Das Innenministerium wird den stellvertretenden Vorsitzenden des Polizei-Hauptpersonalrats, Andreas Schuster, zum Verdacht einer möglicherweise verschwiegenen Tätigkeit als inoffizieller Mitarbeiter der früheren DDR-Staatssicherheit anhören. Dies kündigte der Sprecher des Innenministeriums, Ingo Decker, heute in Potsdam an. Die Anhörung solle „demnächst“ stattfinden. Hintergrund ist ein Bericht des rbb-Magazins „Klartext“ vom gestrigen Tag, nach dem „Indizien“ für eine solche inoffizielle Tätigkeit vorliegen sollen. Zudem werde das Innenministerium sich mit der Bitte an die Stasi-Unterlagen-Behörde wenden, eine fachliche Einschätzung der vom rbb vorgestellten Indizien vorzunehmen und dem Ministerium mitzuteilen, ob es zutrifft, dass die Behörde den Sachverhalt nunmehr als IM-Tätigkeit einordne.
Innenminister Dietmar Woidke habe entschieden, diesen Verdachtsfall nicht anders zu behandeln, als jeden anderen Fall auch, sagte Decker. „Das Innenministerium bleibt seiner Linie einer fairen, differenzierten und rechtsstaatlich einwandfreien Bewertung eines jeden Einzelfalls treu. Dies setzt voraus, dass der Sachverhalt so umfassend wie möglich erforscht wird, um anschließend zu einer Bewertung kommen zu können. Deshalb muss dem betroffenen Beamten zuvor selbstverständlich Gelegenheit zur Anhörung gegeben werden“, sagte Decker.
Ein förmliches Auskunftsersuchen an die Stasi-Unterlagen-Behörde ist in diesem Fall aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Der Beamte gehört nicht zum Kreis derjenigen Beschäftigten, die einer Überprüfung nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz zugänglich sind. Das Innenministerium hatte 2009 eine solche Anfrage gestellt, die Auskunft war von der Behörde aber unter Hinweis auf die Rechtslage abgelehnt worden.
Quelle: Ministerium des Innern
Das Innenministerium wird den stellvertretenden Vorsitzenden des Polizei-Hauptpersonalrats, Andreas Schuster, zum Verdacht einer möglicherweise verschwiegenen Tätigkeit als inoffizieller Mitarbeiter der früheren DDR-Staatssicherheit anhören. Dies kündigte der Sprecher des Innenministeriums, Ingo Decker, heute in Potsdam an. Die Anhörung solle „demnächst“ stattfinden. Hintergrund ist ein Bericht des rbb-Magazins „Klartext“ vom gestrigen Tag, nach dem „Indizien“ für eine solche inoffizielle Tätigkeit vorliegen sollen. Zudem werde das Innenministerium sich mit der Bitte an die Stasi-Unterlagen-Behörde wenden, eine fachliche Einschätzung der vom rbb vorgestellten Indizien vorzunehmen und dem Ministerium mitzuteilen, ob es zutrifft, dass die Behörde den Sachverhalt nunmehr als IM-Tätigkeit einordne.
Innenminister Dietmar Woidke habe entschieden, diesen Verdachtsfall nicht anders zu behandeln, als jeden anderen Fall auch, sagte Decker. „Das Innenministerium bleibt seiner Linie einer fairen, differenzierten und rechtsstaatlich einwandfreien Bewertung eines jeden Einzelfalls treu. Dies setzt voraus, dass der Sachverhalt so umfassend wie möglich erforscht wird, um anschließend zu einer Bewertung kommen zu können. Deshalb muss dem betroffenen Beamten zuvor selbstverständlich Gelegenheit zur Anhörung gegeben werden“, sagte Decker.
Ein förmliches Auskunftsersuchen an die Stasi-Unterlagen-Behörde ist in diesem Fall aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Der Beamte gehört nicht zum Kreis derjenigen Beschäftigten, die einer Überprüfung nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz zugänglich sind. Das Innenministerium hatte 2009 eine solche Anfrage gestellt, die Auskunft war von der Behörde aber unter Hinweis auf die Rechtslage abgelehnt worden.
Quelle: Ministerium des Innern
Das Innenministerium wird den stellvertretenden Vorsitzenden des Polizei-Hauptpersonalrats, Andreas Schuster, zum Verdacht einer möglicherweise verschwiegenen Tätigkeit als inoffizieller Mitarbeiter der früheren DDR-Staatssicherheit anhören. Dies kündigte der Sprecher des Innenministeriums, Ingo Decker, heute in Potsdam an. Die Anhörung solle „demnächst“ stattfinden. Hintergrund ist ein Bericht des rbb-Magazins „Klartext“ vom gestrigen Tag, nach dem „Indizien“ für eine solche inoffizielle Tätigkeit vorliegen sollen. Zudem werde das Innenministerium sich mit der Bitte an die Stasi-Unterlagen-Behörde wenden, eine fachliche Einschätzung der vom rbb vorgestellten Indizien vorzunehmen und dem Ministerium mitzuteilen, ob es zutrifft, dass die Behörde den Sachverhalt nunmehr als IM-Tätigkeit einordne.
Innenminister Dietmar Woidke habe entschieden, diesen Verdachtsfall nicht anders zu behandeln, als jeden anderen Fall auch, sagte Decker. „Das Innenministerium bleibt seiner Linie einer fairen, differenzierten und rechtsstaatlich einwandfreien Bewertung eines jeden Einzelfalls treu. Dies setzt voraus, dass der Sachverhalt so umfassend wie möglich erforscht wird, um anschließend zu einer Bewertung kommen zu können. Deshalb muss dem betroffenen Beamten zuvor selbstverständlich Gelegenheit zur Anhörung gegeben werden“, sagte Decker.
Ein förmliches Auskunftsersuchen an die Stasi-Unterlagen-Behörde ist in diesem Fall aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Der Beamte gehört nicht zum Kreis derjenigen Beschäftigten, die einer Überprüfung nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz zugänglich sind. Das Innenministerium hatte 2009 eine solche Anfrage gestellt, die Auskunft war von der Behörde aber unter Hinweis auf die Rechtslage abgelehnt worden.
Quelle: Ministerium des Innern
Das Innenministerium wird den stellvertretenden Vorsitzenden des Polizei-Hauptpersonalrats, Andreas Schuster, zum Verdacht einer möglicherweise verschwiegenen Tätigkeit als inoffizieller Mitarbeiter der früheren DDR-Staatssicherheit anhören. Dies kündigte der Sprecher des Innenministeriums, Ingo Decker, heute in Potsdam an. Die Anhörung solle „demnächst“ stattfinden. Hintergrund ist ein Bericht des rbb-Magazins „Klartext“ vom gestrigen Tag, nach dem „Indizien“ für eine solche inoffizielle Tätigkeit vorliegen sollen. Zudem werde das Innenministerium sich mit der Bitte an die Stasi-Unterlagen-Behörde wenden, eine fachliche Einschätzung der vom rbb vorgestellten Indizien vorzunehmen und dem Ministerium mitzuteilen, ob es zutrifft, dass die Behörde den Sachverhalt nunmehr als IM-Tätigkeit einordne.
Innenminister Dietmar Woidke habe entschieden, diesen Verdachtsfall nicht anders zu behandeln, als jeden anderen Fall auch, sagte Decker. „Das Innenministerium bleibt seiner Linie einer fairen, differenzierten und rechtsstaatlich einwandfreien Bewertung eines jeden Einzelfalls treu. Dies setzt voraus, dass der Sachverhalt so umfassend wie möglich erforscht wird, um anschließend zu einer Bewertung kommen zu können. Deshalb muss dem betroffenen Beamten zuvor selbstverständlich Gelegenheit zur Anhörung gegeben werden“, sagte Decker.
Ein förmliches Auskunftsersuchen an die Stasi-Unterlagen-Behörde ist in diesem Fall aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Der Beamte gehört nicht zum Kreis derjenigen Beschäftigten, die einer Überprüfung nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz zugänglich sind. Das Innenministerium hatte 2009 eine solche Anfrage gestellt, die Auskunft war von der Behörde aber unter Hinweis auf die Rechtslage abgelehnt worden.
Quelle: Ministerium des Innern