Mit dem Jahreswechsel treten in Deutschland wieder viele neue Gesetze und Regelungen in Kraft, die sich auch auf den Alltag und viele Geldbeutel der Lausitzer auswirken. Unter anderem steigt der Mindestlohn, das monatelang scharf diskutierte “Heizungsgesetz” tritt in Kraft und der Einwegpfand wird auf Milchgetränke ausgeweitet. Einige Neuheiten findet ihr folgend aufgelistet.
Anhebung des Mindestlohns und Anpassung der Minijob-Grenze
Ab dem 1. Januar 2024 wird in Deutschland der Mindestlohn von bisher 12 Euro auf 12,41 Euro brutto pro Stunde erhöht. Diese Anhebung gilt für alle Beschäftigten, unabhängig davon, ob sie in einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung oder als Minijobber tätig sind. Somit muss jedem Beschäftigten mindestens dieser Mindestlohn gezahlt werden. Die Erhöhung des Mindestlohns hat auch Auswirkungen auf die Verdienstgrenze für Minijobs. Da der Mindestlohn und die Minijob-Obergrenze seit Oktober 2022 miteinander verknüpft sind, steigt die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs von 520 Euro auf 538 Euro. Entsprechend erhöht sich die Jahresverdienstgrenze auf 6.456 Euro.
Erhöhung des Bürgergeldes
Ab Januar 2024 steigen die Regelsätze für das Bürgergeld. Diese Maßnahme soll die finanzielle Unterstützung für Empfänger von Sozialhilfe und Bürgergeld verbessern und an die aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen anpassen. Im Detail sieht die Anpassung wie folgt aus: Alleinstehende Erwachsene erhalten ab dem neuen Jahr monatlich 563 Euro, was einer Erhöhung um 61 Euro entspricht. Für Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren steigt der Satz von 420 Euro auf 471 Euro. Kinder von 6 bis 13 Jahren erhalten zukünftig 390 Euro statt der bisherigen 348 Euro und für Kinder bis zum 6. Lebensjahr erhöht sich der Betrag von 318 auf 357 Euro
Erhöhung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags ab 2024
Zum 1. Januar 2024 wurden steuerliche Entlastungen für Bürger in Deutschland wirksam. Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer wird erhöht, was bedeutet, dass ein größerer Teil des Einkommens steuerfrei bleibt. Für Alleinstehende steigt der Grundfreibetrag von aktuell 10.908 Euro auf 11.604 Euro. Bei verheirateten Paaren liegt der Freibetrag ab dem neuen Jahr bei 23.208 Euro. Bis zu diesen Beträgen ist das Einkommen somit von der Einkommensteuer befreit. Zusätzlich wird der steuerliche Kinderfreibetrag angehoben. Ab dem 1. Januar 2024 beträgt dieser 6.384 Euro pro Kind für beide Elternteile, gegenüber 6.024 Euro im Jahr 2023. Bei getrennt lebenden Eltern wird jeweils die Hälfte des Freibetrags, also 3.192 Euro, angewendet.
“Heizungsgesetz” in Kraft
Mit Wirkung zum 1. Januar 2024 ist in Deutschland das überarbeitete und monatelang heiß diskutierte Gebäude-Energie-Gesetz (GEG), umgangssprachlich bekannt als “Heizungsgesetz” in Kraft. Laut der Neuregelung müssen neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit Energie aus erneuerbaren Quellen betrieben werden. Diese Regelung gilt zunächst nur für Neubaugebiete. Außerhalb von Neubaugebieten gilt die Regelung frühestens ab 2026. Zu diesen erneuerbaren Energien zählen unter anderem Strom aus Photovoltaikanlagen, Wärme aus Biogas, Bioöl, Holzpellets und Solarthermie. Auch Umweltwärme, die von Wärmepumpen genutzt wird, sowie sogenannter grüner Wasserstoff, erfüllen diese Anforderungen. Für bestehende Öl- und Gasheizungen ändert sich zunächst nichts. Hier gilt eine Übergangsfrist für den Betrieb bis Ende des Jahres 2044.