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Dellmann: Einführung des Mobilitätstickets ab September 2008 ist gesichert

15:36 Uhr | 22. Mai 2008
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nfrastrukturminister Reinhold Dellmann teilte in Potsdam mit, das der Aufsichtsrat des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) heute in seiner Aufsichtratssitzung der Einführung des Mobilitätstickets in Brandenburg zum 1. September 2008 zugestimmt hat. Damit können Berechtigte grundsätzlich zum halben Preis des entsprechenden Monatstarifs ein Monatsticket erwerben. Das Land wird hierfür 2,3 Millionen Euro pro Jahr bereitstellen.
Infrastrukturminister Reinhold Dellmann: „Das ist ein guter Tag für Brandenburg und seine Bürgerinnen und Bürger. Wir können mit dem Mobilitätsticket ganz konkret den Menschen helfen, die auf Grund ihres geringen Einkommens in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Wir können nun ein Angebot machen, das hilft, sowohl die Flexibilität im Berufsleben als auch bei der Freizeitgestaltung von bedürftigen Familien zu verbessern. Das neue Mobilitätsticket ist Waben- und kreisübergreifend und geht damit weit über die Forderungen der Volksinitiative für ein Sozialticket hinaus.“
Der Brandenburgische Landtag hat am 10. April 2008 beschlossen, das Mobilitätsticket in Brandenburg einzuführen. Das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung hat nun mit dem VBB die Rahmenbedingungen erarbeit und der Aufsichtsrat des VBB hat in seiner Aufsichtsratssitzung am 22.05.2008 die Einführung zum 1. September 2008 beschlossen.
Das Mobilitätsticket wird als persönliche, gleitende Monatskarte für das Land Brandenburg. Der Preis beträgt grundsätzlich 50 % des regulären Monatskartenpreises. Das Mobilitätsticket Brandenburg wird für nachstehend genannten Berechtigtenkreis ausgegeben:
• Empfänger von Leistungen nach dem SGB II einschließlich Sozialgeld
• Empfänger von laufenden Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII einschließlich
• Empfänger der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
• Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
• Mitglieder der jeweiligen Bedarfsgemeinschaften
Das Land Brandenburg gewährt einen Ausgleich pro Ticket zum Preis der regulären Monatskarte von jährlich 2,3 Millionen. Das Ticket wird zum 1. September 2008 für zunächst zwei Jahre bis zum 31. August 2010 eingeführt.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

nfrastrukturminister Reinhold Dellmann teilte in Potsdam mit, das der Aufsichtsrat des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) heute in seiner Aufsichtratssitzung der Einführung des Mobilitätstickets in Brandenburg zum 1. September 2008 zugestimmt hat. Damit können Berechtigte grundsätzlich zum halben Preis des entsprechenden Monatstarifs ein Monatsticket erwerben. Das Land wird hierfür 2,3 Millionen Euro pro Jahr bereitstellen.
Infrastrukturminister Reinhold Dellmann: „Das ist ein guter Tag für Brandenburg und seine Bürgerinnen und Bürger. Wir können mit dem Mobilitätsticket ganz konkret den Menschen helfen, die auf Grund ihres geringen Einkommens in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Wir können nun ein Angebot machen, das hilft, sowohl die Flexibilität im Berufsleben als auch bei der Freizeitgestaltung von bedürftigen Familien zu verbessern. Das neue Mobilitätsticket ist Waben- und kreisübergreifend und geht damit weit über die Forderungen der Volksinitiative für ein Sozialticket hinaus.“
Der Brandenburgische Landtag hat am 10. April 2008 beschlossen, das Mobilitätsticket in Brandenburg einzuführen. Das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung hat nun mit dem VBB die Rahmenbedingungen erarbeit und der Aufsichtsrat des VBB hat in seiner Aufsichtsratssitzung am 22.05.2008 die Einführung zum 1. September 2008 beschlossen.
Das Mobilitätsticket wird als persönliche, gleitende Monatskarte für das Land Brandenburg. Der Preis beträgt grundsätzlich 50 % des regulären Monatskartenpreises. Das Mobilitätsticket Brandenburg wird für nachstehend genannten Berechtigtenkreis ausgegeben:
• Empfänger von Leistungen nach dem SGB II einschließlich Sozialgeld
• Empfänger von laufenden Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII einschließlich
• Empfänger der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
• Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
• Mitglieder der jeweiligen Bedarfsgemeinschaften
Das Land Brandenburg gewährt einen Ausgleich pro Ticket zum Preis der regulären Monatskarte von jährlich 2,3 Millionen. Das Ticket wird zum 1. September 2008 für zunächst zwei Jahre bis zum 31. August 2010 eingeführt.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

nfrastrukturminister Reinhold Dellmann teilte in Potsdam mit, das der Aufsichtsrat des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) heute in seiner Aufsichtratssitzung der Einführung des Mobilitätstickets in Brandenburg zum 1. September 2008 zugestimmt hat. Damit können Berechtigte grundsätzlich zum halben Preis des entsprechenden Monatstarifs ein Monatsticket erwerben. Das Land wird hierfür 2,3 Millionen Euro pro Jahr bereitstellen.
Infrastrukturminister Reinhold Dellmann: „Das ist ein guter Tag für Brandenburg und seine Bürgerinnen und Bürger. Wir können mit dem Mobilitätsticket ganz konkret den Menschen helfen, die auf Grund ihres geringen Einkommens in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Wir können nun ein Angebot machen, das hilft, sowohl die Flexibilität im Berufsleben als auch bei der Freizeitgestaltung von bedürftigen Familien zu verbessern. Das neue Mobilitätsticket ist Waben- und kreisübergreifend und geht damit weit über die Forderungen der Volksinitiative für ein Sozialticket hinaus.“
Der Brandenburgische Landtag hat am 10. April 2008 beschlossen, das Mobilitätsticket in Brandenburg einzuführen. Das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung hat nun mit dem VBB die Rahmenbedingungen erarbeit und der Aufsichtsrat des VBB hat in seiner Aufsichtsratssitzung am 22.05.2008 die Einführung zum 1. September 2008 beschlossen.
Das Mobilitätsticket wird als persönliche, gleitende Monatskarte für das Land Brandenburg. Der Preis beträgt grundsätzlich 50 % des regulären Monatskartenpreises. Das Mobilitätsticket Brandenburg wird für nachstehend genannten Berechtigtenkreis ausgegeben:
• Empfänger von Leistungen nach dem SGB II einschließlich Sozialgeld
• Empfänger von laufenden Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII einschließlich
• Empfänger der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
• Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
• Mitglieder der jeweiligen Bedarfsgemeinschaften
Das Land Brandenburg gewährt einen Ausgleich pro Ticket zum Preis der regulären Monatskarte von jährlich 2,3 Millionen. Das Ticket wird zum 1. September 2008 für zunächst zwei Jahre bis zum 31. August 2010 eingeführt.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

nfrastrukturminister Reinhold Dellmann teilte in Potsdam mit, das der Aufsichtsrat des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) heute in seiner Aufsichtratssitzung der Einführung des Mobilitätstickets in Brandenburg zum 1. September 2008 zugestimmt hat. Damit können Berechtigte grundsätzlich zum halben Preis des entsprechenden Monatstarifs ein Monatsticket erwerben. Das Land wird hierfür 2,3 Millionen Euro pro Jahr bereitstellen.
Infrastrukturminister Reinhold Dellmann: „Das ist ein guter Tag für Brandenburg und seine Bürgerinnen und Bürger. Wir können mit dem Mobilitätsticket ganz konkret den Menschen helfen, die auf Grund ihres geringen Einkommens in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Wir können nun ein Angebot machen, das hilft, sowohl die Flexibilität im Berufsleben als auch bei der Freizeitgestaltung von bedürftigen Familien zu verbessern. Das neue Mobilitätsticket ist Waben- und kreisübergreifend und geht damit weit über die Forderungen der Volksinitiative für ein Sozialticket hinaus.“
Der Brandenburgische Landtag hat am 10. April 2008 beschlossen, das Mobilitätsticket in Brandenburg einzuführen. Das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung hat nun mit dem VBB die Rahmenbedingungen erarbeit und der Aufsichtsrat des VBB hat in seiner Aufsichtsratssitzung am 22.05.2008 die Einführung zum 1. September 2008 beschlossen.
Das Mobilitätsticket wird als persönliche, gleitende Monatskarte für das Land Brandenburg. Der Preis beträgt grundsätzlich 50 % des regulären Monatskartenpreises. Das Mobilitätsticket Brandenburg wird für nachstehend genannten Berechtigtenkreis ausgegeben:
• Empfänger von Leistungen nach dem SGB II einschließlich Sozialgeld
• Empfänger von laufenden Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII einschließlich
• Empfänger der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
• Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
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Das Land Brandenburg gewährt einen Ausgleich pro Ticket zum Preis der regulären Monatskarte von jährlich 2,3 Millionen. Das Ticket wird zum 1. September 2008 für zunächst zwei Jahre bis zum 31. August 2010 eingeführt.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

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