Die Gewerkschaft ver.di hat die Beschäftigten der Falck Notfallrettung und Krankentransport GmbH im Landkreis Spree-Neiße für Donnerstag, den 29. März 2018 für die Zeit von 8 Uhr bis 15 Uhr in den Warnstreik gerufen. Betroffen vom Streik sind dabei nur die drei Krankentransportwagen (KTW). Für die zehn Rettungswagen (RTW) und für die drei Noteinsatzfahrzeuge (NEF) wird von der Gewerkschaft ver.di ein Notdienst zugesagt, so dass die zehn RTW und drei NEF vom Warnstreik nicht betroffen sind.
Die Beschäftigten des Rettungsdienstes kommen am 29. März 2018 um 9 Uhr vor der Rettungswache in Forst zu einer Streikversammlung zusammen. Für 10.30 Uhr ist eine weitere Streikversammlung vor dem Kreishaus des Landkreises in Forst geplant.
Mit dem Warnstreik wollen die Beschäftigten die Tarifforderung bei den laufenden Tarifverhandlungen für die 131 Beschäftigten des Rettungsdienstes im Landkreis Spree-Neiße bekräftigen.
Bei den seit dem 15. Februar 2018 aufgenommenen Tarifverhandlungen konnte noch keine Einigung erzielt werden. Die Gewerkschaft ver.di fordert eine Entgelterhöhung um monatlich 174 EUR (durchschnittlich 6,24%) und die Zahlung einer zusätzlichen monatlichen Wechselschichtzulage in Höhe von 105 EUR monatlich. Weiterhin fordert ver.di die Erhöhung des Nachtzuschlages um 0,60 EUR auf 3,10 EUR je Nachtstunde von 21 Uhr bis 6 Uhr.
Die Gewerkschaft ver.di fordert, dass auch die nach dem 1. Januar 2013 neu eingestellten Beschäftigten eine Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) in Höhe von 67,5% des monatlichen Entgeltes erhalten sollen. Bislang erhalten nur die Beschäftigten eine Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) als Besitzstand, die schon im Jahr 2012 vor der Übernahme durch Falck einen Anspruch auf ein Weihnachtsgeld bzw. eine Jahressonderzahlung hatten. Gleiches gilt für die betriebliche Altersversorgung im Umfang von 3% des Bruttoentgeltes.
Zusätzlich fordert die Gewerkschaft ver.di die schrittweise Reduzierung der Arbeitszeit bei vollem Lohnausgleich zum 1. Januar 2019 von 48 auf 47 Stunden und zum 1. Januar 2020 auf 45 Stunden pro Woche. Im Rettungsdienst war es gemäß den bisher gültigen Tarifverträgen üblich, die wöchentliche Arbeitszeit, wenn diese gleichzeitig mindestens 1/3 Bereitschaftszeiten enthielt, von 40 Stunden auf bis zu 48 Stunden ohne Lohnausgleich zu verlängern. Mit den steigenden Anforderungen an den Rettungsdienst fordert die Gewerkschaft ver.di die schrittweise Reduzierung der Arbeitszeit.
Mit der Tarifforderung will die Gewerkschaft ver.di die Arbeitsbedingungen im Rettungsdienst im Landkreises Spree-Neiße an die bestehenden Arbeitsbedingungen im Rettungsdienst in der Stadt Cottbus, im Landkreis Elbe-Elster und im Landkreis Oberspreewald-Lausitz angleichen.
Die Falck Notfallrettung und Krankentransport GmbH hat die Tarifforderung der Gewerkschaft ver.di als unbezahlbar zurückgewiesen. Dabei verweist Falck auf die fehlende Finanzierung durch den Landkreis. Die jetzige Falck Notfallrettung und Krankentransport GmbH hatte den Rettungsdienst im Landkreis Spree-Neiße am 1. Januar 2013 nach einer europaweiten Ausschreibung komplett übernommen.
Die Falck Notfallrettung und Krankentransport GmbH mit Sitz in Hamburg ist ein Unternehmen der Falck Rettungsdienst GmbH (ebenfalls Sitz in Hamburg). Die Falck Rettungsdienst GmbH ist eine Tochtergesellschaft des dänischen Konzern Falck Danmark A/S mit Sitz in Kopenhagen.
Hintergrundinformation zum Rettungsdienst:
Nach § 6 Abs. 1 Brandenburgischen Rettungsdienstgesetzt (BbgRettG) ist der Rettungsdienst eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe des Landkreises. Nach § 10 BbgRettG kann die Aufgabe an einen Rettungsdienstbetreiber übertragen werden.
Der Landkreis vergütet die Falck Notfallrettung und Krankentransport GmbH für die Vorhaltung des vom Landkreis vorgeschriebenen Rettungsdienstpersonals und für die Organisation des Rettungsdienstes. Dies sind überwiegend Personalkosten, weil der Landkreis die Rettungswachen und Rettungsmittel stellt.
Der Landkreis finanziert die Rettungsdienstkosten über eine Gebührensatzung gemäß § 17 BbgRettG. Das veranschlagte Gebührenaufkommen muss kostendeckend sein und an die Kostenentwicklung jeweils angepasst werden. Die Gebühren zahlen die Nutzer bzw. deren Krankenversicherung.
Foto: Symbolbild; Marco Zaremba, www.pixelio.de