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NIEDERLAUSITZ aktuell

Kreise und Städte kümmern sich um Bildungspaket

18:47 Uhr | 12. April 2011
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In Brandenburg können insgesamt rund 82.500 Kinder und Jugendliche Leistungen aus dem neuen Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes erhalten. Darüber informierte heute Sozialminister Günter Baaske das Kabinett. Er stellte zugleich die Rechtsverordnung vor, aus der sich die Zuständigkeit für die Mittelvergabe ergibt. Demnach werden sowohl Kreise und kreisfreie Städte als auch die Jobcenter jeweils für einen Teil der Anspruchsberechtigten zuständig sein. Die Rechtsverordnung wird voraussichtlich noch im April in Kraft treten.
Cirka 14.500 Kinder, deren Eltern Anrecht auf Kinderzuschlag oder Wohngeld haben, erhalten von den Kommunen die Unterstützung. Bis zum 31. Mai können die Eltern ihre Anträge – wie bisher – bei den Familienkassen abgeben. Sie werden später abgearbeitet und die Leistungen nachträglich in bar oder über Gutscheine bezahlt.
Für cirka 68.000 Kinder – nämlich Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre ohne eigene Bezüge – sind dagegen nach Bundesgesetz die Jobcenter beziehungsweise Optionskommunen zuständig. Die Eltern beziehen Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (nach dem SGB II).
Baaske begrüßt das Bildungspaket im Grundsatz „als richtigen Weg, um Bildung und soziale Teilhabe zu ermöglichen“. Er hatte sich gegenüber dem Bund aber immer dafür eingesetzt, dass ausschließlich die Kommunen für die Leistungen zuständig sind, „weil die Beschäftigten dort am besten wissen, welche Angebote zu wem passen“. Das sei leider nicht gelungen.
Insgesamt werden für das Paket in Brandenburg jährlich etwa 50 Millionen Euro ausgegeben. Darin eingeschlossen sind auch Aufwendungen für Sach- und Personalausgaben.
Zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets gehören:
* Lernförderung/Nachhilfe nach Empfehlung der Schule
* Schülerbeförderung
* Schulbedarf
* Ein- und mehrtägige Kita- und Schulausflüge
* Schulmittagessen für Kosten über ein Euro
* Zehn Euro monatlich für Teilhabe zum Beispiel in Sportverein, Musikschule oder Naturschutzverband
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie

In Brandenburg können insgesamt rund 82.500 Kinder und Jugendliche Leistungen aus dem neuen Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes erhalten. Darüber informierte heute Sozialminister Günter Baaske das Kabinett. Er stellte zugleich die Rechtsverordnung vor, aus der sich die Zuständigkeit für die Mittelvergabe ergibt. Demnach werden sowohl Kreise und kreisfreie Städte als auch die Jobcenter jeweils für einen Teil der Anspruchsberechtigten zuständig sein. Die Rechtsverordnung wird voraussichtlich noch im April in Kraft treten.
Cirka 14.500 Kinder, deren Eltern Anrecht auf Kinderzuschlag oder Wohngeld haben, erhalten von den Kommunen die Unterstützung. Bis zum 31. Mai können die Eltern ihre Anträge – wie bisher – bei den Familienkassen abgeben. Sie werden später abgearbeitet und die Leistungen nachträglich in bar oder über Gutscheine bezahlt.
Für cirka 68.000 Kinder – nämlich Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre ohne eigene Bezüge – sind dagegen nach Bundesgesetz die Jobcenter beziehungsweise Optionskommunen zuständig. Die Eltern beziehen Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (nach dem SGB II).
Baaske begrüßt das Bildungspaket im Grundsatz „als richtigen Weg, um Bildung und soziale Teilhabe zu ermöglichen“. Er hatte sich gegenüber dem Bund aber immer dafür eingesetzt, dass ausschließlich die Kommunen für die Leistungen zuständig sind, „weil die Beschäftigten dort am besten wissen, welche Angebote zu wem passen“. Das sei leider nicht gelungen.
Insgesamt werden für das Paket in Brandenburg jährlich etwa 50 Millionen Euro ausgegeben. Darin eingeschlossen sind auch Aufwendungen für Sach- und Personalausgaben.
Zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets gehören:
* Lernförderung/Nachhilfe nach Empfehlung der Schule
* Schülerbeförderung
* Schulbedarf
* Ein- und mehrtägige Kita- und Schulausflüge
* Schulmittagessen für Kosten über ein Euro
* Zehn Euro monatlich für Teilhabe zum Beispiel in Sportverein, Musikschule oder Naturschutzverband
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie

In Brandenburg können insgesamt rund 82.500 Kinder und Jugendliche Leistungen aus dem neuen Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes erhalten. Darüber informierte heute Sozialminister Günter Baaske das Kabinett. Er stellte zugleich die Rechtsverordnung vor, aus der sich die Zuständigkeit für die Mittelvergabe ergibt. Demnach werden sowohl Kreise und kreisfreie Städte als auch die Jobcenter jeweils für einen Teil der Anspruchsberechtigten zuständig sein. Die Rechtsverordnung wird voraussichtlich noch im April in Kraft treten.
Cirka 14.500 Kinder, deren Eltern Anrecht auf Kinderzuschlag oder Wohngeld haben, erhalten von den Kommunen die Unterstützung. Bis zum 31. Mai können die Eltern ihre Anträge – wie bisher – bei den Familienkassen abgeben. Sie werden später abgearbeitet und die Leistungen nachträglich in bar oder über Gutscheine bezahlt.
Für cirka 68.000 Kinder – nämlich Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre ohne eigene Bezüge – sind dagegen nach Bundesgesetz die Jobcenter beziehungsweise Optionskommunen zuständig. Die Eltern beziehen Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (nach dem SGB II).
Baaske begrüßt das Bildungspaket im Grundsatz „als richtigen Weg, um Bildung und soziale Teilhabe zu ermöglichen“. Er hatte sich gegenüber dem Bund aber immer dafür eingesetzt, dass ausschließlich die Kommunen für die Leistungen zuständig sind, „weil die Beschäftigten dort am besten wissen, welche Angebote zu wem passen“. Das sei leider nicht gelungen.
Insgesamt werden für das Paket in Brandenburg jährlich etwa 50 Millionen Euro ausgegeben. Darin eingeschlossen sind auch Aufwendungen für Sach- und Personalausgaben.
Zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets gehören:
* Lernförderung/Nachhilfe nach Empfehlung der Schule
* Schülerbeförderung
* Schulbedarf
* Ein- und mehrtägige Kita- und Schulausflüge
* Schulmittagessen für Kosten über ein Euro
* Zehn Euro monatlich für Teilhabe zum Beispiel in Sportverein, Musikschule oder Naturschutzverband
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie

In Brandenburg können insgesamt rund 82.500 Kinder und Jugendliche Leistungen aus dem neuen Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes erhalten. Darüber informierte heute Sozialminister Günter Baaske das Kabinett. Er stellte zugleich die Rechtsverordnung vor, aus der sich die Zuständigkeit für die Mittelvergabe ergibt. Demnach werden sowohl Kreise und kreisfreie Städte als auch die Jobcenter jeweils für einen Teil der Anspruchsberechtigten zuständig sein. Die Rechtsverordnung wird voraussichtlich noch im April in Kraft treten.
Cirka 14.500 Kinder, deren Eltern Anrecht auf Kinderzuschlag oder Wohngeld haben, erhalten von den Kommunen die Unterstützung. Bis zum 31. Mai können die Eltern ihre Anträge – wie bisher – bei den Familienkassen abgeben. Sie werden später abgearbeitet und die Leistungen nachträglich in bar oder über Gutscheine bezahlt.
Für cirka 68.000 Kinder – nämlich Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre ohne eigene Bezüge – sind dagegen nach Bundesgesetz die Jobcenter beziehungsweise Optionskommunen zuständig. Die Eltern beziehen Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (nach dem SGB II).
Baaske begrüßt das Bildungspaket im Grundsatz „als richtigen Weg, um Bildung und soziale Teilhabe zu ermöglichen“. Er hatte sich gegenüber dem Bund aber immer dafür eingesetzt, dass ausschließlich die Kommunen für die Leistungen zuständig sind, „weil die Beschäftigten dort am besten wissen, welche Angebote zu wem passen“. Das sei leider nicht gelungen.
Insgesamt werden für das Paket in Brandenburg jährlich etwa 50 Millionen Euro ausgegeben. Darin eingeschlossen sind auch Aufwendungen für Sach- und Personalausgaben.
Zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets gehören:
* Lernförderung/Nachhilfe nach Empfehlung der Schule
* Schülerbeförderung
* Schulbedarf
* Ein- und mehrtägige Kita- und Schulausflüge
* Schulmittagessen für Kosten über ein Euro
* Zehn Euro monatlich für Teilhabe zum Beispiel in Sportverein, Musikschule oder Naturschutzverband
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie

In Brandenburg können insgesamt rund 82.500 Kinder und Jugendliche Leistungen aus dem neuen Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes erhalten. Darüber informierte heute Sozialminister Günter Baaske das Kabinett. Er stellte zugleich die Rechtsverordnung vor, aus der sich die Zuständigkeit für die Mittelvergabe ergibt. Demnach werden sowohl Kreise und kreisfreie Städte als auch die Jobcenter jeweils für einen Teil der Anspruchsberechtigten zuständig sein. Die Rechtsverordnung wird voraussichtlich noch im April in Kraft treten.
Cirka 14.500 Kinder, deren Eltern Anrecht auf Kinderzuschlag oder Wohngeld haben, erhalten von den Kommunen die Unterstützung. Bis zum 31. Mai können die Eltern ihre Anträge – wie bisher – bei den Familienkassen abgeben. Sie werden später abgearbeitet und die Leistungen nachträglich in bar oder über Gutscheine bezahlt.
Für cirka 68.000 Kinder – nämlich Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre ohne eigene Bezüge – sind dagegen nach Bundesgesetz die Jobcenter beziehungsweise Optionskommunen zuständig. Die Eltern beziehen Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (nach dem SGB II).
Baaske begrüßt das Bildungspaket im Grundsatz „als richtigen Weg, um Bildung und soziale Teilhabe zu ermöglichen“. Er hatte sich gegenüber dem Bund aber immer dafür eingesetzt, dass ausschließlich die Kommunen für die Leistungen zuständig sind, „weil die Beschäftigten dort am besten wissen, welche Angebote zu wem passen“. Das sei leider nicht gelungen.
Insgesamt werden für das Paket in Brandenburg jährlich etwa 50 Millionen Euro ausgegeben. Darin eingeschlossen sind auch Aufwendungen für Sach- und Personalausgaben.
Zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets gehören:
* Lernförderung/Nachhilfe nach Empfehlung der Schule
* Schülerbeförderung
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In Brandenburg können insgesamt rund 82.500 Kinder und Jugendliche Leistungen aus dem neuen Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes erhalten. Darüber informierte heute Sozialminister Günter Baaske das Kabinett. Er stellte zugleich die Rechtsverordnung vor, aus der sich die Zuständigkeit für die Mittelvergabe ergibt. Demnach werden sowohl Kreise und kreisfreie Städte als auch die Jobcenter jeweils für einen Teil der Anspruchsberechtigten zuständig sein. Die Rechtsverordnung wird voraussichtlich noch im April in Kraft treten.
Cirka 14.500 Kinder, deren Eltern Anrecht auf Kinderzuschlag oder Wohngeld haben, erhalten von den Kommunen die Unterstützung. Bis zum 31. Mai können die Eltern ihre Anträge – wie bisher – bei den Familienkassen abgeben. Sie werden später abgearbeitet und die Leistungen nachträglich in bar oder über Gutscheine bezahlt.
Für cirka 68.000 Kinder – nämlich Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre ohne eigene Bezüge – sind dagegen nach Bundesgesetz die Jobcenter beziehungsweise Optionskommunen zuständig. Die Eltern beziehen Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (nach dem SGB II).
Baaske begrüßt das Bildungspaket im Grundsatz „als richtigen Weg, um Bildung und soziale Teilhabe zu ermöglichen“. Er hatte sich gegenüber dem Bund aber immer dafür eingesetzt, dass ausschließlich die Kommunen für die Leistungen zuständig sind, „weil die Beschäftigten dort am besten wissen, welche Angebote zu wem passen“. Das sei leider nicht gelungen.
Insgesamt werden für das Paket in Brandenburg jährlich etwa 50 Millionen Euro ausgegeben. Darin eingeschlossen sind auch Aufwendungen für Sach- und Personalausgaben.
Zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets gehören:
* Lernförderung/Nachhilfe nach Empfehlung der Schule
* Schülerbeförderung
* Schulbedarf
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In Brandenburg können insgesamt rund 82.500 Kinder und Jugendliche Leistungen aus dem neuen Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes erhalten. Darüber informierte heute Sozialminister Günter Baaske das Kabinett. Er stellte zugleich die Rechtsverordnung vor, aus der sich die Zuständigkeit für die Mittelvergabe ergibt. Demnach werden sowohl Kreise und kreisfreie Städte als auch die Jobcenter jeweils für einen Teil der Anspruchsberechtigten zuständig sein. Die Rechtsverordnung wird voraussichtlich noch im April in Kraft treten.
Cirka 14.500 Kinder, deren Eltern Anrecht auf Kinderzuschlag oder Wohngeld haben, erhalten von den Kommunen die Unterstützung. Bis zum 31. Mai können die Eltern ihre Anträge – wie bisher – bei den Familienkassen abgeben. Sie werden später abgearbeitet und die Leistungen nachträglich in bar oder über Gutscheine bezahlt.
Für cirka 68.000 Kinder – nämlich Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre ohne eigene Bezüge – sind dagegen nach Bundesgesetz die Jobcenter beziehungsweise Optionskommunen zuständig. Die Eltern beziehen Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (nach dem SGB II).
Baaske begrüßt das Bildungspaket im Grundsatz „als richtigen Weg, um Bildung und soziale Teilhabe zu ermöglichen“. Er hatte sich gegenüber dem Bund aber immer dafür eingesetzt, dass ausschließlich die Kommunen für die Leistungen zuständig sind, „weil die Beschäftigten dort am besten wissen, welche Angebote zu wem passen“. Das sei leider nicht gelungen.
Insgesamt werden für das Paket in Brandenburg jährlich etwa 50 Millionen Euro ausgegeben. Darin eingeschlossen sind auch Aufwendungen für Sach- und Personalausgaben.
Zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets gehören:
* Lernförderung/Nachhilfe nach Empfehlung der Schule
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* Zehn Euro monatlich für Teilhabe zum Beispiel in Sportverein, Musikschule oder Naturschutzverband
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In Brandenburg können insgesamt rund 82.500 Kinder und Jugendliche Leistungen aus dem neuen Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes erhalten. Darüber informierte heute Sozialminister Günter Baaske das Kabinett. Er stellte zugleich die Rechtsverordnung vor, aus der sich die Zuständigkeit für die Mittelvergabe ergibt. Demnach werden sowohl Kreise und kreisfreie Städte als auch die Jobcenter jeweils für einen Teil der Anspruchsberechtigten zuständig sein. Die Rechtsverordnung wird voraussichtlich noch im April in Kraft treten.
Cirka 14.500 Kinder, deren Eltern Anrecht auf Kinderzuschlag oder Wohngeld haben, erhalten von den Kommunen die Unterstützung. Bis zum 31. Mai können die Eltern ihre Anträge – wie bisher – bei den Familienkassen abgeben. Sie werden später abgearbeitet und die Leistungen nachträglich in bar oder über Gutscheine bezahlt.
Für cirka 68.000 Kinder – nämlich Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre ohne eigene Bezüge – sind dagegen nach Bundesgesetz die Jobcenter beziehungsweise Optionskommunen zuständig. Die Eltern beziehen Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (nach dem SGB II).
Baaske begrüßt das Bildungspaket im Grundsatz „als richtigen Weg, um Bildung und soziale Teilhabe zu ermöglichen“. Er hatte sich gegenüber dem Bund aber immer dafür eingesetzt, dass ausschließlich die Kommunen für die Leistungen zuständig sind, „weil die Beschäftigten dort am besten wissen, welche Angebote zu wem passen“. Das sei leider nicht gelungen.
Insgesamt werden für das Paket in Brandenburg jährlich etwa 50 Millionen Euro ausgegeben. Darin eingeschlossen sind auch Aufwendungen für Sach- und Personalausgaben.
Zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets gehören:
* Lernförderung/Nachhilfe nach Empfehlung der Schule
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* Schulbedarf
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Cottbus | Petition "Kinderrechte ins Grundgesetz" gestartet; Forderungen und Zeitplan im Talk
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Die Landesarbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendbeauftragten des Landes Brandenburg hat beim Bundestag eine Petition eingereicht, in der sie fordern, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Aus Sicht der Initiatorinnen und ...Initiatoren sind die Rechte aus der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland bislang nicht ausreichend rechtlich abgesichert. Die Petition soll dazu beitragen, Beteiligung, Schutz und Förderung von Kindern verbindlicher zu regeln. Unterstützt wird das Vorhaben in Cottbus unter anderem von Bundestagsabgeordneter Maja Wallstein und Sänger Alexander Knappe. Die Petition kann noch bis zum 13. Juli 2025 unterschrieben werden. Dafür ist eine Unterschriftenliste nötig, die online unter http://www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de zum Herunterladen bereitsteht oder auch im Cottbuser Rathaus, Schulen, Kitas oder bei Festivitäten ausliegen.

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