesetz vorgehen.
Schon von Beginn an hatte sich die Studierendenschaft gegen die oft diskutierten, aber nie klaren, holprigen und unstrukturierten Pläne der Landesregierung ausgesprochen. Es gab unzählige Demonstrationen, Veranstaltungen und Ansprachen zum Thema Zusammenschluss. Hierbei war von Anfang an klar, dass es sich bei diesem Eingriff in die Hochschullandschaft auch um einen tiefen Eingriff in das Studentenleben der StudentenInnen der BTU Cottbus und der Hochschule Lausitz handelt. Die Studierendenschaft hat sich im Sinne ihrer selbst dazu entschieden weitere Schritte gegen diesen ungewollten Zusammenschluss zu gehen. Die Klage ist daher ein folgerichtiger Schritt, der durch den Anwalt der Studierendenschaft Wildner begleitet wird. Eine Zusammenarbeit mit ihm führte schon einmal zum Erfolg, so dass zu hoffen ist, dass die Klage der Studierendenschaft der BTU Cottbus auch diesmal zu Gunsten der StudentInnen beider Hochschulen ausfällt.
Quelle: Das Präsidium des Studierendenparlamentes der BTU Cottbus
Foto: Johannes Koziol

Auch die Studierendenschaft der BTU Cottbus geht anwaltlich gegen das Neugründungsgesetz des Landes Brandenburg vor. Diesen Montag reicht die Studierendenschaft, vertreten durch den Rechtsanwalt Wildner (Kanzlei: Gutsche und Wildner), Klage beim Landesverfassungsgericht des Landes Brandenburg in Potsdam ein. Nachdem bereits die BTU Cottbus eine Klageschrift hervorgebracht haben und einzelne ProfessorInnen Ähnliches planen, möchte die Studierendenschaft eigenständig gegen das umstrittene Gesetz vorgehen.
Schon von Beginn an hatte sich die Studierendenschaft gegen die oft diskutierten, aber nie klaren, holprigen und unstrukturierten Pläne der Landesregierung ausgesprochen. Es gab unzählige Demonstrationen, Veranstaltungen und Ansprachen zum Thema Zusammenschluss. Hierbei war von Anfang an klar, dass es sich bei diesem Eingriff in die Hochschullandschaft auch um einen tiefen Eingriff in das Studentenleben der StudentenInnen der BTU Cottbus und der Hochschule Lausitz handelt. Die Studierendenschaft hat sich im Sinne ihrer selbst dazu entschieden weitere Schritte gegen diesen ungewollten Zusammenschluss zu gehen. Die Klage ist daher ein folgerichtiger Schritt, der durch den Anwalt der Studierendenschaft Wildner begleitet wird. Eine Zusammenarbeit mit ihm führte schon einmal zum Erfolg, so dass zu hoffen ist, dass die Klage der Studierendenschaft der BTU Cottbus auch diesmal zu Gunsten der StudentInnen beider Hochschulen ausfällt.
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Quelle: Das Präsidium des Studierendenparlamentes der BTU Cottbus
Foto: Johannes Koziol

Auch die Studierendenschaft der BTU Cottbus geht anwaltlich gegen das Neugründungsgesetz des Landes Brandenburg vor. Diesen Montag reicht die Studierendenschaft, vertreten durch den Rechtsanwalt Wildner (Kanzlei: Gutsche und Wildner), Klage beim Landesverfassungsgericht des Landes Brandenburg in Potsdam ein. Nachdem bereits die BTU Cottbus eine Klageschrift hervorgebracht haben und einzelne ProfessorInnen Ähnliches planen, möchte die Studierendenschaft eigenständig gegen das umstrittene Gesetz vorgehen.
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