Vertreten durch Frau Hammel und Frau Weber überreichte die Kooperation der Altstadthändler am heutigen Freitag ihre Petition an Bürgermeister Fred Mahro. Die Petition sieht eine vorübergehende Aussetzung der Sondernutzungsgebühren an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen vor. Die Aussetzung wird für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 beantragt.
Ausgangspunkt und Grundlage der Petition bildet die rechtskräftige Satzung der Stadt Guben (Sondernutzungssatzung) vom 6. September 2001. Gemäß Sondernutzungsatzung der Stadt Guben § 2 Abs. 2 und 3 bedarf es z. B. für
Verkaufsstände aller Art, Auslagegegenstände zur Kundenwerbung, das Aufstellen von Fahrradständern, Aufstellen von Tischen, Stühlen, Sonnenschirmen, etc., der Erlaubnis der Stadt Guben. Für erlaubnispflichtige Sondernutzungen werden gemäß Sondernutzungssatzung § 8 Abs. 1 Gebühren erhoben.
Die Petition wird zur Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt.