Als erstes Bundesland verabschiedete der Brandenburger Landtag im Juni dieses Jahres das neue Ausbildungsförderungsgesetz, das sogenannte Schüler-Bafög. Demnach wird ab 1. August Schülern aus einkommensschwachen Familien Landesausbildungsförderung gewährt.
Wer bis 30. September einen Antrag für das sogenannte Schüler-Bafög stellt, sichert sich den Anspruch rückwirkend ab August. Dies besagt eine Ausnahmeregelung für das erste Jahr nach der Einführung des Gesetzes. Danach besteht der Anspruch erst ab Antragsmonat.
Anträge sind in Senftenberg beim Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz erhältlich bzw. zu stellen.
Anspruchsberechtigt sind Schüler, die ihren Wohnsitz im Land Brandenburg haben und ab dem laufenden Schuljahr erstmals eine gymnasiale Oberstufe oder einen zweijährigen Bildungsgang zum Erwerb der Fachhochschulreife in Vollzeitform besuchen. Je nach Höhe des Einkommens der Eltern erhalten anspruchsberechtigte Schüler 50 bzw. 100 Euro pro Monat. Das sogenannte Schüler-Bafög soll Schülern aus einkommensschwachen Familien helfen, das Abitur oder die Fachhochschulreife zu erlangen und somit Aufstiegschancen durch Bildung ermöglichen.
Nähere Informationen sind im Internet unter www.osl-online.de abrufbar oder telefonisch unter 03573/870-4156 beim Landkreis zu erfragen.
Quelle: Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Als erstes Bundesland verabschiedete der Brandenburger Landtag im Juni dieses Jahres das neue Ausbildungsförderungsgesetz, das sogenannte Schüler-Bafög. Demnach wird ab 1. August Schülern aus einkommensschwachen Familien Landesausbildungsförderung gewährt.
Wer bis 30. September einen Antrag für das sogenannte Schüler-Bafög stellt, sichert sich den Anspruch rückwirkend ab August. Dies besagt eine Ausnahmeregelung für das erste Jahr nach der Einführung des Gesetzes. Danach besteht der Anspruch erst ab Antragsmonat.
Anträge sind in Senftenberg beim Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz erhältlich bzw. zu stellen.
Anspruchsberechtigt sind Schüler, die ihren Wohnsitz im Land Brandenburg haben und ab dem laufenden Schuljahr erstmals eine gymnasiale Oberstufe oder einen zweijährigen Bildungsgang zum Erwerb der Fachhochschulreife in Vollzeitform besuchen. Je nach Höhe des Einkommens der Eltern erhalten anspruchsberechtigte Schüler 50 bzw. 100 Euro pro Monat. Das sogenannte Schüler-Bafög soll Schülern aus einkommensschwachen Familien helfen, das Abitur oder die Fachhochschulreife zu erlangen und somit Aufstiegschancen durch Bildung ermöglichen.
Nähere Informationen sind im Internet unter www.osl-online.de abrufbar oder telefonisch unter 03573/870-4156 beim Landkreis zu erfragen.
Quelle: Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Als erstes Bundesland verabschiedete der Brandenburger Landtag im Juni dieses Jahres das neue Ausbildungsförderungsgesetz, das sogenannte Schüler-Bafög. Demnach wird ab 1. August Schülern aus einkommensschwachen Familien Landesausbildungsförderung gewährt.
Wer bis 30. September einen Antrag für das sogenannte Schüler-Bafög stellt, sichert sich den Anspruch rückwirkend ab August. Dies besagt eine Ausnahmeregelung für das erste Jahr nach der Einführung des Gesetzes. Danach besteht der Anspruch erst ab Antragsmonat.
Anträge sind in Senftenberg beim Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz erhältlich bzw. zu stellen.
Anspruchsberechtigt sind Schüler, die ihren Wohnsitz im Land Brandenburg haben und ab dem laufenden Schuljahr erstmals eine gymnasiale Oberstufe oder einen zweijährigen Bildungsgang zum Erwerb der Fachhochschulreife in Vollzeitform besuchen. Je nach Höhe des Einkommens der Eltern erhalten anspruchsberechtigte Schüler 50 bzw. 100 Euro pro Monat. Das sogenannte Schüler-Bafög soll Schülern aus einkommensschwachen Familien helfen, das Abitur oder die Fachhochschulreife zu erlangen und somit Aufstiegschancen durch Bildung ermöglichen.
Nähere Informationen sind im Internet unter www.osl-online.de abrufbar oder telefonisch unter 03573/870-4156 beim Landkreis zu erfragen.
Quelle: Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Als erstes Bundesland verabschiedete der Brandenburger Landtag im Juni dieses Jahres das neue Ausbildungsförderungsgesetz, das sogenannte Schüler-Bafög. Demnach wird ab 1. August Schülern aus einkommensschwachen Familien Landesausbildungsförderung gewährt.
Wer bis 30. September einen Antrag für das sogenannte Schüler-Bafög stellt, sichert sich den Anspruch rückwirkend ab August. Dies besagt eine Ausnahmeregelung für das erste Jahr nach der Einführung des Gesetzes. Danach besteht der Anspruch erst ab Antragsmonat.
Anträge sind in Senftenberg beim Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz erhältlich bzw. zu stellen.
Anspruchsberechtigt sind Schüler, die ihren Wohnsitz im Land Brandenburg haben und ab dem laufenden Schuljahr erstmals eine gymnasiale Oberstufe oder einen zweijährigen Bildungsgang zum Erwerb der Fachhochschulreife in Vollzeitform besuchen. Je nach Höhe des Einkommens der Eltern erhalten anspruchsberechtigte Schüler 50 bzw. 100 Euro pro Monat. Das sogenannte Schüler-Bafög soll Schülern aus einkommensschwachen Familien helfen, das Abitur oder die Fachhochschulreife zu erlangen und somit Aufstiegschancen durch Bildung ermöglichen.
Nähere Informationen sind im Internet unter www.osl-online.de abrufbar oder telefonisch unter 03573/870-4156 beim Landkreis zu erfragen.
Quelle: Landkreis Oberspreewald-Lausitz