• Karriere
  • Impressum
  • Mediadaten
  • Datenschutz
  • AGB
Dienstag, 13. Mai 2025
NIEDERLAUSITZ aktuell
No Result
View All Result
  • RegioNews
    • Cottbus
    • Spree-Neiße
      • Briesen
      • Burg (Spreewald)
      • Döbern
      • Dissen-Striesow
      • Drachhausen
      • Drebkau
      • Drehnow
      • Felixsee
      • Forst (Lausitz)
      • Groß Schacksdorf-Simmersdorf
      • Guben
      • Guhrow
      • Heinersbrück
      • Hornow-Wadelsdorf
      • Jänschwalde
      • Kolkwitz
      • Neiße-Malxetal
      • Neuhausen/Spree
      • Peitz
      • Schenkendöbern
      • Schmogrow-Fehrow
      • Spremberg
      • Tauer
      • Teichland
      • Tschernitz
      • Turnow-Preilack
      • Welzow
      • Werben
      • Wiesengrund
    • Oberspreewald-Lausitz
      • Altdöbern
      • Bronkow
      • Calau
      • Frauendorf
      • Großkmehlen
      • Großräschen
      • Guteborn
      • Hermsdorf
      • Hohenbocka
      • Lübbenau/Spreewald
      • Lauchhammer
      • Lindenau
      • Luckaitztal
      • Neu-Seeland
      • Neupetershain
      • Ortrand
      • Ruhland
      • Schipkau
      • Schwarzbach
      • Schwarzheide
      • Senftenberg
      • Tettau
      • Vetschau
    • Oder-Spree
      • Eisenhüttenstadt
      • Beeskow
      • Mixdorf
      • Schlaubetal
      • Müllrose
      • Friedland (Stadt)
      • Neißemünde
      • Ragow-Merz
      • Siehdichum
      • Groß Lindow
      • Neuzelle
      • Grunow-Dammendorf
    • Elbe-Elster
      • Bad Liebenwerda
      • Betten
      • Crinitz
      • Doberlug-Kirchhain
      • Elsterwerda
      • Falkenberg/Elster
      • Fichtwald
      • Finsterwalde
      • Gorden
      • Gröbitz
      • Gröden
      • Heideland
      • Herzberg
      • Hohenleipisch
      • Plessa
      • Kahla
      • Röderland
      • Lebusa
      • Rückersdorf
      • Lichterfeld-Schacksdorf
      • Sallgast
      • Sallgast
      • Mühlberg
      • Schönborn
      • Massen
      • Schlieben
      • Merzdorf
      • Schönewalde
      • Sonnewalde
      • Staupitz
      • Tröbitz
      • Uebigau-Wahrenbrück
    • Dahme-Spreewald
      • Alt Zauche-Wußwerk
      • Byhleguhre-Byhlen
      • Lübben (Spreewald)
      • Lieberose
      • Neu Zauche
      • Luckau
      • Drahnsdorf
      • Märkisch Buchholz
      • Golßen
      • Märkische Heide
      • Jamlitz
      • Spreewaldheide
      • Heideblick
      • Schlepzig
      • Krausnick-Groß Wasserburg
      • Schwielochsee
      • Schönwald
      • Steinreich
      • Straupitz
      • Kasel-Golzig
    • Niederlausitz
    • Brandenburg
    • Nachbarn
  • VideoNews
  • Themen
    • 110&112
    • Arbeit
    • Ausflugstipps
    • Bekanntmachungen
    • Bildung
    • Kultur
    • Politik
    • Panorama
    • Ratgeber
    • Sport
    • Veranstaltungen
    • Verkehr
    • Wirtschaft
    • Branchenbuch
  • RegioNews
    • Cottbus
    • Spree-Neiße
      • Briesen
      • Burg (Spreewald)
      • Döbern
      • Dissen-Striesow
      • Drachhausen
      • Drebkau
      • Drehnow
      • Felixsee
      • Forst (Lausitz)
      • Groß Schacksdorf-Simmersdorf
      • Guben
      • Guhrow
      • Heinersbrück
      • Hornow-Wadelsdorf
      • Jänschwalde
      • Kolkwitz
      • Neiße-Malxetal
      • Neuhausen/Spree
      • Peitz
      • Schenkendöbern
      • Schmogrow-Fehrow
      • Spremberg
      • Tauer
      • Teichland
      • Tschernitz
      • Turnow-Preilack
      • Welzow
      • Werben
      • Wiesengrund
    • Oberspreewald-Lausitz
      • Altdöbern
      • Bronkow
      • Calau
      • Frauendorf
      • Großkmehlen
      • Großräschen
      • Guteborn
      • Hermsdorf
      • Hohenbocka
      • Lübbenau/Spreewald
      • Lauchhammer
      • Lindenau
      • Luckaitztal
      • Neu-Seeland
      • Neupetershain
      • Ortrand
      • Ruhland
      • Schipkau
      • Schwarzbach
      • Schwarzheide
      • Senftenberg
      • Tettau
      • Vetschau
    • Oder-Spree
      • Eisenhüttenstadt
      • Beeskow
      • Mixdorf
      • Schlaubetal
      • Müllrose
      • Friedland (Stadt)
      • Neißemünde
      • Ragow-Merz
      • Siehdichum
      • Groß Lindow
      • Neuzelle
      • Grunow-Dammendorf
    • Elbe-Elster
      • Bad Liebenwerda
      • Betten
      • Crinitz
      • Doberlug-Kirchhain
      • Elsterwerda
      • Falkenberg/Elster
      • Fichtwald
      • Finsterwalde
      • Gorden
      • Gröbitz
      • Gröden
      • Heideland
      • Herzberg
      • Hohenleipisch
      • Plessa
      • Kahla
      • Röderland
      • Lebusa
      • Rückersdorf
      • Lichterfeld-Schacksdorf
      • Sallgast
      • Sallgast
      • Mühlberg
      • Schönborn
      • Massen
      • Schlieben
      • Merzdorf
      • Schönewalde
      • Sonnewalde
      • Staupitz
      • Tröbitz
      • Uebigau-Wahrenbrück
    • Dahme-Spreewald
      • Alt Zauche-Wußwerk
      • Byhleguhre-Byhlen
      • Lübben (Spreewald)
      • Lieberose
      • Neu Zauche
      • Luckau
      • Drahnsdorf
      • Märkisch Buchholz
      • Golßen
      • Märkische Heide
      • Jamlitz
      • Spreewaldheide
      • Heideblick
      • Schlepzig
      • Krausnick-Groß Wasserburg
      • Schwielochsee
      • Schönwald
      • Steinreich
      • Straupitz
      • Kasel-Golzig
    • Niederlausitz
    • Brandenburg
    • Nachbarn
  • VideoNews
  • Themen
    • 110&112
    • Arbeit
    • Ausflugstipps
    • Bekanntmachungen
    • Bildung
    • Kultur
    • Politik
    • Panorama
    • Ratgeber
    • Sport
    • Veranstaltungen
    • Verkehr
    • Wirtschaft
    • Branchenbuch
No Result
View All Result
NIEDERLAUSITZ aktuell

Sanierungsgebiet Fürstenberg – Erhebung von Ausgleichsbeträgen gemäß § 154 Baugesetzbuch

8:24 Uhr | 3. Dezember 2011
Auf Facebook teilenAuf Twitter teilen

Mit der Festlegung des Sanierungsgebietes hat die Stadt den Rahmen geschaffen, in dem besondere Bestimmungen rechtlicher und finanzieller Art gelten. Sie sollen die öffentliche Hand und betroffene Bürger für den festgelegten Zeitraum der Sanierung in die Lage versetzen, die städtebaulichen Missstände zu beseitigen. Die Stadt kann einerseits Fördermittel von Bund und Land – komplimentiert mit eigenen Mitteln – in öffentliche und auch private Maßnahmen investieren und zum anderen auch festlegen, die sonst üblichen Beiträge für den Straßenausbau im Sanierungsgebiet nicht zu erheben. Allerdings schreibt der Gesetzgeber im Baugesetz vor, dass Wertsteigerungen der Grundstücke, die nachweislich durch die Sanierung im Gebiet insgesamt hervorgerufen worden sind, als Ausgleichsbeträge ebenfalls zur Finanzierung des Sanierungsverfahrens herangezogen werden müssen.
Nach dem Gesetz sind die Grundstückswerte jeweils ohne und mit Bezug auf die Sanierung zu ein und demselben Zeitpunkt – spätestens bei Abschluss der Sanierung – zu ermitteln. Die Differenz dieser Werte, natürlich unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedingungen des einzelnen Grundstücks wird dann ermittelt und als Bescheid dem Grundstückseigentümer zugestellt.
Bereits frühzeitig und noch vor Ende der Sanierung – jedoch zu einem Zeitpunkt, wo klar sein muss, welches die Ziele sind, die erreicht werden- kann man den Ausgleichsbetrag abschätzen. Dazu werden die voraussichtlichen sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen ermittelt. Diese Aufgabe hat die Stadt an den Gutachterausschuss des Landkreises vergeben. Der Ausschuss ermittelte einen „Anfangswert“ und einen “Endwert“. Diese Begriffe sind so zu verstehen: “Anfang” und “Ende” stehen nicht für Zeitpunkte, sondern sie bezeichnen zwei denkbare wertmäßige Zustände oder Wertqualitäten des Grundstücks. Der “Anfangswert“ bezeichnet die Wertqualität, die ein Grundstück ohne stattgefundene Sanierung hätte, der „Endwert” die Wertqualität, die dasselbe Grundstück hätte, wenn die Sanierungsziele der Stadt insgesamt aber verwirklicht wären. Unabhängig vom zeitlichen Anfang und Ende der Sanierung werden nun beide gedachten Zustände auf einen frei wählbaren Zeitpunkt – z.B. im Jahr 2006 – bezogen. Dadurch lassen sich nicht sanierungsbedingte, wie z.B. konjunkturellen oder inflationären Einflüsse neutralisieren. Würden auf der Grundlage dieses Gutachtens bereits Ausgleichsbeträge ermittelt werden, so könnte man die Zeit zwischen gewähltem Stichtag und dem Zeitpunkt, an dem die Sanierungsziele tatsächlich verwirklicht sind, durch Abzinsungen oder Pauschalabschläge berücksichtigen.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eisenhüttenstadt hat in öffentlicher Sitzung am 04. Juli 2007 beschlossen, dass Ausgleichsbeträge in Höhe von 1,- € bis 5,- € je Quadratmeter anzurechnender Grundstücksfläche und je nach zonaler Zugehörigkeit des Grundstücks den zu erreichenden Sanierungszielen entsprechen.
Weiterhin hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, dass jeder Eigentümer, der vor Abschluss der Sanierung im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung den Ausgleichsbetrag ablöst, einen Pauschalabschlag in Höhe von bis zu 20% erhält. Zu beachten ist dabei, dass die Ablösung des Ausgleichsbetrages nur vor Abschluss der Sanierung rechtlich möglich ist! Nach Abschluss der Sanierung ist der Ausgleichsbetrag von der Stadt durch Bescheid zu erheben. Abschläge sind dann nicht mehr möglich.
Für das Jahr 2011 gelten noch Abschläge in Höhe von 15 %. Voraussetzung ist, dass die Vereinbarung zur vorzeitigen Ablöse des Ausgleichsbetrages noch im Jahr 2011 von der Stadt und dem Eigentümer unterzeichnet wurde.
Für die Jahre 2012 und 2013 gelten noch Abschläge in Höhe von 10%.
Möchten Sie ablösen, dann stehen Ihnen Frau Dalhançer (Tel. 06634/566-324) und Frau Berger (Tel. 03364/566-379) gern zur Verfügung.
Quelle: Stadt Eisenhüttenstadt

Mit der Festlegung des Sanierungsgebietes hat die Stadt den Rahmen geschaffen, in dem besondere Bestimmungen rechtlicher und finanzieller Art gelten. Sie sollen die öffentliche Hand und betroffene Bürger für den festgelegten Zeitraum der Sanierung in die Lage versetzen, die städtebaulichen Missstände zu beseitigen. Die Stadt kann einerseits Fördermittel von Bund und Land – komplimentiert mit eigenen Mitteln – in öffentliche und auch private Maßnahmen investieren und zum anderen auch festlegen, die sonst üblichen Beiträge für den Straßenausbau im Sanierungsgebiet nicht zu erheben. Allerdings schreibt der Gesetzgeber im Baugesetz vor, dass Wertsteigerungen der Grundstücke, die nachweislich durch die Sanierung im Gebiet insgesamt hervorgerufen worden sind, als Ausgleichsbeträge ebenfalls zur Finanzierung des Sanierungsverfahrens herangezogen werden müssen.
Nach dem Gesetz sind die Grundstückswerte jeweils ohne und mit Bezug auf die Sanierung zu ein und demselben Zeitpunkt – spätestens bei Abschluss der Sanierung – zu ermitteln. Die Differenz dieser Werte, natürlich unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedingungen des einzelnen Grundstücks wird dann ermittelt und als Bescheid dem Grundstückseigentümer zugestellt.
Bereits frühzeitig und noch vor Ende der Sanierung – jedoch zu einem Zeitpunkt, wo klar sein muss, welches die Ziele sind, die erreicht werden- kann man den Ausgleichsbetrag abschätzen. Dazu werden die voraussichtlichen sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen ermittelt. Diese Aufgabe hat die Stadt an den Gutachterausschuss des Landkreises vergeben. Der Ausschuss ermittelte einen „Anfangswert“ und einen “Endwert“. Diese Begriffe sind so zu verstehen: “Anfang” und “Ende” stehen nicht für Zeitpunkte, sondern sie bezeichnen zwei denkbare wertmäßige Zustände oder Wertqualitäten des Grundstücks. Der “Anfangswert“ bezeichnet die Wertqualität, die ein Grundstück ohne stattgefundene Sanierung hätte, der „Endwert” die Wertqualität, die dasselbe Grundstück hätte, wenn die Sanierungsziele der Stadt insgesamt aber verwirklicht wären. Unabhängig vom zeitlichen Anfang und Ende der Sanierung werden nun beide gedachten Zustände auf einen frei wählbaren Zeitpunkt – z.B. im Jahr 2006 – bezogen. Dadurch lassen sich nicht sanierungsbedingte, wie z.B. konjunkturellen oder inflationären Einflüsse neutralisieren. Würden auf der Grundlage dieses Gutachtens bereits Ausgleichsbeträge ermittelt werden, so könnte man die Zeit zwischen gewähltem Stichtag und dem Zeitpunkt, an dem die Sanierungsziele tatsächlich verwirklicht sind, durch Abzinsungen oder Pauschalabschläge berücksichtigen.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eisenhüttenstadt hat in öffentlicher Sitzung am 04. Juli 2007 beschlossen, dass Ausgleichsbeträge in Höhe von 1,- € bis 5,- € je Quadratmeter anzurechnender Grundstücksfläche und je nach zonaler Zugehörigkeit des Grundstücks den zu erreichenden Sanierungszielen entsprechen.
Weiterhin hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, dass jeder Eigentümer, der vor Abschluss der Sanierung im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung den Ausgleichsbetrag ablöst, einen Pauschalabschlag in Höhe von bis zu 20% erhält. Zu beachten ist dabei, dass die Ablösung des Ausgleichsbetrages nur vor Abschluss der Sanierung rechtlich möglich ist! Nach Abschluss der Sanierung ist der Ausgleichsbetrag von der Stadt durch Bescheid zu erheben. Abschläge sind dann nicht mehr möglich.
Für das Jahr 2011 gelten noch Abschläge in Höhe von 15 %. Voraussetzung ist, dass die Vereinbarung zur vorzeitigen Ablöse des Ausgleichsbetrages noch im Jahr 2011 von der Stadt und dem Eigentümer unterzeichnet wurde.
Für die Jahre 2012 und 2013 gelten noch Abschläge in Höhe von 10%.
Möchten Sie ablösen, dann stehen Ihnen Frau Dalhançer (Tel. 06634/566-324) und Frau Berger (Tel. 03364/566-379) gern zur Verfügung.
Quelle: Stadt Eisenhüttenstadt

Mit der Festlegung des Sanierungsgebietes hat die Stadt den Rahmen geschaffen, in dem besondere Bestimmungen rechtlicher und finanzieller Art gelten. Sie sollen die öffentliche Hand und betroffene Bürger für den festgelegten Zeitraum der Sanierung in die Lage versetzen, die städtebaulichen Missstände zu beseitigen. Die Stadt kann einerseits Fördermittel von Bund und Land – komplimentiert mit eigenen Mitteln – in öffentliche und auch private Maßnahmen investieren und zum anderen auch festlegen, die sonst üblichen Beiträge für den Straßenausbau im Sanierungsgebiet nicht zu erheben. Allerdings schreibt der Gesetzgeber im Baugesetz vor, dass Wertsteigerungen der Grundstücke, die nachweislich durch die Sanierung im Gebiet insgesamt hervorgerufen worden sind, als Ausgleichsbeträge ebenfalls zur Finanzierung des Sanierungsverfahrens herangezogen werden müssen.
Nach dem Gesetz sind die Grundstückswerte jeweils ohne und mit Bezug auf die Sanierung zu ein und demselben Zeitpunkt – spätestens bei Abschluss der Sanierung – zu ermitteln. Die Differenz dieser Werte, natürlich unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedingungen des einzelnen Grundstücks wird dann ermittelt und als Bescheid dem Grundstückseigentümer zugestellt.
Bereits frühzeitig und noch vor Ende der Sanierung – jedoch zu einem Zeitpunkt, wo klar sein muss, welches die Ziele sind, die erreicht werden- kann man den Ausgleichsbetrag abschätzen. Dazu werden die voraussichtlichen sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen ermittelt. Diese Aufgabe hat die Stadt an den Gutachterausschuss des Landkreises vergeben. Der Ausschuss ermittelte einen „Anfangswert“ und einen “Endwert“. Diese Begriffe sind so zu verstehen: “Anfang” und “Ende” stehen nicht für Zeitpunkte, sondern sie bezeichnen zwei denkbare wertmäßige Zustände oder Wertqualitäten des Grundstücks. Der “Anfangswert“ bezeichnet die Wertqualität, die ein Grundstück ohne stattgefundene Sanierung hätte, der „Endwert” die Wertqualität, die dasselbe Grundstück hätte, wenn die Sanierungsziele der Stadt insgesamt aber verwirklicht wären. Unabhängig vom zeitlichen Anfang und Ende der Sanierung werden nun beide gedachten Zustände auf einen frei wählbaren Zeitpunkt – z.B. im Jahr 2006 – bezogen. Dadurch lassen sich nicht sanierungsbedingte, wie z.B. konjunkturellen oder inflationären Einflüsse neutralisieren. Würden auf der Grundlage dieses Gutachtens bereits Ausgleichsbeträge ermittelt werden, so könnte man die Zeit zwischen gewähltem Stichtag und dem Zeitpunkt, an dem die Sanierungsziele tatsächlich verwirklicht sind, durch Abzinsungen oder Pauschalabschläge berücksichtigen.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eisenhüttenstadt hat in öffentlicher Sitzung am 04. Juli 2007 beschlossen, dass Ausgleichsbeträge in Höhe von 1,- € bis 5,- € je Quadratmeter anzurechnender Grundstücksfläche und je nach zonaler Zugehörigkeit des Grundstücks den zu erreichenden Sanierungszielen entsprechen.
Weiterhin hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, dass jeder Eigentümer, der vor Abschluss der Sanierung im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung den Ausgleichsbetrag ablöst, einen Pauschalabschlag in Höhe von bis zu 20% erhält. Zu beachten ist dabei, dass die Ablösung des Ausgleichsbetrages nur vor Abschluss der Sanierung rechtlich möglich ist! Nach Abschluss der Sanierung ist der Ausgleichsbetrag von der Stadt durch Bescheid zu erheben. Abschläge sind dann nicht mehr möglich.
Für das Jahr 2011 gelten noch Abschläge in Höhe von 15 %. Voraussetzung ist, dass die Vereinbarung zur vorzeitigen Ablöse des Ausgleichsbetrages noch im Jahr 2011 von der Stadt und dem Eigentümer unterzeichnet wurde.
Für die Jahre 2012 und 2013 gelten noch Abschläge in Höhe von 10%.
Möchten Sie ablösen, dann stehen Ihnen Frau Dalhançer (Tel. 06634/566-324) und Frau Berger (Tel. 03364/566-379) gern zur Verfügung.
Quelle: Stadt Eisenhüttenstadt

Mit der Festlegung des Sanierungsgebietes hat die Stadt den Rahmen geschaffen, in dem besondere Bestimmungen rechtlicher und finanzieller Art gelten. Sie sollen die öffentliche Hand und betroffene Bürger für den festgelegten Zeitraum der Sanierung in die Lage versetzen, die städtebaulichen Missstände zu beseitigen. Die Stadt kann einerseits Fördermittel von Bund und Land – komplimentiert mit eigenen Mitteln – in öffentliche und auch private Maßnahmen investieren und zum anderen auch festlegen, die sonst üblichen Beiträge für den Straßenausbau im Sanierungsgebiet nicht zu erheben. Allerdings schreibt der Gesetzgeber im Baugesetz vor, dass Wertsteigerungen der Grundstücke, die nachweislich durch die Sanierung im Gebiet insgesamt hervorgerufen worden sind, als Ausgleichsbeträge ebenfalls zur Finanzierung des Sanierungsverfahrens herangezogen werden müssen.
Nach dem Gesetz sind die Grundstückswerte jeweils ohne und mit Bezug auf die Sanierung zu ein und demselben Zeitpunkt – spätestens bei Abschluss der Sanierung – zu ermitteln. Die Differenz dieser Werte, natürlich unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedingungen des einzelnen Grundstücks wird dann ermittelt und als Bescheid dem Grundstückseigentümer zugestellt.
Bereits frühzeitig und noch vor Ende der Sanierung – jedoch zu einem Zeitpunkt, wo klar sein muss, welches die Ziele sind, die erreicht werden- kann man den Ausgleichsbetrag abschätzen. Dazu werden die voraussichtlichen sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen ermittelt. Diese Aufgabe hat die Stadt an den Gutachterausschuss des Landkreises vergeben. Der Ausschuss ermittelte einen „Anfangswert“ und einen “Endwert“. Diese Begriffe sind so zu verstehen: “Anfang” und “Ende” stehen nicht für Zeitpunkte, sondern sie bezeichnen zwei denkbare wertmäßige Zustände oder Wertqualitäten des Grundstücks. Der “Anfangswert“ bezeichnet die Wertqualität, die ein Grundstück ohne stattgefundene Sanierung hätte, der „Endwert” die Wertqualität, die dasselbe Grundstück hätte, wenn die Sanierungsziele der Stadt insgesamt aber verwirklicht wären. Unabhängig vom zeitlichen Anfang und Ende der Sanierung werden nun beide gedachten Zustände auf einen frei wählbaren Zeitpunkt – z.B. im Jahr 2006 – bezogen. Dadurch lassen sich nicht sanierungsbedingte, wie z.B. konjunkturellen oder inflationären Einflüsse neutralisieren. Würden auf der Grundlage dieses Gutachtens bereits Ausgleichsbeträge ermittelt werden, so könnte man die Zeit zwischen gewähltem Stichtag und dem Zeitpunkt, an dem die Sanierungsziele tatsächlich verwirklicht sind, durch Abzinsungen oder Pauschalabschläge berücksichtigen.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eisenhüttenstadt hat in öffentlicher Sitzung am 04. Juli 2007 beschlossen, dass Ausgleichsbeträge in Höhe von 1,- € bis 5,- € je Quadratmeter anzurechnender Grundstücksfläche und je nach zonaler Zugehörigkeit des Grundstücks den zu erreichenden Sanierungszielen entsprechen.
Weiterhin hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, dass jeder Eigentümer, der vor Abschluss der Sanierung im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung den Ausgleichsbetrag ablöst, einen Pauschalabschlag in Höhe von bis zu 20% erhält. Zu beachten ist dabei, dass die Ablösung des Ausgleichsbetrages nur vor Abschluss der Sanierung rechtlich möglich ist! Nach Abschluss der Sanierung ist der Ausgleichsbetrag von der Stadt durch Bescheid zu erheben. Abschläge sind dann nicht mehr möglich.
Für das Jahr 2011 gelten noch Abschläge in Höhe von 15 %. Voraussetzung ist, dass die Vereinbarung zur vorzeitigen Ablöse des Ausgleichsbetrages noch im Jahr 2011 von der Stadt und dem Eigentümer unterzeichnet wurde.
Für die Jahre 2012 und 2013 gelten noch Abschläge in Höhe von 10%.
Möchten Sie ablösen, dann stehen Ihnen Frau Dalhançer (Tel. 06634/566-324) und Frau Berger (Tel. 03364/566-379) gern zur Verfügung.
Quelle: Stadt Eisenhüttenstadt

Mit der Festlegung des Sanierungsgebietes hat die Stadt den Rahmen geschaffen, in dem besondere Bestimmungen rechtlicher und finanzieller Art gelten. Sie sollen die öffentliche Hand und betroffene Bürger für den festgelegten Zeitraum der Sanierung in die Lage versetzen, die städtebaulichen Missstände zu beseitigen. Die Stadt kann einerseits Fördermittel von Bund und Land – komplimentiert mit eigenen Mitteln – in öffentliche und auch private Maßnahmen investieren und zum anderen auch festlegen, die sonst üblichen Beiträge für den Straßenausbau im Sanierungsgebiet nicht zu erheben. Allerdings schreibt der Gesetzgeber im Baugesetz vor, dass Wertsteigerungen der Grundstücke, die nachweislich durch die Sanierung im Gebiet insgesamt hervorgerufen worden sind, als Ausgleichsbeträge ebenfalls zur Finanzierung des Sanierungsverfahrens herangezogen werden müssen.
Nach dem Gesetz sind die Grundstückswerte jeweils ohne und mit Bezug auf die Sanierung zu ein und demselben Zeitpunkt – spätestens bei Abschluss der Sanierung – zu ermitteln. Die Differenz dieser Werte, natürlich unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedingungen des einzelnen Grundstücks wird dann ermittelt und als Bescheid dem Grundstückseigentümer zugestellt.
Bereits frühzeitig und noch vor Ende der Sanierung – jedoch zu einem Zeitpunkt, wo klar sein muss, welches die Ziele sind, die erreicht werden- kann man den Ausgleichsbetrag abschätzen. Dazu werden die voraussichtlichen sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen ermittelt. Diese Aufgabe hat die Stadt an den Gutachterausschuss des Landkreises vergeben. Der Ausschuss ermittelte einen „Anfangswert“ und einen “Endwert“. Diese Begriffe sind so zu verstehen: “Anfang” und “Ende” stehen nicht für Zeitpunkte, sondern sie bezeichnen zwei denkbare wertmäßige Zustände oder Wertqualitäten des Grundstücks. Der “Anfangswert“ bezeichnet die Wertqualität, die ein Grundstück ohne stattgefundene Sanierung hätte, der „Endwert” die Wertqualität, die dasselbe Grundstück hätte, wenn die Sanierungsziele der Stadt insgesamt aber verwirklicht wären. Unabhängig vom zeitlichen Anfang und Ende der Sanierung werden nun beide gedachten Zustände auf einen frei wählbaren Zeitpunkt – z.B. im Jahr 2006 – bezogen. Dadurch lassen sich nicht sanierungsbedingte, wie z.B. konjunkturellen oder inflationären Einflüsse neutralisieren. Würden auf der Grundlage dieses Gutachtens bereits Ausgleichsbeträge ermittelt werden, so könnte man die Zeit zwischen gewähltem Stichtag und dem Zeitpunkt, an dem die Sanierungsziele tatsächlich verwirklicht sind, durch Abzinsungen oder Pauschalabschläge berücksichtigen.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eisenhüttenstadt hat in öffentlicher Sitzung am 04. Juli 2007 beschlossen, dass Ausgleichsbeträge in Höhe von 1,- € bis 5,- € je Quadratmeter anzurechnender Grundstücksfläche und je nach zonaler Zugehörigkeit des Grundstücks den zu erreichenden Sanierungszielen entsprechen.
Weiterhin hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, dass jeder Eigentümer, der vor Abschluss der Sanierung im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung den Ausgleichsbetrag ablöst, einen Pauschalabschlag in Höhe von bis zu 20% erhält. Zu beachten ist dabei, dass die Ablösung des Ausgleichsbetrages nur vor Abschluss der Sanierung rechtlich möglich ist! Nach Abschluss der Sanierung ist der Ausgleichsbetrag von der Stadt durch Bescheid zu erheben. Abschläge sind dann nicht mehr möglich.
Für das Jahr 2011 gelten noch Abschläge in Höhe von 15 %. Voraussetzung ist, dass die Vereinbarung zur vorzeitigen Ablöse des Ausgleichsbetrages noch im Jahr 2011 von der Stadt und dem Eigentümer unterzeichnet wurde.
Für die Jahre 2012 und 2013 gelten noch Abschläge in Höhe von 10%.
Möchten Sie ablösen, dann stehen Ihnen Frau Dalhançer (Tel. 06634/566-324) und Frau Berger (Tel. 03364/566-379) gern zur Verfügung.
Quelle: Stadt Eisenhüttenstadt

Mit der Festlegung des Sanierungsgebietes hat die Stadt den Rahmen geschaffen, in dem besondere Bestimmungen rechtlicher und finanzieller Art gelten. Sie sollen die öffentliche Hand und betroffene Bürger für den festgelegten Zeitraum der Sanierung in die Lage versetzen, die städtebaulichen Missstände zu beseitigen. Die Stadt kann einerseits Fördermittel von Bund und Land – komplimentiert mit eigenen Mitteln – in öffentliche und auch private Maßnahmen investieren und zum anderen auch festlegen, die sonst üblichen Beiträge für den Straßenausbau im Sanierungsgebiet nicht zu erheben. Allerdings schreibt der Gesetzgeber im Baugesetz vor, dass Wertsteigerungen der Grundstücke, die nachweislich durch die Sanierung im Gebiet insgesamt hervorgerufen worden sind, als Ausgleichsbeträge ebenfalls zur Finanzierung des Sanierungsverfahrens herangezogen werden müssen.
Nach dem Gesetz sind die Grundstückswerte jeweils ohne und mit Bezug auf die Sanierung zu ein und demselben Zeitpunkt – spätestens bei Abschluss der Sanierung – zu ermitteln. Die Differenz dieser Werte, natürlich unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedingungen des einzelnen Grundstücks wird dann ermittelt und als Bescheid dem Grundstückseigentümer zugestellt.
Bereits frühzeitig und noch vor Ende der Sanierung – jedoch zu einem Zeitpunkt, wo klar sein muss, welches die Ziele sind, die erreicht werden- kann man den Ausgleichsbetrag abschätzen. Dazu werden die voraussichtlichen sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen ermittelt. Diese Aufgabe hat die Stadt an den Gutachterausschuss des Landkreises vergeben. Der Ausschuss ermittelte einen „Anfangswert“ und einen “Endwert“. Diese Begriffe sind so zu verstehen: “Anfang” und “Ende” stehen nicht für Zeitpunkte, sondern sie bezeichnen zwei denkbare wertmäßige Zustände oder Wertqualitäten des Grundstücks. Der “Anfangswert“ bezeichnet die Wertqualität, die ein Grundstück ohne stattgefundene Sanierung hätte, der „Endwert” die Wertqualität, die dasselbe Grundstück hätte, wenn die Sanierungsziele der Stadt insgesamt aber verwirklicht wären. Unabhängig vom zeitlichen Anfang und Ende der Sanierung werden nun beide gedachten Zustände auf einen frei wählbaren Zeitpunkt – z.B. im Jahr 2006 – bezogen. Dadurch lassen sich nicht sanierungsbedingte, wie z.B. konjunkturellen oder inflationären Einflüsse neutralisieren. Würden auf der Grundlage dieses Gutachtens bereits Ausgleichsbeträge ermittelt werden, so könnte man die Zeit zwischen gewähltem Stichtag und dem Zeitpunkt, an dem die Sanierungsziele tatsächlich verwirklicht sind, durch Abzinsungen oder Pauschalabschläge berücksichtigen.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eisenhüttenstadt hat in öffentlicher Sitzung am 04. Juli 2007 beschlossen, dass Ausgleichsbeträge in Höhe von 1,- € bis 5,- € je Quadratmeter anzurechnender Grundstücksfläche und je nach zonaler Zugehörigkeit des Grundstücks den zu erreichenden Sanierungszielen entsprechen.
Weiterhin hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, dass jeder Eigentümer, der vor Abschluss der Sanierung im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung den Ausgleichsbetrag ablöst, einen Pauschalabschlag in Höhe von bis zu 20% erhält. Zu beachten ist dabei, dass die Ablösung des Ausgleichsbetrages nur vor Abschluss der Sanierung rechtlich möglich ist! Nach Abschluss der Sanierung ist der Ausgleichsbetrag von der Stadt durch Bescheid zu erheben. Abschläge sind dann nicht mehr möglich.
Für das Jahr 2011 gelten noch Abschläge in Höhe von 15 %. Voraussetzung ist, dass die Vereinbarung zur vorzeitigen Ablöse des Ausgleichsbetrages noch im Jahr 2011 von der Stadt und dem Eigentümer unterzeichnet wurde.
Für die Jahre 2012 und 2013 gelten noch Abschläge in Höhe von 10%.
Möchten Sie ablösen, dann stehen Ihnen Frau Dalhançer (Tel. 06634/566-324) und Frau Berger (Tel. 03364/566-379) gern zur Verfügung.
Quelle: Stadt Eisenhüttenstadt

Mit der Festlegung des Sanierungsgebietes hat die Stadt den Rahmen geschaffen, in dem besondere Bestimmungen rechtlicher und finanzieller Art gelten. Sie sollen die öffentliche Hand und betroffene Bürger für den festgelegten Zeitraum der Sanierung in die Lage versetzen, die städtebaulichen Missstände zu beseitigen. Die Stadt kann einerseits Fördermittel von Bund und Land – komplimentiert mit eigenen Mitteln – in öffentliche und auch private Maßnahmen investieren und zum anderen auch festlegen, die sonst üblichen Beiträge für den Straßenausbau im Sanierungsgebiet nicht zu erheben. Allerdings schreibt der Gesetzgeber im Baugesetz vor, dass Wertsteigerungen der Grundstücke, die nachweislich durch die Sanierung im Gebiet insgesamt hervorgerufen worden sind, als Ausgleichsbeträge ebenfalls zur Finanzierung des Sanierungsverfahrens herangezogen werden müssen.
Nach dem Gesetz sind die Grundstückswerte jeweils ohne und mit Bezug auf die Sanierung zu ein und demselben Zeitpunkt – spätestens bei Abschluss der Sanierung – zu ermitteln. Die Differenz dieser Werte, natürlich unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedingungen des einzelnen Grundstücks wird dann ermittelt und als Bescheid dem Grundstückseigentümer zugestellt.
Bereits frühzeitig und noch vor Ende der Sanierung – jedoch zu einem Zeitpunkt, wo klar sein muss, welches die Ziele sind, die erreicht werden- kann man den Ausgleichsbetrag abschätzen. Dazu werden die voraussichtlichen sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen ermittelt. Diese Aufgabe hat die Stadt an den Gutachterausschuss des Landkreises vergeben. Der Ausschuss ermittelte einen „Anfangswert“ und einen “Endwert“. Diese Begriffe sind so zu verstehen: “Anfang” und “Ende” stehen nicht für Zeitpunkte, sondern sie bezeichnen zwei denkbare wertmäßige Zustände oder Wertqualitäten des Grundstücks. Der “Anfangswert“ bezeichnet die Wertqualität, die ein Grundstück ohne stattgefundene Sanierung hätte, der „Endwert” die Wertqualität, die dasselbe Grundstück hätte, wenn die Sanierungsziele der Stadt insgesamt aber verwirklicht wären. Unabhängig vom zeitlichen Anfang und Ende der Sanierung werden nun beide gedachten Zustände auf einen frei wählbaren Zeitpunkt – z.B. im Jahr 2006 – bezogen. Dadurch lassen sich nicht sanierungsbedingte, wie z.B. konjunkturellen oder inflationären Einflüsse neutralisieren. Würden auf der Grundlage dieses Gutachtens bereits Ausgleichsbeträge ermittelt werden, so könnte man die Zeit zwischen gewähltem Stichtag und dem Zeitpunkt, an dem die Sanierungsziele tatsächlich verwirklicht sind, durch Abzinsungen oder Pauschalabschläge berücksichtigen.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eisenhüttenstadt hat in öffentlicher Sitzung am 04. Juli 2007 beschlossen, dass Ausgleichsbeträge in Höhe von 1,- € bis 5,- € je Quadratmeter anzurechnender Grundstücksfläche und je nach zonaler Zugehörigkeit des Grundstücks den zu erreichenden Sanierungszielen entsprechen.
Weiterhin hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, dass jeder Eigentümer, der vor Abschluss der Sanierung im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung den Ausgleichsbetrag ablöst, einen Pauschalabschlag in Höhe von bis zu 20% erhält. Zu beachten ist dabei, dass die Ablösung des Ausgleichsbetrages nur vor Abschluss der Sanierung rechtlich möglich ist! Nach Abschluss der Sanierung ist der Ausgleichsbetrag von der Stadt durch Bescheid zu erheben. Abschläge sind dann nicht mehr möglich.
Für das Jahr 2011 gelten noch Abschläge in Höhe von 15 %. Voraussetzung ist, dass die Vereinbarung zur vorzeitigen Ablöse des Ausgleichsbetrages noch im Jahr 2011 von der Stadt und dem Eigentümer unterzeichnet wurde.
Für die Jahre 2012 und 2013 gelten noch Abschläge in Höhe von 10%.
Möchten Sie ablösen, dann stehen Ihnen Frau Dalhançer (Tel. 06634/566-324) und Frau Berger (Tel. 03364/566-379) gern zur Verfügung.
Quelle: Stadt Eisenhüttenstadt

Mit der Festlegung des Sanierungsgebietes hat die Stadt den Rahmen geschaffen, in dem besondere Bestimmungen rechtlicher und finanzieller Art gelten. Sie sollen die öffentliche Hand und betroffene Bürger für den festgelegten Zeitraum der Sanierung in die Lage versetzen, die städtebaulichen Missstände zu beseitigen. Die Stadt kann einerseits Fördermittel von Bund und Land – komplimentiert mit eigenen Mitteln – in öffentliche und auch private Maßnahmen investieren und zum anderen auch festlegen, die sonst üblichen Beiträge für den Straßenausbau im Sanierungsgebiet nicht zu erheben. Allerdings schreibt der Gesetzgeber im Baugesetz vor, dass Wertsteigerungen der Grundstücke, die nachweislich durch die Sanierung im Gebiet insgesamt hervorgerufen worden sind, als Ausgleichsbeträge ebenfalls zur Finanzierung des Sanierungsverfahrens herangezogen werden müssen.
Nach dem Gesetz sind die Grundstückswerte jeweils ohne und mit Bezug auf die Sanierung zu ein und demselben Zeitpunkt – spätestens bei Abschluss der Sanierung – zu ermitteln. Die Differenz dieser Werte, natürlich unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedingungen des einzelnen Grundstücks wird dann ermittelt und als Bescheid dem Grundstückseigentümer zugestellt.
Bereits frühzeitig und noch vor Ende der Sanierung – jedoch zu einem Zeitpunkt, wo klar sein muss, welches die Ziele sind, die erreicht werden- kann man den Ausgleichsbetrag abschätzen. Dazu werden die voraussichtlichen sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen ermittelt. Diese Aufgabe hat die Stadt an den Gutachterausschuss des Landkreises vergeben. Der Ausschuss ermittelte einen „Anfangswert“ und einen “Endwert“. Diese Begriffe sind so zu verstehen: “Anfang” und “Ende” stehen nicht für Zeitpunkte, sondern sie bezeichnen zwei denkbare wertmäßige Zustände oder Wertqualitäten des Grundstücks. Der “Anfangswert“ bezeichnet die Wertqualität, die ein Grundstück ohne stattgefundene Sanierung hätte, der „Endwert” die Wertqualität, die dasselbe Grundstück hätte, wenn die Sanierungsziele der Stadt insgesamt aber verwirklicht wären. Unabhängig vom zeitlichen Anfang und Ende der Sanierung werden nun beide gedachten Zustände auf einen frei wählbaren Zeitpunkt – z.B. im Jahr 2006 – bezogen. Dadurch lassen sich nicht sanierungsbedingte, wie z.B. konjunkturellen oder inflationären Einflüsse neutralisieren. Würden auf der Grundlage dieses Gutachtens bereits Ausgleichsbeträge ermittelt werden, so könnte man die Zeit zwischen gewähltem Stichtag und dem Zeitpunkt, an dem die Sanierungsziele tatsächlich verwirklicht sind, durch Abzinsungen oder Pauschalabschläge berücksichtigen.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eisenhüttenstadt hat in öffentlicher Sitzung am 04. Juli 2007 beschlossen, dass Ausgleichsbeträge in Höhe von 1,- € bis 5,- € je Quadratmeter anzurechnender Grundstücksfläche und je nach zonaler Zugehörigkeit des Grundstücks den zu erreichenden Sanierungszielen entsprechen.
Weiterhin hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, dass jeder Eigentümer, der vor Abschluss der Sanierung im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung den Ausgleichsbetrag ablöst, einen Pauschalabschlag in Höhe von bis zu 20% erhält. Zu beachten ist dabei, dass die Ablösung des Ausgleichsbetrages nur vor Abschluss der Sanierung rechtlich möglich ist! Nach Abschluss der Sanierung ist der Ausgleichsbetrag von der Stadt durch Bescheid zu erheben. Abschläge sind dann nicht mehr möglich.
Für das Jahr 2011 gelten noch Abschläge in Höhe von 15 %. Voraussetzung ist, dass die Vereinbarung zur vorzeitigen Ablöse des Ausgleichsbetrages noch im Jahr 2011 von der Stadt und dem Eigentümer unterzeichnet wurde.
Für die Jahre 2012 und 2013 gelten noch Abschläge in Höhe von 10%.
Möchten Sie ablösen, dann stehen Ihnen Frau Dalhançer (Tel. 06634/566-324) und Frau Berger (Tel. 03364/566-379) gern zur Verfügung.
Quelle: Stadt Eisenhüttenstadt

Ähnliche Artikel

Heute in der Lausitz! Unser täglicher News- und Contentüberblick

Heute in der Lausitz! Unser täglicher News- und Contentüberblick

12. Mai 2025

Hier findet ihr von montags bis freitags einen Überblick über unsere tagesaktuellen Meldungen, Videos und Postings, die wir für euch...

NL-Eventtipps für das Wochenende in der Lausitz

NL-Eventtipps für das Wochenende in der Lausitz

8. Mai 2025

Hier bekommt ihr unsere Eventübersicht für das Wochenende in unserer Lausitzer und Südbrandenburger Region. Vollständigkeit ist natürlich nicht garantiert. Viel...

Cottbus erlässt erneut nächtliches Alkoholverbot am Schillerplatz

Cottbus erlässt erneut nächtliches Alkoholverbot am Schillerplatz

30. April 2025

Ab Freitag gilt auf dem Schillerplatz in Cottbus erneut ein nächtliches Alkoholverbot – von 17 bis 5 Uhr ist das...

Nutria-Alarm! 18 Bäume in Cottbus-Schmellwitz müssen gefällt werden

Nutria-Alarm! 18 Bäume in Cottbus-Schmellwitz müssen gefällt werden

29. April 2025

Im Cottbuser Stadtteil Schmellwitz müssen 18 Bäume am Zentrumsteich gefällt werden – der Grund: massive Schäden durch Nutrias. Die Nagetiere...

  • Newsticker
  • Meistgelesen

Newsticker

Cottbus: Radfahrer mit Waffenattrappe & fast drei Promille gestoppt

13:50 Uhr | 13. Mai 2025 | 39 Leser

64-Jähriger nach schwerem Motorradunfall bei Heinersbrück gestorben

13:38 Uhr | 13. Mai 2025 | 305 Leser

Späterer Start, neue Zeiten: Forst rüstet sich für den Freibadsommer

10:32 Uhr | 13. Mai 2025 | 43 Leser

Neuer Spielplatz am Skateplatz Lauchhammer wird feierlich eröffnet

10:22 Uhr | 13. Mai 2025 | 30 Leser

JazzDance Club Cottbus holt Doppelsieg und neuen Zuschauerrekord

22:35 Uhr | 12. Mai 2025 | 438 Leser

Fundsachen unter dem Hammer: Lübben lädt zur Versteigerung ein

16:54 Uhr | 12. Mai 2025 | 172 Leser

Meistgelesen

Monteur bei Werkstattunfall in Cottbus von Auto überrollt

07.Mai 2025 | 20.4k Leser

Krauß-Beben bei Energie Cottbus: Suspendierung und Hansa-Wechsel?

07.Mai 2025 | 14.4k Leser

Pyrotechnik beim Auswärtsspiel: DFB verurteilt Energie Cottbus

11.Mai 2025 | 11.5k Leser

Erneut gefährliche Drahtfalle bei Ortrand gespannt. Hinweise gesucht

06.Mai 2025 | 8.5k Leser

Cottbuser Behörden schließen illegalen Gewerbebetrieb

06.Mai 2025 | 15.7k Leser

Neubau „SAND 13“ ersetzt historisches Gebäude in Cottbus

09.Mai 2025 | 6.2k Leser

Digitale Beilagen

VideoNews

Dahme-Spreewald  | Großübung am Samstag 10.05.25 mit mehr als 400 Einsatzkräften
Now Playing
Mehr News, Videos, Eventtipps, NL-Aktionen sowie Social-Media-Content aus unserer Region:

Webseite:
🟠 https://www.niederlausitz-aktuell.de/​
Facebook:
🟠 https://www.facebook.com/NiederlausitzAktuell
Instagram:
🟠 https://www.instagram.com/nlaktuell​
_____________________________________________________________________________________________________

Azubis und Berufe in Südbrandenburg kennenlernen auf dem Kanal von BennyJob:
🟠 https://www.youtube.com/@BennyJob

#news #lausitz
Cottbus | Jazz Dance Club zum Erfolg beim Tanz-Spektakel in der Lausitz Arena
Now Playing
Vor insgesamt knapp 1.000 Besuchern sind drei Formationen des „Jazz Dance Club Cottbus e.V.“ an beiden Tagen des Wochenendes zu ihren Liga-Wettbewerben angetreten. Dabei haben die „Jazzy Steps“ (Foto: Emma ...Stiller und Präsident Robinski) zum vierten mal in dieser Saison Platz eins belegt und sich damit für die Deutsche Meisterschaft in Bielefeld (28.Juni) qualifiziert.

Beim letzten Wettbewerb der Regionalliga konnten sich die „Jazzy Elements“ den dritten Platz in der Abschusstabelle sichern, bevor am Sonntag die „Jazzy Beats“ an der Reihe waren. Sie tanzten sich in der Jugendverbandsliga erstmals in dieser Saison auf Platz eins und hielten damit alle Chancen aufrecht, sich über das letzte Turnier nächste Woche in Schöningen für die Regionalligameisterschaft zu empfehlen und dort sogar des DM-Tickert zu ertanzen.

Mehr News, Videos, Eventtipps, NL-Aktionen sowie Social-Media-Content aus unserer Region:

Webseite:
🟠 https://www.niederlausitz-aktuell.de/​
Facebook:
🟠 https://www.facebook.com/NiederlausitzAktuell
Instagram:
🟠 https://www.instagram.com/nlaktuell​
_____________________________________________________________________________________________________

Azubis und Berufe in Südbrandenburg kennenlernen auf dem Kanal von BennyJob:
🟠 https://www.youtube.com/@BennyJob

#news #lausitz
Show More
zu allen Videos

  • Karriere
  • Impressum
  • Mediadaten
  • Datenschutz
  • AGB

Trotz Schufa | Stahl-Shop24 | Holztreppen aus Polen | Snusdiscount.de | Jacke Damen | Reinigungsfirma Berlin

No Result
View All Result
  • RegioNews
    • Cottbus
    • Spree-Neiße
      • Briesen
      • Burg (Spreewald)
      • Döbern
      • Dissen-Striesow
      • Drachhausen
      • Drebkau
      • Drehnow
      • Felixsee
      • Forst (Lausitz)
      • Groß Schacksdorf-Simmersdorf
      • Guben
      • Guhrow
      • Heinersbrück
      • Hornow-Wadelsdorf
      • Jänschwalde
      • Kolkwitz
      • Neiße-Malxetal
      • Neuhausen/Spree
      • Peitz
      • Schenkendöbern
      • Schmogrow-Fehrow
      • Spremberg
      • Tauer
      • Teichland
      • Tschernitz
      • Turnow-Preilack
      • Welzow
      • Werben
      • Wiesengrund
    • Oberspreewald-Lausitz
      • Altdöbern
      • Bronkow
      • Calau
      • Frauendorf
      • Großkmehlen
      • Großräschen
      • Guteborn
      • Hermsdorf
      • Hohenbocka
      • Lübbenau/Spreewald
      • Lauchhammer
      • Lindenau
      • Luckaitztal
      • Neu-Seeland
      • Neupetershain
      • Ortrand
      • Ruhland
      • Schipkau
      • Schwarzbach
      • Schwarzheide
      • Senftenberg
      • Tettau
      • Vetschau
    • Oder-Spree
      • Eisenhüttenstadt
      • Beeskow
      • Mixdorf
      • Schlaubetal
      • Müllrose
      • Friedland (Stadt)
      • Neißemünde
      • Ragow-Merz
      • Siehdichum
      • Groß Lindow
      • Neuzelle
      • Grunow-Dammendorf
    • Elbe-Elster
      • Bad Liebenwerda
      • Betten
      • Crinitz
      • Doberlug-Kirchhain
      • Elsterwerda
      • Falkenberg/Elster
      • Fichtwald
      • Finsterwalde
      • Gorden
      • Gröbitz
      • Gröden
      • Heideland
      • Herzberg
      • Hohenleipisch
      • Plessa
      • Kahla
      • Röderland
      • Lebusa
      • Rückersdorf
      • Lichterfeld-Schacksdorf
      • Sallgast
      • Mühlberg
      • Schönborn
      • Massen
      • Schlieben
      • Merzdorf
      • Schönewalde
      • Sonnewalde
      • Staupitz
      • Tröbitz
      • Uebigau-Wahrenbrück
    • Dahme-Spreewald
      • Alt Zauche-Wußwerk
      • Byhleguhre-Byhlen
      • Lübben (Spreewald)
      • Lieberose
      • Neu Zauche
      • Luckau
      • Drahnsdorf
      • Märkisch Buchholz
      • Golßen
      • Märkische Heide
      • Jamlitz
      • Spreewaldheide
      • Heideblick
      • Schlepzig
      • Krausnick-Groß Wasserburg
      • Schwielochsee
      • Schönwald
      • Steinreich
      • Straupitz
      • Kasel-Golzig
  • Videonews
  • Themen
    • 110&112
    • Arbeit
    • Ausbildung
    • Ausflugstipps
    • Bekanntmachungen
    • Bildung
    • Kultur
    • Lausitzer Tiere
    • Politik
    • Panorama
    • Ratgeber
    • Sport
    • Veranstaltungen
    • Verkehr
    • Verkehr
    • Wirtschaft
    • Branchenbuch
  • Mediadaten
  • Karriere
  • Impressum
  • Datenschutz

Trotz Schufa | Stahl-Shop24 | Holztreppen aus Polen | Snusdiscount.de | Jacke Damen | Reinigungsfirma Berlin