In einer Forster Bienenhaltung wurde Anfang Mai die Bienenkrankheit Amerikanische Faulbrut festgestellt. Aufgrund dessen hat der Landkreis Spree-Neiße heute eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen, die bereits ab morgen in Kraft tritt. Darin festgeschrieben ist ein Sperrbezirk, der um den Ausbruchsort eingerichtet wird und neue Regelungen für in dem Bereich befindliche Bienenhalter.
Der Landkreis Spree-Neiße teilte dazu mit:
In einer Bienenhaltung in der Stadt Forst (Lausitz) ist die anzeigepflichtige Bienenseuche Amerikanische Faulbrut am 3. Mai 2023 amtlich festgestellt worden. Bei der Amerikanischen Faulbrut handelt es sich um eine durch das Bakterium Paenibacillus larvae hervorgerufene Erkrankung, die die Brut der betroffenen Bienenvölker befällt. Die Sporen des Bakteriums sind sehr widerstandsfähig und bleiben über Jahrzehnte infektiös. Die Amerikanische Faulbrut kann über verschiedene Wege von Bienenvolk zu Bienenvolk übertragen werden.
Vor diesem Hintergrund hat der Landkreis Spree-Neiße am 15. Mai 2023 eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen, deren Anordnungen sich an Halterinnen und Halter von Bienen richten. Um die Ausbreitung der Erkrankung zu verhindern, wird um die betroffenen Bienenvölker in Forst (Lausitz) ein Sperrbezirk gebildet.

Die genaue Ausdehnung des Sperrbezirks ist online unter https://lkspn.maps.arcgis.com/apps/mapviewer/index.html?webmap=1b3d0e6a9ece402aafaf842c4eedc79a einsehbar. Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landkreises unter www.lkpn.de, Aktuelles, Amtsblatt Nr. 11 zu finden.
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Red. / Presseinformation