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Tack fordert vom Bund aktiven Beitrag zur Krankenhausfinanzierung

16:36 Uhr | 22. März 2013
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„Brandenburg hat seinen Beitrag zu einer stabilen Krankenhausfinanzierung geleistet, nun ist der Bund am Zug“, sagte Brandenburgs Gesundheitsministerin Anita Tack heute in Potsdam.
Mit der Änderung des Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetzes zum 1.Januar 2013 wurde die bisherige Fördersystematik der Krankenhauseinzel- und Krankenhauspauschalförderung abgelöst. Neu eingeführt wurde eine flexibel einsetzbare und planbare Krankenhausinvestitionspauschale. Darüber hinaus hat der Brandenburger Landtag mit großer Mehrheit die Krankenhausförderung zu einer prioritären Landesaufgabe erklärt und damit mittelfristig verlässlich kalkulierbar gemacht.
Auch die Krankenkassen und Krankenhausverbände in Brandenburg haben ihren Beitrag bereits geleistet. Der Landesbasisfallwert in Brandenburg sieht eine Steigerung von 3,05 Prozent auf 3.013 Euro mit einem Erlösvolumen von rund 1,7 Mio. Euro vor und ist somit eine gute Grundlage für 2013.
„Jetzt muss auch der Bund mehr Engagement zeigen“, erklärte Tack. Die jetzige Betriebskostenfinanzierung ist völlig unzureichend und gefährdet die Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser. Ministerin Tack: „Wenn die Bundesregierung nichts tut, dann führt das zu Arbeitsüberlastung und Personalabbau in den Kliniken und letztlich zu einer Verschlechterung der Versorgung auf Kosten der Patienten.“
Die Länder Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Brandenburg werden deshalb einen Vorstoß im Bundesrat zur Krankenhausfinanzierung unternehmen.
Mehrleistungen sowie Sicherstellungszuschläge bei existentiellen Notlagen von Krankenhäusern sollten künftig nicht mehr auf Landesbasisfallwerte angerechnet und auf alle Krankenhäuser umgelegt werden können. Zu einer auskömmlichen Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser gehört vor allem der Ausgleich von Lohnsteigerungen und unabweisbaren Kostensteigerungen. „Nur so können die Qualität und die flächendeckende Versorgung gesichert werden. An diesem Punkt wird sich zeigen, ob Herr Bahr in Zukunft konkrete Vorschläge auf den Tisch legt oder weiter bei wohlfeilen Erklärungen verharrt“, sagte Tack.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

„Brandenburg hat seinen Beitrag zu einer stabilen Krankenhausfinanzierung geleistet, nun ist der Bund am Zug“, sagte Brandenburgs Gesundheitsministerin Anita Tack heute in Potsdam.
Mit der Änderung des Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetzes zum 1.Januar 2013 wurde die bisherige Fördersystematik der Krankenhauseinzel- und Krankenhauspauschalförderung abgelöst. Neu eingeführt wurde eine flexibel einsetzbare und planbare Krankenhausinvestitionspauschale. Darüber hinaus hat der Brandenburger Landtag mit großer Mehrheit die Krankenhausförderung zu einer prioritären Landesaufgabe erklärt und damit mittelfristig verlässlich kalkulierbar gemacht.
Auch die Krankenkassen und Krankenhausverbände in Brandenburg haben ihren Beitrag bereits geleistet. Der Landesbasisfallwert in Brandenburg sieht eine Steigerung von 3,05 Prozent auf 3.013 Euro mit einem Erlösvolumen von rund 1,7 Mio. Euro vor und ist somit eine gute Grundlage für 2013.
„Jetzt muss auch der Bund mehr Engagement zeigen“, erklärte Tack. Die jetzige Betriebskostenfinanzierung ist völlig unzureichend und gefährdet die Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser. Ministerin Tack: „Wenn die Bundesregierung nichts tut, dann führt das zu Arbeitsüberlastung und Personalabbau in den Kliniken und letztlich zu einer Verschlechterung der Versorgung auf Kosten der Patienten.“
Die Länder Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Brandenburg werden deshalb einen Vorstoß im Bundesrat zur Krankenhausfinanzierung unternehmen.
Mehrleistungen sowie Sicherstellungszuschläge bei existentiellen Notlagen von Krankenhäusern sollten künftig nicht mehr auf Landesbasisfallwerte angerechnet und auf alle Krankenhäuser umgelegt werden können. Zu einer auskömmlichen Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser gehört vor allem der Ausgleich von Lohnsteigerungen und unabweisbaren Kostensteigerungen. „Nur so können die Qualität und die flächendeckende Versorgung gesichert werden. An diesem Punkt wird sich zeigen, ob Herr Bahr in Zukunft konkrete Vorschläge auf den Tisch legt oder weiter bei wohlfeilen Erklärungen verharrt“, sagte Tack.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

„Brandenburg hat seinen Beitrag zu einer stabilen Krankenhausfinanzierung geleistet, nun ist der Bund am Zug“, sagte Brandenburgs Gesundheitsministerin Anita Tack heute in Potsdam.
Mit der Änderung des Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetzes zum 1.Januar 2013 wurde die bisherige Fördersystematik der Krankenhauseinzel- und Krankenhauspauschalförderung abgelöst. Neu eingeführt wurde eine flexibel einsetzbare und planbare Krankenhausinvestitionspauschale. Darüber hinaus hat der Brandenburger Landtag mit großer Mehrheit die Krankenhausförderung zu einer prioritären Landesaufgabe erklärt und damit mittelfristig verlässlich kalkulierbar gemacht.
Auch die Krankenkassen und Krankenhausverbände in Brandenburg haben ihren Beitrag bereits geleistet. Der Landesbasisfallwert in Brandenburg sieht eine Steigerung von 3,05 Prozent auf 3.013 Euro mit einem Erlösvolumen von rund 1,7 Mio. Euro vor und ist somit eine gute Grundlage für 2013.
„Jetzt muss auch der Bund mehr Engagement zeigen“, erklärte Tack. Die jetzige Betriebskostenfinanzierung ist völlig unzureichend und gefährdet die Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser. Ministerin Tack: „Wenn die Bundesregierung nichts tut, dann führt das zu Arbeitsüberlastung und Personalabbau in den Kliniken und letztlich zu einer Verschlechterung der Versorgung auf Kosten der Patienten.“
Die Länder Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Brandenburg werden deshalb einen Vorstoß im Bundesrat zur Krankenhausfinanzierung unternehmen.
Mehrleistungen sowie Sicherstellungszuschläge bei existentiellen Notlagen von Krankenhäusern sollten künftig nicht mehr auf Landesbasisfallwerte angerechnet und auf alle Krankenhäuser umgelegt werden können. Zu einer auskömmlichen Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser gehört vor allem der Ausgleich von Lohnsteigerungen und unabweisbaren Kostensteigerungen. „Nur so können die Qualität und die flächendeckende Versorgung gesichert werden. An diesem Punkt wird sich zeigen, ob Herr Bahr in Zukunft konkrete Vorschläge auf den Tisch legt oder weiter bei wohlfeilen Erklärungen verharrt“, sagte Tack.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

„Brandenburg hat seinen Beitrag zu einer stabilen Krankenhausfinanzierung geleistet, nun ist der Bund am Zug“, sagte Brandenburgs Gesundheitsministerin Anita Tack heute in Potsdam.
Mit der Änderung des Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetzes zum 1.Januar 2013 wurde die bisherige Fördersystematik der Krankenhauseinzel- und Krankenhauspauschalförderung abgelöst. Neu eingeführt wurde eine flexibel einsetzbare und planbare Krankenhausinvestitionspauschale. Darüber hinaus hat der Brandenburger Landtag mit großer Mehrheit die Krankenhausförderung zu einer prioritären Landesaufgabe erklärt und damit mittelfristig verlässlich kalkulierbar gemacht.
Auch die Krankenkassen und Krankenhausverbände in Brandenburg haben ihren Beitrag bereits geleistet. Der Landesbasisfallwert in Brandenburg sieht eine Steigerung von 3,05 Prozent auf 3.013 Euro mit einem Erlösvolumen von rund 1,7 Mio. Euro vor und ist somit eine gute Grundlage für 2013.
„Jetzt muss auch der Bund mehr Engagement zeigen“, erklärte Tack. Die jetzige Betriebskostenfinanzierung ist völlig unzureichend und gefährdet die Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser. Ministerin Tack: „Wenn die Bundesregierung nichts tut, dann führt das zu Arbeitsüberlastung und Personalabbau in den Kliniken und letztlich zu einer Verschlechterung der Versorgung auf Kosten der Patienten.“
Die Länder Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Brandenburg werden deshalb einen Vorstoß im Bundesrat zur Krankenhausfinanzierung unternehmen.
Mehrleistungen sowie Sicherstellungszuschläge bei existentiellen Notlagen von Krankenhäusern sollten künftig nicht mehr auf Landesbasisfallwerte angerechnet und auf alle Krankenhäuser umgelegt werden können. Zu einer auskömmlichen Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser gehört vor allem der Ausgleich von Lohnsteigerungen und unabweisbaren Kostensteigerungen. „Nur so können die Qualität und die flächendeckende Versorgung gesichert werden. An diesem Punkt wird sich zeigen, ob Herr Bahr in Zukunft konkrete Vorschläge auf den Tisch legt oder weiter bei wohlfeilen Erklärungen verharrt“, sagte Tack.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

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