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NIEDERLAUSITZ aktuell

Fördermittel für Krippenplätze – Minister Rupprecht und Sozialdezernent Kostrewa übergeben Fördermittelbescheide an die Gemeinden Schenkendöbern und Neuhausen/Spree sowie ans Amt Peitz

20:26 Uhr | 26. November 2008
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Am 25. Oktober 2007 wurde im Deutschen Bundestag das Gesetz für die Bildung des Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ verabschiedet. Bund und Länder haben sich darauf verständigt, im Bundesdurchschnitt bis 2013 für rund 35 Prozent der Unter-Dreijährigen einen Krippenplatz vorzuhalten. (Im Landkreis haben übrigens derzeit schon ca. 45 % Prozent der Unter-Dreijährigen einen Krippenplatz.) Dafür stellt der Bund insgesamt vier Milliarden EUR zur Verfügung.
Das Land Brandenburg hat am 31. März 2008 die Richtlinie für die Vergabe der Investitionsmittel des Bundes zum Krippen-Ausbau im Land Brandenburg herausgegeben. Zur Umsetzung der Landesrichtlinie im Landkreis Spree-Neiße, insbesondere zum Auswahlverfahren der zu fördernden Maßnahmen, hat der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie Fördergrundsätze und Auswahlkriterien erarbeitet und in einer Verfahrensweise zur Umsetzung des Bundesprogramms zum Ausbau der Kindertagesbetreuung im Landkreis Spree-Neiße festgeschrieben. Diese Verfahrenweise wurde am 19.05.2008 im Jugendhilfeausschuss beschlossen.
Am Montag, dem 01. Dezember 2008, werden nun der Jugendminister des Landes Brandenburg, Holger Rupprecht, und der Dezernent für Bildung und Soziales des Landkreises Spree-Neiße, Hermann Kostrewa, die ersten Zuwendungsbescheide für den Krippenausbau übergeben. Mit den Mitteln können sowohl neue Plätze für Kinder unter drei Jahren gebaut als auch bestehende Angebote saniert werden. Im Rahmen der feierlichen Übergabe um 10:00 Uhr im Familienzentrum Grießen dürfen sich im Jahr 2008 die Gemeinde Schenkendöbern, das Amt Peitz und die Gemeinde Neuhausen/Spree auf einen finanziellen Zuschuss freuen.
Insgesamt stehen für den Landkreis Spree-Neiße für die Jahre 2008 bis 2013 ca. 2,5 Millionen EUR zur Verfügung. Bis zum 30.06.2008 sind allein zehn Anträge auf Förderung beim Fachbereich Kinder, Jugend und Familie des Landkreises eingegangen, von denen fünf Anträge befürwortet und an die InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) als die zuständige Bewilligungsbehörde weitergeleitet wurden.
Quelle: Landkreis Spree-Neiße

Am 25. Oktober 2007 wurde im Deutschen Bundestag das Gesetz für die Bildung des Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ verabschiedet. Bund und Länder haben sich darauf verständigt, im Bundesdurchschnitt bis 2013 für rund 35 Prozent der Unter-Dreijährigen einen Krippenplatz vorzuhalten. (Im Landkreis haben übrigens derzeit schon ca. 45 % Prozent der Unter-Dreijährigen einen Krippenplatz.) Dafür stellt der Bund insgesamt vier Milliarden EUR zur Verfügung.
Das Land Brandenburg hat am 31. März 2008 die Richtlinie für die Vergabe der Investitionsmittel des Bundes zum Krippen-Ausbau im Land Brandenburg herausgegeben. Zur Umsetzung der Landesrichtlinie im Landkreis Spree-Neiße, insbesondere zum Auswahlverfahren der zu fördernden Maßnahmen, hat der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie Fördergrundsätze und Auswahlkriterien erarbeitet und in einer Verfahrensweise zur Umsetzung des Bundesprogramms zum Ausbau der Kindertagesbetreuung im Landkreis Spree-Neiße festgeschrieben. Diese Verfahrenweise wurde am 19.05.2008 im Jugendhilfeausschuss beschlossen.
Am Montag, dem 01. Dezember 2008, werden nun der Jugendminister des Landes Brandenburg, Holger Rupprecht, und der Dezernent für Bildung und Soziales des Landkreises Spree-Neiße, Hermann Kostrewa, die ersten Zuwendungsbescheide für den Krippenausbau übergeben. Mit den Mitteln können sowohl neue Plätze für Kinder unter drei Jahren gebaut als auch bestehende Angebote saniert werden. Im Rahmen der feierlichen Übergabe um 10:00 Uhr im Familienzentrum Grießen dürfen sich im Jahr 2008 die Gemeinde Schenkendöbern, das Amt Peitz und die Gemeinde Neuhausen/Spree auf einen finanziellen Zuschuss freuen.
Insgesamt stehen für den Landkreis Spree-Neiße für die Jahre 2008 bis 2013 ca. 2,5 Millionen EUR zur Verfügung. Bis zum 30.06.2008 sind allein zehn Anträge auf Förderung beim Fachbereich Kinder, Jugend und Familie des Landkreises eingegangen, von denen fünf Anträge befürwortet und an die InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) als die zuständige Bewilligungsbehörde weitergeleitet wurden.
Quelle: Landkreis Spree-Neiße

Am 25. Oktober 2007 wurde im Deutschen Bundestag das Gesetz für die Bildung des Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ verabschiedet. Bund und Länder haben sich darauf verständigt, im Bundesdurchschnitt bis 2013 für rund 35 Prozent der Unter-Dreijährigen einen Krippenplatz vorzuhalten. (Im Landkreis haben übrigens derzeit schon ca. 45 % Prozent der Unter-Dreijährigen einen Krippenplatz.) Dafür stellt der Bund insgesamt vier Milliarden EUR zur Verfügung.
Das Land Brandenburg hat am 31. März 2008 die Richtlinie für die Vergabe der Investitionsmittel des Bundes zum Krippen-Ausbau im Land Brandenburg herausgegeben. Zur Umsetzung der Landesrichtlinie im Landkreis Spree-Neiße, insbesondere zum Auswahlverfahren der zu fördernden Maßnahmen, hat der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie Fördergrundsätze und Auswahlkriterien erarbeitet und in einer Verfahrensweise zur Umsetzung des Bundesprogramms zum Ausbau der Kindertagesbetreuung im Landkreis Spree-Neiße festgeschrieben. Diese Verfahrenweise wurde am 19.05.2008 im Jugendhilfeausschuss beschlossen.
Am Montag, dem 01. Dezember 2008, werden nun der Jugendminister des Landes Brandenburg, Holger Rupprecht, und der Dezernent für Bildung und Soziales des Landkreises Spree-Neiße, Hermann Kostrewa, die ersten Zuwendungsbescheide für den Krippenausbau übergeben. Mit den Mitteln können sowohl neue Plätze für Kinder unter drei Jahren gebaut als auch bestehende Angebote saniert werden. Im Rahmen der feierlichen Übergabe um 10:00 Uhr im Familienzentrum Grießen dürfen sich im Jahr 2008 die Gemeinde Schenkendöbern, das Amt Peitz und die Gemeinde Neuhausen/Spree auf einen finanziellen Zuschuss freuen.
Insgesamt stehen für den Landkreis Spree-Neiße für die Jahre 2008 bis 2013 ca. 2,5 Millionen EUR zur Verfügung. Bis zum 30.06.2008 sind allein zehn Anträge auf Förderung beim Fachbereich Kinder, Jugend und Familie des Landkreises eingegangen, von denen fünf Anträge befürwortet und an die InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) als die zuständige Bewilligungsbehörde weitergeleitet wurden.
Quelle: Landkreis Spree-Neiße

Am 25. Oktober 2007 wurde im Deutschen Bundestag das Gesetz für die Bildung des Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ verabschiedet. Bund und Länder haben sich darauf verständigt, im Bundesdurchschnitt bis 2013 für rund 35 Prozent der Unter-Dreijährigen einen Krippenplatz vorzuhalten. (Im Landkreis haben übrigens derzeit schon ca. 45 % Prozent der Unter-Dreijährigen einen Krippenplatz.) Dafür stellt der Bund insgesamt vier Milliarden EUR zur Verfügung.
Das Land Brandenburg hat am 31. März 2008 die Richtlinie für die Vergabe der Investitionsmittel des Bundes zum Krippen-Ausbau im Land Brandenburg herausgegeben. Zur Umsetzung der Landesrichtlinie im Landkreis Spree-Neiße, insbesondere zum Auswahlverfahren der zu fördernden Maßnahmen, hat der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie Fördergrundsätze und Auswahlkriterien erarbeitet und in einer Verfahrensweise zur Umsetzung des Bundesprogramms zum Ausbau der Kindertagesbetreuung im Landkreis Spree-Neiße festgeschrieben. Diese Verfahrenweise wurde am 19.05.2008 im Jugendhilfeausschuss beschlossen.
Am Montag, dem 01. Dezember 2008, werden nun der Jugendminister des Landes Brandenburg, Holger Rupprecht, und der Dezernent für Bildung und Soziales des Landkreises Spree-Neiße, Hermann Kostrewa, die ersten Zuwendungsbescheide für den Krippenausbau übergeben. Mit den Mitteln können sowohl neue Plätze für Kinder unter drei Jahren gebaut als auch bestehende Angebote saniert werden. Im Rahmen der feierlichen Übergabe um 10:00 Uhr im Familienzentrum Grießen dürfen sich im Jahr 2008 die Gemeinde Schenkendöbern, das Amt Peitz und die Gemeinde Neuhausen/Spree auf einen finanziellen Zuschuss freuen.
Insgesamt stehen für den Landkreis Spree-Neiße für die Jahre 2008 bis 2013 ca. 2,5 Millionen EUR zur Verfügung. Bis zum 30.06.2008 sind allein zehn Anträge auf Förderung beim Fachbereich Kinder, Jugend und Familie des Landkreises eingegangen, von denen fünf Anträge befürwortet und an die InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) als die zuständige Bewilligungsbehörde weitergeleitet wurden.
Quelle: Landkreis Spree-Neiße

Am 25. Oktober 2007 wurde im Deutschen Bundestag das Gesetz für die Bildung des Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ verabschiedet. Bund und Länder haben sich darauf verständigt, im Bundesdurchschnitt bis 2013 für rund 35 Prozent der Unter-Dreijährigen einen Krippenplatz vorzuhalten. (Im Landkreis haben übrigens derzeit schon ca. 45 % Prozent der Unter-Dreijährigen einen Krippenplatz.) Dafür stellt der Bund insgesamt vier Milliarden EUR zur Verfügung.
Das Land Brandenburg hat am 31. März 2008 die Richtlinie für die Vergabe der Investitionsmittel des Bundes zum Krippen-Ausbau im Land Brandenburg herausgegeben. Zur Umsetzung der Landesrichtlinie im Landkreis Spree-Neiße, insbesondere zum Auswahlverfahren der zu fördernden Maßnahmen, hat der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie Fördergrundsätze und Auswahlkriterien erarbeitet und in einer Verfahrensweise zur Umsetzung des Bundesprogramms zum Ausbau der Kindertagesbetreuung im Landkreis Spree-Neiße festgeschrieben. Diese Verfahrenweise wurde am 19.05.2008 im Jugendhilfeausschuss beschlossen.
Am Montag, dem 01. Dezember 2008, werden nun der Jugendminister des Landes Brandenburg, Holger Rupprecht, und der Dezernent für Bildung und Soziales des Landkreises Spree-Neiße, Hermann Kostrewa, die ersten Zuwendungsbescheide für den Krippenausbau übergeben. Mit den Mitteln können sowohl neue Plätze für Kinder unter drei Jahren gebaut als auch bestehende Angebote saniert werden. Im Rahmen der feierlichen Übergabe um 10:00 Uhr im Familienzentrum Grießen dürfen sich im Jahr 2008 die Gemeinde Schenkendöbern, das Amt Peitz und die Gemeinde Neuhausen/Spree auf einen finanziellen Zuschuss freuen.
Insgesamt stehen für den Landkreis Spree-Neiße für die Jahre 2008 bis 2013 ca. 2,5 Millionen EUR zur Verfügung. Bis zum 30.06.2008 sind allein zehn Anträge auf Förderung beim Fachbereich Kinder, Jugend und Familie des Landkreises eingegangen, von denen fünf Anträge befürwortet und an die InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) als die zuständige Bewilligungsbehörde weitergeleitet wurden.
Quelle: Landkreis Spree-Neiße

Am 25. Oktober 2007 wurde im Deutschen Bundestag das Gesetz für die Bildung des Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ verabschiedet. Bund und Länder haben sich darauf verständigt, im Bundesdurchschnitt bis 2013 für rund 35 Prozent der Unter-Dreijährigen einen Krippenplatz vorzuhalten. (Im Landkreis haben übrigens derzeit schon ca. 45 % Prozent der Unter-Dreijährigen einen Krippenplatz.) Dafür stellt der Bund insgesamt vier Milliarden EUR zur Verfügung.
Das Land Brandenburg hat am 31. März 2008 die Richtlinie für die Vergabe der Investitionsmittel des Bundes zum Krippen-Ausbau im Land Brandenburg herausgegeben. Zur Umsetzung der Landesrichtlinie im Landkreis Spree-Neiße, insbesondere zum Auswahlverfahren der zu fördernden Maßnahmen, hat der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie Fördergrundsätze und Auswahlkriterien erarbeitet und in einer Verfahrensweise zur Umsetzung des Bundesprogramms zum Ausbau der Kindertagesbetreuung im Landkreis Spree-Neiße festgeschrieben. Diese Verfahrenweise wurde am 19.05.2008 im Jugendhilfeausschuss beschlossen.
Am Montag, dem 01. Dezember 2008, werden nun der Jugendminister des Landes Brandenburg, Holger Rupprecht, und der Dezernent für Bildung und Soziales des Landkreises Spree-Neiße, Hermann Kostrewa, die ersten Zuwendungsbescheide für den Krippenausbau übergeben. Mit den Mitteln können sowohl neue Plätze für Kinder unter drei Jahren gebaut als auch bestehende Angebote saniert werden. Im Rahmen der feierlichen Übergabe um 10:00 Uhr im Familienzentrum Grießen dürfen sich im Jahr 2008 die Gemeinde Schenkendöbern, das Amt Peitz und die Gemeinde Neuhausen/Spree auf einen finanziellen Zuschuss freuen.
Insgesamt stehen für den Landkreis Spree-Neiße für die Jahre 2008 bis 2013 ca. 2,5 Millionen EUR zur Verfügung. Bis zum 30.06.2008 sind allein zehn Anträge auf Förderung beim Fachbereich Kinder, Jugend und Familie des Landkreises eingegangen, von denen fünf Anträge befürwortet und an die InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) als die zuständige Bewilligungsbehörde weitergeleitet wurden.
Quelle: Landkreis Spree-Neiße

Am 25. Oktober 2007 wurde im Deutschen Bundestag das Gesetz für die Bildung des Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ verabschiedet. Bund und Länder haben sich darauf verständigt, im Bundesdurchschnitt bis 2013 für rund 35 Prozent der Unter-Dreijährigen einen Krippenplatz vorzuhalten. (Im Landkreis haben übrigens derzeit schon ca. 45 % Prozent der Unter-Dreijährigen einen Krippenplatz.) Dafür stellt der Bund insgesamt vier Milliarden EUR zur Verfügung.
Das Land Brandenburg hat am 31. März 2008 die Richtlinie für die Vergabe der Investitionsmittel des Bundes zum Krippen-Ausbau im Land Brandenburg herausgegeben. Zur Umsetzung der Landesrichtlinie im Landkreis Spree-Neiße, insbesondere zum Auswahlverfahren der zu fördernden Maßnahmen, hat der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie Fördergrundsätze und Auswahlkriterien erarbeitet und in einer Verfahrensweise zur Umsetzung des Bundesprogramms zum Ausbau der Kindertagesbetreuung im Landkreis Spree-Neiße festgeschrieben. Diese Verfahrenweise wurde am 19.05.2008 im Jugendhilfeausschuss beschlossen.
Am Montag, dem 01. Dezember 2008, werden nun der Jugendminister des Landes Brandenburg, Holger Rupprecht, und der Dezernent für Bildung und Soziales des Landkreises Spree-Neiße, Hermann Kostrewa, die ersten Zuwendungsbescheide für den Krippenausbau übergeben. Mit den Mitteln können sowohl neue Plätze für Kinder unter drei Jahren gebaut als auch bestehende Angebote saniert werden. Im Rahmen der feierlichen Übergabe um 10:00 Uhr im Familienzentrum Grießen dürfen sich im Jahr 2008 die Gemeinde Schenkendöbern, das Amt Peitz und die Gemeinde Neuhausen/Spree auf einen finanziellen Zuschuss freuen.
Insgesamt stehen für den Landkreis Spree-Neiße für die Jahre 2008 bis 2013 ca. 2,5 Millionen EUR zur Verfügung. Bis zum 30.06.2008 sind allein zehn Anträge auf Förderung beim Fachbereich Kinder, Jugend und Familie des Landkreises eingegangen, von denen fünf Anträge befürwortet und an die InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) als die zuständige Bewilligungsbehörde weitergeleitet wurden.
Quelle: Landkreis Spree-Neiße

Am 25. Oktober 2007 wurde im Deutschen Bundestag das Gesetz für die Bildung des Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ verabschiedet. Bund und Länder haben sich darauf verständigt, im Bundesdurchschnitt bis 2013 für rund 35 Prozent der Unter-Dreijährigen einen Krippenplatz vorzuhalten. (Im Landkreis haben übrigens derzeit schon ca. 45 % Prozent der Unter-Dreijährigen einen Krippenplatz.) Dafür stellt der Bund insgesamt vier Milliarden EUR zur Verfügung.
Das Land Brandenburg hat am 31. März 2008 die Richtlinie für die Vergabe der Investitionsmittel des Bundes zum Krippen-Ausbau im Land Brandenburg herausgegeben. Zur Umsetzung der Landesrichtlinie im Landkreis Spree-Neiße, insbesondere zum Auswahlverfahren der zu fördernden Maßnahmen, hat der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie Fördergrundsätze und Auswahlkriterien erarbeitet und in einer Verfahrensweise zur Umsetzung des Bundesprogramms zum Ausbau der Kindertagesbetreuung im Landkreis Spree-Neiße festgeschrieben. Diese Verfahrenweise wurde am 19.05.2008 im Jugendhilfeausschuss beschlossen.
Am Montag, dem 01. Dezember 2008, werden nun der Jugendminister des Landes Brandenburg, Holger Rupprecht, und der Dezernent für Bildung und Soziales des Landkreises Spree-Neiße, Hermann Kostrewa, die ersten Zuwendungsbescheide für den Krippenausbau übergeben. Mit den Mitteln können sowohl neue Plätze für Kinder unter drei Jahren gebaut als auch bestehende Angebote saniert werden. Im Rahmen der feierlichen Übergabe um 10:00 Uhr im Familienzentrum Grießen dürfen sich im Jahr 2008 die Gemeinde Schenkendöbern, das Amt Peitz und die Gemeinde Neuhausen/Spree auf einen finanziellen Zuschuss freuen.
Insgesamt stehen für den Landkreis Spree-Neiße für die Jahre 2008 bis 2013 ca. 2,5 Millionen EUR zur Verfügung. Bis zum 30.06.2008 sind allein zehn Anträge auf Förderung beim Fachbereich Kinder, Jugend und Familie des Landkreises eingegangen, von denen fünf Anträge befürwortet und an die InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) als die zuständige Bewilligungsbehörde weitergeleitet wurden.
Quelle: Landkreis Spree-Neiße

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Zweites Bahngleis zw. Cottbus und Lübbenau kommt | Baustart in 2026 und 30-Minuten-Takt soll folgen
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Das langersehnte zweite Bahngleis zwischen Cottbus und Lübbenau kommt. Im Jahr 2026 soll Baustart sein. Das haben die Deutsche Bahn sowie Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke nach einer gemeinsamen Sitzung in ...Cottbus bekanntgegeben. Das zweite Gleis soll Ende 2027 fertig sein und dann den 30-Minuten-Takt zwischen Cottbus und Berlin ermöglichen.

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Cottbus | Tapir-Baby Matteo im Tierpark geboren
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Vor wenigen Tagen hat Tapir-Dame Bonita im Tierpark in Cottbus Nachwuchs bekommen! Der kleine Matteo ist wohlauf, wiegt mittlerweile schon gut 10 Kilogramm und kann ab sofort im Tapirhaus besucht ...werden. Damit wohnen jetzt insgesamt vier Tapire im Tierpark zusammen. Wie Tierparkdirektor Dr. Kämmerling heute mitteilte, ist ein Tapir leider vor wenigen Wochen an einer Lungenentzündung verstorben. Ebenso das Licht der Lausitz erblickt haben auch kleine Kaiserschnurrbarttamarine, Flamingos und Kapuzineraffen.

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Taufe ICE 4 auf Cottbus/Chóśebuz | Statements zur Taufe und ICE-Halt in Cottbus?
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Ein ICE 4 trägt ab sofort den Namen Cottbus/Chóśebuz. Ob Cottbus aber auch künftig Haltebahnhof eines ICEs wird, darum wollen Stadt und Land zumindest weiter kämpfen, so die Aussagen ...in den heutigen Statements unserer NL-Talks bei der Zugtaufe im Cottbuser Bahnwerk.

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