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NIEDERLAUSITZ aktuell

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0:56 Uhr | 7. September 2011
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Das Land kürzt die Mittel für Schulen in freier Trägerschaft. Den Protest der freien Träger kann man auf Landesebene insofern nachvollziehen. Warum die Neuformulierung der Satzung für die Schülerbeförderung wie im Landkreis OSL von ihnen aber ebenfalls als Angriff auf Schulen in freier Trägerschaft dargestellt wird, ist nicht unbedingt nachvollziehbar.
Deshalb frage ich: Was gibt`s zu meckern?
Wir Eltern von im Landkreis OSL wohnhaften Schülern, die eine weiterführende Schule in öffentlicher Trägerschaft außerhalb des Landkreises besuchen, zahlen seit Jahren einen nicht zu knappen Eigenanteil an den Fahrtkosten. Mal abgesehen von diversen anderen per Satzung geregelten Einschränkungen wie z.B. Zumutbarkeit der Fahrtzeiten oder das versagte Anrecht auf Sonderbeförderung, ist das der Preis, den wir für die Durchsetzung unseres Rechtes auf freie Schulwahl über imaginäre, politische Grenzen hinaus zahlen.
Dass der Besuch von Schulen in freier Trägerschaft außerhalb des Landkreises OSL bisher eine Sonderbehandlung erfuhr, indem er keine Beteiligung an den Fahrtkosten nach sich zog, war für uns im Grunde nicht wirklich nachvollziehbar, wenn auch den Betroffenen gegönnt. Doch wenn man ehrlich ist, war es ein unfaires Kriterium im Wettbewerb zwischen den betreffenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft und dessen Aufhebung war abzusehen.
Wer also jetzt meckert, meckert im Grunde gegen die Gleichbehandlung und die ist im Grundgesetz verankert.
Etwas provokant gefragt: Hätten die Betroffenen die Schule in freier Trägerschaft außerhalb des Landkreises vielleicht gar nicht gewählt, wenn sie genauso zu Kasse gebeten worden wären wie bei der Wahl einer Schule in öffentlicher Trägerschaft außerhalb?
Und, angesichts der empörten Reaktion der freien Schulträger, haben sie vielleicht dieses unfaire Wettbewerbskriterium allzu gerne genutzt, um Schüler an- bzw. von den öffentlichen Schulen abzuwerben?
Wer von seiner gewählten Schule wirklich überzeugt ist (ob freie Trägerschaft oder öffentlich) und sich zudem aus dieser Überzeugung heraus für eine Schule außerhalb des eigenen Landkreises entschieden hat, der würde wohl kaum über einen Eigenanteil an den Fahrtkosten meckern und darüber womöglich das Große-Ganze vergessen, nämlich den 2003/04 von Eltern per Einwohnerantrag erkämpften Kompromiss in Sachen Kreis überschreitenden Schülerverkehr und der freien Schulwahl über Grenzen hinweg.
Im Landkreis OSL ist es so geregelt, dass für die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu weiterführenden Schulen außerhalb des Landkreises für 10 berechnete Monate ein Eigenanteil von 30 % der tatsächlichen Tarifkosten als Eigenanteil anfällt, sofern die Kosten (und Wege) einer Landkreiskarte nicht überschritten werden. Offenbar muss nur die Differenz zu Tarifkosten über dem Preis einer Landkreiskarte zu 100 % selbst getragen werden.
Und dies gilt für den Besuch von weiterführenden Schulen in öffentlicher wie in freier Trägerschaft außerhalb des Landkreises nun gleichermaßen.
Was gibt es also zu meckern?
Kerstin Schotte
Beispiel: Eine Landkreiskarte kostet 58,50 €, eine Karte für 2 Landkreise 66,00 € pro Monat (VBB Tarifauskunft, Azubi/Schüler, Monatskarte), Differenz = 7,50 €. Für die Fahrt z.B. von Großräschen nach Doberlug zum ev. Gymnasium benötigt man eine 2-Landkreiskarte. Offenbar sind laut OSL-Satzung 30% einer Landkreiskarte (17,55 €) plus diese Differenz als Eigenanteil zu zahlen, also insgesamt pro Monat 25,05 €, rund 250 € im Jahr (für 10 Unterrichtsmonate) und nicht im Monat, wie es schon hingestellt wurde.

Das Land kürzt die Mittel für Schulen in freier Trägerschaft. Den Protest der freien Träger kann man auf Landesebene insofern nachvollziehen. Warum die Neuformulierung der Satzung für die Schülerbeförderung wie im Landkreis OSL von ihnen aber ebenfalls als Angriff auf Schulen in freier Trägerschaft dargestellt wird, ist nicht unbedingt nachvollziehbar.
Deshalb frage ich: Was gibt`s zu meckern?
Wir Eltern von im Landkreis OSL wohnhaften Schülern, die eine weiterführende Schule in öffentlicher Trägerschaft außerhalb des Landkreises besuchen, zahlen seit Jahren einen nicht zu knappen Eigenanteil an den Fahrtkosten. Mal abgesehen von diversen anderen per Satzung geregelten Einschränkungen wie z.B. Zumutbarkeit der Fahrtzeiten oder das versagte Anrecht auf Sonderbeförderung, ist das der Preis, den wir für die Durchsetzung unseres Rechtes auf freie Schulwahl über imaginäre, politische Grenzen hinaus zahlen.
Dass der Besuch von Schulen in freier Trägerschaft außerhalb des Landkreises OSL bisher eine Sonderbehandlung erfuhr, indem er keine Beteiligung an den Fahrtkosten nach sich zog, war für uns im Grunde nicht wirklich nachvollziehbar, wenn auch den Betroffenen gegönnt. Doch wenn man ehrlich ist, war es ein unfaires Kriterium im Wettbewerb zwischen den betreffenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft und dessen Aufhebung war abzusehen.
Wer also jetzt meckert, meckert im Grunde gegen die Gleichbehandlung und die ist im Grundgesetz verankert.
Etwas provokant gefragt: Hätten die Betroffenen die Schule in freier Trägerschaft außerhalb des Landkreises vielleicht gar nicht gewählt, wenn sie genauso zu Kasse gebeten worden wären wie bei der Wahl einer Schule in öffentlicher Trägerschaft außerhalb?
Und, angesichts der empörten Reaktion der freien Schulträger, haben sie vielleicht dieses unfaire Wettbewerbskriterium allzu gerne genutzt, um Schüler an- bzw. von den öffentlichen Schulen abzuwerben?
Wer von seiner gewählten Schule wirklich überzeugt ist (ob freie Trägerschaft oder öffentlich) und sich zudem aus dieser Überzeugung heraus für eine Schule außerhalb des eigenen Landkreises entschieden hat, der würde wohl kaum über einen Eigenanteil an den Fahrtkosten meckern und darüber womöglich das Große-Ganze vergessen, nämlich den 2003/04 von Eltern per Einwohnerantrag erkämpften Kompromiss in Sachen Kreis überschreitenden Schülerverkehr und der freien Schulwahl über Grenzen hinweg.
Im Landkreis OSL ist es so geregelt, dass für die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu weiterführenden Schulen außerhalb des Landkreises für 10 berechnete Monate ein Eigenanteil von 30 % der tatsächlichen Tarifkosten als Eigenanteil anfällt, sofern die Kosten (und Wege) einer Landkreiskarte nicht überschritten werden. Offenbar muss nur die Differenz zu Tarifkosten über dem Preis einer Landkreiskarte zu 100 % selbst getragen werden.
Und dies gilt für den Besuch von weiterführenden Schulen in öffentlicher wie in freier Trägerschaft außerhalb des Landkreises nun gleichermaßen.
Was gibt es also zu meckern?
Kerstin Schotte
Beispiel: Eine Landkreiskarte kostet 58,50 €, eine Karte für 2 Landkreise 66,00 € pro Monat (VBB Tarifauskunft, Azubi/Schüler, Monatskarte), Differenz = 7,50 €. Für die Fahrt z.B. von Großräschen nach Doberlug zum ev. Gymnasium benötigt man eine 2-Landkreiskarte. Offenbar sind laut OSL-Satzung 30% einer Landkreiskarte (17,55 €) plus diese Differenz als Eigenanteil zu zahlen, also insgesamt pro Monat 25,05 €, rund 250 € im Jahr (für 10 Unterrichtsmonate) und nicht im Monat, wie es schon hingestellt wurde.

Das Land kürzt die Mittel für Schulen in freier Trägerschaft. Den Protest der freien Träger kann man auf Landesebene insofern nachvollziehen. Warum die Neuformulierung der Satzung für die Schülerbeförderung wie im Landkreis OSL von ihnen aber ebenfalls als Angriff auf Schulen in freier Trägerschaft dargestellt wird, ist nicht unbedingt nachvollziehbar.
Deshalb frage ich: Was gibt`s zu meckern?
Wir Eltern von im Landkreis OSL wohnhaften Schülern, die eine weiterführende Schule in öffentlicher Trägerschaft außerhalb des Landkreises besuchen, zahlen seit Jahren einen nicht zu knappen Eigenanteil an den Fahrtkosten. Mal abgesehen von diversen anderen per Satzung geregelten Einschränkungen wie z.B. Zumutbarkeit der Fahrtzeiten oder das versagte Anrecht auf Sonderbeförderung, ist das der Preis, den wir für die Durchsetzung unseres Rechtes auf freie Schulwahl über imaginäre, politische Grenzen hinaus zahlen.
Dass der Besuch von Schulen in freier Trägerschaft außerhalb des Landkreises OSL bisher eine Sonderbehandlung erfuhr, indem er keine Beteiligung an den Fahrtkosten nach sich zog, war für uns im Grunde nicht wirklich nachvollziehbar, wenn auch den Betroffenen gegönnt. Doch wenn man ehrlich ist, war es ein unfaires Kriterium im Wettbewerb zwischen den betreffenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft und dessen Aufhebung war abzusehen.
Wer also jetzt meckert, meckert im Grunde gegen die Gleichbehandlung und die ist im Grundgesetz verankert.
Etwas provokant gefragt: Hätten die Betroffenen die Schule in freier Trägerschaft außerhalb des Landkreises vielleicht gar nicht gewählt, wenn sie genauso zu Kasse gebeten worden wären wie bei der Wahl einer Schule in öffentlicher Trägerschaft außerhalb?
Und, angesichts der empörten Reaktion der freien Schulträger, haben sie vielleicht dieses unfaire Wettbewerbskriterium allzu gerne genutzt, um Schüler an- bzw. von den öffentlichen Schulen abzuwerben?
Wer von seiner gewählten Schule wirklich überzeugt ist (ob freie Trägerschaft oder öffentlich) und sich zudem aus dieser Überzeugung heraus für eine Schule außerhalb des eigenen Landkreises entschieden hat, der würde wohl kaum über einen Eigenanteil an den Fahrtkosten meckern und darüber womöglich das Große-Ganze vergessen, nämlich den 2003/04 von Eltern per Einwohnerantrag erkämpften Kompromiss in Sachen Kreis überschreitenden Schülerverkehr und der freien Schulwahl über Grenzen hinweg.
Im Landkreis OSL ist es so geregelt, dass für die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu weiterführenden Schulen außerhalb des Landkreises für 10 berechnete Monate ein Eigenanteil von 30 % der tatsächlichen Tarifkosten als Eigenanteil anfällt, sofern die Kosten (und Wege) einer Landkreiskarte nicht überschritten werden. Offenbar muss nur die Differenz zu Tarifkosten über dem Preis einer Landkreiskarte zu 100 % selbst getragen werden.
Und dies gilt für den Besuch von weiterführenden Schulen in öffentlicher wie in freier Trägerschaft außerhalb des Landkreises nun gleichermaßen.
Was gibt es also zu meckern?
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Beispiel: Eine Landkreiskarte kostet 58,50 €, eine Karte für 2 Landkreise 66,00 € pro Monat (VBB Tarifauskunft, Azubi/Schüler, Monatskarte), Differenz = 7,50 €. Für die Fahrt z.B. von Großräschen nach Doberlug zum ev. Gymnasium benötigt man eine 2-Landkreiskarte. Offenbar sind laut OSL-Satzung 30% einer Landkreiskarte (17,55 €) plus diese Differenz als Eigenanteil zu zahlen, also insgesamt pro Monat 25,05 €, rund 250 € im Jahr (für 10 Unterrichtsmonate) und nicht im Monat, wie es schon hingestellt wurde.

Das Land kürzt die Mittel für Schulen in freier Trägerschaft. Den Protest der freien Träger kann man auf Landesebene insofern nachvollziehen. Warum die Neuformulierung der Satzung für die Schülerbeförderung wie im Landkreis OSL von ihnen aber ebenfalls als Angriff auf Schulen in freier Trägerschaft dargestellt wird, ist nicht unbedingt nachvollziehbar.
Deshalb frage ich: Was gibt`s zu meckern?
Wir Eltern von im Landkreis OSL wohnhaften Schülern, die eine weiterführende Schule in öffentlicher Trägerschaft außerhalb des Landkreises besuchen, zahlen seit Jahren einen nicht zu knappen Eigenanteil an den Fahrtkosten. Mal abgesehen von diversen anderen per Satzung geregelten Einschränkungen wie z.B. Zumutbarkeit der Fahrtzeiten oder das versagte Anrecht auf Sonderbeförderung, ist das der Preis, den wir für die Durchsetzung unseres Rechtes auf freie Schulwahl über imaginäre, politische Grenzen hinaus zahlen.
Dass der Besuch von Schulen in freier Trägerschaft außerhalb des Landkreises OSL bisher eine Sonderbehandlung erfuhr, indem er keine Beteiligung an den Fahrtkosten nach sich zog, war für uns im Grunde nicht wirklich nachvollziehbar, wenn auch den Betroffenen gegönnt. Doch wenn man ehrlich ist, war es ein unfaires Kriterium im Wettbewerb zwischen den betreffenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft und dessen Aufhebung war abzusehen.
Wer also jetzt meckert, meckert im Grunde gegen die Gleichbehandlung und die ist im Grundgesetz verankert.
Etwas provokant gefragt: Hätten die Betroffenen die Schule in freier Trägerschaft außerhalb des Landkreises vielleicht gar nicht gewählt, wenn sie genauso zu Kasse gebeten worden wären wie bei der Wahl einer Schule in öffentlicher Trägerschaft außerhalb?
Und, angesichts der empörten Reaktion der freien Schulträger, haben sie vielleicht dieses unfaire Wettbewerbskriterium allzu gerne genutzt, um Schüler an- bzw. von den öffentlichen Schulen abzuwerben?
Wer von seiner gewählten Schule wirklich überzeugt ist (ob freie Trägerschaft oder öffentlich) und sich zudem aus dieser Überzeugung heraus für eine Schule außerhalb des eigenen Landkreises entschieden hat, der würde wohl kaum über einen Eigenanteil an den Fahrtkosten meckern und darüber womöglich das Große-Ganze vergessen, nämlich den 2003/04 von Eltern per Einwohnerantrag erkämpften Kompromiss in Sachen Kreis überschreitenden Schülerverkehr und der freien Schulwahl über Grenzen hinweg.
Im Landkreis OSL ist es so geregelt, dass für die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu weiterführenden Schulen außerhalb des Landkreises für 10 berechnete Monate ein Eigenanteil von 30 % der tatsächlichen Tarifkosten als Eigenanteil anfällt, sofern die Kosten (und Wege) einer Landkreiskarte nicht überschritten werden. Offenbar muss nur die Differenz zu Tarifkosten über dem Preis einer Landkreiskarte zu 100 % selbst getragen werden.
Und dies gilt für den Besuch von weiterführenden Schulen in öffentlicher wie in freier Trägerschaft außerhalb des Landkreises nun gleichermaßen.
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Beispiel: Eine Landkreiskarte kostet 58,50 €, eine Karte für 2 Landkreise 66,00 € pro Monat (VBB Tarifauskunft, Azubi/Schüler, Monatskarte), Differenz = 7,50 €. Für die Fahrt z.B. von Großräschen nach Doberlug zum ev. Gymnasium benötigt man eine 2-Landkreiskarte. Offenbar sind laut OSL-Satzung 30% einer Landkreiskarte (17,55 €) plus diese Differenz als Eigenanteil zu zahlen, also insgesamt pro Monat 25,05 €, rund 250 € im Jahr (für 10 Unterrichtsmonate) und nicht im Monat, wie es schon hingestellt wurde.

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