Am Wochenende beschlagnahmten Zöllner bei Kontrollen auf der Bundesstraße 158 (Landkreis Märkisch Oderland) und im Stadtgebiet von Frankfurt (Oder) mehr als 5.000 Feuerwerkskörper ohne gültige Prüfzeichen.
Bei insgesamt 18 Feststellungen fanden sie vom Kleinfeuerwerk über Raketen bis hin zu den sogenannten „Polenböllern“ zum Teil umfangreiche Sortimente, die die deutschen Käufer illegal aus Polen mitgebracht hatten.
„Die jetzt beschlagnahmte Menge entspricht in etwa zehn Prozent der im vergangenen Jahr insgesamt beschlagnahmten Feuerwerkskörper“, sagte Andreas Behnisch, Pressesprecher des Hauptzollamts Frankfurt (Oder). Allen Warnungen und Konsequenzen zum Trotz – in jedem Einzelfall werden die Feuerwerkskörper beschlagnahmt und ein Strafverfahren eingeleitet – hat der Zoll jedes Jahr aufs Neue mit diesem Phänomen zu tun. „Dabei sind die Beschlagnahme der Feuerwerkskörper und das Strafverfahren wohlmöglich noch das kleinere Übel, denn von den nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern gehen aufgrund ihrer teilweise explosiven Zusammensetzung erhebliche Gefahren für die eigene Gesundheit aus, wie man Jahr für Jahr den Medien entnehmen kann“, so Behnisch weiter.
Die Feuerwerkskörper werden nun bis zum rechtskräftigen Abschluss der Verfahren gelagert und anschließend vernichtet. Hierfür etwa anfallende Kosten sind von den Beschuldigten unabhängig von der zu erwartenden Strafe als Verfahrenskosten zu bezahlen.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
Am Wochenende beschlagnahmten Zöllner bei Kontrollen auf der Bundesstraße 158 (Landkreis Märkisch Oderland) und im Stadtgebiet von Frankfurt (Oder) mehr als 5.000 Feuerwerkskörper ohne gültige Prüfzeichen.
Bei insgesamt 18 Feststellungen fanden sie vom Kleinfeuerwerk über Raketen bis hin zu den sogenannten „Polenböllern“ zum Teil umfangreiche Sortimente, die die deutschen Käufer illegal aus Polen mitgebracht hatten.
„Die jetzt beschlagnahmte Menge entspricht in etwa zehn Prozent der im vergangenen Jahr insgesamt beschlagnahmten Feuerwerkskörper“, sagte Andreas Behnisch, Pressesprecher des Hauptzollamts Frankfurt (Oder). Allen Warnungen und Konsequenzen zum Trotz – in jedem Einzelfall werden die Feuerwerkskörper beschlagnahmt und ein Strafverfahren eingeleitet – hat der Zoll jedes Jahr aufs Neue mit diesem Phänomen zu tun. „Dabei sind die Beschlagnahme der Feuerwerkskörper und das Strafverfahren wohlmöglich noch das kleinere Übel, denn von den nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern gehen aufgrund ihrer teilweise explosiven Zusammensetzung erhebliche Gefahren für die eigene Gesundheit aus, wie man Jahr für Jahr den Medien entnehmen kann“, so Behnisch weiter.
Die Feuerwerkskörper werden nun bis zum rechtskräftigen Abschluss der Verfahren gelagert und anschließend vernichtet. Hierfür etwa anfallende Kosten sind von den Beschuldigten unabhängig von der zu erwartenden Strafe als Verfahrenskosten zu bezahlen.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
Am Wochenende beschlagnahmten Zöllner bei Kontrollen auf der Bundesstraße 158 (Landkreis Märkisch Oderland) und im Stadtgebiet von Frankfurt (Oder) mehr als 5.000 Feuerwerkskörper ohne gültige Prüfzeichen.
Bei insgesamt 18 Feststellungen fanden sie vom Kleinfeuerwerk über Raketen bis hin zu den sogenannten „Polenböllern“ zum Teil umfangreiche Sortimente, die die deutschen Käufer illegal aus Polen mitgebracht hatten.
„Die jetzt beschlagnahmte Menge entspricht in etwa zehn Prozent der im vergangenen Jahr insgesamt beschlagnahmten Feuerwerkskörper“, sagte Andreas Behnisch, Pressesprecher des Hauptzollamts Frankfurt (Oder). Allen Warnungen und Konsequenzen zum Trotz – in jedem Einzelfall werden die Feuerwerkskörper beschlagnahmt und ein Strafverfahren eingeleitet – hat der Zoll jedes Jahr aufs Neue mit diesem Phänomen zu tun. „Dabei sind die Beschlagnahme der Feuerwerkskörper und das Strafverfahren wohlmöglich noch das kleinere Übel, denn von den nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern gehen aufgrund ihrer teilweise explosiven Zusammensetzung erhebliche Gefahren für die eigene Gesundheit aus, wie man Jahr für Jahr den Medien entnehmen kann“, so Behnisch weiter.
Die Feuerwerkskörper werden nun bis zum rechtskräftigen Abschluss der Verfahren gelagert und anschließend vernichtet. Hierfür etwa anfallende Kosten sind von den Beschuldigten unabhängig von der zu erwartenden Strafe als Verfahrenskosten zu bezahlen.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
Am Wochenende beschlagnahmten Zöllner bei Kontrollen auf der Bundesstraße 158 (Landkreis Märkisch Oderland) und im Stadtgebiet von Frankfurt (Oder) mehr als 5.000 Feuerwerkskörper ohne gültige Prüfzeichen.
Bei insgesamt 18 Feststellungen fanden sie vom Kleinfeuerwerk über Raketen bis hin zu den sogenannten „Polenböllern“ zum Teil umfangreiche Sortimente, die die deutschen Käufer illegal aus Polen mitgebracht hatten.
„Die jetzt beschlagnahmte Menge entspricht in etwa zehn Prozent der im vergangenen Jahr insgesamt beschlagnahmten Feuerwerkskörper“, sagte Andreas Behnisch, Pressesprecher des Hauptzollamts Frankfurt (Oder). Allen Warnungen und Konsequenzen zum Trotz – in jedem Einzelfall werden die Feuerwerkskörper beschlagnahmt und ein Strafverfahren eingeleitet – hat der Zoll jedes Jahr aufs Neue mit diesem Phänomen zu tun. „Dabei sind die Beschlagnahme der Feuerwerkskörper und das Strafverfahren wohlmöglich noch das kleinere Übel, denn von den nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern gehen aufgrund ihrer teilweise explosiven Zusammensetzung erhebliche Gefahren für die eigene Gesundheit aus, wie man Jahr für Jahr den Medien entnehmen kann“, so Behnisch weiter.
Die Feuerwerkskörper werden nun bis zum rechtskräftigen Abschluss der Verfahren gelagert und anschließend vernichtet. Hierfür etwa anfallende Kosten sind von den Beschuldigten unabhängig von der zu erwartenden Strafe als Verfahrenskosten zu bezahlen.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)