Zöllner der Mobilen Kontrollgruppe Guben führten am gestern Nachmittag Kontrollen auf der Autobahn 15 durch.
An der Autobahnanschlussstelle Forst stellten sie dabei im PKW eines Deutschen vier Luftgewehre, eine Luftpistole, vier Schlagringe und zwei Wurfsterne fest, die er zuvor offensichtlich aus Polen eingeführt hat.
Die Luftdruckwaffen waren nicht mit dem erforderlichen Prüfzeichen “F im Fünfeck” versehen.
Bei den aufgefundenen Schlagringen und Wurfsternen handelt es sich nach dem Waffengesetz um verbotene Waffen.
Entsprechende waffenrechtliche Genehmigungen konnte die Person nicht vorweisen.
Gegen den 40-Jährigen wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Der Pressesprecher des Hauptzollamtes Frankfurt (Oder), Steffen Schreck, sagte hierzu: “Die in Deutschland geltenden strengen waffenrechtlichen Vorschriften gelten auch für die Einfuhr von Waffen und Munition aus anderen Ländern. Der freie Verkauf in anderen Ländern berechtigt nicht gleichzeitig zur Einfuhr derartiger Gegenstände. Um sich böse Überraschungen zu ersparen, sollte man sich zuvor genau informieren.”
Quelle und Foto: Hauptzollamt Frankfurt(Oder)
Zöllner der Mobilen Kontrollgruppe Guben führten am gestern Nachmittag Kontrollen auf der Autobahn 15 durch.
An der Autobahnanschlussstelle Forst stellten sie dabei im PKW eines Deutschen vier Luftgewehre, eine Luftpistole, vier Schlagringe und zwei Wurfsterne fest, die er zuvor offensichtlich aus Polen eingeführt hat.
Die Luftdruckwaffen waren nicht mit dem erforderlichen Prüfzeichen “F im Fünfeck” versehen.
Bei den aufgefundenen Schlagringen und Wurfsternen handelt es sich nach dem Waffengesetz um verbotene Waffen.
Entsprechende waffenrechtliche Genehmigungen konnte die Person nicht vorweisen.
Gegen den 40-Jährigen wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Der Pressesprecher des Hauptzollamtes Frankfurt (Oder), Steffen Schreck, sagte hierzu: “Die in Deutschland geltenden strengen waffenrechtlichen Vorschriften gelten auch für die Einfuhr von Waffen und Munition aus anderen Ländern. Der freie Verkauf in anderen Ländern berechtigt nicht gleichzeitig zur Einfuhr derartiger Gegenstände. Um sich böse Überraschungen zu ersparen, sollte man sich zuvor genau informieren.”
Quelle und Foto: Hauptzollamt Frankfurt(Oder)
Zöllner der Mobilen Kontrollgruppe Guben führten am gestern Nachmittag Kontrollen auf der Autobahn 15 durch.
An der Autobahnanschlussstelle Forst stellten sie dabei im PKW eines Deutschen vier Luftgewehre, eine Luftpistole, vier Schlagringe und zwei Wurfsterne fest, die er zuvor offensichtlich aus Polen eingeführt hat.
Die Luftdruckwaffen waren nicht mit dem erforderlichen Prüfzeichen “F im Fünfeck” versehen.
Bei den aufgefundenen Schlagringen und Wurfsternen handelt es sich nach dem Waffengesetz um verbotene Waffen.
Entsprechende waffenrechtliche Genehmigungen konnte die Person nicht vorweisen.
Gegen den 40-Jährigen wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Der Pressesprecher des Hauptzollamtes Frankfurt (Oder), Steffen Schreck, sagte hierzu: “Die in Deutschland geltenden strengen waffenrechtlichen Vorschriften gelten auch für die Einfuhr von Waffen und Munition aus anderen Ländern. Der freie Verkauf in anderen Ländern berechtigt nicht gleichzeitig zur Einfuhr derartiger Gegenstände. Um sich böse Überraschungen zu ersparen, sollte man sich zuvor genau informieren.”
Quelle und Foto: Hauptzollamt Frankfurt(Oder)
Zöllner der Mobilen Kontrollgruppe Guben führten am gestern Nachmittag Kontrollen auf der Autobahn 15 durch.
An der Autobahnanschlussstelle Forst stellten sie dabei im PKW eines Deutschen vier Luftgewehre, eine Luftpistole, vier Schlagringe und zwei Wurfsterne fest, die er zuvor offensichtlich aus Polen eingeführt hat.
Die Luftdruckwaffen waren nicht mit dem erforderlichen Prüfzeichen “F im Fünfeck” versehen.
Bei den aufgefundenen Schlagringen und Wurfsternen handelt es sich nach dem Waffengesetz um verbotene Waffen.
Entsprechende waffenrechtliche Genehmigungen konnte die Person nicht vorweisen.
Gegen den 40-Jährigen wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Der Pressesprecher des Hauptzollamtes Frankfurt (Oder), Steffen Schreck, sagte hierzu: “Die in Deutschland geltenden strengen waffenrechtlichen Vorschriften gelten auch für die Einfuhr von Waffen und Munition aus anderen Ländern. Der freie Verkauf in anderen Ländern berechtigt nicht gleichzeitig zur Einfuhr derartiger Gegenstände. Um sich böse Überraschungen zu ersparen, sollte man sich zuvor genau informieren.”
Quelle und Foto: Hauptzollamt Frankfurt(Oder)
Zöllner der Mobilen Kontrollgruppe Guben führten am gestern Nachmittag Kontrollen auf der Autobahn 15 durch.
An der Autobahnanschlussstelle Forst stellten sie dabei im PKW eines Deutschen vier Luftgewehre, eine Luftpistole, vier Schlagringe und zwei Wurfsterne fest, die er zuvor offensichtlich aus Polen eingeführt hat.
Die Luftdruckwaffen waren nicht mit dem erforderlichen Prüfzeichen “F im Fünfeck” versehen.
Bei den aufgefundenen Schlagringen und Wurfsternen handelt es sich nach dem Waffengesetz um verbotene Waffen.
Entsprechende waffenrechtliche Genehmigungen konnte die Person nicht vorweisen.
Gegen den 40-Jährigen wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Der Pressesprecher des Hauptzollamtes Frankfurt (Oder), Steffen Schreck, sagte hierzu: “Die in Deutschland geltenden strengen waffenrechtlichen Vorschriften gelten auch für die Einfuhr von Waffen und Munition aus anderen Ländern. Der freie Verkauf in anderen Ländern berechtigt nicht gleichzeitig zur Einfuhr derartiger Gegenstände. Um sich böse Überraschungen zu ersparen, sollte man sich zuvor genau informieren.”
Quelle und Foto: Hauptzollamt Frankfurt(Oder)
Zöllner der Mobilen Kontrollgruppe Guben führten am gestern Nachmittag Kontrollen auf der Autobahn 15 durch.
An der Autobahnanschlussstelle Forst stellten sie dabei im PKW eines Deutschen vier Luftgewehre, eine Luftpistole, vier Schlagringe und zwei Wurfsterne fest, die er zuvor offensichtlich aus Polen eingeführt hat.
Die Luftdruckwaffen waren nicht mit dem erforderlichen Prüfzeichen “F im Fünfeck” versehen.
Bei den aufgefundenen Schlagringen und Wurfsternen handelt es sich nach dem Waffengesetz um verbotene Waffen.
Entsprechende waffenrechtliche Genehmigungen konnte die Person nicht vorweisen.
Gegen den 40-Jährigen wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Der Pressesprecher des Hauptzollamtes Frankfurt (Oder), Steffen Schreck, sagte hierzu: “Die in Deutschland geltenden strengen waffenrechtlichen Vorschriften gelten auch für die Einfuhr von Waffen und Munition aus anderen Ländern. Der freie Verkauf in anderen Ländern berechtigt nicht gleichzeitig zur Einfuhr derartiger Gegenstände. Um sich böse Überraschungen zu ersparen, sollte man sich zuvor genau informieren.”
Quelle und Foto: Hauptzollamt Frankfurt(Oder)
Zöllner der Mobilen Kontrollgruppe Guben führten am gestern Nachmittag Kontrollen auf der Autobahn 15 durch.
An der Autobahnanschlussstelle Forst stellten sie dabei im PKW eines Deutschen vier Luftgewehre, eine Luftpistole, vier Schlagringe und zwei Wurfsterne fest, die er zuvor offensichtlich aus Polen eingeführt hat.
Die Luftdruckwaffen waren nicht mit dem erforderlichen Prüfzeichen “F im Fünfeck” versehen.
Bei den aufgefundenen Schlagringen und Wurfsternen handelt es sich nach dem Waffengesetz um verbotene Waffen.
Entsprechende waffenrechtliche Genehmigungen konnte die Person nicht vorweisen.
Gegen den 40-Jährigen wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Der Pressesprecher des Hauptzollamtes Frankfurt (Oder), Steffen Schreck, sagte hierzu: “Die in Deutschland geltenden strengen waffenrechtlichen Vorschriften gelten auch für die Einfuhr von Waffen und Munition aus anderen Ländern. Der freie Verkauf in anderen Ländern berechtigt nicht gleichzeitig zur Einfuhr derartiger Gegenstände. Um sich böse Überraschungen zu ersparen, sollte man sich zuvor genau informieren.”
Quelle und Foto: Hauptzollamt Frankfurt(Oder)
Zöllner der Mobilen Kontrollgruppe Guben führten am gestern Nachmittag Kontrollen auf der Autobahn 15 durch.
An der Autobahnanschlussstelle Forst stellten sie dabei im PKW eines Deutschen vier Luftgewehre, eine Luftpistole, vier Schlagringe und zwei Wurfsterne fest, die er zuvor offensichtlich aus Polen eingeführt hat.
Die Luftdruckwaffen waren nicht mit dem erforderlichen Prüfzeichen “F im Fünfeck” versehen.
Bei den aufgefundenen Schlagringen und Wurfsternen handelt es sich nach dem Waffengesetz um verbotene Waffen.
Entsprechende waffenrechtliche Genehmigungen konnte die Person nicht vorweisen.
Gegen den 40-Jährigen wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Der Pressesprecher des Hauptzollamtes Frankfurt (Oder), Steffen Schreck, sagte hierzu: “Die in Deutschland geltenden strengen waffenrechtlichen Vorschriften gelten auch für die Einfuhr von Waffen und Munition aus anderen Ländern. Der freie Verkauf in anderen Ländern berechtigt nicht gleichzeitig zur Einfuhr derartiger Gegenstände. Um sich böse Überraschungen zu ersparen, sollte man sich zuvor genau informieren.”
Quelle und Foto: Hauptzollamt Frankfurt(Oder)