Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit auf den kommunalen Friedhöfen führt die Friedhofsverwaltung der Stadt Forst (Lausitz) in der Zeit vom 14.04.2014 bis 09.05.2014 die jährliche vorgeschriebene Standfestigkeitskontrolle der Grabmale durch.
Dies erfolgt auf dem Hauptfriedhof sowie auf den Friedhöfen in den Ortslagen Noßdorf, Domsdorf, Keune, Briesnig, Bohrau, Groß Bademeusel, Groß und Klein Jamno. Es wird um Beachtung der Aushänge auf den jeweiligen Friedhöfen
gebeten, da die Bekanntgabe der Kontrolltermine vorab nicht möglich ist.
Wird durch die verantwortlichen Kontrolleure ungenügende Standsicherheit eines Grabmales festgestellt, wird dieses mit einem Aufkleber gekennzeichnet.
Der Eigentümer hat dafür Sorge zu tragen, dass die ordnungsgemäße Standsicherheit unverzüglich durch ein Fachunternehmen hergestellt wird.
Für Fragen oder Hinweise stehen die Mitarbeiter in der Friedhofsverwaltung in Forst (Lausitz) Gubener Straße 102, während der öffentlichen Sprechzeiten gern zur Verfügung. Weiterhin ist die Friedhofsverwaltung, Frau Petri, unter Telefon: 03562 989456 oder per Mail b.petri [at] forst-lausitz.de erreichbar.
Bei rechtzeitiger Terminvereinbarung ist die Durchführung einer gemeinsamen Kontrolle möglich.
Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit auf den kommunalen Friedhöfen führt die Friedhofsverwaltung der Stadt Forst (Lausitz) in der Zeit vom 14.04.2014 bis 09.05.2014 die jährliche vorgeschriebene Standfestigkeitskontrolle der Grabmale durch.
Dies erfolgt auf dem Hauptfriedhof sowie auf den Friedhöfen in den Ortslagen Noßdorf, Domsdorf, Keune, Briesnig, Bohrau, Groß Bademeusel, Groß und Klein Jamno. Es wird um Beachtung der Aushänge auf den jeweiligen Friedhöfen
gebeten, da die Bekanntgabe der Kontrolltermine vorab nicht möglich ist.
Wird durch die verantwortlichen Kontrolleure ungenügende Standsicherheit eines Grabmales festgestellt, wird dieses mit einem Aufkleber gekennzeichnet.
Der Eigentümer hat dafür Sorge zu tragen, dass die ordnungsgemäße Standsicherheit unverzüglich durch ein Fachunternehmen hergestellt wird.
Für Fragen oder Hinweise stehen die Mitarbeiter in der Friedhofsverwaltung in Forst (Lausitz) Gubener Straße 102, während der öffentlichen Sprechzeiten gern zur Verfügung. Weiterhin ist die Friedhofsverwaltung, Frau Petri, unter Telefon: 03562 989456 oder per Mail b.petri [at] forst-lausitz.de erreichbar.
Bei rechtzeitiger Terminvereinbarung ist die Durchführung einer gemeinsamen Kontrolle möglich.
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Dies erfolgt auf dem Hauptfriedhof sowie auf den Friedhöfen in den Ortslagen Noßdorf, Domsdorf, Keune, Briesnig, Bohrau, Groß Bademeusel, Groß und Klein Jamno. Es wird um Beachtung der Aushänge auf den jeweiligen Friedhöfen
gebeten, da die Bekanntgabe der Kontrolltermine vorab nicht möglich ist.
Wird durch die verantwortlichen Kontrolleure ungenügende Standsicherheit eines Grabmales festgestellt, wird dieses mit einem Aufkleber gekennzeichnet.
Der Eigentümer hat dafür Sorge zu tragen, dass die ordnungsgemäße Standsicherheit unverzüglich durch ein Fachunternehmen hergestellt wird.
Für Fragen oder Hinweise stehen die Mitarbeiter in der Friedhofsverwaltung in Forst (Lausitz) Gubener Straße 102, während der öffentlichen Sprechzeiten gern zur Verfügung. Weiterhin ist die Friedhofsverwaltung, Frau Petri, unter Telefon: 03562 989456 oder per Mail b.petri [at] forst-lausitz.de erreichbar.
Bei rechtzeitiger Terminvereinbarung ist die Durchführung einer gemeinsamen Kontrolle möglich.
Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit auf den kommunalen Friedhöfen führt die Friedhofsverwaltung der Stadt Forst (Lausitz) in der Zeit vom 14.04.2014 bis 09.05.2014 die jährliche vorgeschriebene Standfestigkeitskontrolle der Grabmale durch.
Dies erfolgt auf dem Hauptfriedhof sowie auf den Friedhöfen in den Ortslagen Noßdorf, Domsdorf, Keune, Briesnig, Bohrau, Groß Bademeusel, Groß und Klein Jamno. Es wird um Beachtung der Aushänge auf den jeweiligen Friedhöfen
gebeten, da die Bekanntgabe der Kontrolltermine vorab nicht möglich ist.
Wird durch die verantwortlichen Kontrolleure ungenügende Standsicherheit eines Grabmales festgestellt, wird dieses mit einem Aufkleber gekennzeichnet.
Der Eigentümer hat dafür Sorge zu tragen, dass die ordnungsgemäße Standsicherheit unverzüglich durch ein Fachunternehmen hergestellt wird.
Für Fragen oder Hinweise stehen die Mitarbeiter in der Friedhofsverwaltung in Forst (Lausitz) Gubener Straße 102, während der öffentlichen Sprechzeiten gern zur Verfügung. Weiterhin ist die Friedhofsverwaltung, Frau Petri, unter Telefon: 03562 989456 oder per Mail b.petri [at] forst-lausitz.de erreichbar.
Bei rechtzeitiger Terminvereinbarung ist die Durchführung einer gemeinsamen Kontrolle möglich.
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Dies erfolgt auf dem Hauptfriedhof sowie auf den Friedhöfen in den Ortslagen Noßdorf, Domsdorf, Keune, Briesnig, Bohrau, Groß Bademeusel, Groß und Klein Jamno. Es wird um Beachtung der Aushänge auf den jeweiligen Friedhöfen
gebeten, da die Bekanntgabe der Kontrolltermine vorab nicht möglich ist.
Wird durch die verantwortlichen Kontrolleure ungenügende Standsicherheit eines Grabmales festgestellt, wird dieses mit einem Aufkleber gekennzeichnet.
Der Eigentümer hat dafür Sorge zu tragen, dass die ordnungsgemäße Standsicherheit unverzüglich durch ein Fachunternehmen hergestellt wird.
Für Fragen oder Hinweise stehen die Mitarbeiter in der Friedhofsverwaltung in Forst (Lausitz) Gubener Straße 102, während der öffentlichen Sprechzeiten gern zur Verfügung. Weiterhin ist die Friedhofsverwaltung, Frau Petri, unter Telefon: 03562 989456 oder per Mail b.petri [at] forst-lausitz.de erreichbar.
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Wird durch die verantwortlichen Kontrolleure ungenügende Standsicherheit eines Grabmales festgestellt, wird dieses mit einem Aufkleber gekennzeichnet.
Der Eigentümer hat dafür Sorge zu tragen, dass die ordnungsgemäße Standsicherheit unverzüglich durch ein Fachunternehmen hergestellt wird.
Für Fragen oder Hinweise stehen die Mitarbeiter in der Friedhofsverwaltung in Forst (Lausitz) Gubener Straße 102, während der öffentlichen Sprechzeiten gern zur Verfügung. Weiterhin ist die Friedhofsverwaltung, Frau Petri, unter Telefon: 03562 989456 oder per Mail b.petri [at] forst-lausitz.de erreichbar.
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Dies erfolgt auf dem Hauptfriedhof sowie auf den Friedhöfen in den Ortslagen Noßdorf, Domsdorf, Keune, Briesnig, Bohrau, Groß Bademeusel, Groß und Klein Jamno. Es wird um Beachtung der Aushänge auf den jeweiligen Friedhöfen
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Wird durch die verantwortlichen Kontrolleure ungenügende Standsicherheit eines Grabmales festgestellt, wird dieses mit einem Aufkleber gekennzeichnet.
Der Eigentümer hat dafür Sorge zu tragen, dass die ordnungsgemäße Standsicherheit unverzüglich durch ein Fachunternehmen hergestellt wird.
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Dies erfolgt auf dem Hauptfriedhof sowie auf den Friedhöfen in den Ortslagen Noßdorf, Domsdorf, Keune, Briesnig, Bohrau, Groß Bademeusel, Groß und Klein Jamno. Es wird um Beachtung der Aushänge auf den jeweiligen Friedhöfen
gebeten, da die Bekanntgabe der Kontrolltermine vorab nicht möglich ist.
Wird durch die verantwortlichen Kontrolleure ungenügende Standsicherheit eines Grabmales festgestellt, wird dieses mit einem Aufkleber gekennzeichnet.
Der Eigentümer hat dafür Sorge zu tragen, dass die ordnungsgemäße Standsicherheit unverzüglich durch ein Fachunternehmen hergestellt wird.
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