Herr Klaus-Dieter Hübner hat am heutigen Montagvormittag, 01. August 2016, das Gubener Rathaus aufgesucht, um persönlich seine Erklärung zur Annahme der Wahl zum hauptamtlichen Bürgermeister der Stadt Guben zu überreichen. Die Übergabe der schriftlichen Erklärung beim Wahlleiter Fred Mahro erfolgte somit fristgerecht binnen einer Woche nach der Benachrichtigung zur Wahl. Der Wahlausschuss hatte am 25. Juli. 2016 festgestellt, dass der Bewerber Klaus-Dieter Hübner (FDP) die erforderliche Stimmenzahl bei der Stichwahl am 17. Juli 2016 erhalten hat und damit zum neuen hauptamtlichen Bürgermeister gewählt wurde.
Nach Überreichen der Annahmeerklärung am heutigen Montag wurde Herrn Klaus-Dieter Hübner durch den Wahlleiter und amtierenden Bürgermeister der Stadt Guben ein Bescheid über ein Dienstgeschäftsführungs- und Hausverbot ausgehändigt. Den Beschluss dazu hatte die Stadtverordnetenversammlung als Dienstvorgesetzter mehrheitlich in einer nichtöffentlichen Sitzung am 25. Juli 2016 getroffen. Mit den Verboten wurde zugleich eine Anordnung der sofortigen Vollziehung übergeben, deren Empfang Herr Klaus-Dieter Hübner schriftlich bestätigte und anschließend die Stadtverwaltung verließ. Das verhängte Dienstgeschäftsführungs- und Hausverbot gilt ab heute für maximal drei Monate.
Der Landrat des Spree-Neiße-Kreises, Harald Altekrüger, ist als Disziplinarvorgesetzter des Bürgermeisters der Stadt Guben unverzüglich über die Vorgänge informiert worden.
pm/red
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