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NIEDERLAUSITZ aktuell

Erfolg für Initiative Brandenburgs im Bundesrat – Mehrheit der Länder: Erdkabel müssen Vorrang haben

15:08 Uhr | 21. September 2012
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Der Bundesrat hat heute dem Antrag Brandenburgs zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zugestimmt. Vorausgesetzt der Bundestag folgt der Mehrheit der Länder, bekommt die Erdverkabelung vor dem Freileitungsbau im 110-kV-Hochspannungsbereich den Vorrang, der entsprechende Passus im Energiewirtschaftsgesetz wäre damit klar geregelt. Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers hat die Entscheidung begrüßt.
„Die Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes würde zum beschleunigten Ausbau der Stromnetze beitragen der dringend notwendig ist. Ich erwarte vom Bundestag, dass er der Änderung zustimmt. Dies würde die Netzbetreiber verpflichten grundsätzlich ein Erdkabel im 110-kv– Bereich zu beantragen, wenn eine Hochspannungsleitung errichtet werden soll. Dies ist auch ein wichtiger Beitrag zur Akzeptanz unter den Bürgerinnen und Bürgern für den Bau solcher Leitungen“, sagte der Minister heute.
Ziel der brandenburgischen Initiative war es, den gesetzlichen Vorrang der Erdverkabelung im 110-kV-Hochspannungsbereich unmissverständlich zu regeln. Die bisherige Regelung sieht zwar eine Pflicht zur Erdverkabelung vor, räumt aber alternativ dem Netzbetreiber die Möglichkeit ein, die Errichtung als Freileitung zu beantragen, wenn dem keine öffentlichen Interessen entgegenstehen. Schließt sich der Bundestag der Mehrheitsmeinung der Länder an, würde sich der Sachverhalt umkehren: Stromnetzbetreiber müssten dann grundsätzlich eine Erdverkabelung beantragen. Nur wenn dagegen öffentliche Interessen geltend gemacht werden, kann eine Freileitung errichtet werden.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten

Der Bundesrat hat heute dem Antrag Brandenburgs zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zugestimmt. Vorausgesetzt der Bundestag folgt der Mehrheit der Länder, bekommt die Erdverkabelung vor dem Freileitungsbau im 110-kV-Hochspannungsbereich den Vorrang, der entsprechende Passus im Energiewirtschaftsgesetz wäre damit klar geregelt. Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers hat die Entscheidung begrüßt.
„Die Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes würde zum beschleunigten Ausbau der Stromnetze beitragen der dringend notwendig ist. Ich erwarte vom Bundestag, dass er der Änderung zustimmt. Dies würde die Netzbetreiber verpflichten grundsätzlich ein Erdkabel im 110-kv– Bereich zu beantragen, wenn eine Hochspannungsleitung errichtet werden soll. Dies ist auch ein wichtiger Beitrag zur Akzeptanz unter den Bürgerinnen und Bürgern für den Bau solcher Leitungen“, sagte der Minister heute.
Ziel der brandenburgischen Initiative war es, den gesetzlichen Vorrang der Erdverkabelung im 110-kV-Hochspannungsbereich unmissverständlich zu regeln. Die bisherige Regelung sieht zwar eine Pflicht zur Erdverkabelung vor, räumt aber alternativ dem Netzbetreiber die Möglichkeit ein, die Errichtung als Freileitung zu beantragen, wenn dem keine öffentlichen Interessen entgegenstehen. Schließt sich der Bundestag der Mehrheitsmeinung der Länder an, würde sich der Sachverhalt umkehren: Stromnetzbetreiber müssten dann grundsätzlich eine Erdverkabelung beantragen. Nur wenn dagegen öffentliche Interessen geltend gemacht werden, kann eine Freileitung errichtet werden.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten

Der Bundesrat hat heute dem Antrag Brandenburgs zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zugestimmt. Vorausgesetzt der Bundestag folgt der Mehrheit der Länder, bekommt die Erdverkabelung vor dem Freileitungsbau im 110-kV-Hochspannungsbereich den Vorrang, der entsprechende Passus im Energiewirtschaftsgesetz wäre damit klar geregelt. Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers hat die Entscheidung begrüßt.
„Die Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes würde zum beschleunigten Ausbau der Stromnetze beitragen der dringend notwendig ist. Ich erwarte vom Bundestag, dass er der Änderung zustimmt. Dies würde die Netzbetreiber verpflichten grundsätzlich ein Erdkabel im 110-kv– Bereich zu beantragen, wenn eine Hochspannungsleitung errichtet werden soll. Dies ist auch ein wichtiger Beitrag zur Akzeptanz unter den Bürgerinnen und Bürgern für den Bau solcher Leitungen“, sagte der Minister heute.
Ziel der brandenburgischen Initiative war es, den gesetzlichen Vorrang der Erdverkabelung im 110-kV-Hochspannungsbereich unmissverständlich zu regeln. Die bisherige Regelung sieht zwar eine Pflicht zur Erdverkabelung vor, räumt aber alternativ dem Netzbetreiber die Möglichkeit ein, die Errichtung als Freileitung zu beantragen, wenn dem keine öffentlichen Interessen entgegenstehen. Schließt sich der Bundestag der Mehrheitsmeinung der Länder an, würde sich der Sachverhalt umkehren: Stromnetzbetreiber müssten dann grundsätzlich eine Erdverkabelung beantragen. Nur wenn dagegen öffentliche Interessen geltend gemacht werden, kann eine Freileitung errichtet werden.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten

Der Bundesrat hat heute dem Antrag Brandenburgs zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zugestimmt. Vorausgesetzt der Bundestag folgt der Mehrheit der Länder, bekommt die Erdverkabelung vor dem Freileitungsbau im 110-kV-Hochspannungsbereich den Vorrang, der entsprechende Passus im Energiewirtschaftsgesetz wäre damit klar geregelt. Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers hat die Entscheidung begrüßt.
„Die Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes würde zum beschleunigten Ausbau der Stromnetze beitragen der dringend notwendig ist. Ich erwarte vom Bundestag, dass er der Änderung zustimmt. Dies würde die Netzbetreiber verpflichten grundsätzlich ein Erdkabel im 110-kv– Bereich zu beantragen, wenn eine Hochspannungsleitung errichtet werden soll. Dies ist auch ein wichtiger Beitrag zur Akzeptanz unter den Bürgerinnen und Bürgern für den Bau solcher Leitungen“, sagte der Minister heute.
Ziel der brandenburgischen Initiative war es, den gesetzlichen Vorrang der Erdverkabelung im 110-kV-Hochspannungsbereich unmissverständlich zu regeln. Die bisherige Regelung sieht zwar eine Pflicht zur Erdverkabelung vor, räumt aber alternativ dem Netzbetreiber die Möglichkeit ein, die Errichtung als Freileitung zu beantragen, wenn dem keine öffentlichen Interessen entgegenstehen. Schließt sich der Bundestag der Mehrheitsmeinung der Länder an, würde sich der Sachverhalt umkehren: Stromnetzbetreiber müssten dann grundsätzlich eine Erdverkabelung beantragen. Nur wenn dagegen öffentliche Interessen geltend gemacht werden, kann eine Freileitung errichtet werden.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten

Der Bundesrat hat heute dem Antrag Brandenburgs zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zugestimmt. Vorausgesetzt der Bundestag folgt der Mehrheit der Länder, bekommt die Erdverkabelung vor dem Freileitungsbau im 110-kV-Hochspannungsbereich den Vorrang, der entsprechende Passus im Energiewirtschaftsgesetz wäre damit klar geregelt. Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers hat die Entscheidung begrüßt.
„Die Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes würde zum beschleunigten Ausbau der Stromnetze beitragen der dringend notwendig ist. Ich erwarte vom Bundestag, dass er der Änderung zustimmt. Dies würde die Netzbetreiber verpflichten grundsätzlich ein Erdkabel im 110-kv– Bereich zu beantragen, wenn eine Hochspannungsleitung errichtet werden soll. Dies ist auch ein wichtiger Beitrag zur Akzeptanz unter den Bürgerinnen und Bürgern für den Bau solcher Leitungen“, sagte der Minister heute.
Ziel der brandenburgischen Initiative war es, den gesetzlichen Vorrang der Erdverkabelung im 110-kV-Hochspannungsbereich unmissverständlich zu regeln. Die bisherige Regelung sieht zwar eine Pflicht zur Erdverkabelung vor, räumt aber alternativ dem Netzbetreiber die Möglichkeit ein, die Errichtung als Freileitung zu beantragen, wenn dem keine öffentlichen Interessen entgegenstehen. Schließt sich der Bundestag der Mehrheitsmeinung der Länder an, würde sich der Sachverhalt umkehren: Stromnetzbetreiber müssten dann grundsätzlich eine Erdverkabelung beantragen. Nur wenn dagegen öffentliche Interessen geltend gemacht werden, kann eine Freileitung errichtet werden.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten

Der Bundesrat hat heute dem Antrag Brandenburgs zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zugestimmt. Vorausgesetzt der Bundestag folgt der Mehrheit der Länder, bekommt die Erdverkabelung vor dem Freileitungsbau im 110-kV-Hochspannungsbereich den Vorrang, der entsprechende Passus im Energiewirtschaftsgesetz wäre damit klar geregelt. Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers hat die Entscheidung begrüßt.
„Die Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes würde zum beschleunigten Ausbau der Stromnetze beitragen der dringend notwendig ist. Ich erwarte vom Bundestag, dass er der Änderung zustimmt. Dies würde die Netzbetreiber verpflichten grundsätzlich ein Erdkabel im 110-kv– Bereich zu beantragen, wenn eine Hochspannungsleitung errichtet werden soll. Dies ist auch ein wichtiger Beitrag zur Akzeptanz unter den Bürgerinnen und Bürgern für den Bau solcher Leitungen“, sagte der Minister heute.
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Der Bundesrat hat heute dem Antrag Brandenburgs zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zugestimmt. Vorausgesetzt der Bundestag folgt der Mehrheit der Länder, bekommt die Erdverkabelung vor dem Freileitungsbau im 110-kV-Hochspannungsbereich den Vorrang, der entsprechende Passus im Energiewirtschaftsgesetz wäre damit klar geregelt. Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers hat die Entscheidung begrüßt.
„Die Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes würde zum beschleunigten Ausbau der Stromnetze beitragen der dringend notwendig ist. Ich erwarte vom Bundestag, dass er der Änderung zustimmt. Dies würde die Netzbetreiber verpflichten grundsätzlich ein Erdkabel im 110-kv– Bereich zu beantragen, wenn eine Hochspannungsleitung errichtet werden soll. Dies ist auch ein wichtiger Beitrag zur Akzeptanz unter den Bürgerinnen und Bürgern für den Bau solcher Leitungen“, sagte der Minister heute.
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