Zwischenbilanz im Mediationsprozess zwischen dem Wasser- und Abwasserverband Westniederlausitz und der Stadt Sonnewalde
Am Dienstag, 17. November, traf sich zum vierten Mal die Arbeitsgruppe im Mediationsverfahren zwischen dem Wasser- und Abwasserverband Westniederlausitz und der Stadt Sonnewalde im Versammlungsraum des Feuerwehrgerätehauses in Sonnewalde. Unter Leitung des Richters und Mediators Egon Schaeuble haben sich die Vertreter beider Seiten intensiv um eine Verbesserung der Kommunikationsbeziehungen bemüht und auch konkrete Verabredungen getroffen. Diese sollen nicht die Beratungen und Entscheidungen in den Gremien der Mitgliedsgemeinden oder des Verbandes ersetzen, sondern Grundlage für eine konstruktive Entscheidungsfindung sein.
Für die Zukunft wurde vereinbart, dass die Beschlüsse der Verbandsversammlungen intensiver in gemeinsamen Arbeitsberatungen vorbereitet werden und dass die Stadt Sonnewalde zu den Sitzungen des Abwasserausschusses und – wenn es um die Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung geht, auch des Hauptausschusses – den Verbandsvorsteher einlädt. Zur Verbesserung der Informationen gegenüber der Bevölkerung wollen Verbandsvorsteher und Bürgermeister zukünftig gemeinsam abgestimmte Mitteilungen im Amtsblatt der Stadt und in der vom Verband herausgegebenen Wasserzeitung veröffentlichen.
Es ist seit langem bekannt, dass für einen Weiterbetrieb der Kläranlage Münchhausen wesentliche Sanierungsmaßnahmen notwendig werden. Deren Umfang war jedoch zwischen Stadt und Verband umstritten. Um hier zu einer eindeutigen Entscheidungsgrundlage zu gelangen, hatte die Arbeitsgruppe der Verbandsversammlung vorgeschlagen, dass ein Gutachter, der bislang noch nicht für den Verband tätig war, die Zulaufbelastung und den Sanierungsbedarf der Kläranlage Münchhausen ermittelt. Die Verbandsversammlung ist diesem Vorschlag gefolgt. Die Ergebnisse der Untersuchung sollen, wenn diese abgeschlossen sein wird, der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
Intensiv beschäftigt hat man sich auch mit der Stimmrechtsproblematik, da die Stadt Sonnewalde beklagt hat, bei Entscheidungen, die das Entsorgungsgebiet Sonnewalde betreffen, von den anderen Verbandsmitgliedern überstimmt zu werden. Ihrer ursprünglichen Forderung, bei Entscheidungen über die Erhebung von Gebühren- und Beiträgen im Entsorgungsgebiet Sonnewalde nur den Vertretern der Mitgliedsgemeinden dieses Gebietes Stimmrecht zu geben, kann aber wegen der Gesamthaftung des Verbandes und damit aller Mitgliedsgemeinden nicht nachgekommen werden. Durch die Verbandssatzung und die Wirtschaftspläne ist sichergestellt, dass es zu keinen Querfinanzierungen zu Lasten eines der beiden Gebühren- und Beitragsgebiete kommen kann. Die Kosten der beiden Entsorgungsgebiete dürfen ausschließlich aus den Gebühren- und Beitragseinnahmen des jeweiligen Gebietes finanziert werden. Etwaige Rücklagen aus solchen Einnahmen dürfen ebenso nur im jeweiligen Gebiet ausgegeben werden.
Der Dezernent des Landkreises, Dirk Gebhard, der den vom Landrat, Christian Heinrich-Jaschinski initiierten Mediationsprozess begleitet, meint: „Stadt und Verband sind sich, was die Schaffung einer gemeinsamen Vertrauensbasis angeht, näher gekommen. Insofern war die Mediation bislang erfolgreich. Ich glaube auch, dass beide Seiten die Probleme der jeweils anderen jetzt besser verstehen. Wichtig ist, dass man auf diesem Weg so weitergeht. Ganz wichtig sind umfassende und frühzeitige Informationen, nicht nur gegenseitig, sondern gerade auch gegenüber der Öffentlichkeit.“
Quelle: Landkreis Elbe-Elster