Vom neuen Brandenburger Behindertengleichstellungsgesetz, das heute in Kraft trat, werden „unmittelbar knapp eine halbe Million Menschen mit Behinderungen im Land direkt profitieren“. Davon ist Jürgen Dusel, Beauftragter der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, überzeugt. Der Landtag hatte es am 23. Januar ohne Gegenstimmen verabschiedet. Dusel: „Diese Einigkeit im Landtag hat den Menschen mit Behinderung Kraft und Zuversicht gegeben“. Nur die FDP hatte sich der Stimme enthalten.
Jürgen Dusel ist durch eine Augenerkrankung selbst schwer behindert und sagt: „Dadurch kann ich die Situation aus eigenem Erleben beurteilen. Das Gesetz stärkt die Rechte der Menschen mit Behinderung und schützt sie besser vor Diskriminierung. Es hilft, die UN–Behindertenrechtskonvention im Land umzusetzen. Ich freue mich besonders, dass sich an der Erarbeitung des Gesetzes so viele Betroffene beteiligt hatten und sie in ihrem Recht auf ein selbstbestimmtes Leben ernst genommen werden – aber auch sich engagiert und vernehmlich einbringen“.
Der Anwendungsbereich des neuen Gesetzes erstreckt sich nun auch auf die Kommunen. Es regelt u.a., dass gehörlose Menschen einen Anspruch auf Kommunikation mit Behörden durch Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher haben oder dass Verbände der Selbsthilfe bei vermuteten Rechtsverletzungen für die Betroffenen Klage erheben können.
Jürgen Dusel: „Das neue Gesetz bringt einen Gewinn für alle Menschen in Brandenburg, egal ob mit oder ohne Behinderung. Denn von einer offenen, dem Gedanken der Inklusion verpflichteten Gesellschaft, profitieren alle Menschen. Öffentliche Gebäude ohne Aufzüge, unverständliche Bescheide oder unübersichtliche Internetpräsentationen stören nicht nur Menschen mit Behinderungen“
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie
Vom neuen Brandenburger Behindertengleichstellungsgesetz, das heute in Kraft trat, werden „unmittelbar knapp eine halbe Million Menschen mit Behinderungen im Land direkt profitieren“. Davon ist Jürgen Dusel, Beauftragter der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, überzeugt. Der Landtag hatte es am 23. Januar ohne Gegenstimmen verabschiedet. Dusel: „Diese Einigkeit im Landtag hat den Menschen mit Behinderung Kraft und Zuversicht gegeben“. Nur die FDP hatte sich der Stimme enthalten.
Jürgen Dusel ist durch eine Augenerkrankung selbst schwer behindert und sagt: „Dadurch kann ich die Situation aus eigenem Erleben beurteilen. Das Gesetz stärkt die Rechte der Menschen mit Behinderung und schützt sie besser vor Diskriminierung. Es hilft, die UN–Behindertenrechtskonvention im Land umzusetzen. Ich freue mich besonders, dass sich an der Erarbeitung des Gesetzes so viele Betroffene beteiligt hatten und sie in ihrem Recht auf ein selbstbestimmtes Leben ernst genommen werden – aber auch sich engagiert und vernehmlich einbringen“.
Der Anwendungsbereich des neuen Gesetzes erstreckt sich nun auch auf die Kommunen. Es regelt u.a., dass gehörlose Menschen einen Anspruch auf Kommunikation mit Behörden durch Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher haben oder dass Verbände der Selbsthilfe bei vermuteten Rechtsverletzungen für die Betroffenen Klage erheben können.
Jürgen Dusel: „Das neue Gesetz bringt einen Gewinn für alle Menschen in Brandenburg, egal ob mit oder ohne Behinderung. Denn von einer offenen, dem Gedanken der Inklusion verpflichteten Gesellschaft, profitieren alle Menschen. Öffentliche Gebäude ohne Aufzüge, unverständliche Bescheide oder unübersichtliche Internetpräsentationen stören nicht nur Menschen mit Behinderungen“
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie
Vom neuen Brandenburger Behindertengleichstellungsgesetz, das heute in Kraft trat, werden „unmittelbar knapp eine halbe Million Menschen mit Behinderungen im Land direkt profitieren“. Davon ist Jürgen Dusel, Beauftragter der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, überzeugt. Der Landtag hatte es am 23. Januar ohne Gegenstimmen verabschiedet. Dusel: „Diese Einigkeit im Landtag hat den Menschen mit Behinderung Kraft und Zuversicht gegeben“. Nur die FDP hatte sich der Stimme enthalten.
Jürgen Dusel ist durch eine Augenerkrankung selbst schwer behindert und sagt: „Dadurch kann ich die Situation aus eigenem Erleben beurteilen. Das Gesetz stärkt die Rechte der Menschen mit Behinderung und schützt sie besser vor Diskriminierung. Es hilft, die UN–Behindertenrechtskonvention im Land umzusetzen. Ich freue mich besonders, dass sich an der Erarbeitung des Gesetzes so viele Betroffene beteiligt hatten und sie in ihrem Recht auf ein selbstbestimmtes Leben ernst genommen werden – aber auch sich engagiert und vernehmlich einbringen“.
Der Anwendungsbereich des neuen Gesetzes erstreckt sich nun auch auf die Kommunen. Es regelt u.a., dass gehörlose Menschen einen Anspruch auf Kommunikation mit Behörden durch Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher haben oder dass Verbände der Selbsthilfe bei vermuteten Rechtsverletzungen für die Betroffenen Klage erheben können.
Jürgen Dusel: „Das neue Gesetz bringt einen Gewinn für alle Menschen in Brandenburg, egal ob mit oder ohne Behinderung. Denn von einer offenen, dem Gedanken der Inklusion verpflichteten Gesellschaft, profitieren alle Menschen. Öffentliche Gebäude ohne Aufzüge, unverständliche Bescheide oder unübersichtliche Internetpräsentationen stören nicht nur Menschen mit Behinderungen“
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie
Vom neuen Brandenburger Behindertengleichstellungsgesetz, das heute in Kraft trat, werden „unmittelbar knapp eine halbe Million Menschen mit Behinderungen im Land direkt profitieren“. Davon ist Jürgen Dusel, Beauftragter der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, überzeugt. Der Landtag hatte es am 23. Januar ohne Gegenstimmen verabschiedet. Dusel: „Diese Einigkeit im Landtag hat den Menschen mit Behinderung Kraft und Zuversicht gegeben“. Nur die FDP hatte sich der Stimme enthalten.
Jürgen Dusel ist durch eine Augenerkrankung selbst schwer behindert und sagt: „Dadurch kann ich die Situation aus eigenem Erleben beurteilen. Das Gesetz stärkt die Rechte der Menschen mit Behinderung und schützt sie besser vor Diskriminierung. Es hilft, die UN–Behindertenrechtskonvention im Land umzusetzen. Ich freue mich besonders, dass sich an der Erarbeitung des Gesetzes so viele Betroffene beteiligt hatten und sie in ihrem Recht auf ein selbstbestimmtes Leben ernst genommen werden – aber auch sich engagiert und vernehmlich einbringen“.
Der Anwendungsbereich des neuen Gesetzes erstreckt sich nun auch auf die Kommunen. Es regelt u.a., dass gehörlose Menschen einen Anspruch auf Kommunikation mit Behörden durch Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher haben oder dass Verbände der Selbsthilfe bei vermuteten Rechtsverletzungen für die Betroffenen Klage erheben können.
Jürgen Dusel: „Das neue Gesetz bringt einen Gewinn für alle Menschen in Brandenburg, egal ob mit oder ohne Behinderung. Denn von einer offenen, dem Gedanken der Inklusion verpflichteten Gesellschaft, profitieren alle Menschen. Öffentliche Gebäude ohne Aufzüge, unverständliche Bescheide oder unübersichtliche Internetpräsentationen stören nicht nur Menschen mit Behinderungen“
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie
Vom neuen Brandenburger Behindertengleichstellungsgesetz, das heute in Kraft trat, werden „unmittelbar knapp eine halbe Million Menschen mit Behinderungen im Land direkt profitieren“. Davon ist Jürgen Dusel, Beauftragter der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, überzeugt. Der Landtag hatte es am 23. Januar ohne Gegenstimmen verabschiedet. Dusel: „Diese Einigkeit im Landtag hat den Menschen mit Behinderung Kraft und Zuversicht gegeben“. Nur die FDP hatte sich der Stimme enthalten.
Jürgen Dusel ist durch eine Augenerkrankung selbst schwer behindert und sagt: „Dadurch kann ich die Situation aus eigenem Erleben beurteilen. Das Gesetz stärkt die Rechte der Menschen mit Behinderung und schützt sie besser vor Diskriminierung. Es hilft, die UN–Behindertenrechtskonvention im Land umzusetzen. Ich freue mich besonders, dass sich an der Erarbeitung des Gesetzes so viele Betroffene beteiligt hatten und sie in ihrem Recht auf ein selbstbestimmtes Leben ernst genommen werden – aber auch sich engagiert und vernehmlich einbringen“.
Der Anwendungsbereich des neuen Gesetzes erstreckt sich nun auch auf die Kommunen. Es regelt u.a., dass gehörlose Menschen einen Anspruch auf Kommunikation mit Behörden durch Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher haben oder dass Verbände der Selbsthilfe bei vermuteten Rechtsverletzungen für die Betroffenen Klage erheben können.
Jürgen Dusel: „Das neue Gesetz bringt einen Gewinn für alle Menschen in Brandenburg, egal ob mit oder ohne Behinderung. Denn von einer offenen, dem Gedanken der Inklusion verpflichteten Gesellschaft, profitieren alle Menschen. Öffentliche Gebäude ohne Aufzüge, unverständliche Bescheide oder unübersichtliche Internetpräsentationen stören nicht nur Menschen mit Behinderungen“
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie
Vom neuen Brandenburger Behindertengleichstellungsgesetz, das heute in Kraft trat, werden „unmittelbar knapp eine halbe Million Menschen mit Behinderungen im Land direkt profitieren“. Davon ist Jürgen Dusel, Beauftragter der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, überzeugt. Der Landtag hatte es am 23. Januar ohne Gegenstimmen verabschiedet. Dusel: „Diese Einigkeit im Landtag hat den Menschen mit Behinderung Kraft und Zuversicht gegeben“. Nur die FDP hatte sich der Stimme enthalten.
Jürgen Dusel ist durch eine Augenerkrankung selbst schwer behindert und sagt: „Dadurch kann ich die Situation aus eigenem Erleben beurteilen. Das Gesetz stärkt die Rechte der Menschen mit Behinderung und schützt sie besser vor Diskriminierung. Es hilft, die UN–Behindertenrechtskonvention im Land umzusetzen. Ich freue mich besonders, dass sich an der Erarbeitung des Gesetzes so viele Betroffene beteiligt hatten und sie in ihrem Recht auf ein selbstbestimmtes Leben ernst genommen werden – aber auch sich engagiert und vernehmlich einbringen“.
Der Anwendungsbereich des neuen Gesetzes erstreckt sich nun auch auf die Kommunen. Es regelt u.a., dass gehörlose Menschen einen Anspruch auf Kommunikation mit Behörden durch Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher haben oder dass Verbände der Selbsthilfe bei vermuteten Rechtsverletzungen für die Betroffenen Klage erheben können.
Jürgen Dusel: „Das neue Gesetz bringt einen Gewinn für alle Menschen in Brandenburg, egal ob mit oder ohne Behinderung. Denn von einer offenen, dem Gedanken der Inklusion verpflichteten Gesellschaft, profitieren alle Menschen. Öffentliche Gebäude ohne Aufzüge, unverständliche Bescheide oder unübersichtliche Internetpräsentationen stören nicht nur Menschen mit Behinderungen“
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie
Vom neuen Brandenburger Behindertengleichstellungsgesetz, das heute in Kraft trat, werden „unmittelbar knapp eine halbe Million Menschen mit Behinderungen im Land direkt profitieren“. Davon ist Jürgen Dusel, Beauftragter der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, überzeugt. Der Landtag hatte es am 23. Januar ohne Gegenstimmen verabschiedet. Dusel: „Diese Einigkeit im Landtag hat den Menschen mit Behinderung Kraft und Zuversicht gegeben“. Nur die FDP hatte sich der Stimme enthalten.
Jürgen Dusel ist durch eine Augenerkrankung selbst schwer behindert und sagt: „Dadurch kann ich die Situation aus eigenem Erleben beurteilen. Das Gesetz stärkt die Rechte der Menschen mit Behinderung und schützt sie besser vor Diskriminierung. Es hilft, die UN–Behindertenrechtskonvention im Land umzusetzen. Ich freue mich besonders, dass sich an der Erarbeitung des Gesetzes so viele Betroffene beteiligt hatten und sie in ihrem Recht auf ein selbstbestimmtes Leben ernst genommen werden – aber auch sich engagiert und vernehmlich einbringen“.
Der Anwendungsbereich des neuen Gesetzes erstreckt sich nun auch auf die Kommunen. Es regelt u.a., dass gehörlose Menschen einen Anspruch auf Kommunikation mit Behörden durch Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher haben oder dass Verbände der Selbsthilfe bei vermuteten Rechtsverletzungen für die Betroffenen Klage erheben können.
Jürgen Dusel: „Das neue Gesetz bringt einen Gewinn für alle Menschen in Brandenburg, egal ob mit oder ohne Behinderung. Denn von einer offenen, dem Gedanken der Inklusion verpflichteten Gesellschaft, profitieren alle Menschen. Öffentliche Gebäude ohne Aufzüge, unverständliche Bescheide oder unübersichtliche Internetpräsentationen stören nicht nur Menschen mit Behinderungen“
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie
Vom neuen Brandenburger Behindertengleichstellungsgesetz, das heute in Kraft trat, werden „unmittelbar knapp eine halbe Million Menschen mit Behinderungen im Land direkt profitieren“. Davon ist Jürgen Dusel, Beauftragter der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, überzeugt. Der Landtag hatte es am 23. Januar ohne Gegenstimmen verabschiedet. Dusel: „Diese Einigkeit im Landtag hat den Menschen mit Behinderung Kraft und Zuversicht gegeben“. Nur die FDP hatte sich der Stimme enthalten.
Jürgen Dusel ist durch eine Augenerkrankung selbst schwer behindert und sagt: „Dadurch kann ich die Situation aus eigenem Erleben beurteilen. Das Gesetz stärkt die Rechte der Menschen mit Behinderung und schützt sie besser vor Diskriminierung. Es hilft, die UN–Behindertenrechtskonvention im Land umzusetzen. Ich freue mich besonders, dass sich an der Erarbeitung des Gesetzes so viele Betroffene beteiligt hatten und sie in ihrem Recht auf ein selbstbestimmtes Leben ernst genommen werden – aber auch sich engagiert und vernehmlich einbringen“.
Der Anwendungsbereich des neuen Gesetzes erstreckt sich nun auch auf die Kommunen. Es regelt u.a., dass gehörlose Menschen einen Anspruch auf Kommunikation mit Behörden durch Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher haben oder dass Verbände der Selbsthilfe bei vermuteten Rechtsverletzungen für die Betroffenen Klage erheben können.
Jürgen Dusel: „Das neue Gesetz bringt einen Gewinn für alle Menschen in Brandenburg, egal ob mit oder ohne Behinderung. Denn von einer offenen, dem Gedanken der Inklusion verpflichteten Gesellschaft, profitieren alle Menschen. Öffentliche Gebäude ohne Aufzüge, unverständliche Bescheide oder unübersichtliche Internetpräsentationen stören nicht nur Menschen mit Behinderungen“
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie