Anwohner aus Welzow und Neupetershain klagen über unzumutbare Lärmbelastung durch den aktiven Tagebaus Welzow Süd. „Bei der sommerlichen Hitze der letzten Wochen können wir nachts noch nicht einmal die Fenster öffnen, weil der Lärm des Braunkohleabbaus dermaßen unerträglich ist“, berichtet Hannelore Wodtke, Sprecherin der Bürgerinitiative „Vermutete Bergbauschäden“ aus Welzow.
Petra Franz aus Neupetershain stimmt ihr zu: „Das Maß des Zumutbaren ist überschritten. Wenn sämtliche Großgeräte und die kilometerlangen Förderbänder arbeiten, können wir als Tagebaurandbetroffene die nächtliche achtstündige Dauerbeschallung aus dem Tagebau nicht ertragen“. Selbst bei Windstille sei der Lärm durch die geschlossenen Fenster in 900 m Entfernung zu hören: „Der dauerhafte Schlafentzug, den die Regierung den Menschen zumutet, die hier am Tagebaurand zwangsweise leben müssen, ist eine Form der Körperverletzung“, so Franz.
Gespräche mit dem Landesbergamt seien bislang erfolglos gewesen. Trotz eines vor Ort- Termins und unzähliger Anschreiben von vielen Betroffenen sei keinerlei Besserung eingetreten, so Wodtke. Die Initiative weist darauf hin, dass für Anwohner an den Rändern von Tagebauen die sonst im Land üblichen Regelungen für Lämbelastungen nicht gelten. „Für uns gilt nur das Bergrechtrecht aus der Kaiser- und Nazizeit, dadurch werden andere Gesetze außer Kraft gesetzt“, sagte Wodtke. Entgegen normalen gesetzlichen Bestimmungen für Lärm und Staub durch das Bundesimmissionsschutzgesetz gelten aufgrund der Tagebauaktivitäten für die Welzower erhebliche Ausnahmen durch Bundesbergrecht. Braunkohletagebaue gehören demnach nicht zu genehmigungsbedürftigen Anlagen.
Die Initiative fordert die Landesregierung auf aktiv zu werden und endlich die notwendigen Überwachungen und Kontrollen durchzuführen, um für die Gesundheit der Anwohner wirksam Sorge tragen zu können. Ferner müsse das immer wieder in Rede gestellte Nachtarbeitsverbot ernsthaft in Betracht gezogen werden, sagte Wodtke.
Die bündnisgrüne Landtagsabgeordnete Sabine Niels sicherte den Betroffenen Unterstützung zu. „Wir bereiten unter anderem eine parlamentarische Anfrage zur Lärmbelastung vor“, kündigte Niels gegenüber der Initiative an. Es könne nicht angehen, dass sich die rotrote Landesregierung mit mehr oder weniger Erfolg um die Lärmbelastung am geplanten Großflughafen BER kümmert, die Bevölkerung in der Lausitz mit ihren Problemen aber alleine bleibt, so die bündnisgrüne Landespolitikerin.
Quelle: Netzwerk Tagebaurand – Bürgerinitiative “vermutete Bergschäden“ (BivB)
Anwohner aus Welzow und Neupetershain klagen über unzumutbare Lärmbelastung durch den aktiven Tagebaus Welzow Süd. „Bei der sommerlichen Hitze der letzten Wochen können wir nachts noch nicht einmal die Fenster öffnen, weil der Lärm des Braunkohleabbaus dermaßen unerträglich ist“, berichtet Hannelore Wodtke, Sprecherin der Bürgerinitiative „Vermutete Bergbauschäden“ aus Welzow.
Petra Franz aus Neupetershain stimmt ihr zu: „Das Maß des Zumutbaren ist überschritten. Wenn sämtliche Großgeräte und die kilometerlangen Förderbänder arbeiten, können wir als Tagebaurandbetroffene die nächtliche achtstündige Dauerbeschallung aus dem Tagebau nicht ertragen“. Selbst bei Windstille sei der Lärm durch die geschlossenen Fenster in 900 m Entfernung zu hören: „Der dauerhafte Schlafentzug, den die Regierung den Menschen zumutet, die hier am Tagebaurand zwangsweise leben müssen, ist eine Form der Körperverletzung“, so Franz.
Gespräche mit dem Landesbergamt seien bislang erfolglos gewesen. Trotz eines vor Ort- Termins und unzähliger Anschreiben von vielen Betroffenen sei keinerlei Besserung eingetreten, so Wodtke. Die Initiative weist darauf hin, dass für Anwohner an den Rändern von Tagebauen die sonst im Land üblichen Regelungen für Lämbelastungen nicht gelten. „Für uns gilt nur das Bergrechtrecht aus der Kaiser- und Nazizeit, dadurch werden andere Gesetze außer Kraft gesetzt“, sagte Wodtke. Entgegen normalen gesetzlichen Bestimmungen für Lärm und Staub durch das Bundesimmissionsschutzgesetz gelten aufgrund der Tagebauaktivitäten für die Welzower erhebliche Ausnahmen durch Bundesbergrecht. Braunkohletagebaue gehören demnach nicht zu genehmigungsbedürftigen Anlagen.
Die Initiative fordert die Landesregierung auf aktiv zu werden und endlich die notwendigen Überwachungen und Kontrollen durchzuführen, um für die Gesundheit der Anwohner wirksam Sorge tragen zu können. Ferner müsse das immer wieder in Rede gestellte Nachtarbeitsverbot ernsthaft in Betracht gezogen werden, sagte Wodtke.
Die bündnisgrüne Landtagsabgeordnete Sabine Niels sicherte den Betroffenen Unterstützung zu. „Wir bereiten unter anderem eine parlamentarische Anfrage zur Lärmbelastung vor“, kündigte Niels gegenüber der Initiative an. Es könne nicht angehen, dass sich die rotrote Landesregierung mit mehr oder weniger Erfolg um die Lärmbelastung am geplanten Großflughafen BER kümmert, die Bevölkerung in der Lausitz mit ihren Problemen aber alleine bleibt, so die bündnisgrüne Landespolitikerin.
Quelle: Netzwerk Tagebaurand – Bürgerinitiative “vermutete Bergschäden“ (BivB)
Anwohner aus Welzow und Neupetershain klagen über unzumutbare Lärmbelastung durch den aktiven Tagebaus Welzow Süd. „Bei der sommerlichen Hitze der letzten Wochen können wir nachts noch nicht einmal die Fenster öffnen, weil der Lärm des Braunkohleabbaus dermaßen unerträglich ist“, berichtet Hannelore Wodtke, Sprecherin der Bürgerinitiative „Vermutete Bergbauschäden“ aus Welzow.
Petra Franz aus Neupetershain stimmt ihr zu: „Das Maß des Zumutbaren ist überschritten. Wenn sämtliche Großgeräte und die kilometerlangen Förderbänder arbeiten, können wir als Tagebaurandbetroffene die nächtliche achtstündige Dauerbeschallung aus dem Tagebau nicht ertragen“. Selbst bei Windstille sei der Lärm durch die geschlossenen Fenster in 900 m Entfernung zu hören: „Der dauerhafte Schlafentzug, den die Regierung den Menschen zumutet, die hier am Tagebaurand zwangsweise leben müssen, ist eine Form der Körperverletzung“, so Franz.
Gespräche mit dem Landesbergamt seien bislang erfolglos gewesen. Trotz eines vor Ort- Termins und unzähliger Anschreiben von vielen Betroffenen sei keinerlei Besserung eingetreten, so Wodtke. Die Initiative weist darauf hin, dass für Anwohner an den Rändern von Tagebauen die sonst im Land üblichen Regelungen für Lämbelastungen nicht gelten. „Für uns gilt nur das Bergrechtrecht aus der Kaiser- und Nazizeit, dadurch werden andere Gesetze außer Kraft gesetzt“, sagte Wodtke. Entgegen normalen gesetzlichen Bestimmungen für Lärm und Staub durch das Bundesimmissionsschutzgesetz gelten aufgrund der Tagebauaktivitäten für die Welzower erhebliche Ausnahmen durch Bundesbergrecht. Braunkohletagebaue gehören demnach nicht zu genehmigungsbedürftigen Anlagen.
Die Initiative fordert die Landesregierung auf aktiv zu werden und endlich die notwendigen Überwachungen und Kontrollen durchzuführen, um für die Gesundheit der Anwohner wirksam Sorge tragen zu können. Ferner müsse das immer wieder in Rede gestellte Nachtarbeitsverbot ernsthaft in Betracht gezogen werden, sagte Wodtke.
Die bündnisgrüne Landtagsabgeordnete Sabine Niels sicherte den Betroffenen Unterstützung zu. „Wir bereiten unter anderem eine parlamentarische Anfrage zur Lärmbelastung vor“, kündigte Niels gegenüber der Initiative an. Es könne nicht angehen, dass sich die rotrote Landesregierung mit mehr oder weniger Erfolg um die Lärmbelastung am geplanten Großflughafen BER kümmert, die Bevölkerung in der Lausitz mit ihren Problemen aber alleine bleibt, so die bündnisgrüne Landespolitikerin.
Quelle: Netzwerk Tagebaurand – Bürgerinitiative “vermutete Bergschäden“ (BivB)
Anwohner aus Welzow und Neupetershain klagen über unzumutbare Lärmbelastung durch den aktiven Tagebaus Welzow Süd. „Bei der sommerlichen Hitze der letzten Wochen können wir nachts noch nicht einmal die Fenster öffnen, weil der Lärm des Braunkohleabbaus dermaßen unerträglich ist“, berichtet Hannelore Wodtke, Sprecherin der Bürgerinitiative „Vermutete Bergbauschäden“ aus Welzow.
Petra Franz aus Neupetershain stimmt ihr zu: „Das Maß des Zumutbaren ist überschritten. Wenn sämtliche Großgeräte und die kilometerlangen Förderbänder arbeiten, können wir als Tagebaurandbetroffene die nächtliche achtstündige Dauerbeschallung aus dem Tagebau nicht ertragen“. Selbst bei Windstille sei der Lärm durch die geschlossenen Fenster in 900 m Entfernung zu hören: „Der dauerhafte Schlafentzug, den die Regierung den Menschen zumutet, die hier am Tagebaurand zwangsweise leben müssen, ist eine Form der Körperverletzung“, so Franz.
Gespräche mit dem Landesbergamt seien bislang erfolglos gewesen. Trotz eines vor Ort- Termins und unzähliger Anschreiben von vielen Betroffenen sei keinerlei Besserung eingetreten, so Wodtke. Die Initiative weist darauf hin, dass für Anwohner an den Rändern von Tagebauen die sonst im Land üblichen Regelungen für Lämbelastungen nicht gelten. „Für uns gilt nur das Bergrechtrecht aus der Kaiser- und Nazizeit, dadurch werden andere Gesetze außer Kraft gesetzt“, sagte Wodtke. Entgegen normalen gesetzlichen Bestimmungen für Lärm und Staub durch das Bundesimmissionsschutzgesetz gelten aufgrund der Tagebauaktivitäten für die Welzower erhebliche Ausnahmen durch Bundesbergrecht. Braunkohletagebaue gehören demnach nicht zu genehmigungsbedürftigen Anlagen.
Die Initiative fordert die Landesregierung auf aktiv zu werden und endlich die notwendigen Überwachungen und Kontrollen durchzuführen, um für die Gesundheit der Anwohner wirksam Sorge tragen zu können. Ferner müsse das immer wieder in Rede gestellte Nachtarbeitsverbot ernsthaft in Betracht gezogen werden, sagte Wodtke.
Die bündnisgrüne Landtagsabgeordnete Sabine Niels sicherte den Betroffenen Unterstützung zu. „Wir bereiten unter anderem eine parlamentarische Anfrage zur Lärmbelastung vor“, kündigte Niels gegenüber der Initiative an. Es könne nicht angehen, dass sich die rotrote Landesregierung mit mehr oder weniger Erfolg um die Lärmbelastung am geplanten Großflughafen BER kümmert, die Bevölkerung in der Lausitz mit ihren Problemen aber alleine bleibt, so die bündnisgrüne Landespolitikerin.
Quelle: Netzwerk Tagebaurand – Bürgerinitiative “vermutete Bergschäden“ (BivB)