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Steuerabkommen mit der Schweiz im Finanzausschuss des Bundesrates durchgefallen

16:35 Uhr | 8. November 2012
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Der von der schwarz-gelben Bundesregierung verabschiedete Gesetzentwurf zum Steuerabkommen mit der Schweiz ist im Finanzausschuss des Bundesrates durchgefallen. Brandenburg und neun weitere Bundesländer lehnten den Gesetzentwurf am heutigen Donnerstag ab. Die Staatssekretärin im Brandenburgischen Finanzministerium, Daniela Trochowski, sagte dazu: „Trotz zahlreicher Aufforderungen seitens der Länder und der breiten Kritik in der deutschen Öffentlichkeit war die Bundesregierung nicht zu entscheidenden Nachbesserungen bereit. Das Abkommen ist nicht mit dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit vereinbar: Zum einen blieben Steuerbetrüger anonym, zum anderen sieht das Abkommen auch für die Zukunft keinen automatischen Informationsaustausch mit den deutschen Steuerbehörden vor.“
Brandenburgs Finanzstaatssekretärin – die seit längerem das Abkommen scharf kritisiert – erklärte weiter: „Dieses Abkommen ist ein Anschlag auf das Gerechtigkeitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger. Steuerpflichtige, die ihre Einkommen und Vermögen in den letzten Jahren ordnungsgemäß versteuert haben, werden höher besteuert und müssen sich verhöhnt fühlen. Die Einhaltung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der gleichmäßigen Besteuerung ist eine unabdingbare Voraussetzung für Brandenburgs Zustimmung im Bundesrat.“
Die Finanzstaatssekretärin Trochowski verwies zudem darauf, dass offiziell zwar im von der schwarz-gelben Bundesregierung ausgehandelten Abkommen eine Pauschalbesteuerung zwischen 21 und 41 Prozent stünde. Experten und Expertinnen hätten jedoch errechneten, dass in 78 Prozent der denkbaren Fälle nur der Mindestsatz von 21 Prozent anfalle. „Wenn sich ehrliche Steuerbürger hier verschaukelt fühlen, kann ich das sehr gut nachvollziehen“, sagte Trochowski.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Der von der schwarz-gelben Bundesregierung verabschiedete Gesetzentwurf zum Steuerabkommen mit der Schweiz ist im Finanzausschuss des Bundesrates durchgefallen. Brandenburg und neun weitere Bundesländer lehnten den Gesetzentwurf am heutigen Donnerstag ab. Die Staatssekretärin im Brandenburgischen Finanzministerium, Daniela Trochowski, sagte dazu: „Trotz zahlreicher Aufforderungen seitens der Länder und der breiten Kritik in der deutschen Öffentlichkeit war die Bundesregierung nicht zu entscheidenden Nachbesserungen bereit. Das Abkommen ist nicht mit dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit vereinbar: Zum einen blieben Steuerbetrüger anonym, zum anderen sieht das Abkommen auch für die Zukunft keinen automatischen Informationsaustausch mit den deutschen Steuerbehörden vor.“
Brandenburgs Finanzstaatssekretärin – die seit längerem das Abkommen scharf kritisiert – erklärte weiter: „Dieses Abkommen ist ein Anschlag auf das Gerechtigkeitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger. Steuerpflichtige, die ihre Einkommen und Vermögen in den letzten Jahren ordnungsgemäß versteuert haben, werden höher besteuert und müssen sich verhöhnt fühlen. Die Einhaltung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der gleichmäßigen Besteuerung ist eine unabdingbare Voraussetzung für Brandenburgs Zustimmung im Bundesrat.“
Die Finanzstaatssekretärin Trochowski verwies zudem darauf, dass offiziell zwar im von der schwarz-gelben Bundesregierung ausgehandelten Abkommen eine Pauschalbesteuerung zwischen 21 und 41 Prozent stünde. Experten und Expertinnen hätten jedoch errechneten, dass in 78 Prozent der denkbaren Fälle nur der Mindestsatz von 21 Prozent anfalle. „Wenn sich ehrliche Steuerbürger hier verschaukelt fühlen, kann ich das sehr gut nachvollziehen“, sagte Trochowski.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Der von der schwarz-gelben Bundesregierung verabschiedete Gesetzentwurf zum Steuerabkommen mit der Schweiz ist im Finanzausschuss des Bundesrates durchgefallen. Brandenburg und neun weitere Bundesländer lehnten den Gesetzentwurf am heutigen Donnerstag ab. Die Staatssekretärin im Brandenburgischen Finanzministerium, Daniela Trochowski, sagte dazu: „Trotz zahlreicher Aufforderungen seitens der Länder und der breiten Kritik in der deutschen Öffentlichkeit war die Bundesregierung nicht zu entscheidenden Nachbesserungen bereit. Das Abkommen ist nicht mit dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit vereinbar: Zum einen blieben Steuerbetrüger anonym, zum anderen sieht das Abkommen auch für die Zukunft keinen automatischen Informationsaustausch mit den deutschen Steuerbehörden vor.“
Brandenburgs Finanzstaatssekretärin – die seit längerem das Abkommen scharf kritisiert – erklärte weiter: „Dieses Abkommen ist ein Anschlag auf das Gerechtigkeitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger. Steuerpflichtige, die ihre Einkommen und Vermögen in den letzten Jahren ordnungsgemäß versteuert haben, werden höher besteuert und müssen sich verhöhnt fühlen. Die Einhaltung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der gleichmäßigen Besteuerung ist eine unabdingbare Voraussetzung für Brandenburgs Zustimmung im Bundesrat.“
Die Finanzstaatssekretärin Trochowski verwies zudem darauf, dass offiziell zwar im von der schwarz-gelben Bundesregierung ausgehandelten Abkommen eine Pauschalbesteuerung zwischen 21 und 41 Prozent stünde. Experten und Expertinnen hätten jedoch errechneten, dass in 78 Prozent der denkbaren Fälle nur der Mindestsatz von 21 Prozent anfalle. „Wenn sich ehrliche Steuerbürger hier verschaukelt fühlen, kann ich das sehr gut nachvollziehen“, sagte Trochowski.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Der von der schwarz-gelben Bundesregierung verabschiedete Gesetzentwurf zum Steuerabkommen mit der Schweiz ist im Finanzausschuss des Bundesrates durchgefallen. Brandenburg und neun weitere Bundesländer lehnten den Gesetzentwurf am heutigen Donnerstag ab. Die Staatssekretärin im Brandenburgischen Finanzministerium, Daniela Trochowski, sagte dazu: „Trotz zahlreicher Aufforderungen seitens der Länder und der breiten Kritik in der deutschen Öffentlichkeit war die Bundesregierung nicht zu entscheidenden Nachbesserungen bereit. Das Abkommen ist nicht mit dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit vereinbar: Zum einen blieben Steuerbetrüger anonym, zum anderen sieht das Abkommen auch für die Zukunft keinen automatischen Informationsaustausch mit den deutschen Steuerbehörden vor.“
Brandenburgs Finanzstaatssekretärin – die seit längerem das Abkommen scharf kritisiert – erklärte weiter: „Dieses Abkommen ist ein Anschlag auf das Gerechtigkeitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger. Steuerpflichtige, die ihre Einkommen und Vermögen in den letzten Jahren ordnungsgemäß versteuert haben, werden höher besteuert und müssen sich verhöhnt fühlen. Die Einhaltung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der gleichmäßigen Besteuerung ist eine unabdingbare Voraussetzung für Brandenburgs Zustimmung im Bundesrat.“
Die Finanzstaatssekretärin Trochowski verwies zudem darauf, dass offiziell zwar im von der schwarz-gelben Bundesregierung ausgehandelten Abkommen eine Pauschalbesteuerung zwischen 21 und 41 Prozent stünde. Experten und Expertinnen hätten jedoch errechneten, dass in 78 Prozent der denkbaren Fälle nur der Mindestsatz von 21 Prozent anfalle. „Wenn sich ehrliche Steuerbürger hier verschaukelt fühlen, kann ich das sehr gut nachvollziehen“, sagte Trochowski.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Der von der schwarz-gelben Bundesregierung verabschiedete Gesetzentwurf zum Steuerabkommen mit der Schweiz ist im Finanzausschuss des Bundesrates durchgefallen. Brandenburg und neun weitere Bundesländer lehnten den Gesetzentwurf am heutigen Donnerstag ab. Die Staatssekretärin im Brandenburgischen Finanzministerium, Daniela Trochowski, sagte dazu: „Trotz zahlreicher Aufforderungen seitens der Länder und der breiten Kritik in der deutschen Öffentlichkeit war die Bundesregierung nicht zu entscheidenden Nachbesserungen bereit. Das Abkommen ist nicht mit dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit vereinbar: Zum einen blieben Steuerbetrüger anonym, zum anderen sieht das Abkommen auch für die Zukunft keinen automatischen Informationsaustausch mit den deutschen Steuerbehörden vor.“
Brandenburgs Finanzstaatssekretärin – die seit längerem das Abkommen scharf kritisiert – erklärte weiter: „Dieses Abkommen ist ein Anschlag auf das Gerechtigkeitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger. Steuerpflichtige, die ihre Einkommen und Vermögen in den letzten Jahren ordnungsgemäß versteuert haben, werden höher besteuert und müssen sich verhöhnt fühlen. Die Einhaltung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der gleichmäßigen Besteuerung ist eine unabdingbare Voraussetzung für Brandenburgs Zustimmung im Bundesrat.“
Die Finanzstaatssekretärin Trochowski verwies zudem darauf, dass offiziell zwar im von der schwarz-gelben Bundesregierung ausgehandelten Abkommen eine Pauschalbesteuerung zwischen 21 und 41 Prozent stünde. Experten und Expertinnen hätten jedoch errechneten, dass in 78 Prozent der denkbaren Fälle nur der Mindestsatz von 21 Prozent anfalle. „Wenn sich ehrliche Steuerbürger hier verschaukelt fühlen, kann ich das sehr gut nachvollziehen“, sagte Trochowski.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Der von der schwarz-gelben Bundesregierung verabschiedete Gesetzentwurf zum Steuerabkommen mit der Schweiz ist im Finanzausschuss des Bundesrates durchgefallen. Brandenburg und neun weitere Bundesländer lehnten den Gesetzentwurf am heutigen Donnerstag ab. Die Staatssekretärin im Brandenburgischen Finanzministerium, Daniela Trochowski, sagte dazu: „Trotz zahlreicher Aufforderungen seitens der Länder und der breiten Kritik in der deutschen Öffentlichkeit war die Bundesregierung nicht zu entscheidenden Nachbesserungen bereit. Das Abkommen ist nicht mit dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit vereinbar: Zum einen blieben Steuerbetrüger anonym, zum anderen sieht das Abkommen auch für die Zukunft keinen automatischen Informationsaustausch mit den deutschen Steuerbehörden vor.“
Brandenburgs Finanzstaatssekretärin – die seit längerem das Abkommen scharf kritisiert – erklärte weiter: „Dieses Abkommen ist ein Anschlag auf das Gerechtigkeitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger. Steuerpflichtige, die ihre Einkommen und Vermögen in den letzten Jahren ordnungsgemäß versteuert haben, werden höher besteuert und müssen sich verhöhnt fühlen. Die Einhaltung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der gleichmäßigen Besteuerung ist eine unabdingbare Voraussetzung für Brandenburgs Zustimmung im Bundesrat.“
Die Finanzstaatssekretärin Trochowski verwies zudem darauf, dass offiziell zwar im von der schwarz-gelben Bundesregierung ausgehandelten Abkommen eine Pauschalbesteuerung zwischen 21 und 41 Prozent stünde. Experten und Expertinnen hätten jedoch errechneten, dass in 78 Prozent der denkbaren Fälle nur der Mindestsatz von 21 Prozent anfalle. „Wenn sich ehrliche Steuerbürger hier verschaukelt fühlen, kann ich das sehr gut nachvollziehen“, sagte Trochowski.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Der von der schwarz-gelben Bundesregierung verabschiedete Gesetzentwurf zum Steuerabkommen mit der Schweiz ist im Finanzausschuss des Bundesrates durchgefallen. Brandenburg und neun weitere Bundesländer lehnten den Gesetzentwurf am heutigen Donnerstag ab. Die Staatssekretärin im Brandenburgischen Finanzministerium, Daniela Trochowski, sagte dazu: „Trotz zahlreicher Aufforderungen seitens der Länder und der breiten Kritik in der deutschen Öffentlichkeit war die Bundesregierung nicht zu entscheidenden Nachbesserungen bereit. Das Abkommen ist nicht mit dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit vereinbar: Zum einen blieben Steuerbetrüger anonym, zum anderen sieht das Abkommen auch für die Zukunft keinen automatischen Informationsaustausch mit den deutschen Steuerbehörden vor.“
Brandenburgs Finanzstaatssekretärin – die seit längerem das Abkommen scharf kritisiert – erklärte weiter: „Dieses Abkommen ist ein Anschlag auf das Gerechtigkeitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger. Steuerpflichtige, die ihre Einkommen und Vermögen in den letzten Jahren ordnungsgemäß versteuert haben, werden höher besteuert und müssen sich verhöhnt fühlen. Die Einhaltung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der gleichmäßigen Besteuerung ist eine unabdingbare Voraussetzung für Brandenburgs Zustimmung im Bundesrat.“
Die Finanzstaatssekretärin Trochowski verwies zudem darauf, dass offiziell zwar im von der schwarz-gelben Bundesregierung ausgehandelten Abkommen eine Pauschalbesteuerung zwischen 21 und 41 Prozent stünde. Experten und Expertinnen hätten jedoch errechneten, dass in 78 Prozent der denkbaren Fälle nur der Mindestsatz von 21 Prozent anfalle. „Wenn sich ehrliche Steuerbürger hier verschaukelt fühlen, kann ich das sehr gut nachvollziehen“, sagte Trochowski.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Der von der schwarz-gelben Bundesregierung verabschiedete Gesetzentwurf zum Steuerabkommen mit der Schweiz ist im Finanzausschuss des Bundesrates durchgefallen. Brandenburg und neun weitere Bundesländer lehnten den Gesetzentwurf am heutigen Donnerstag ab. Die Staatssekretärin im Brandenburgischen Finanzministerium, Daniela Trochowski, sagte dazu: „Trotz zahlreicher Aufforderungen seitens der Länder und der breiten Kritik in der deutschen Öffentlichkeit war die Bundesregierung nicht zu entscheidenden Nachbesserungen bereit. Das Abkommen ist nicht mit dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit vereinbar: Zum einen blieben Steuerbetrüger anonym, zum anderen sieht das Abkommen auch für die Zukunft keinen automatischen Informationsaustausch mit den deutschen Steuerbehörden vor.“
Brandenburgs Finanzstaatssekretärin – die seit längerem das Abkommen scharf kritisiert – erklärte weiter: „Dieses Abkommen ist ein Anschlag auf das Gerechtigkeitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger. Steuerpflichtige, die ihre Einkommen und Vermögen in den letzten Jahren ordnungsgemäß versteuert haben, werden höher besteuert und müssen sich verhöhnt fühlen. Die Einhaltung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der gleichmäßigen Besteuerung ist eine unabdingbare Voraussetzung für Brandenburgs Zustimmung im Bundesrat.“
Die Finanzstaatssekretärin Trochowski verwies zudem darauf, dass offiziell zwar im von der schwarz-gelben Bundesregierung ausgehandelten Abkommen eine Pauschalbesteuerung zwischen 21 und 41 Prozent stünde. Experten und Expertinnen hätten jedoch errechneten, dass in 78 Prozent der denkbaren Fälle nur der Mindestsatz von 21 Prozent anfalle. „Wenn sich ehrliche Steuerbürger hier verschaukelt fühlen, kann ich das sehr gut nachvollziehen“, sagte Trochowski.
Quelle: Ministerium der Finanzen

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