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NIEDERLAUSITZ aktuell

Stellungnahme des Kreises zur geplanten Polizeistrukturreform im Land Brandenburg

19:42 Uhr | 12. Juli 2010
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Auf der Grundlage sich verändernder Rahmenbedingungen beabsichtigt die Landesregierung eine umfassende Reform der Polizeistruktur im Land Brandenburg.

Grundlage dieser geplanten Strukturreform bildet der Bericht der Kommission „Polizei Brandenburg 2020“. Danach ist u. a. vorgesehen, dass:
– die Zahl der Polizisten von derzeit 8.900 auf ca. 7.000 im Jahr 2020 verringert werden soll,
-die bestehenden 2 Polizeipräsidien Potsdam und Frankfurt/Oder, das Landeskriminalamt und die Landeseinsatzeinheit zu einem Landespolizeipräsidium zusammengeführt werden,
-die derzeit 15 Schutzbereiche zu 4 Direktionen zusammengefasst werden (Direktion III: Landkreise Dahme-Spreewald, Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster, Stadt Cottbus),
-in jedem der heutigen 15 Schutzbereiche eine Polizeiwache beizubehalten, um bestehende kommunale Bezüge aufrecht zu erhalten und eine grundsätzliche räumliche Verteilung in der Fläche zu gewährleisten.

Weiterhin sollen in der Fläche dezentrale, nicht durchgehend besetzte Posten als Anlaufstelle für den Streifendienst sowie als Revierposten, sofern dieser nicht bei der Kommune eingerichtet ist, vorgehalten werden.

Der Schwerpunkt der Bürgerkontakte soll über den örtlichen Revierdienst und den Streifendienst im jeweiligen Streifenbereich gewährleistet werden.

Wie wird sich die geplante Polizeistrukturreform auf die Sicherheit im Landkreis Spree-Neiße auswirken?

Kriminalitätsschwerpunkte im Landkreis Spree-Neiße und der Stadt Cottbus – 2009

Im Schutzbereich Cottbus/Spree-Neiße wurden im Jahr 2009 19.644 Straftaten erfasst. Die Kriminalitätsbelastung liegt mit 8.452 Straftaten je 100.000 Einwohner deutlich über dem Wert des Bundes.
Straftaten in ausgewählten Deliktsbereichen 2009 – Aufklärungsquote in %
Diebstähle gesamt – 8.621 – 34,8 %
Rauschgiftkriminalität – 344 – 97,1 %
Gewaltkriminalität – 557 – 77,4 %
Kriminalität ums Kfz – 2.187 – 29,9 %
Straßenkriminalität – 4.710 – 23,4 %

Mit der Umsetzung der Polizeistrukturreform in diesem Umfang wird es künftig keine Zusammenarbeit zwischen Polizei und örtlicher Ordnungsbehörde auf kurzem Wege mehr geben können.

Eine Lastenumverteilung von oben nach unten (Kernpunkt der Aufgabenkritik hin zu einer höheren Eigenverantwortung der Bürger und zur vollständigen originären Aufgabenwahrnehmung durch die örtlichen Ordnungsbehörden) schont vermutlich den Landeshaushalt auf der einen Seite, führt aber zu einer deutlichen Mehrbelastung der Kommunen. Auf derartige Belastungen sind die Kommunen nicht vorbereitet. Die Grenze des Zumutbaren ist jetzt schon erreicht. Die Auswirkungen werden die Bürger in den Kommunen deutlich zu spüren bekommen.

Eine kurzfristige Umsetzung der Pläne der Landesregierung stellt die Kommunen vor vollendete Tatsachen, ohne dass Vertreter der kommunalen Spitzenverbände in die Arbeit der Expertenkommission mit einbezogen wurden. Eine Betrachtung der Auswirkungen der Reform für die Kommunen gemeinsam mit den Interessenvertretern der Kommunen erfolgte nicht. Die örtlichen Ordnungsbehörden sind derzeit weder qualitativ noch quantitativ in der Lage, alle sich aus der originären Zuständigkeit ergebenden Aufgaben vollumfänglich, ohne die bisher gewohnte polizeiliche Unterstützung, zu erfüllen.

Es ist zu befürchten, dass deutliche Defizite bei der Unterstützung zur Umsetzung ordnungsbehördlicher Maßnahmen (Durchsetzung Nachtruhe, Hundehalter-verordnung usw.) entstehen werden. Dadurch bedingt lassen sich zukünftig erforderliche Maßnahmen nicht mehr in der gebotenen Eile umsetzen. Ohne die erforderliche polizeiliche Unterstützung kann bei der Umsetzung bestimmter ordnungsbehördlicher Maßnahmen die Sicherheit der Mitarbeiter in den Ordnungsbehörden nicht mehr gewährleistet werden. Bei vielen ordnungsbehördlich problematischen Einsätzen bedarf es regelmäßig der schnellen Unterstützung durch die Polizei. Durch die zu erwartende Strukturänderung wird diese Unterstützung durch die Polizei flächendeckend nicht mehr gewährleistet werden können.

Die Kommunen verfügen derzeit, bis auf wenige Ausnahmen, nicht über ausgebildete Vollzugsbedienstete. Das heißt, die Kommunen sind noch gar nicht in der Lage, alle sich aus der originären Zuständigkeit ergebenden Aufgaben ohne Unterstützung der Polizei zu erledigen. Darüber hinaus steht den Kommunen nicht der erforderliche finanzielle Rahmen zur Erfüllung aller obliegenden Aufgaben zur Verfügung, die bisher von der Polizei im Rahmen von § 2 Brandenburgisches Polizeigesetz wahrgenommen wurden.

Falls es zu den Schließungen der Wachen in Guben, Forst (Lausitz) und Spremberg kommt, wird dies erhebliche Auswirkungen auf die bisher sich bewährte gegenseitige Abstimmung vor Ort haben, da kein Leitungspersonal mehr vorhanden sein wird.

Mit der Reduzierung der Polizeikräfte insgesamt wird es Probleme bei der Bewältigung unvorhergesehener Sachlagen geben (z. B. Skinhead-Konzerte werden nicht 14 Tage vorher im Internet angekündigt) und somit die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gefährdet. So können größere Veranstaltungen, wie Stadtfeste, nicht mehr mit der notwendigen Präsenz der Polizei abgesichert werden (Polizeipräsenz mindert Straftaten).

Die geplante Reduzierung der Polizeikräfte wird sich zunehmend auch negativ auf die Kriminalitätsbekämpfung im grenznahen Raum auswirken (hier insbesondere Lauben- und Garageneinbrüche, Kfz- und Fahrraddiebstähle).

Es ist davon auszugehen, dass das Sicherheitsbedürfnis der Bürger wegen fehlender Polizeipräsenz gefährdet ist. Vollzugsmaßnahmen der Ordnungsbehörden in Konfliktsituationen konnten bisher nur durch die Anwesenheit der Polizei ohne größere Vorkommnisse durchgesetzt werden.

Insgesamt bleibt einzuschätzen, dass die über Jahre gewachsene enge Zusammenarbeit zwischen der Polizei Vor-Ort und den örtlichen Ordnungsbehörden unter den Folgen der Polizeistrukturreform nicht mehr gewährleistet sein wird, und somit die auf beiden Seiten vorhandenen Ressourcen und Fähigkeiten nicht mehr effektiv genutzt werden können. Darüber hinaus ist eine Verschlechterung des Standortfaktors „Sicherheit“ für potenzielle Investoren zu befürchten. Langfristig aufgebaute Kontakte und Netzwerke mit anderen lokalen Akteuren werden wirkungslos.

So notwendig eine Polizeistrukturreform auch sein mag, so gilt es doch, die Ängste der Bürger, insbesondere im Grenzbereich, ernst zu nehmen und ein entsprechendes Sicherheitsempfinden im Zusammenwirken zwischen den örtlichen Ordnungsbehörden in den Kommunen und der Polizei zu vermitteln.

gez. Altekrüger
Landrat
Landkreis Spree-Neiße

gez. Dr. Schulze
Stadt Spremberg
Bürgermeister

gez. Dr. Goldschmidt
Bürgermeister
Stadt Forst (L.)

gez. Hübner
Bürgermeister
Stadt Guben

Quelle: Landkreis Spree-Neiße

Auf der Grundlage sich verändernder Rahmenbedingungen beabsichtigt die Landesregierung eine umfassende Reform der Polizeistruktur im Land Brandenburg.

Grundlage dieser geplanten Strukturreform bildet der Bericht der Kommission „Polizei Brandenburg 2020“. Danach ist u. a. vorgesehen, dass:
– die Zahl der Polizisten von derzeit 8.900 auf ca. 7.000 im Jahr 2020 verringert werden soll,
-die bestehenden 2 Polizeipräsidien Potsdam und Frankfurt/Oder, das Landeskriminalamt und die Landeseinsatzeinheit zu einem Landespolizeipräsidium zusammengeführt werden,
-die derzeit 15 Schutzbereiche zu 4 Direktionen zusammengefasst werden (Direktion III: Landkreise Dahme-Spreewald, Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster, Stadt Cottbus),
-in jedem der heutigen 15 Schutzbereiche eine Polizeiwache beizubehalten, um bestehende kommunale Bezüge aufrecht zu erhalten und eine grundsätzliche räumliche Verteilung in der Fläche zu gewährleisten.

Weiterhin sollen in der Fläche dezentrale, nicht durchgehend besetzte Posten als Anlaufstelle für den Streifendienst sowie als Revierposten, sofern dieser nicht bei der Kommune eingerichtet ist, vorgehalten werden.

Der Schwerpunkt der Bürgerkontakte soll über den örtlichen Revierdienst und den Streifendienst im jeweiligen Streifenbereich gewährleistet werden.

Wie wird sich die geplante Polizeistrukturreform auf die Sicherheit im Landkreis Spree-Neiße auswirken?

Kriminalitätsschwerpunkte im Landkreis Spree-Neiße und der Stadt Cottbus – 2009

Im Schutzbereich Cottbus/Spree-Neiße wurden im Jahr 2009 19.644 Straftaten erfasst. Die Kriminalitätsbelastung liegt mit 8.452 Straftaten je 100.000 Einwohner deutlich über dem Wert des Bundes.
Straftaten in ausgewählten Deliktsbereichen 2009 – Aufklärungsquote in %
Diebstähle gesamt – 8.621 – 34,8 %
Rauschgiftkriminalität – 344 – 97,1 %
Gewaltkriminalität – 557 – 77,4 %
Kriminalität ums Kfz – 2.187 – 29,9 %
Straßenkriminalität – 4.710 – 23,4 %

Mit der Umsetzung der Polizeistrukturreform in diesem Umfang wird es künftig keine Zusammenarbeit zwischen Polizei und örtlicher Ordnungsbehörde auf kurzem Wege mehr geben können.

Eine Lastenumverteilung von oben nach unten (Kernpunkt der Aufgabenkritik hin zu einer höheren Eigenverantwortung der Bürger und zur vollständigen originären Aufgabenwahrnehmung durch die örtlichen Ordnungsbehörden) schont vermutlich den Landeshaushalt auf der einen Seite, führt aber zu einer deutlichen Mehrbelastung der Kommunen. Auf derartige Belastungen sind die Kommunen nicht vorbereitet. Die Grenze des Zumutbaren ist jetzt schon erreicht. Die Auswirkungen werden die Bürger in den Kommunen deutlich zu spüren bekommen.

Eine kurzfristige Umsetzung der Pläne der Landesregierung stellt die Kommunen vor vollendete Tatsachen, ohne dass Vertreter der kommunalen Spitzenverbände in die Arbeit der Expertenkommission mit einbezogen wurden. Eine Betrachtung der Auswirkungen der Reform für die Kommunen gemeinsam mit den Interessenvertretern der Kommunen erfolgte nicht. Die örtlichen Ordnungsbehörden sind derzeit weder qualitativ noch quantitativ in der Lage, alle sich aus der originären Zuständigkeit ergebenden Aufgaben vollumfänglich, ohne die bisher gewohnte polizeiliche Unterstützung, zu erfüllen.

Es ist zu befürchten, dass deutliche Defizite bei der Unterstützung zur Umsetzung ordnungsbehördlicher Maßnahmen (Durchsetzung Nachtruhe, Hundehalter-verordnung usw.) entstehen werden. Dadurch bedingt lassen sich zukünftig erforderliche Maßnahmen nicht mehr in der gebotenen Eile umsetzen. Ohne die erforderliche polizeiliche Unterstützung kann bei der Umsetzung bestimmter ordnungsbehördlicher Maßnahmen die Sicherheit der Mitarbeiter in den Ordnungsbehörden nicht mehr gewährleistet werden. Bei vielen ordnungsbehördlich problematischen Einsätzen bedarf es regelmäßig der schnellen Unterstützung durch die Polizei. Durch die zu erwartende Strukturänderung wird diese Unterstützung durch die Polizei flächendeckend nicht mehr gewährleistet werden können.

Die Kommunen verfügen derzeit, bis auf wenige Ausnahmen, nicht über ausgebildete Vollzugsbedienstete. Das heißt, die Kommunen sind noch gar nicht in der Lage, alle sich aus der originären Zuständigkeit ergebenden Aufgaben ohne Unterstützung der Polizei zu erledigen. Darüber hinaus steht den Kommunen nicht der erforderliche finanzielle Rahmen zur Erfüllung aller obliegenden Aufgaben zur Verfügung, die bisher von der Polizei im Rahmen von § 2 Brandenburgisches Polizeigesetz wahrgenommen wurden.

Falls es zu den Schließungen der Wachen in Guben, Forst (Lausitz) und Spremberg kommt, wird dies erhebliche Auswirkungen auf die bisher sich bewährte gegenseitige Abstimmung vor Ort haben, da kein Leitungspersonal mehr vorhanden sein wird.

Mit der Reduzierung der Polizeikräfte insgesamt wird es Probleme bei der Bewältigung unvorhergesehener Sachlagen geben (z. B. Skinhead-Konzerte werden nicht 14 Tage vorher im Internet angekündigt) und somit die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gefährdet. So können größere Veranstaltungen, wie Stadtfeste, nicht mehr mit der notwendigen Präsenz der Polizei abgesichert werden (Polizeipräsenz mindert Straftaten).

Die geplante Reduzierung der Polizeikräfte wird sich zunehmend auch negativ auf die Kriminalitätsbekämpfung im grenznahen Raum auswirken (hier insbesondere Lauben- und Garageneinbrüche, Kfz- und Fahrraddiebstähle).

Es ist davon auszugehen, dass das Sicherheitsbedürfnis der Bürger wegen fehlender Polizeipräsenz gefährdet ist. Vollzugsmaßnahmen der Ordnungsbehörden in Konfliktsituationen konnten bisher nur durch die Anwesenheit der Polizei ohne größere Vorkommnisse durchgesetzt werden.

Insgesamt bleibt einzuschätzen, dass die über Jahre gewachsene enge Zusammenarbeit zwischen der Polizei Vor-Ort und den örtlichen Ordnungsbehörden unter den Folgen der Polizeistrukturreform nicht mehr gewährleistet sein wird, und somit die auf beiden Seiten vorhandenen Ressourcen und Fähigkeiten nicht mehr effektiv genutzt werden können. Darüber hinaus ist eine Verschlechterung des Standortfaktors „Sicherheit“ für potenzielle Investoren zu befürchten. Langfristig aufgebaute Kontakte und Netzwerke mit anderen lokalen Akteuren werden wirkungslos.

So notwendig eine Polizeistrukturreform auch sein mag, so gilt es doch, die Ängste der Bürger, insbesondere im Grenzbereich, ernst zu nehmen und ein entsprechendes Sicherheitsempfinden im Zusammenwirken zwischen den örtlichen Ordnungsbehörden in den Kommunen und der Polizei zu vermitteln.

gez. Altekrüger
Landrat
Landkreis Spree-Neiße

gez. Dr. Schulze
Stadt Spremberg
Bürgermeister

gez. Dr. Goldschmidt
Bürgermeister
Stadt Forst (L.)

gez. Hübner
Bürgermeister
Stadt Guben

Quelle: Landkreis Spree-Neiße

Auf der Grundlage sich verändernder Rahmenbedingungen beabsichtigt die Landesregierung eine umfassende Reform der Polizeistruktur im Land Brandenburg.

Grundlage dieser geplanten Strukturreform bildet der Bericht der Kommission „Polizei Brandenburg 2020“. Danach ist u. a. vorgesehen, dass:
– die Zahl der Polizisten von derzeit 8.900 auf ca. 7.000 im Jahr 2020 verringert werden soll,
-die bestehenden 2 Polizeipräsidien Potsdam und Frankfurt/Oder, das Landeskriminalamt und die Landeseinsatzeinheit zu einem Landespolizeipräsidium zusammengeführt werden,
-die derzeit 15 Schutzbereiche zu 4 Direktionen zusammengefasst werden (Direktion III: Landkreise Dahme-Spreewald, Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster, Stadt Cottbus),
-in jedem der heutigen 15 Schutzbereiche eine Polizeiwache beizubehalten, um bestehende kommunale Bezüge aufrecht zu erhalten und eine grundsätzliche räumliche Verteilung in der Fläche zu gewährleisten.

Weiterhin sollen in der Fläche dezentrale, nicht durchgehend besetzte Posten als Anlaufstelle für den Streifendienst sowie als Revierposten, sofern dieser nicht bei der Kommune eingerichtet ist, vorgehalten werden.

Der Schwerpunkt der Bürgerkontakte soll über den örtlichen Revierdienst und den Streifendienst im jeweiligen Streifenbereich gewährleistet werden.

Wie wird sich die geplante Polizeistrukturreform auf die Sicherheit im Landkreis Spree-Neiße auswirken?

Kriminalitätsschwerpunkte im Landkreis Spree-Neiße und der Stadt Cottbus – 2009

Im Schutzbereich Cottbus/Spree-Neiße wurden im Jahr 2009 19.644 Straftaten erfasst. Die Kriminalitätsbelastung liegt mit 8.452 Straftaten je 100.000 Einwohner deutlich über dem Wert des Bundes.
Straftaten in ausgewählten Deliktsbereichen 2009 – Aufklärungsquote in %
Diebstähle gesamt – 8.621 – 34,8 %
Rauschgiftkriminalität – 344 – 97,1 %
Gewaltkriminalität – 557 – 77,4 %
Kriminalität ums Kfz – 2.187 – 29,9 %
Straßenkriminalität – 4.710 – 23,4 %

Mit der Umsetzung der Polizeistrukturreform in diesem Umfang wird es künftig keine Zusammenarbeit zwischen Polizei und örtlicher Ordnungsbehörde auf kurzem Wege mehr geben können.

Eine Lastenumverteilung von oben nach unten (Kernpunkt der Aufgabenkritik hin zu einer höheren Eigenverantwortung der Bürger und zur vollständigen originären Aufgabenwahrnehmung durch die örtlichen Ordnungsbehörden) schont vermutlich den Landeshaushalt auf der einen Seite, führt aber zu einer deutlichen Mehrbelastung der Kommunen. Auf derartige Belastungen sind die Kommunen nicht vorbereitet. Die Grenze des Zumutbaren ist jetzt schon erreicht. Die Auswirkungen werden die Bürger in den Kommunen deutlich zu spüren bekommen.

Eine kurzfristige Umsetzung der Pläne der Landesregierung stellt die Kommunen vor vollendete Tatsachen, ohne dass Vertreter der kommunalen Spitzenverbände in die Arbeit der Expertenkommission mit einbezogen wurden. Eine Betrachtung der Auswirkungen der Reform für die Kommunen gemeinsam mit den Interessenvertretern der Kommunen erfolgte nicht. Die örtlichen Ordnungsbehörden sind derzeit weder qualitativ noch quantitativ in der Lage, alle sich aus der originären Zuständigkeit ergebenden Aufgaben vollumfänglich, ohne die bisher gewohnte polizeiliche Unterstützung, zu erfüllen.

Es ist zu befürchten, dass deutliche Defizite bei der Unterstützung zur Umsetzung ordnungsbehördlicher Maßnahmen (Durchsetzung Nachtruhe, Hundehalter-verordnung usw.) entstehen werden. Dadurch bedingt lassen sich zukünftig erforderliche Maßnahmen nicht mehr in der gebotenen Eile umsetzen. Ohne die erforderliche polizeiliche Unterstützung kann bei der Umsetzung bestimmter ordnungsbehördlicher Maßnahmen die Sicherheit der Mitarbeiter in den Ordnungsbehörden nicht mehr gewährleistet werden. Bei vielen ordnungsbehördlich problematischen Einsätzen bedarf es regelmäßig der schnellen Unterstützung durch die Polizei. Durch die zu erwartende Strukturänderung wird diese Unterstützung durch die Polizei flächendeckend nicht mehr gewährleistet werden können.

Die Kommunen verfügen derzeit, bis auf wenige Ausnahmen, nicht über ausgebildete Vollzugsbedienstete. Das heißt, die Kommunen sind noch gar nicht in der Lage, alle sich aus der originären Zuständigkeit ergebenden Aufgaben ohne Unterstützung der Polizei zu erledigen. Darüber hinaus steht den Kommunen nicht der erforderliche finanzielle Rahmen zur Erfüllung aller obliegenden Aufgaben zur Verfügung, die bisher von der Polizei im Rahmen von § 2 Brandenburgisches Polizeigesetz wahrgenommen wurden.

Falls es zu den Schließungen der Wachen in Guben, Forst (Lausitz) und Spremberg kommt, wird dies erhebliche Auswirkungen auf die bisher sich bewährte gegenseitige Abstimmung vor Ort haben, da kein Leitungspersonal mehr vorhanden sein wird.

Mit der Reduzierung der Polizeikräfte insgesamt wird es Probleme bei der Bewältigung unvorhergesehener Sachlagen geben (z. B. Skinhead-Konzerte werden nicht 14 Tage vorher im Internet angekündigt) und somit die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gefährdet. So können größere Veranstaltungen, wie Stadtfeste, nicht mehr mit der notwendigen Präsenz der Polizei abgesichert werden (Polizeipräsenz mindert Straftaten).

Die geplante Reduzierung der Polizeikräfte wird sich zunehmend auch negativ auf die Kriminalitätsbekämpfung im grenznahen Raum auswirken (hier insbesondere Lauben- und Garageneinbrüche, Kfz- und Fahrraddiebstähle).

Es ist davon auszugehen, dass das Sicherheitsbedürfnis der Bürger wegen fehlender Polizeipräsenz gefährdet ist. Vollzugsmaßnahmen der Ordnungsbehörden in Konfliktsituationen konnten bisher nur durch die Anwesenheit der Polizei ohne größere Vorkommnisse durchgesetzt werden.

Insgesamt bleibt einzuschätzen, dass die über Jahre gewachsene enge Zusammenarbeit zwischen der Polizei Vor-Ort und den örtlichen Ordnungsbehörden unter den Folgen der Polizeistrukturreform nicht mehr gewährleistet sein wird, und somit die auf beiden Seiten vorhandenen Ressourcen und Fähigkeiten nicht mehr effektiv genutzt werden können. Darüber hinaus ist eine Verschlechterung des Standortfaktors „Sicherheit“ für potenzielle Investoren zu befürchten. Langfristig aufgebaute Kontakte und Netzwerke mit anderen lokalen Akteuren werden wirkungslos.

So notwendig eine Polizeistrukturreform auch sein mag, so gilt es doch, die Ängste der Bürger, insbesondere im Grenzbereich, ernst zu nehmen und ein entsprechendes Sicherheitsempfinden im Zusammenwirken zwischen den örtlichen Ordnungsbehörden in den Kommunen und der Polizei zu vermitteln.

gez. Altekrüger
Landrat
Landkreis Spree-Neiße

gez. Dr. Schulze
Stadt Spremberg
Bürgermeister

gez. Dr. Goldschmidt
Bürgermeister
Stadt Forst (L.)

gez. Hübner
Bürgermeister
Stadt Guben

Quelle: Landkreis Spree-Neiße

Auf der Grundlage sich verändernder Rahmenbedingungen beabsichtigt die Landesregierung eine umfassende Reform der Polizeistruktur im Land Brandenburg.

Grundlage dieser geplanten Strukturreform bildet der Bericht der Kommission „Polizei Brandenburg 2020“. Danach ist u. a. vorgesehen, dass:
– die Zahl der Polizisten von derzeit 8.900 auf ca. 7.000 im Jahr 2020 verringert werden soll,
-die bestehenden 2 Polizeipräsidien Potsdam und Frankfurt/Oder, das Landeskriminalamt und die Landeseinsatzeinheit zu einem Landespolizeipräsidium zusammengeführt werden,
-die derzeit 15 Schutzbereiche zu 4 Direktionen zusammengefasst werden (Direktion III: Landkreise Dahme-Spreewald, Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster, Stadt Cottbus),
-in jedem der heutigen 15 Schutzbereiche eine Polizeiwache beizubehalten, um bestehende kommunale Bezüge aufrecht zu erhalten und eine grundsätzliche räumliche Verteilung in der Fläche zu gewährleisten.

Weiterhin sollen in der Fläche dezentrale, nicht durchgehend besetzte Posten als Anlaufstelle für den Streifendienst sowie als Revierposten, sofern dieser nicht bei der Kommune eingerichtet ist, vorgehalten werden.

Der Schwerpunkt der Bürgerkontakte soll über den örtlichen Revierdienst und den Streifendienst im jeweiligen Streifenbereich gewährleistet werden.

Wie wird sich die geplante Polizeistrukturreform auf die Sicherheit im Landkreis Spree-Neiße auswirken?

Kriminalitätsschwerpunkte im Landkreis Spree-Neiße und der Stadt Cottbus – 2009

Im Schutzbereich Cottbus/Spree-Neiße wurden im Jahr 2009 19.644 Straftaten erfasst. Die Kriminalitätsbelastung liegt mit 8.452 Straftaten je 100.000 Einwohner deutlich über dem Wert des Bundes.
Straftaten in ausgewählten Deliktsbereichen 2009 – Aufklärungsquote in %
Diebstähle gesamt – 8.621 – 34,8 %
Rauschgiftkriminalität – 344 – 97,1 %
Gewaltkriminalität – 557 – 77,4 %
Kriminalität ums Kfz – 2.187 – 29,9 %
Straßenkriminalität – 4.710 – 23,4 %

Mit der Umsetzung der Polizeistrukturreform in diesem Umfang wird es künftig keine Zusammenarbeit zwischen Polizei und örtlicher Ordnungsbehörde auf kurzem Wege mehr geben können.

Eine Lastenumverteilung von oben nach unten (Kernpunkt der Aufgabenkritik hin zu einer höheren Eigenverantwortung der Bürger und zur vollständigen originären Aufgabenwahrnehmung durch die örtlichen Ordnungsbehörden) schont vermutlich den Landeshaushalt auf der einen Seite, führt aber zu einer deutlichen Mehrbelastung der Kommunen. Auf derartige Belastungen sind die Kommunen nicht vorbereitet. Die Grenze des Zumutbaren ist jetzt schon erreicht. Die Auswirkungen werden die Bürger in den Kommunen deutlich zu spüren bekommen.

Eine kurzfristige Umsetzung der Pläne der Landesregierung stellt die Kommunen vor vollendete Tatsachen, ohne dass Vertreter der kommunalen Spitzenverbände in die Arbeit der Expertenkommission mit einbezogen wurden. Eine Betrachtung der Auswirkungen der Reform für die Kommunen gemeinsam mit den Interessenvertretern der Kommunen erfolgte nicht. Die örtlichen Ordnungsbehörden sind derzeit weder qualitativ noch quantitativ in der Lage, alle sich aus der originären Zuständigkeit ergebenden Aufgaben vollumfänglich, ohne die bisher gewohnte polizeiliche Unterstützung, zu erfüllen.

Es ist zu befürchten, dass deutliche Defizite bei der Unterstützung zur Umsetzung ordnungsbehördlicher Maßnahmen (Durchsetzung Nachtruhe, Hundehalter-verordnung usw.) entstehen werden. Dadurch bedingt lassen sich zukünftig erforderliche Maßnahmen nicht mehr in der gebotenen Eile umsetzen. Ohne die erforderliche polizeiliche Unterstützung kann bei der Umsetzung bestimmter ordnungsbehördlicher Maßnahmen die Sicherheit der Mitarbeiter in den Ordnungsbehörden nicht mehr gewährleistet werden. Bei vielen ordnungsbehördlich problematischen Einsätzen bedarf es regelmäßig der schnellen Unterstützung durch die Polizei. Durch die zu erwartende Strukturänderung wird diese Unterstützung durch die Polizei flächendeckend nicht mehr gewährleistet werden können.

Die Kommunen verfügen derzeit, bis auf wenige Ausnahmen, nicht über ausgebildete Vollzugsbedienstete. Das heißt, die Kommunen sind noch gar nicht in der Lage, alle sich aus der originären Zuständigkeit ergebenden Aufgaben ohne Unterstützung der Polizei zu erledigen. Darüber hinaus steht den Kommunen nicht der erforderliche finanzielle Rahmen zur Erfüllung aller obliegenden Aufgaben zur Verfügung, die bisher von der Polizei im Rahmen von § 2 Brandenburgisches Polizeigesetz wahrgenommen wurden.

Falls es zu den Schließungen der Wachen in Guben, Forst (Lausitz) und Spremberg kommt, wird dies erhebliche Auswirkungen auf die bisher sich bewährte gegenseitige Abstimmung vor Ort haben, da kein Leitungspersonal mehr vorhanden sein wird.

Mit der Reduzierung der Polizeikräfte insgesamt wird es Probleme bei der Bewältigung unvorhergesehener Sachlagen geben (z. B. Skinhead-Konzerte werden nicht 14 Tage vorher im Internet angekündigt) und somit die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gefährdet. So können größere Veranstaltungen, wie Stadtfeste, nicht mehr mit der notwendigen Präsenz der Polizei abgesichert werden (Polizeipräsenz mindert Straftaten).

Die geplante Reduzierung der Polizeikräfte wird sich zunehmend auch negativ auf die Kriminalitätsbekämpfung im grenznahen Raum auswirken (hier insbesondere Lauben- und Garageneinbrüche, Kfz- und Fahrraddiebstähle).

Es ist davon auszugehen, dass das Sicherheitsbedürfnis der Bürger wegen fehlender Polizeipräsenz gefährdet ist. Vollzugsmaßnahmen der Ordnungsbehörden in Konfliktsituationen konnten bisher nur durch die Anwesenheit der Polizei ohne größere Vorkommnisse durchgesetzt werden.

Insgesamt bleibt einzuschätzen, dass die über Jahre gewachsene enge Zusammenarbeit zwischen der Polizei Vor-Ort und den örtlichen Ordnungsbehörden unter den Folgen der Polizeistrukturreform nicht mehr gewährleistet sein wird, und somit die auf beiden Seiten vorhandenen Ressourcen und Fähigkeiten nicht mehr effektiv genutzt werden können. Darüber hinaus ist eine Verschlechterung des Standortfaktors „Sicherheit“ für potenzielle Investoren zu befürchten. Langfristig aufgebaute Kontakte und Netzwerke mit anderen lokalen Akteuren werden wirkungslos.

So notwendig eine Polizeistrukturreform auch sein mag, so gilt es doch, die Ängste der Bürger, insbesondere im Grenzbereich, ernst zu nehmen und ein entsprechendes Sicherheitsempfinden im Zusammenwirken zwischen den örtlichen Ordnungsbehörden in den Kommunen und der Polizei zu vermitteln.

gez. Altekrüger
Landrat
Landkreis Spree-Neiße

gez. Dr. Schulze
Stadt Spremberg
Bürgermeister

gez. Dr. Goldschmidt
Bürgermeister
Stadt Forst (L.)

gez. Hübner
Bürgermeister
Stadt Guben

Quelle: Landkreis Spree-Neiße

Auf der Grundlage sich verändernder Rahmenbedingungen beabsichtigt die Landesregierung eine umfassende Reform der Polizeistruktur im Land Brandenburg.

Grundlage dieser geplanten Strukturreform bildet der Bericht der Kommission „Polizei Brandenburg 2020“. Danach ist u. a. vorgesehen, dass:
– die Zahl der Polizisten von derzeit 8.900 auf ca. 7.000 im Jahr 2020 verringert werden soll,
-die bestehenden 2 Polizeipräsidien Potsdam und Frankfurt/Oder, das Landeskriminalamt und die Landeseinsatzeinheit zu einem Landespolizeipräsidium zusammengeführt werden,
-die derzeit 15 Schutzbereiche zu 4 Direktionen zusammengefasst werden (Direktion III: Landkreise Dahme-Spreewald, Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster, Stadt Cottbus),
-in jedem der heutigen 15 Schutzbereiche eine Polizeiwache beizubehalten, um bestehende kommunale Bezüge aufrecht zu erhalten und eine grundsätzliche räumliche Verteilung in der Fläche zu gewährleisten.

Weiterhin sollen in der Fläche dezentrale, nicht durchgehend besetzte Posten als Anlaufstelle für den Streifendienst sowie als Revierposten, sofern dieser nicht bei der Kommune eingerichtet ist, vorgehalten werden.

Der Schwerpunkt der Bürgerkontakte soll über den örtlichen Revierdienst und den Streifendienst im jeweiligen Streifenbereich gewährleistet werden.

Wie wird sich die geplante Polizeistrukturreform auf die Sicherheit im Landkreis Spree-Neiße auswirken?

Kriminalitätsschwerpunkte im Landkreis Spree-Neiße und der Stadt Cottbus – 2009

Im Schutzbereich Cottbus/Spree-Neiße wurden im Jahr 2009 19.644 Straftaten erfasst. Die Kriminalitätsbelastung liegt mit 8.452 Straftaten je 100.000 Einwohner deutlich über dem Wert des Bundes.
Straftaten in ausgewählten Deliktsbereichen 2009 – Aufklärungsquote in %
Diebstähle gesamt – 8.621 – 34,8 %
Rauschgiftkriminalität – 344 – 97,1 %
Gewaltkriminalität – 557 – 77,4 %
Kriminalität ums Kfz – 2.187 – 29,9 %
Straßenkriminalität – 4.710 – 23,4 %

Mit der Umsetzung der Polizeistrukturreform in diesem Umfang wird es künftig keine Zusammenarbeit zwischen Polizei und örtlicher Ordnungsbehörde auf kurzem Wege mehr geben können.

Eine Lastenumverteilung von oben nach unten (Kernpunkt der Aufgabenkritik hin zu einer höheren Eigenverantwortung der Bürger und zur vollständigen originären Aufgabenwahrnehmung durch die örtlichen Ordnungsbehörden) schont vermutlich den Landeshaushalt auf der einen Seite, führt aber zu einer deutlichen Mehrbelastung der Kommunen. Auf derartige Belastungen sind die Kommunen nicht vorbereitet. Die Grenze des Zumutbaren ist jetzt schon erreicht. Die Auswirkungen werden die Bürger in den Kommunen deutlich zu spüren bekommen.

Eine kurzfristige Umsetzung der Pläne der Landesregierung stellt die Kommunen vor vollendete Tatsachen, ohne dass Vertreter der kommunalen Spitzenverbände in die Arbeit der Expertenkommission mit einbezogen wurden. Eine Betrachtung der Auswirkungen der Reform für die Kommunen gemeinsam mit den Interessenvertretern der Kommunen erfolgte nicht. Die örtlichen Ordnungsbehörden sind derzeit weder qualitativ noch quantitativ in der Lage, alle sich aus der originären Zuständigkeit ergebenden Aufgaben vollumfänglich, ohne die bisher gewohnte polizeiliche Unterstützung, zu erfüllen.

Es ist zu befürchten, dass deutliche Defizite bei der Unterstützung zur Umsetzung ordnungsbehördlicher Maßnahmen (Durchsetzung Nachtruhe, Hundehalter-verordnung usw.) entstehen werden. Dadurch bedingt lassen sich zukünftig erforderliche Maßnahmen nicht mehr in der gebotenen Eile umsetzen. Ohne die erforderliche polizeiliche Unterstützung kann bei der Umsetzung bestimmter ordnungsbehördlicher Maßnahmen die Sicherheit der Mitarbeiter in den Ordnungsbehörden nicht mehr gewährleistet werden. Bei vielen ordnungsbehördlich problematischen Einsätzen bedarf es regelmäßig der schnellen Unterstützung durch die Polizei. Durch die zu erwartende Strukturänderung wird diese Unterstützung durch die Polizei flächendeckend nicht mehr gewährleistet werden können.

Die Kommunen verfügen derzeit, bis auf wenige Ausnahmen, nicht über ausgebildete Vollzugsbedienstete. Das heißt, die Kommunen sind noch gar nicht in der Lage, alle sich aus der originären Zuständigkeit ergebenden Aufgaben ohne Unterstützung der Polizei zu erledigen. Darüber hinaus steht den Kommunen nicht der erforderliche finanzielle Rahmen zur Erfüllung aller obliegenden Aufgaben zur Verfügung, die bisher von der Polizei im Rahmen von § 2 Brandenburgisches Polizeigesetz wahrgenommen wurden.

Falls es zu den Schließungen der Wachen in Guben, Forst (Lausitz) und Spremberg kommt, wird dies erhebliche Auswirkungen auf die bisher sich bewährte gegenseitige Abstimmung vor Ort haben, da kein Leitungspersonal mehr vorhanden sein wird.

Mit der Reduzierung der Polizeikräfte insgesamt wird es Probleme bei der Bewältigung unvorhergesehener Sachlagen geben (z. B. Skinhead-Konzerte werden nicht 14 Tage vorher im Internet angekündigt) und somit die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gefährdet. So können größere Veranstaltungen, wie Stadtfeste, nicht mehr mit der notwendigen Präsenz der Polizei abgesichert werden (Polizeipräsenz mindert Straftaten).

Die geplante Reduzierung der Polizeikräfte wird sich zunehmend auch negativ auf die Kriminalitätsbekämpfung im grenznahen Raum auswirken (hier insbesondere Lauben- und Garageneinbrüche, Kfz- und Fahrraddiebstähle).

Es ist davon auszugehen, dass das Sicherheitsbedürfnis der Bürger wegen fehlender Polizeipräsenz gefährdet ist. Vollzugsmaßnahmen der Ordnungsbehörden in Konfliktsituationen konnten bisher nur durch die Anwesenheit der Polizei ohne größere Vorkommnisse durchgesetzt werden.

Insgesamt bleibt einzuschätzen, dass die über Jahre gewachsene enge Zusammenarbeit zwischen der Polizei Vor-Ort und den örtlichen Ordnungsbehörden unter den Folgen der Polizeistrukturreform nicht mehr gewährleistet sein wird, und somit die auf beiden Seiten vorhandenen Ressourcen und Fähigkeiten nicht mehr effektiv genutzt werden können. Darüber hinaus ist eine Verschlechterung des Standortfaktors „Sicherheit“ für potenzielle Investoren zu befürchten. Langfristig aufgebaute Kontakte und Netzwerke mit anderen lokalen Akteuren werden wirkungslos.

So notwendig eine Polizeistrukturreform auch sein mag, so gilt es doch, die Ängste der Bürger, insbesondere im Grenzbereich, ernst zu nehmen und ein entsprechendes Sicherheitsempfinden im Zusammenwirken zwischen den örtlichen Ordnungsbehörden in den Kommunen und der Polizei zu vermitteln.

gez. Altekrüger
Landrat
Landkreis Spree-Neiße

gez. Dr. Schulze
Stadt Spremberg
Bürgermeister

gez. Dr. Goldschmidt
Bürgermeister
Stadt Forst (L.)

gez. Hübner
Bürgermeister
Stadt Guben

Quelle: Landkreis Spree-Neiße

Auf der Grundlage sich verändernder Rahmenbedingungen beabsichtigt die Landesregierung eine umfassende Reform der Polizeistruktur im Land Brandenburg.

Grundlage dieser geplanten Strukturreform bildet der Bericht der Kommission „Polizei Brandenburg 2020“. Danach ist u. a. vorgesehen, dass:
– die Zahl der Polizisten von derzeit 8.900 auf ca. 7.000 im Jahr 2020 verringert werden soll,
-die bestehenden 2 Polizeipräsidien Potsdam und Frankfurt/Oder, das Landeskriminalamt und die Landeseinsatzeinheit zu einem Landespolizeipräsidium zusammengeführt werden,
-die derzeit 15 Schutzbereiche zu 4 Direktionen zusammengefasst werden (Direktion III: Landkreise Dahme-Spreewald, Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster, Stadt Cottbus),
-in jedem der heutigen 15 Schutzbereiche eine Polizeiwache beizubehalten, um bestehende kommunale Bezüge aufrecht zu erhalten und eine grundsätzliche räumliche Verteilung in der Fläche zu gewährleisten.

Weiterhin sollen in der Fläche dezentrale, nicht durchgehend besetzte Posten als Anlaufstelle für den Streifendienst sowie als Revierposten, sofern dieser nicht bei der Kommune eingerichtet ist, vorgehalten werden.

Der Schwerpunkt der Bürgerkontakte soll über den örtlichen Revierdienst und den Streifendienst im jeweiligen Streifenbereich gewährleistet werden.

Wie wird sich die geplante Polizeistrukturreform auf die Sicherheit im Landkreis Spree-Neiße auswirken?

Kriminalitätsschwerpunkte im Landkreis Spree-Neiße und der Stadt Cottbus – 2009

Im Schutzbereich Cottbus/Spree-Neiße wurden im Jahr 2009 19.644 Straftaten erfasst. Die Kriminalitätsbelastung liegt mit 8.452 Straftaten je 100.000 Einwohner deutlich über dem Wert des Bundes.
Straftaten in ausgewählten Deliktsbereichen 2009 – Aufklärungsquote in %
Diebstähle gesamt – 8.621 – 34,8 %
Rauschgiftkriminalität – 344 – 97,1 %
Gewaltkriminalität – 557 – 77,4 %
Kriminalität ums Kfz – 2.187 – 29,9 %
Straßenkriminalität – 4.710 – 23,4 %

Mit der Umsetzung der Polizeistrukturreform in diesem Umfang wird es künftig keine Zusammenarbeit zwischen Polizei und örtlicher Ordnungsbehörde auf kurzem Wege mehr geben können.

Eine Lastenumverteilung von oben nach unten (Kernpunkt der Aufgabenkritik hin zu einer höheren Eigenverantwortung der Bürger und zur vollständigen originären Aufgabenwahrnehmung durch die örtlichen Ordnungsbehörden) schont vermutlich den Landeshaushalt auf der einen Seite, führt aber zu einer deutlichen Mehrbelastung der Kommunen. Auf derartige Belastungen sind die Kommunen nicht vorbereitet. Die Grenze des Zumutbaren ist jetzt schon erreicht. Die Auswirkungen werden die Bürger in den Kommunen deutlich zu spüren bekommen.

Eine kurzfristige Umsetzung der Pläne der Landesregierung stellt die Kommunen vor vollendete Tatsachen, ohne dass Vertreter der kommunalen Spitzenverbände in die Arbeit der Expertenkommission mit einbezogen wurden. Eine Betrachtung der Auswirkungen der Reform für die Kommunen gemeinsam mit den Interessenvertretern der Kommunen erfolgte nicht. Die örtlichen Ordnungsbehörden sind derzeit weder qualitativ noch quantitativ in der Lage, alle sich aus der originären Zuständigkeit ergebenden Aufgaben vollumfänglich, ohne die bisher gewohnte polizeiliche Unterstützung, zu erfüllen.

Es ist zu befürchten, dass deutliche Defizite bei der Unterstützung zur Umsetzung ordnungsbehördlicher Maßnahmen (Durchsetzung Nachtruhe, Hundehalter-verordnung usw.) entstehen werden. Dadurch bedingt lassen sich zukünftig erforderliche Maßnahmen nicht mehr in der gebotenen Eile umsetzen. Ohne die erforderliche polizeiliche Unterstützung kann bei der Umsetzung bestimmter ordnungsbehördlicher Maßnahmen die Sicherheit der Mitarbeiter in den Ordnungsbehörden nicht mehr gewährleistet werden. Bei vielen ordnungsbehördlich problematischen Einsätzen bedarf es regelmäßig der schnellen Unterstützung durch die Polizei. Durch die zu erwartende Strukturänderung wird diese Unterstützung durch die Polizei flächendeckend nicht mehr gewährleistet werden können.

Die Kommunen verfügen derzeit, bis auf wenige Ausnahmen, nicht über ausgebildete Vollzugsbedienstete. Das heißt, die Kommunen sind noch gar nicht in der Lage, alle sich aus der originären Zuständigkeit ergebenden Aufgaben ohne Unterstützung der Polizei zu erledigen. Darüber hinaus steht den Kommunen nicht der erforderliche finanzielle Rahmen zur Erfüllung aller obliegenden Aufgaben zur Verfügung, die bisher von der Polizei im Rahmen von § 2 Brandenburgisches Polizeigesetz wahrgenommen wurden.

Falls es zu den Schließungen der Wachen in Guben, Forst (Lausitz) und Spremberg kommt, wird dies erhebliche Auswirkungen auf die bisher sich bewährte gegenseitige Abstimmung vor Ort haben, da kein Leitungspersonal mehr vorhanden sein wird.

Mit der Reduzierung der Polizeikräfte insgesamt wird es Probleme bei der Bewältigung unvorhergesehener Sachlagen geben (z. B. Skinhead-Konzerte werden nicht 14 Tage vorher im Internet angekündigt) und somit die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gefährdet. So können größere Veranstaltungen, wie Stadtfeste, nicht mehr mit der notwendigen Präsenz der Polizei abgesichert werden (Polizeipräsenz mindert Straftaten).

Die geplante Reduzierung der Polizeikräfte wird sich zunehmend auch negativ auf die Kriminalitätsbekämpfung im grenznahen Raum auswirken (hier insbesondere Lauben- und Garageneinbrüche, Kfz- und Fahrraddiebstähle).

Es ist davon auszugehen, dass das Sicherheitsbedürfnis der Bürger wegen fehlender Polizeipräsenz gefährdet ist. Vollzugsmaßnahmen der Ordnungsbehörden in Konfliktsituationen konnten bisher nur durch die Anwesenheit der Polizei ohne größere Vorkommnisse durchgesetzt werden.

Insgesamt bleibt einzuschätzen, dass die über Jahre gewachsene enge Zusammenarbeit zwischen der Polizei Vor-Ort und den örtlichen Ordnungsbehörden unter den Folgen der Polizeistrukturreform nicht mehr gewährleistet sein wird, und somit die auf beiden Seiten vorhandenen Ressourcen und Fähigkeiten nicht mehr effektiv genutzt werden können. Darüber hinaus ist eine Verschlechterung des Standortfaktors „Sicherheit“ für potenzielle Investoren zu befürchten. Langfristig aufgebaute Kontakte und Netzwerke mit anderen lokalen Akteuren werden wirkungslos.

So notwendig eine Polizeistrukturreform auch sein mag, so gilt es doch, die Ängste der Bürger, insbesondere im Grenzbereich, ernst zu nehmen und ein entsprechendes Sicherheitsempfinden im Zusammenwirken zwischen den örtlichen Ordnungsbehörden in den Kommunen und der Polizei zu vermitteln.

gez. Altekrüger
Landrat
Landkreis Spree-Neiße

gez. Dr. Schulze
Stadt Spremberg
Bürgermeister

gez. Dr. Goldschmidt
Bürgermeister
Stadt Forst (L.)

gez. Hübner
Bürgermeister
Stadt Guben

Quelle: Landkreis Spree-Neiße

Auf der Grundlage sich verändernder Rahmenbedingungen beabsichtigt die Landesregierung eine umfassende Reform der Polizeistruktur im Land Brandenburg.

Grundlage dieser geplanten Strukturreform bildet der Bericht der Kommission „Polizei Brandenburg 2020“. Danach ist u. a. vorgesehen, dass:
– die Zahl der Polizisten von derzeit 8.900 auf ca. 7.000 im Jahr 2020 verringert werden soll,
-die bestehenden 2 Polizeipräsidien Potsdam und Frankfurt/Oder, das Landeskriminalamt und die Landeseinsatzeinheit zu einem Landespolizeipräsidium zusammengeführt werden,
-die derzeit 15 Schutzbereiche zu 4 Direktionen zusammengefasst werden (Direktion III: Landkreise Dahme-Spreewald, Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster, Stadt Cottbus),
-in jedem der heutigen 15 Schutzbereiche eine Polizeiwache beizubehalten, um bestehende kommunale Bezüge aufrecht zu erhalten und eine grundsätzliche räumliche Verteilung in der Fläche zu gewährleisten.

Weiterhin sollen in der Fläche dezentrale, nicht durchgehend besetzte Posten als Anlaufstelle für den Streifendienst sowie als Revierposten, sofern dieser nicht bei der Kommune eingerichtet ist, vorgehalten werden.

Der Schwerpunkt der Bürgerkontakte soll über den örtlichen Revierdienst und den Streifendienst im jeweiligen Streifenbereich gewährleistet werden.

Wie wird sich die geplante Polizeistrukturreform auf die Sicherheit im Landkreis Spree-Neiße auswirken?

Kriminalitätsschwerpunkte im Landkreis Spree-Neiße und der Stadt Cottbus – 2009

Im Schutzbereich Cottbus/Spree-Neiße wurden im Jahr 2009 19.644 Straftaten erfasst. Die Kriminalitätsbelastung liegt mit 8.452 Straftaten je 100.000 Einwohner deutlich über dem Wert des Bundes.
Straftaten in ausgewählten Deliktsbereichen 2009 – Aufklärungsquote in %
Diebstähle gesamt – 8.621 – 34,8 %
Rauschgiftkriminalität – 344 – 97,1 %
Gewaltkriminalität – 557 – 77,4 %
Kriminalität ums Kfz – 2.187 – 29,9 %
Straßenkriminalität – 4.710 – 23,4 %

Mit der Umsetzung der Polizeistrukturreform in diesem Umfang wird es künftig keine Zusammenarbeit zwischen Polizei und örtlicher Ordnungsbehörde auf kurzem Wege mehr geben können.

Eine Lastenumverteilung von oben nach unten (Kernpunkt der Aufgabenkritik hin zu einer höheren Eigenverantwortung der Bürger und zur vollständigen originären Aufgabenwahrnehmung durch die örtlichen Ordnungsbehörden) schont vermutlich den Landeshaushalt auf der einen Seite, führt aber zu einer deutlichen Mehrbelastung der Kommunen. Auf derartige Belastungen sind die Kommunen nicht vorbereitet. Die Grenze des Zumutbaren ist jetzt schon erreicht. Die Auswirkungen werden die Bürger in den Kommunen deutlich zu spüren bekommen.

Eine kurzfristige Umsetzung der Pläne der Landesregierung stellt die Kommunen vor vollendete Tatsachen, ohne dass Vertreter der kommunalen Spitzenverbände in die Arbeit der Expertenkommission mit einbezogen wurden. Eine Betrachtung der Auswirkungen der Reform für die Kommunen gemeinsam mit den Interessenvertretern der Kommunen erfolgte nicht. Die örtlichen Ordnungsbehörden sind derzeit weder qualitativ noch quantitativ in der Lage, alle sich aus der originären Zuständigkeit ergebenden Aufgaben vollumfänglich, ohne die bisher gewohnte polizeiliche Unterstützung, zu erfüllen.

Es ist zu befürchten, dass deutliche Defizite bei der Unterstützung zur Umsetzung ordnungsbehördlicher Maßnahmen (Durchsetzung Nachtruhe, Hundehalter-verordnung usw.) entstehen werden. Dadurch bedingt lassen sich zukünftig erforderliche Maßnahmen nicht mehr in der gebotenen Eile umsetzen. Ohne die erforderliche polizeiliche Unterstützung kann bei der Umsetzung bestimmter ordnungsbehördlicher Maßnahmen die Sicherheit der Mitarbeiter in den Ordnungsbehörden nicht mehr gewährleistet werden. Bei vielen ordnungsbehördlich problematischen Einsätzen bedarf es regelmäßig der schnellen Unterstützung durch die Polizei. Durch die zu erwartende Strukturänderung wird diese Unterstützung durch die Polizei flächendeckend nicht mehr gewährleistet werden können.

Die Kommunen verfügen derzeit, bis auf wenige Ausnahmen, nicht über ausgebildete Vollzugsbedienstete. Das heißt, die Kommunen sind noch gar nicht in der Lage, alle sich aus der originären Zuständigkeit ergebenden Aufgaben ohne Unterstützung der Polizei zu erledigen. Darüber hinaus steht den Kommunen nicht der erforderliche finanzielle Rahmen zur Erfüllung aller obliegenden Aufgaben zur Verfügung, die bisher von der Polizei im Rahmen von § 2 Brandenburgisches Polizeigesetz wahrgenommen wurden.

Falls es zu den Schließungen der Wachen in Guben, Forst (Lausitz) und Spremberg kommt, wird dies erhebliche Auswirkungen auf die bisher sich bewährte gegenseitige Abstimmung vor Ort haben, da kein Leitungspersonal mehr vorhanden sein wird.

Mit der Reduzierung der Polizeikräfte insgesamt wird es Probleme bei der Bewältigung unvorhergesehener Sachlagen geben (z. B. Skinhead-Konzerte werden nicht 14 Tage vorher im Internet angekündigt) und somit die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gefährdet. So können größere Veranstaltungen, wie Stadtfeste, nicht mehr mit der notwendigen Präsenz der Polizei abgesichert werden (Polizeipräsenz mindert Straftaten).

Die geplante Reduzierung der Polizeikräfte wird sich zunehmend auch negativ auf die Kriminalitätsbekämpfung im grenznahen Raum auswirken (hier insbesondere Lauben- und Garageneinbrüche, Kfz- und Fahrraddiebstähle).

Es ist davon auszugehen, dass das Sicherheitsbedürfnis der Bürger wegen fehlender Polizeipräsenz gefährdet ist. Vollzugsmaßnahmen der Ordnungsbehörden in Konfliktsituationen konnten bisher nur durch die Anwesenheit der Polizei ohne größere Vorkommnisse durchgesetzt werden.

Insgesamt bleibt einzuschätzen, dass die über Jahre gewachsene enge Zusammenarbeit zwischen der Polizei Vor-Ort und den örtlichen Ordnungsbehörden unter den Folgen der Polizeistrukturreform nicht mehr gewährleistet sein wird, und somit die auf beiden Seiten vorhandenen Ressourcen und Fähigkeiten nicht mehr effektiv genutzt werden können. Darüber hinaus ist eine Verschlechterung des Standortfaktors „Sicherheit“ für potenzielle Investoren zu befürchten. Langfristig aufgebaute Kontakte und Netzwerke mit anderen lokalen Akteuren werden wirkungslos.

So notwendig eine Polizeistrukturreform auch sein mag, so gilt es doch, die Ängste der Bürger, insbesondere im Grenzbereich, ernst zu nehmen und ein entsprechendes Sicherheitsempfinden im Zusammenwirken zwischen den örtlichen Ordnungsbehörden in den Kommunen und der Polizei zu vermitteln.

gez. Altekrüger
Landrat
Landkreis Spree-Neiße

gez. Dr. Schulze
Stadt Spremberg
Bürgermeister

gez. Dr. Goldschmidt
Bürgermeister
Stadt Forst (L.)

gez. Hübner
Bürgermeister
Stadt Guben

Quelle: Landkreis Spree-Neiße

Auf der Grundlage sich verändernder Rahmenbedingungen beabsichtigt die Landesregierung eine umfassende Reform der Polizeistruktur im Land Brandenburg.

Grundlage dieser geplanten Strukturreform bildet der Bericht der Kommission „Polizei Brandenburg 2020“. Danach ist u. a. vorgesehen, dass:
– die Zahl der Polizisten von derzeit 8.900 auf ca. 7.000 im Jahr 2020 verringert werden soll,
-die bestehenden 2 Polizeipräsidien Potsdam und Frankfurt/Oder, das Landeskriminalamt und die Landeseinsatzeinheit zu einem Landespolizeipräsidium zusammengeführt werden,
-die derzeit 15 Schutzbereiche zu 4 Direktionen zusammengefasst werden (Direktion III: Landkreise Dahme-Spreewald, Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster, Stadt Cottbus),
-in jedem der heutigen 15 Schutzbereiche eine Polizeiwache beizubehalten, um bestehende kommunale Bezüge aufrecht zu erhalten und eine grundsätzliche räumliche Verteilung in der Fläche zu gewährleisten.

Weiterhin sollen in der Fläche dezentrale, nicht durchgehend besetzte Posten als Anlaufstelle für den Streifendienst sowie als Revierposten, sofern dieser nicht bei der Kommune eingerichtet ist, vorgehalten werden.

Der Schwerpunkt der Bürgerkontakte soll über den örtlichen Revierdienst und den Streifendienst im jeweiligen Streifenbereich gewährleistet werden.

Wie wird sich die geplante Polizeistrukturreform auf die Sicherheit im Landkreis Spree-Neiße auswirken?

Kriminalitätsschwerpunkte im Landkreis Spree-Neiße und der Stadt Cottbus – 2009

Im Schutzbereich Cottbus/Spree-Neiße wurden im Jahr 2009 19.644 Straftaten erfasst. Die Kriminalitätsbelastung liegt mit 8.452 Straftaten je 100.000 Einwohner deutlich über dem Wert des Bundes.
Straftaten in ausgewählten Deliktsbereichen 2009 – Aufklärungsquote in %
Diebstähle gesamt – 8.621 – 34,8 %
Rauschgiftkriminalität – 344 – 97,1 %
Gewaltkriminalität – 557 – 77,4 %
Kriminalität ums Kfz – 2.187 – 29,9 %
Straßenkriminalität – 4.710 – 23,4 %

Mit der Umsetzung der Polizeistrukturreform in diesem Umfang wird es künftig keine Zusammenarbeit zwischen Polizei und örtlicher Ordnungsbehörde auf kurzem Wege mehr geben können.

Eine Lastenumverteilung von oben nach unten (Kernpunkt der Aufgabenkritik hin zu einer höheren Eigenverantwortung der Bürger und zur vollständigen originären Aufgabenwahrnehmung durch die örtlichen Ordnungsbehörden) schont vermutlich den Landeshaushalt auf der einen Seite, führt aber zu einer deutlichen Mehrbelastung der Kommunen. Auf derartige Belastungen sind die Kommunen nicht vorbereitet. Die Grenze des Zumutbaren ist jetzt schon erreicht. Die Auswirkungen werden die Bürger in den Kommunen deutlich zu spüren bekommen.

Eine kurzfristige Umsetzung der Pläne der Landesregierung stellt die Kommunen vor vollendete Tatsachen, ohne dass Vertreter der kommunalen Spitzenverbände in die Arbeit der Expertenkommission mit einbezogen wurden. Eine Betrachtung der Auswirkungen der Reform für die Kommunen gemeinsam mit den Interessenvertretern der Kommunen erfolgte nicht. Die örtlichen Ordnungsbehörden sind derzeit weder qualitativ noch quantitativ in der Lage, alle sich aus der originären Zuständigkeit ergebenden Aufgaben vollumfänglich, ohne die bisher gewohnte polizeiliche Unterstützung, zu erfüllen.

Es ist zu befürchten, dass deutliche Defizite bei der Unterstützung zur Umsetzung ordnungsbehördlicher Maßnahmen (Durchsetzung Nachtruhe, Hundehalter-verordnung usw.) entstehen werden. Dadurch bedingt lassen sich zukünftig erforderliche Maßnahmen nicht mehr in der gebotenen Eile umsetzen. Ohne die erforderliche polizeiliche Unterstützung kann bei der Umsetzung bestimmter ordnungsbehördlicher Maßnahmen die Sicherheit der Mitarbeiter in den Ordnungsbehörden nicht mehr gewährleistet werden. Bei vielen ordnungsbehördlich problematischen Einsätzen bedarf es regelmäßig der schnellen Unterstützung durch die Polizei. Durch die zu erwartende Strukturänderung wird diese Unterstützung durch die Polizei flächendeckend nicht mehr gewährleistet werden können.

Die Kommunen verfügen derzeit, bis auf wenige Ausnahmen, nicht über ausgebildete Vollzugsbedienstete. Das heißt, die Kommunen sind noch gar nicht in der Lage, alle sich aus der originären Zuständigkeit ergebenden Aufgaben ohne Unterstützung der Polizei zu erledigen. Darüber hinaus steht den Kommunen nicht der erforderliche finanzielle Rahmen zur Erfüllung aller obliegenden Aufgaben zur Verfügung, die bisher von der Polizei im Rahmen von § 2 Brandenburgisches Polizeigesetz wahrgenommen wurden.

Falls es zu den Schließungen der Wachen in Guben, Forst (Lausitz) und Spremberg kommt, wird dies erhebliche Auswirkungen auf die bisher sich bewährte gegenseitige Abstimmung vor Ort haben, da kein Leitungspersonal mehr vorhanden sein wird.

Mit der Reduzierung der Polizeikräfte insgesamt wird es Probleme bei der Bewältigung unvorhergesehener Sachlagen geben (z. B. Skinhead-Konzerte werden nicht 14 Tage vorher im Internet angekündigt) und somit die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gefährdet. So können größere Veranstaltungen, wie Stadtfeste, nicht mehr mit der notwendigen Präsenz der Polizei abgesichert werden (Polizeipräsenz mindert Straftaten).

Die geplante Reduzierung der Polizeikräfte wird sich zunehmend auch negativ auf die Kriminalitätsbekämpfung im grenznahen Raum auswirken (hier insbesondere Lauben- und Garageneinbrüche, Kfz- und Fahrraddiebstähle).

Es ist davon auszugehen, dass das Sicherheitsbedürfnis der Bürger wegen fehlender Polizeipräsenz gefährdet ist. Vollzugsmaßnahmen der Ordnungsbehörden in Konfliktsituationen konnten bisher nur durch die Anwesenheit der Polizei ohne größere Vorkommnisse durchgesetzt werden.

Insgesamt bleibt einzuschätzen, dass die über Jahre gewachsene enge Zusammenarbeit zwischen der Polizei Vor-Ort und den örtlichen Ordnungsbehörden unter den Folgen der Polizeistrukturreform nicht mehr gewährleistet sein wird, und somit die auf beiden Seiten vorhandenen Ressourcen und Fähigkeiten nicht mehr effektiv genutzt werden können. Darüber hinaus ist eine Verschlechterung des Standortfaktors „Sicherheit“ für potenzielle Investoren zu befürchten. Langfristig aufgebaute Kontakte und Netzwerke mit anderen lokalen Akteuren werden wirkungslos.

So notwendig eine Polizeistrukturreform auch sein mag, so gilt es doch, die Ängste der Bürger, insbesondere im Grenzbereich, ernst zu nehmen und ein entsprechendes Sicherheitsempfinden im Zusammenwirken zwischen den örtlichen Ordnungsbehörden in den Kommunen und der Polizei zu vermitteln.

gez. Altekrüger
Landrat
Landkreis Spree-Neiße

gez. Dr. Schulze
Stadt Spremberg
Bürgermeister

gez. Dr. Goldschmidt
Bürgermeister
Stadt Forst (L.)

gez. Hübner
Bürgermeister
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Für Montag erneut zahlreiche Busausfälle in Spree-Neiße angekündigt

17:52 Uhr | 23. Mai 2025 | 1.5k Leser

Bubbatzfreunde Kerkwitz laden zum 12. Alttechniktreffen

16:27 Uhr | 23. Mai 2025 | 130 Leser

Neueröffnung faro.shop im Lausitz Park Cottbus mit Gewinnaktion für PS5

14:57 Uhr | 23. Mai 2025 | 1.7k Leser

Mitreden & Mitgestalten: Beteiligungsworkshop beim Skatepark Spremberg

14:48 Uhr | 23. Mai 2025 | 109 Leser

OB Schick lädt zu Ortsteilrundgang in Cottbus-Döbbrick

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Traurige Gewissheit: Vermisster aus Ruhland tot aufgefunden

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Unfall in Großkoschen: Kreuzung nach Crash voll gesperrt

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Falsche Ankäufer unterwegs: Stadt Senftenberg warnt vor Betrugsmasche

23.Mai 2025 | 3.5k Leser

Zahlreiche Pendler & Schülerverbindungen in Spree-Neiße fallen aus

18.Mai 2025 | 3.3k Leser

VideoNews

Cottbus | Neueröffnung vom faro.shop im Lausitz Park mit Gewinnaktion Playstation 5
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Mit dem Umzug in den neu gestalteten Lausitz Park Cottbus hat der Mobilfunk- und Internetexperte faro.shop seine Neueröffnung gefeiert. Als einziger Anbieter für Mobilfunk und Glasfaser vor Ort bietet der ...Shop persönliche Beratung, Tarife von Telekom und Vodafone sowie Unterstützung beim Glasfaserausbau in Cottbus und Umgebung. Zum Start lädt faro.shop zum Gewinnspiel ein: Wer eine Frage beantwortet und seine Kontaktdaten hinterlässt, kann eine PlayStation 5 mit zwei Controllern gewinnen. Vor Ort gibt’s passgenaue Schutzfolien zum Sofortzuschnitt, ein Glücksrad mit Rabattchancen bei Vertragsabschluss und Beratung in entspannter Atmosphäre unter anderem mit Kaffee TV-Wand. Alle Infos im NL-Partnertalk.

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Sport-Update #24 | Turnzentrum Trampolin über neue Halle, erfolgreichste Turner & Sportevents
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Sport frei! In unserem Sport-Update Cottbus #24 schauen wir auf die Trampolinabteilung des SC Cottbus Turnen e.V. Im Videotalk sprechen wir über die neue Trampolinhalle, die aktuell auf dem Gelände ...des Sportzentrums entsteht und auf erfolgreiche Turner sowie beliebte Sportevents wie die GymCity Open.

VERLOSUNG🍀🍀🍀
Wir verlosen drei Powerbanks von faro-com. Kommentiert einfach bis nächsten Freitagmittag um 12 Uhr, warum ihr eine Powerbank gut gebrauchen könntet. Das Gewinnspiel läuft auf Instagram & Facebook.

💪Gemeinsam mit dem Stadtsportbund und der Sparkasse Spree-Neiße liefern wir euch regelmäßig Updates aus der Cottbuser Sportfamilie und verlosen mit jeder Folge auch einige coole Überraschungen an Euch!

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Cottbus | Neuer Lausitz Park offiziell eröffnet - Wie weiter mit dem zweiten Bauabschnitt?
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Der neue Lausitz Park in Cottbus ist offiziell eröffnet. Um 8 Uhr begrüßte der neue Marktkauf seine ersten Kunden mit kleinen Überraschungen, um 9:30 Uhr folgten die weiteren Geschäften im ...Einkaufszentrum, bis auf die Apotheke. Wie es jetzt mit dem zweiten Bauabschnitt für einen neuen Fachmarktriegel weitergeht, dazu mehr im NL-Kurztalk.

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