“Licht und Schatten” sieht die Brandenburger Bundestagsabgeordnete Cornelia Behm bei den heute vorgestellten Legislativvorschläge zur Reform der Europäischen Agrarpolitik.
“Trotz des massiven Widerstands der Bundesregierung und der Agrarlobby hat EU-Agrarkommissar Ciolos den Anfang für eine ökologischere und sozialere Agrarpolitik gemacht. Nun müssen auch Bundesregierung und Brandenburgs Landwirtschaftsminister Vogelsänger eine Kehrtwende vollziehen und ihre Klientelpolitik zu Gunsten der Agroindustrie aufgeben. Die Richtschnur muss sein: Ohne die Erbringung gesellschaftlicher Leistungen, keine öffentlichen Gelder mehr.”
Die von der EU-Kommission vorgelegten Vorschläge zur Umsetzung des sogenannten Greenings weisen in die richtige Richtung. In der Detailausgestaltung bedarf es allerdings deutlicher Nachbesserungen:
“Die Direktzahlungen sollten in vollem Umfang an die Erfüllung der Greening-Maßnahmen gebunden werden, damit sich da keiner drumrum mogeln kann. Außerdem brauchen wir bei der Fruchtfolge engere Grenzen. Die EU will den Anteil einer Frucht in der Folge auf maximal 70 Prozent der betrieblichen Ackerfläche begrenzen. Das ist viel zu viel. Die Subventionierung von Monokulturen ist kein Greening. Damit können wir die weitere Vermaisung unserer Landschaft nicht stoppen. Hier fordern wir einen maximalen Anteil von 50 Prozent.”
Behm begrüßt darüber hinaus, dass die Kommission den Einstieg in eine betriebsgrößenabhängige Ausgestaltung der Direktzahlungen vollzogen hat und dabei die Arbeitsintensität verschiedener Betriebsformen berücksichtigt.
Quelle: Winfried Schröder, Büro Cornelia Behm (MdB)
“Licht und Schatten” sieht die Brandenburger Bundestagsabgeordnete Cornelia Behm bei den heute vorgestellten Legislativvorschläge zur Reform der Europäischen Agrarpolitik.
“Trotz des massiven Widerstands der Bundesregierung und der Agrarlobby hat EU-Agrarkommissar Ciolos den Anfang für eine ökologischere und sozialere Agrarpolitik gemacht. Nun müssen auch Bundesregierung und Brandenburgs Landwirtschaftsminister Vogelsänger eine Kehrtwende vollziehen und ihre Klientelpolitik zu Gunsten der Agroindustrie aufgeben. Die Richtschnur muss sein: Ohne die Erbringung gesellschaftlicher Leistungen, keine öffentlichen Gelder mehr.”
Die von der EU-Kommission vorgelegten Vorschläge zur Umsetzung des sogenannten Greenings weisen in die richtige Richtung. In der Detailausgestaltung bedarf es allerdings deutlicher Nachbesserungen:
“Die Direktzahlungen sollten in vollem Umfang an die Erfüllung der Greening-Maßnahmen gebunden werden, damit sich da keiner drumrum mogeln kann. Außerdem brauchen wir bei der Fruchtfolge engere Grenzen. Die EU will den Anteil einer Frucht in der Folge auf maximal 70 Prozent der betrieblichen Ackerfläche begrenzen. Das ist viel zu viel. Die Subventionierung von Monokulturen ist kein Greening. Damit können wir die weitere Vermaisung unserer Landschaft nicht stoppen. Hier fordern wir einen maximalen Anteil von 50 Prozent.”
Behm begrüßt darüber hinaus, dass die Kommission den Einstieg in eine betriebsgrößenabhängige Ausgestaltung der Direktzahlungen vollzogen hat und dabei die Arbeitsintensität verschiedener Betriebsformen berücksichtigt.
Quelle: Winfried Schröder, Büro Cornelia Behm (MdB)
“Licht und Schatten” sieht die Brandenburger Bundestagsabgeordnete Cornelia Behm bei den heute vorgestellten Legislativvorschläge zur Reform der Europäischen Agrarpolitik.
“Trotz des massiven Widerstands der Bundesregierung und der Agrarlobby hat EU-Agrarkommissar Ciolos den Anfang für eine ökologischere und sozialere Agrarpolitik gemacht. Nun müssen auch Bundesregierung und Brandenburgs Landwirtschaftsminister Vogelsänger eine Kehrtwende vollziehen und ihre Klientelpolitik zu Gunsten der Agroindustrie aufgeben. Die Richtschnur muss sein: Ohne die Erbringung gesellschaftlicher Leistungen, keine öffentlichen Gelder mehr.”
Die von der EU-Kommission vorgelegten Vorschläge zur Umsetzung des sogenannten Greenings weisen in die richtige Richtung. In der Detailausgestaltung bedarf es allerdings deutlicher Nachbesserungen:
“Die Direktzahlungen sollten in vollem Umfang an die Erfüllung der Greening-Maßnahmen gebunden werden, damit sich da keiner drumrum mogeln kann. Außerdem brauchen wir bei der Fruchtfolge engere Grenzen. Die EU will den Anteil einer Frucht in der Folge auf maximal 70 Prozent der betrieblichen Ackerfläche begrenzen. Das ist viel zu viel. Die Subventionierung von Monokulturen ist kein Greening. Damit können wir die weitere Vermaisung unserer Landschaft nicht stoppen. Hier fordern wir einen maximalen Anteil von 50 Prozent.”
Behm begrüßt darüber hinaus, dass die Kommission den Einstieg in eine betriebsgrößenabhängige Ausgestaltung der Direktzahlungen vollzogen hat und dabei die Arbeitsintensität verschiedener Betriebsformen berücksichtigt.
Quelle: Winfried Schröder, Büro Cornelia Behm (MdB)
“Licht und Schatten” sieht die Brandenburger Bundestagsabgeordnete Cornelia Behm bei den heute vorgestellten Legislativvorschläge zur Reform der Europäischen Agrarpolitik.
“Trotz des massiven Widerstands der Bundesregierung und der Agrarlobby hat EU-Agrarkommissar Ciolos den Anfang für eine ökologischere und sozialere Agrarpolitik gemacht. Nun müssen auch Bundesregierung und Brandenburgs Landwirtschaftsminister Vogelsänger eine Kehrtwende vollziehen und ihre Klientelpolitik zu Gunsten der Agroindustrie aufgeben. Die Richtschnur muss sein: Ohne die Erbringung gesellschaftlicher Leistungen, keine öffentlichen Gelder mehr.”
Die von der EU-Kommission vorgelegten Vorschläge zur Umsetzung des sogenannten Greenings weisen in die richtige Richtung. In der Detailausgestaltung bedarf es allerdings deutlicher Nachbesserungen:
“Die Direktzahlungen sollten in vollem Umfang an die Erfüllung der Greening-Maßnahmen gebunden werden, damit sich da keiner drumrum mogeln kann. Außerdem brauchen wir bei der Fruchtfolge engere Grenzen. Die EU will den Anteil einer Frucht in der Folge auf maximal 70 Prozent der betrieblichen Ackerfläche begrenzen. Das ist viel zu viel. Die Subventionierung von Monokulturen ist kein Greening. Damit können wir die weitere Vermaisung unserer Landschaft nicht stoppen. Hier fordern wir einen maximalen Anteil von 50 Prozent.”
Behm begrüßt darüber hinaus, dass die Kommission den Einstieg in eine betriebsgrößenabhängige Ausgestaltung der Direktzahlungen vollzogen hat und dabei die Arbeitsintensität verschiedener Betriebsformen berücksichtigt.
Quelle: Winfried Schröder, Büro Cornelia Behm (MdB)