Spree und Schwarze Elster führen extremes Niedrigwasser
Die Wasserhaushaltsituation hat sich insgesamt weiter verschärft. Sowohl die Spree als auch die Schwarze Elster führen derzeit ein extremes Niedrigwasser. Das Volumendefizit in den Speichern (Speicherbecken/Talsperren), welche kontinuierlich Wasser in das Spreegebiet abgeben, ist in letzten zwei Monaten weitergewachsen. Aktuell kann die Spree, im Zulauf zur Talsperre Spremberg, nur noch in sehr geringem Maße durch die sächsischen Speicher gestützt werden. In der Talsperre Spremberg stehen zudem nur noch 8 % (< 1 Mio. m³) des Betriebsraums zur Verfügung. Auch flächendeckender Niederschlag wäre nicht ausreichend, um das aufgelaufene Niederschlagsdefizit von fast 400 Millimeter (circa 75 Prozent des Jahresniederschlages) im gesamten Einzugsgebiet kurzfristig auszugleichen.
Sparsamer Umgang mit Trink- und Grundwasser gefordert
Alle Eigentümer oberirdischer Gewässer sowie Eigentümer- und Anlieger der an oberirdische Gewässer grenzenden Grundstücke müssen das Mögliche tun, um eine weitere Verschärfung der Situation zu verhindern. Der Landkreis OSL appelliert dringend an die Bürger und Bürgerinnen, das Entnahmeverbot einzuhalten sowie in der aktuellen Situation auch mit Wasserentnahmen aus dem Grundwasser und dem Trinkwassernetz sparsam und verantwortungsvoll umzugehen.
Aktuelle Durchflüsse für die mit Pegeln ausgestatteten Fließgewässern (z.B. Pegel Leibsch UP, Pegel Biehlen 1, Pegel Ortrand) können auf der Internetseite des Landes Brandenburg abgefragt werden.
Die öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung ist in der aktuellen Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (https://www.osl-online.de/amtsblatt/index.php?ebene=496) erfolgt. Der vollständige Text mit Begründung und Kartenmaterial ist einsehbar auf der Internetseite des Landkreises www.osl-online.de unter dem Menüpunkt „Verwaltung & Kreistag“ > „Bekanntmachungen und Richtlinien“.
Die Einhaltung der Allgemeinverfügung wird durch die untere Wasserbehörde überwacht. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geahndet werden.
pm/red
Foto: Schwarze Elster bei Senftenberg im Jahr 2020