“Die Anrufung des Verfassungsgerichtes ist die logische und notwendige Folge einer Politik der Landesregierung, die im Hauruck-Verfahren ihre Vorstellungen durchzudrücken versucht, ohne auf die berechtigten Einwände der Betroffenen Rücksicht zu nehmen.” erklärt Wolfgang Nešković, unabhängiger Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Cottbus-Spree/Neiße und Richter am Bundesgerichtshof a. D. anlässlich der heutigen Ankündigung der BTU Cottbus, das Landesverfassungsgericht anzurufen.
Nešković weiter: “Die Landesregierung befindet sich auf einem bildungspolitischen Irrweg. Während des gesamten Verfahrens haben die Studierenden und Mitarbeiter der betroffenen Hochschulen nie den Eindruck gewinnen können, dass die Landesregierung einen ernsthaften und ergebnisoffenen Dialog führen wollte. Es war daher absehbar, dass dieses Kommunikationsdesaster auch zu entsprechenden Reaktionen der Betroffenen führt. In einem Rechtsstaat ist es daher konsequent, wenn sich die Betroffenen gerichtlich gegen das Verhalten der Landesregierung zur Wehr setzen. Ihnen bleibt auch angesichts der Ignoranz der Landesregierung neben dem Volksbegehren keine andere Möglichkeit zur Wahrung ihrer Rechte.
Die Landesregierung nimmt damit in Kauf, dass der ohnehin schon eingetretene Schaden für den Hochschulstandort Lausitz dadurch vergrößert wird, dass wegen der Ungewissheit über den Ausgang des Rechtsstreits auch keine Planungssicherheit für den Fusionsprozess eintreten kann.”
Quelle: Wolfgang Neskovic, MdB
Richter am Bundesgerichtshof a.D.
“Die Anrufung des Verfassungsgerichtes ist die logische und notwendige Folge einer Politik der Landesregierung, die im Hauruck-Verfahren ihre Vorstellungen durchzudrücken versucht, ohne auf die berechtigten Einwände der Betroffenen Rücksicht zu nehmen.” erklärt Wolfgang Nešković, unabhängiger Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Cottbus-Spree/Neiße und Richter am Bundesgerichtshof a. D. anlässlich der heutigen Ankündigung der BTU Cottbus, das Landesverfassungsgericht anzurufen.
Nešković weiter: “Die Landesregierung befindet sich auf einem bildungspolitischen Irrweg. Während des gesamten Verfahrens haben die Studierenden und Mitarbeiter der betroffenen Hochschulen nie den Eindruck gewinnen können, dass die Landesregierung einen ernsthaften und ergebnisoffenen Dialog führen wollte. Es war daher absehbar, dass dieses Kommunikationsdesaster auch zu entsprechenden Reaktionen der Betroffenen führt. In einem Rechtsstaat ist es daher konsequent, wenn sich die Betroffenen gerichtlich gegen das Verhalten der Landesregierung zur Wehr setzen. Ihnen bleibt auch angesichts der Ignoranz der Landesregierung neben dem Volksbegehren keine andere Möglichkeit zur Wahrung ihrer Rechte.
Die Landesregierung nimmt damit in Kauf, dass der ohnehin schon eingetretene Schaden für den Hochschulstandort Lausitz dadurch vergrößert wird, dass wegen der Ungewissheit über den Ausgang des Rechtsstreits auch keine Planungssicherheit für den Fusionsprozess eintreten kann.”
Quelle: Wolfgang Neskovic, MdB
Richter am Bundesgerichtshof a.D.
“Die Anrufung des Verfassungsgerichtes ist die logische und notwendige Folge einer Politik der Landesregierung, die im Hauruck-Verfahren ihre Vorstellungen durchzudrücken versucht, ohne auf die berechtigten Einwände der Betroffenen Rücksicht zu nehmen.” erklärt Wolfgang Nešković, unabhängiger Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Cottbus-Spree/Neiße und Richter am Bundesgerichtshof a. D. anlässlich der heutigen Ankündigung der BTU Cottbus, das Landesverfassungsgericht anzurufen.
Nešković weiter: “Die Landesregierung befindet sich auf einem bildungspolitischen Irrweg. Während des gesamten Verfahrens haben die Studierenden und Mitarbeiter der betroffenen Hochschulen nie den Eindruck gewinnen können, dass die Landesregierung einen ernsthaften und ergebnisoffenen Dialog führen wollte. Es war daher absehbar, dass dieses Kommunikationsdesaster auch zu entsprechenden Reaktionen der Betroffenen führt. In einem Rechtsstaat ist es daher konsequent, wenn sich die Betroffenen gerichtlich gegen das Verhalten der Landesregierung zur Wehr setzen. Ihnen bleibt auch angesichts der Ignoranz der Landesregierung neben dem Volksbegehren keine andere Möglichkeit zur Wahrung ihrer Rechte.
Die Landesregierung nimmt damit in Kauf, dass der ohnehin schon eingetretene Schaden für den Hochschulstandort Lausitz dadurch vergrößert wird, dass wegen der Ungewissheit über den Ausgang des Rechtsstreits auch keine Planungssicherheit für den Fusionsprozess eintreten kann.”
Quelle: Wolfgang Neskovic, MdB
Richter am Bundesgerichtshof a.D.
“Die Anrufung des Verfassungsgerichtes ist die logische und notwendige Folge einer Politik der Landesregierung, die im Hauruck-Verfahren ihre Vorstellungen durchzudrücken versucht, ohne auf die berechtigten Einwände der Betroffenen Rücksicht zu nehmen.” erklärt Wolfgang Nešković, unabhängiger Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Cottbus-Spree/Neiße und Richter am Bundesgerichtshof a. D. anlässlich der heutigen Ankündigung der BTU Cottbus, das Landesverfassungsgericht anzurufen.
Nešković weiter: “Die Landesregierung befindet sich auf einem bildungspolitischen Irrweg. Während des gesamten Verfahrens haben die Studierenden und Mitarbeiter der betroffenen Hochschulen nie den Eindruck gewinnen können, dass die Landesregierung einen ernsthaften und ergebnisoffenen Dialog führen wollte. Es war daher absehbar, dass dieses Kommunikationsdesaster auch zu entsprechenden Reaktionen der Betroffenen führt. In einem Rechtsstaat ist es daher konsequent, wenn sich die Betroffenen gerichtlich gegen das Verhalten der Landesregierung zur Wehr setzen. Ihnen bleibt auch angesichts der Ignoranz der Landesregierung neben dem Volksbegehren keine andere Möglichkeit zur Wahrung ihrer Rechte.
Die Landesregierung nimmt damit in Kauf, dass der ohnehin schon eingetretene Schaden für den Hochschulstandort Lausitz dadurch vergrößert wird, dass wegen der Ungewissheit über den Ausgang des Rechtsstreits auch keine Planungssicherheit für den Fusionsprozess eintreten kann.”
Quelle: Wolfgang Neskovic, MdB
Richter am Bundesgerichtshof a.D.
“Die Anrufung des Verfassungsgerichtes ist die logische und notwendige Folge einer Politik der Landesregierung, die im Hauruck-Verfahren ihre Vorstellungen durchzudrücken versucht, ohne auf die berechtigten Einwände der Betroffenen Rücksicht zu nehmen.” erklärt Wolfgang Nešković, unabhängiger Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Cottbus-Spree/Neiße und Richter am Bundesgerichtshof a. D. anlässlich der heutigen Ankündigung der BTU Cottbus, das Landesverfassungsgericht anzurufen.
Nešković weiter: “Die Landesregierung befindet sich auf einem bildungspolitischen Irrweg. Während des gesamten Verfahrens haben die Studierenden und Mitarbeiter der betroffenen Hochschulen nie den Eindruck gewinnen können, dass die Landesregierung einen ernsthaften und ergebnisoffenen Dialog führen wollte. Es war daher absehbar, dass dieses Kommunikationsdesaster auch zu entsprechenden Reaktionen der Betroffenen führt. In einem Rechtsstaat ist es daher konsequent, wenn sich die Betroffenen gerichtlich gegen das Verhalten der Landesregierung zur Wehr setzen. Ihnen bleibt auch angesichts der Ignoranz der Landesregierung neben dem Volksbegehren keine andere Möglichkeit zur Wahrung ihrer Rechte.
Die Landesregierung nimmt damit in Kauf, dass der ohnehin schon eingetretene Schaden für den Hochschulstandort Lausitz dadurch vergrößert wird, dass wegen der Ungewissheit über den Ausgang des Rechtsstreits auch keine Planungssicherheit für den Fusionsprozess eintreten kann.”
Quelle: Wolfgang Neskovic, MdB
Richter am Bundesgerichtshof a.D.
“Die Anrufung des Verfassungsgerichtes ist die logische und notwendige Folge einer Politik der Landesregierung, die im Hauruck-Verfahren ihre Vorstellungen durchzudrücken versucht, ohne auf die berechtigten Einwände der Betroffenen Rücksicht zu nehmen.” erklärt Wolfgang Nešković, unabhängiger Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Cottbus-Spree/Neiße und Richter am Bundesgerichtshof a. D. anlässlich der heutigen Ankündigung der BTU Cottbus, das Landesverfassungsgericht anzurufen.
Nešković weiter: “Die Landesregierung befindet sich auf einem bildungspolitischen Irrweg. Während des gesamten Verfahrens haben die Studierenden und Mitarbeiter der betroffenen Hochschulen nie den Eindruck gewinnen können, dass die Landesregierung einen ernsthaften und ergebnisoffenen Dialog führen wollte. Es war daher absehbar, dass dieses Kommunikationsdesaster auch zu entsprechenden Reaktionen der Betroffenen führt. In einem Rechtsstaat ist es daher konsequent, wenn sich die Betroffenen gerichtlich gegen das Verhalten der Landesregierung zur Wehr setzen. Ihnen bleibt auch angesichts der Ignoranz der Landesregierung neben dem Volksbegehren keine andere Möglichkeit zur Wahrung ihrer Rechte.
Die Landesregierung nimmt damit in Kauf, dass der ohnehin schon eingetretene Schaden für den Hochschulstandort Lausitz dadurch vergrößert wird, dass wegen der Ungewissheit über den Ausgang des Rechtsstreits auch keine Planungssicherheit für den Fusionsprozess eintreten kann.”
Quelle: Wolfgang Neskovic, MdB
Richter am Bundesgerichtshof a.D.
“Die Anrufung des Verfassungsgerichtes ist die logische und notwendige Folge einer Politik der Landesregierung, die im Hauruck-Verfahren ihre Vorstellungen durchzudrücken versucht, ohne auf die berechtigten Einwände der Betroffenen Rücksicht zu nehmen.” erklärt Wolfgang Nešković, unabhängiger Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Cottbus-Spree/Neiße und Richter am Bundesgerichtshof a. D. anlässlich der heutigen Ankündigung der BTU Cottbus, das Landesverfassungsgericht anzurufen.
Nešković weiter: “Die Landesregierung befindet sich auf einem bildungspolitischen Irrweg. Während des gesamten Verfahrens haben die Studierenden und Mitarbeiter der betroffenen Hochschulen nie den Eindruck gewinnen können, dass die Landesregierung einen ernsthaften und ergebnisoffenen Dialog führen wollte. Es war daher absehbar, dass dieses Kommunikationsdesaster auch zu entsprechenden Reaktionen der Betroffenen führt. In einem Rechtsstaat ist es daher konsequent, wenn sich die Betroffenen gerichtlich gegen das Verhalten der Landesregierung zur Wehr setzen. Ihnen bleibt auch angesichts der Ignoranz der Landesregierung neben dem Volksbegehren keine andere Möglichkeit zur Wahrung ihrer Rechte.
Die Landesregierung nimmt damit in Kauf, dass der ohnehin schon eingetretene Schaden für den Hochschulstandort Lausitz dadurch vergrößert wird, dass wegen der Ungewissheit über den Ausgang des Rechtsstreits auch keine Planungssicherheit für den Fusionsprozess eintreten kann.”
Quelle: Wolfgang Neskovic, MdB
Richter am Bundesgerichtshof a.D.
“Die Anrufung des Verfassungsgerichtes ist die logische und notwendige Folge einer Politik der Landesregierung, die im Hauruck-Verfahren ihre Vorstellungen durchzudrücken versucht, ohne auf die berechtigten Einwände der Betroffenen Rücksicht zu nehmen.” erklärt Wolfgang Nešković, unabhängiger Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Cottbus-Spree/Neiße und Richter am Bundesgerichtshof a. D. anlässlich der heutigen Ankündigung der BTU Cottbus, das Landesverfassungsgericht anzurufen.
Nešković weiter: “Die Landesregierung befindet sich auf einem bildungspolitischen Irrweg. Während des gesamten Verfahrens haben die Studierenden und Mitarbeiter der betroffenen Hochschulen nie den Eindruck gewinnen können, dass die Landesregierung einen ernsthaften und ergebnisoffenen Dialog führen wollte. Es war daher absehbar, dass dieses Kommunikationsdesaster auch zu entsprechenden Reaktionen der Betroffenen führt. In einem Rechtsstaat ist es daher konsequent, wenn sich die Betroffenen gerichtlich gegen das Verhalten der Landesregierung zur Wehr setzen. Ihnen bleibt auch angesichts der Ignoranz der Landesregierung neben dem Volksbegehren keine andere Möglichkeit zur Wahrung ihrer Rechte.
Die Landesregierung nimmt damit in Kauf, dass der ohnehin schon eingetretene Schaden für den Hochschulstandort Lausitz dadurch vergrößert wird, dass wegen der Ungewissheit über den Ausgang des Rechtsstreits auch keine Planungssicherheit für den Fusionsprozess eintreten kann.”
Quelle: Wolfgang Neskovic, MdB
Richter am Bundesgerichtshof a.D.