18:42 Uhr 15.01.2021 | Bautzen: 160 Neuinfektionen / Inzidenzwert bei 318,33 / Insgesamt 33 Erkrankte auf ITS
Im Landkreis Bautzen sind am Freitag, 15. Januar 2021, insgesamt 160 Coronavirus-Neuinfektionen registriert worden. Weitere 330 Patienten gelten als genesen. 1.855 Personen sind aktuell infiziert.
Drei Patienten im Alter zwischen 78 und 86 Jahren sind verstorben. Die Zahl der Todesfälle in Zusammenhang mit einer Corona-Infektion seit Pandemiebeginn erhöht sich damit auf 412.
Die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 318,33 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner. 3.768 Infizierte und Kontaktpersonen ersten Grades befinden sich derzeit in Quarantäne.
In den Kliniken im Landkreis Bautzen werden derzeit nach Meldung der Klinikleitstelle Dresden/Ostsachsen 174 Corona-Patienten behandelt, 33 davon auf einer Intensivstation.
Insgesamt melden die Kliniken eine leichte Entspannung bei den Einlieferungen von Corona-Patienten.
Neue Quarantäne-Verordnung für den Landkreis Bautzen
Ab 18. Januar 2021 gilt eine neue Quarantäne-Verordnung für den Landkreis Bautzen. Das Landratsamt hat heute die bestehende Verordnung ersetzt, die auch alle anderen Landkreise in Sachsen erlassen werden.
Neu ist, dass die Personen, die mit einer per Schnelltest oder PCR-Test positiv getesteten Person in einem Haushalt leben, sich automatisch in Quarantäne begeben müssen sobald diese Person Kenntnis von ihrem Ergebnis erlangt. Bisher war der Quarantäne-Anruf des Gesundheitsamtes ausschlaggebend. Ausnahmen bestehen für Angehörige mit einer Corona-Infektion innerhalb der letzten sechs Monate sowie Angehörige des eigenen Hausstandes, die keinen Kontakt hatten und keine Symptome aufweisen.
Wie bisher gilt die Quarantänepflicht auch für alle Personen, die auf das Ergebnis eines PCR-Test warten. Erfolgt der Test durch den Hausarzt, ist dieser verpflichtet, die Testperson auf die Quarantäne-Pflicht hinzuweisen.
Fällt ein Schnelltests positiv aus und ergibt der PCR-Kontrolltest ein negatives Ergebnis, wird die Quarantäne aufgehoben.
Die Allgemeinverfügung gilt wie bisher auch für Personen, die nicht im Landkreis Bautzen wohnen, aber etwa hier arbeiten, bzw. deren Kontaktpersonen im Landkreis Bautzen leben. Das jeweils zuständige Gesundheitsamt wird dann durch das Bautzener Gesundheitsamt unterrichtet.
Positiv getestete Personen sind verpflichtet sich beim Gesundheitsamt zu melden und über ihr Testergebnis zu informieren. Dabei sind auch die engen Kontaktpersonen anzugeben.
Zeigen Kontaktpersonen in ihrer Quarantäne Krankheitszeichen, müssen sie darüber das Gesundheitsamt telefonisch oder per E-Mail informieren. Sollte der Gesundheitszustand von Corona-Patienten oder Kontaktpersonen in Quarantäne eine Behandlung bei Ärzten und Klinik bzw. Transport durch den Rettungsdienst erforderlich machen, sind diese Stellen vorab über die Corona-Infektion bzw. die Quarantänepflicht zu informieren.
Corona-Kinderkrankengeld wird Montag beschlossen
Das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 wird pro Elternteil von zehn auf 20 Tage pro Kind, für Alleinerziehende von 20 auf 40 Tage pro Kind verdoppelt. Der Bundestag hat zugestimmt, der Bundesrat wird dies am Montag tun.
Die Höhe des Kinderkrankengeldes beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Die Regelung soll rückwirkend zum 5. Januar in Kraft treten.
Voraussetzungen sind, dass:
- sowohl der betroffene Elternteil als auch das Kind gesetzlich krankenversichert sind,
- das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist,
- keine andere im Haushalt lebende Person das Kind beaufsichtigen kann
- Anspruchsberechtigt sind auch Eltern, die im Homeoffice arbeiten.
Vergleich zum Vortag | ||
Gesamtzahl aller bestätigten Infektionen: | 16.390 | + 146 |
Genesene Patienten: | 13.953 | + 93 |
Todesfälle: | 409 | + 5 |
Aktuell erkrankt: | 2.028 | + 48 |
davon stationär: | 185 | – 8 |
Quarantänen aktuell: | 3.961 | – 44 |
Quarantänen beendet: | 47.537 | +/- 0 |
Tests vom Vortag: (nur Gesundheitsamt, ohne Hausärzte) | 198 | |
7-Tage-NeuInfektionen: (Bezogen auf die Gesamteinwohnerzahl) | 1057 | |
7-Tage-NeuInfektionen: (Bezogen auf 100.000 Einwohner) | 352,3 |
18:39 Uhr 15.01.2021 | Görlitz: 21 Todesfälle / 35 neue Fälle / Inzidenzwert bei 258,78
Aktuelle Zahlen – Stand 15.01.2021, 12 Uhr
Aktuell | Neu zum Vortag | |
---|---|---|
Aktuell infizierte Personen | 2023 | + 35* |
davon stationär in Behandlung im Landkreis Görlitz | 196 | – 2 |
* 35 Neuinfektionen und 356 genesene Personen sowie 21 Todesfälle (nachgemeldet vom 26.12.20 – 12.01.21)
7-Tage-Inzidenz
Tag 7 | Tag 6 | Tag 5 | Tag 4 | Tag 3 | Tag 2 | Tag 1 | GESAMT | je 100T EW |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
09.01. | 10.01. | 11.01. | 12.01. | 13.01. | 14.01. | 15.01. | ||
152 | 36 | 3 | 124 | 170 | 134 | 35 | 654 | 258,78 |
* Einwohnerzahl 252.725 zum 31.12.2019
Aktuell wurden im Landkreis Görlitz 35 neue Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zum Vortag festgestellt. Bei den positiv getesteten Personen handelt es sich um 33 Erwachsene und zwei Kinder.
Derzeit sind 2.023 Personen infiziert. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt 258,78 je 100.000 Einwohner.
196 Menschen werden derzeit stationär in den Kliniken des Landkreises Görlitz behandelt, 26 davon benötigen eine intensivmedizinische Betreuung.
Seit Beginn der Pandemie im März 2020 haben sich im Landkreis Görlitz nachweislich 12.975 Menschen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert. 10.295 Personen sind zum heutigen Zeitpunkt genesen.
Darüber hinaus wurden dem Gesundheitsamt des Landkreis Görlitz weitere 21 Todesfälle für den Zeitraum vom 26. Dezember 2020 bis 12. Januar 2021 gemeldet. Das Alter der Verstorbenen liegt zwischen 74 und 99 Jahren. Die Zahl der Todesfälle, die in Zusammenhang mit einer Coronavirus-Infektion stehen, erhöht sich damit auf 657.
Entwicklung der Infektionsfälle im Landkreis Görlitz ab März 2020
Stadt/Gemeinde | Gemeldete Coronafälle (davon neue) / aktive / gestorben | davon geheilt | ||
---|---|---|---|---|
Bad Muskau | 216 (+1) | 31 | † 15 (+1) | 170 (+8) |
Beiersdorf | 65 (+1) | 4 | † 1 | 60 |
Bernstadt | 225 | 17 | † 8 | 200 (+9) |
Bertsdorf-Hörnitz | 114 | 8 | † 5 (+1) | 101 (+1) |
Boxberg | 277 | 26 | † 23 | 228 (+2) |
Dürrhennersdorf | 34 | 3 | † 2 | 29 |
Ebersbach-Neugersdorf | 446 | 55 | † 26 (+1) | 365 (+10) |
Gablenz | 74 | 15 | † 1 | 58 |
Görlitz | 2383 (+9) | 338 | † 136 | 1859 (+63) |
Groß Düben | 64 | 5 | † 2 | 57 (+1) |
Großschönau | 247 (+1) | 33 | † 15 | 199 |
Großschweidnitz | 40 | 2 | † 1 | 37 |
Hähnichen | 63 (+1) | 11 | † 1 | 51 |
Hainewalde | 68 | 2 | † 5 | 61 |
Herrnhut | 412 (+5) | 83 | † 5 | 324 (+12) |
Hohendubrau | 68 | 8 | † 2 | 58 (+4) |
Horka | 92 | 13 | † 5 (+1) | 74 (+7) |
Jonsdorf | 88 | 3 | † 8 | 77 (+3) |
Kodersdorf | 108 | 18 | † 2 | 88 (+4) |
Königshain | 47 | 5 | † 2 | 40 (+1) |
Kottmar | 360 (+3) | 95 | † 14 (+1) | 251 (+8) |
Krauschwitz | 191 (+1) | 15 | † 13 | 163 (+3) |
Kreba-Neudorf | 62 | 6 | † 1 | 55 (+4) |
Lawalde | 73 | 8 | † 2 | 63 (+1) |
Leutersdorf | 130 | 10 | † 6 (+3) | 114 (+7) |
Löbau | 813 (+3) | 102 | † 37 | 674 (+16) |
Markersdorf | 181 | 18 | † 3 | 160 (+9) |
Mittelherwigsdorf | 259 | 38 | † 14 (+1) | 207 (+14) |
Mücka | 67 (+2) | 12 | † 4 | 51 (+5) |
Neißeaue | 74 (+1) | 7 | † 2 | 65 (7) |
Neusalza-Spremberg | 169 | 9 | † 7 | 153 (+1) |
Niesky | 568 (+1) | 96 | † 34 | 438 (+18) |
Oybin | 81 | 5 | † 13 | 63 |
Oderwitz | 329 | 94 | † 11 (+4) | 224 (+21) |
Olbersdorf | 271 (+1) | 27 | † 12 | 232 (+13) |
Oppach | 118 | 23 | † 4 | 91 (+6) |
Ostritz | 177 | 3 | † 21 | 153 (+7) |
Quitzdorf am See | 60 | 12 | † 2 | 46 |
Reichenbach | 220 | 35 | † 11 (+1) | 174 |
Rietschen | 159 (+2) | 32 | † 5 | 122 (+1) |
Rosenbach | 84 | 5 | † 3 | 76 |
Rothenburg | 344 (+1) | 35 | † 16 | 293 (+6) |
Schleife | 109 | 14 | † 4 | 91 (+1) |
Schönau-Berzdorf | 87 | 18 | † 3 | 66 |
Schönbach | 34 | 4 | † 1 | 29 |
Schöpstal | 120 | 7 | † 5 | 108 (+1) |
Seifhennersdorf | 181 (+1) | 17 | † 16 | 148 (+6) |
Trebendorf | 39 | 5 | † 2 | 32 |
Vierkirchen | 84 | 10 | † 2 (+1) | 72 (+6) |
Waldhufen | 139 | 10 | † 5 | 124 (+7) |
Weißkeißel | 54 | 5 | † 3 | 46 |
Weißwasser | 793 | 146 | † 33 (+2) | 614 (+34) |
Zittau | 1414 (+1) | 370 | † 83 (+4) | 961 (+29) |
Gesamtzahl der Infektionen / aktive Fälle / Todesfälle | 12.975 (+35) / 2023 / (†) 657 (+21) | 10.295 (+356) |
18:34 Uhr 15.01.2021 | Oder-Spree: Zwei weitere Todesfälle / 72 Neuinfektionen / Inzidenzwert bei 222,0
Im Landkreis Oder-Spree sind derzeit 831 Menschen nachweislich mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert. Im Laufe des gestrigen Tages wurden 72 neue Fälle vom Gesundheitsamt erfasst. Die 7-Tage-Inzidenz, die Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner, liegt laut der Daten des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) bei 222,0.
Kumuliert wurden seit Beginn des Pandemiegeschehens 4715 Personen mit dem Coronavirus infiziert. Bisher gelten 3705 Infizierte als geheilt. Wie das Gesundheitsamt meldet, sind zwei weitere Personen im Zusammenhang mit dem Infektionsgeschehen verstorben. Damit sind im Kontext mit dem Coronavirus jetzt 179 Todesfälle in Oder-Spree zu beklagen. Zur Reduzierung von Infektionsrisiken hat das Gesundheitsamt für 1811 Personen Quarantäne angeordnet.
Hinweis: Bei den Fallzahlen in den Grafiken handelt es sich um das Wohnortprinzip. Auf Grund der Zuständigkeit sind hier nur Einwohner des Landkreises Oder-Spree berücksichtigt. Eine aktualisierte Grafik zur regionalen Verteilung des Infektionsgeschehens wird am kommenden Montag veröffentlicht.
18:30 Uhr 15.01.2021 | Spree-Neiße: 57 neue Fälle / Inzidenzwert bei 337,7
Bestätigte Fälle: 4409
Veränderung zum Vortag: +57
davon stationäre Behandlung: 34
verstorben: 123
Quarantäne: ca. 1.000
davon geheilt: 1570
Inzidenzwert: 337,7
Stadt Spremberg: +12
Stadt Forst (Lausitz): +21
Stadt Guben: +6
Stadt Drebkau: +3
Stadt Welzow:
Gemeinde Kolkwitz: +1
Gemeinde Schenkendöbern: +1
Gemeinde Neuhausen/Spree:
Amt Burg (Spreewald): +3
Amt Döbern-Land: +9
Amt Peitz: +1
z.Zt. nicht im Landkreis:
18:28 Uhr 15.01.2021 | Dahme-Spreewald: Kitas weiterhin geöffnet. Inzidenzwert bei 223,7
Im Landkreis Dahme-Spreewald liegt die 7-Tage-Inzidenz bei 223,7. Innerhalb eines Tages haben sich 81 weitere Personen mit Corona infiziert. Außerdem gab der Landkreis gekannt, dass Kitas vorläufig geöffnet bleiben. Ausschlaggebend für die Entscheidung ist die Inzidenz im Landkreis.
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Aktuelle Fallzahlen LDS | |
bestätigte Infektionen | 3895 |
Veränderung zum Vortag | +81 |
Todesfälle | 106 |
genesen | 3230 |
aktuell infizierte Personen | 559 |
davon in stationärer Behandlung | 52 |
davon in häuslicher Isolation | 507 |
7-Tage-Inzidenz | 223,7 |
18:07 Uhr 15.01.2021 | IHK-Umfrage: „Vielen Unternehmen in Südbrandenburg steht Wasser bis zum Hals“
Mehr als die Hälfte der Unternehmen in Südbrandenburg hat zwar Verständnis für die verlängerten Corona-Einschränkungen, aber fast jedes zweite Unternehmen treibt akute Existenzangst um. Laut einer Umfrage der IHK Cottbus befürchten elf Prozent der Unternehmen, in den nächsten drei Monaten sogar Insolvenz beantragen zu müssen. Nur ein Drittel hält die staatlichen Hilfen für ausreichend.
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17:15 Uhr 15.01.2021 | CTK Cottbus: Einblicke in Arbeitsalltag. Bisher 670 Patienten behandelt
Im CTK Cottbus wurden bisher 670 Corona-Patienten behandelt, über 110 sind verstorben. Das teilte das Cottbuser Krankenhaus heute mit und zeigt in einem Video bewegende Einblicke in den derzeitigen Arbeitsalltag. Darin berichten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über ihre Erfahrungen.
Einblicke in CTK-Alltag
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16:34 Uhr 15.01.2021 | Energie Cottbus im Wartemodus: Spiele weiter ausgesetzt. Dritte Liga möglich?
Die Arbeitsgruppe „Fortführung Spielbetrieb der Regionalliga Nordost“ des Nordostdeutschen Fußballverbandes hat im Rahmen einer Videokonferenz, aufgrund der aktuellen Einschränkungen, dem Spielausschuss vorgeschlagen, die Punktspiele der Regionalliga Nordost bis zum 28.Februar ruhen zu lassen. „Die Spiele vorher fortzusetzen ist aufgrund der momentanen gesellschaftlichen Gegebenheiten nicht zu verantworten!“, sagte der Spielausschussvorsitzende Uwe Dietrich.
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16:30 Uhr 15.01.2021 | Geänderte Öffnungszeiten der Corona-Abstrichstelle am CTK Cottbus
Ab sofort hat die Corona-Abstrichstelle am CTK geänderte Öffnungszeiten. Samstag und Sonntag von 8 bis 16.30 Uhr und Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr.
16:22 Uhr 15.01.2021 | Klinikum Niederlausitz: Stabilisierte Personalsituation. 500 Mitarbeiter geimpft
Die Personalsituation im Klinikum Niederlausitz in Senftenberg hat sich stabilisiert. Auch der Hilfeaufruf konnte damit erfolgreich beendet werden. Insgesamt 211 Menschen haben sich auf den Aufruf gemeldet. Daraus resultieren 40 Einstellungen von pflegerischen Hilfskräften und Assistenzärzten. Außerdem haben sich aktuell schon über 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegen Corona impfen lassen. Weiterhin bleibt die Lage allerdings angespannt. Insgesamt 38 Corona-Patienten werden derzeit stationär behandelt, sieben Erkrankte befinden sich auf der Intensivstation.
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15:24 Uhr 15.01.2021 | Burg: Spreewaldbibliothek „Mina Witkojc“ geschlossen / Internet-Service verfügbar
Leider muss laut neuster Eindämmungsverordnung auch die Spreewaldbibliothek „Mina Witkojc“ ab sofort geschlossen bleiben. „Wir möchten aber allen Nutzern gern weiterhin unseren Service anbieten, da der Zugang zur Büchern oder auch anderen Medien in diesen schwierigen Zeiten sehr wichtig ist“, sagt Tourismuschefin Nicole Schlenger.
Deshalb haben alle Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, sich via Internet den Medienkatalog der Bibliothek anzuschauen und darüber auch eine Vorbestellung zu tätigen. Dafür müssen sie lediglich die Nummer ihres Bibliotheksausweises eingeben und als Passwort das Geburtsdatum (xx.xx.xxxx) des Ausweisinhabenden. Eine telefonische Bestellung ist ebenfalls zu den Betriebszeiten möglich, Dienstag und Donnerstag 14 bis 18 Uhr und Freitag 9 bis 12 Uhr.
Die Mitarbeiterinnen der Bibliothek stellen die Medien bereit und vereinbaren einen individuellen Abholtermin. Bei Fragen und Problemen stehen sie unter Tel. 035603/549 hilfreich zur Seite.
14:31 Uhr 15.01.2021 | Oberspreewald-Lausitz: Inzidenzwert bei 279,78 / Weitere 41 neue Fälle
Landkreis | OSL |
Neufälle im 24h-Vergleich | +41 |
bestätigte Fälle | 4.320 |
aktuelle Fälle | 685 |
davon stationär im Klinikum Niederlausitz in Behandlung | 38 |
Genesene | 3.490 |
Sterbefälle | 145 |
in Quarantäne | 1.355 |
7-Tage-Inzidenz | 279,78 |
14:27 Uhr 15.01.2021 | Elbe-Elster Landrat: Disziplin und Solidarität weiter dringend nötig / Inzidenzwert bei 410,5
Die aktuellen Corona-Zahlen bei uns im Landkreis bewegen sich weiter auf hohem Niveau, geben aber trotz aller Dynamik auch ein wenig Hoffnung auf Besserung. Bei den Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner) sank der Wert heute auf 410,5. Zu Beginn der Woche lag dieser Wert noch bei 566,6. Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Elbe-Elster meldet am 15. Januar 2021 nachfolgende statistische Angaben zu den Corona-Infektionen im Landkreis:
gesamt positiv Getestete: 3.965 (+ 59 zum Vortag)
davon aktive Fälle: 904 (+ 29 zum Vortag)
genesene Personen: 2.958 (+ 29 zum Vortag)
bestätigte 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner: 410,5 (454,7 am Vortag)
stationär behandelte Personen: 43 (Stand 15.01.21)
davon intensivmedizinisch: 12 (Stand 15.01.21)
Personen in Isolation bzw. häusliche Quarantäne: 2310 (- 310 zur Vorwoche/Stand 15.01.21)
verstorben: 103 Personen (+ 1 zum Vortag)
Die Angaben entsprechen, wenn nicht anders angegeben, dem aktuellen Stand am 15. Januar, 8.30 Uhr.
Landrat Christian Heinrich-Jaschinski sieht noch eine lange Wegstrecke bis zur Überwindung der Pandemie vor uns: „Die vor uns liegenden Monate werden weiter erhebliche Ausdauer und Disziplin verlangen. Auch nach drei Monaten Lockdown sterben in Brandenburg und Elbe-Elster noch immer jeden Tag Menschen an der Pandemie. Das ist die bittere Realität, vor der niemand die Augen verschließen darf. Unser Landkreis macht da keine Ausnahme.“
Die Zahlen würden deutlich machen, dass Corona immer noch unseren Alltag bestimme und uns auch weiterhin zu schwerwiegenden Entscheidungen zwinge. „Verzicht bleibt weiter Pflicht. Nur, wenn wir Kontakte zu anderen auf ein Minimum verringern, verhindern wir weitere Ansteckungen“, sagte Christian Heinrich-Jaschinski. Die gerade angelaufenen Impfungen würden Hoffnung wecken für das noch junge Jahr, ab kommende Woche auch im Landkreis Elbe-Elster mit dem Impfzentrum in Elsterwerda. „Wichtig ist, gerade die stark gefährdeten Gruppen schnell zu impfen und durch gezielte Maßnahmen zum Schutz dieser Gruppen beizutragen, etwa durch unsere jüngste Allgemeinverfügung. Bis aber ein großer Teil der Bevölkerung geimpft ist, werden noch Monate vergehen. Disziplin und Solidarität sind deshalb weiter dringend nötig“, so der Landrat.
Aktuelle Daten sowie weitere Informationen mit entsprechenden Links rund ums neuartige Coronavirus im Landkreis Elbe-Elster sind unter www.lkee.de abrufbar.
11:42 Uhr 15.01.2021 | 1.262 neue Fälle in Brandenburg / Bisher insgesamt 33.263 Impfungen
In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 1.262 erhöht. So sind laut Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) insgesamt 59.405 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 15.01.2021, 08:00 Uhr). Aktuell werden 1.110 Personen wegen einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt; davon befinden sich 257 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 198 beatmet werden. In Brandenburg gelten laut LAVG-Berechnungen 40.840 Menschen als genesen von der Coronavirus-Krankheit (+501 im Vergleich zum Vortag). So liegt die Zahl der aktuell Erkrankten bei 16.821 (+705). Die Zahl der bisher im Land Brandenburg durchgeführten Corona-Schutzimpfungen liegt bei 33.263 (+5.694 im Vergleich zum Vortag + 467 Nachmeldung, Gesamtzahl kumulativ ab dem 27.12.2020, Stand: 14.01.2021).
Landkreis / | Neue bestätigte Fälle im | Zahl bestätigter Fälle ambulant + stationär Stand: 15.01., 08:00 Uhr | 7-Tage-Inzidenz | Sterbefälle Wohnortprinzip kumuliert ab 10. KW 2020 (24-h-Vergleich) |
Barnim | +33 | 3.302 | 150,6 | 105 (+3) |
Brandenburg a. d. H. | +20 | 1.116 | 235,5 | 32 (+1) |
Cottbus/Chó¶ebuz | +20 | 3.398 | 285,9 | 117 (+3) |
Dahme-Spreewald | +81 | 3.895 | 223,7 | 106 (+7) |
Elbe-Elster | +59 | 3.965 | 410,5 | 101 (+1) |
Frankfurt (Oder) | +20 | 1.182 | 109,1 | 41 (+8) |
Havelland | +29 | 3.129 | 214,1 | 58 (+3) |
Märkisch-Oderland | +31 | 3.948 | 131,8 | 163 (+5) |
Oberhavel | +163 | 3.789 | 196,8 | 83 (+5) |
Oberspreewald-Lausitz | +41 | 4.320 | 279,8 | 145 (+1) |
Oder-Spree | +71 | 4.714 | 222,0 | 179 (+2) |
Ostprignitz-Ruppin | +88 | 2.159 | 416,7 | 38 (+3) |
Potsdam | +65 | 4.450 | 258,4 | 142 (+1) |
Potsdam-Mittelmark | +234 | 4.462 | 217,9 | 97 |
Prignitz | +35 | 1.580 | 307,3 | 63 (+7) |
Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa | +140 | 4.409 | 336,8 | 123 (+2) |
Teltow-Fläming | +76 | 3.736 | 330,0 | 83 (+3) |
Uckermark | +56 | 1.851 | 270,7 | 66 (+1) |
Brandenburg gesamt | +1.262 | 59.405 | 244,9 | 1.744 (+56) |
Die relevanten Corona-Daten werden täglich aktualisiert mit Diagrammen und Grafiken auf einem sogenannten Dashboard für das Land Brandenburg dargestellt: https://experience.arcgis.com/experience/331f51a39f3046208f355412190cb57b.
Hinweise zum Meldeweg: Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden, nachdem Meldende Kenntnis erlangt hat, dort vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Software (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.
Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab.
Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar.
Hinweise zu Genesenen: Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht.
Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner.
Zahl der aktiv Erkrankten: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle.
11:25 Uhr 15.01.2021 | Spremberg: Notbetreuung von Schüler der 1. bis 4. Klassen und Hortbetreuung
Mit Inkrafttreten der Vierten Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (Vierte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 4. SARS-CoV-2-EindV) wurde der bestehende Lockdown bis zum 31.01.2021 verlängert und weitere verschärfende Regelungen erlassen. Der Präsenzunterricht an Schulen bleibt weiterhin grundsätzlich untersagt. Vor diesem Hintergrund wird die seit dem 04.01.2021 organisierte Notbetreuung für schulpflichtige Kinder der 1. bis 4. Klasse weiter fortgeführt. Die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für die Inanspruchnahme der Notbetreuung erfolgt in den Ämtern und kreisangehörigen Gemeinden des Landkreises Spree-Neiße innerhalb des vom Land Brandenburg vorgegebenen rechtlichen Rahmens und in enger Abstimmung mit dem Landkreis. Für die Stadt Spremberg/Grodk bedeutet dies, dass die Anträge zur Prüfung des Anspruches auf eine Notbetreuung fortlaufend und unverzüglich nach Antragseingang durch die Stadtverwaltung Spremberg/Grodk geprüft und bei vollständiger Vorlage aller Unterlagen auch unverzüglich beschieden werden. Mit Inkrafttreten der 4. SARS-CoV-2-EindV wurden in den systemrelevanten kritischen Infrastrukturbereich die Steuerrechtspflege und das Bestattungswesen zusätzlich mit aufgenommen. Eine vollständige Übersicht der systemrelevanten kritischen Infrastrukturbereiche ist nachfolgend aufgeführt.
Darüber hinaus haben mit Wirkung vom 18.01.2021 Kinder von Alleinerziehenden einen Anspruch auf Notbetreuung, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann. Dabei zählen zur Personengruppe der Alleinerziehenden Personen, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen. Anspruch auf die Notbetreuung hat demnach nur ein Personensorgeberechtigter, der mit dem zu betreuenden Kind zusammenlebt und allein für dessen Pflege und Erziehung sorgt. Leben die Eltern mit dem Kind im Wechselmodell, d.h. das Kind hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt hälftig bei beiden Elternteilen, so lebt das Kind nicht nur mit einem Personensorgeberechtigten zusammen, sodass die Alleinerziehungseigenschaft in nicht vorliegt. In diesem Fall besteht ein Notbetreuungsanspruch also nur, wenn beide Elternteile in den nachfolgend aufgeführten kritischen Infrastrukturbereichen beschäftigt sind. Erfüllt nur ein Elternteil diese Voraussetzungen, besteht kein Anspruch auf eine Notbetreuung.
Diesbezüglich wurde auch das Antragsformular für die Notbetreuung angepasst. Personensorgeberechtigte werden gebeten, ab sofort das aktualisierte Antragformular, welches sowohl auf der Internetseite der Stadt Spremberg/Grodk unter www.spremberg.de, als auch auf der Internetseite des Landkreises Spree-Neiße unter https://www.lkspn.de/aktuelles/coronavirus/dokumente_corona.html abrufbar ist, zu verwenden. Bereits eingereichte Anträge brauchen nicht erneut eingereicht zu werden. Wurde bereits ein Antrag auf Notbetreuung bestätigt, bedarf es aufgrund der Änderung der Rechtsgrundlagen keiner erneuten Antragstellung durch die Personensorgeberechtigten.
Für Schülerinnen und Schüler der 1. bis 4. Klasse mit einem Notbetreuungsanspruch, wird die Notbetreuung in der Schule organisiert. Die Notbetreuung in der Schule umfasst die Unterrichtszeit der Jahrgangsstufe des jeweils regulären Schultages.
Für Kinder, die einen Anspruch auf Notbetreuung während der Schulzeit haben, gilt auch ein Notbetreuungsanspruch während der vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten im jeweiligen Hort. Der Hort organisiert für diese Kinder der 1. bis 4. Jahrgangsstufe eine Notbetreuung im Rahmen der Kindertagesbetreuung.
Die Notbetreuung wird in beiden Einrichtungen für folgende anspruchsberechtigten Gruppen von Kindern der 1. bis 4. Jahrgangstufe organisiert:
- Kinder, die aus Gründen der Wahrung des Kindeswohls zu betreuen sind. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen erfolgt durch den Landkreis Spree-Neiße von Amts wegen.
- Kinder, deren beide Personensorgeberechtigten in den nachfolgend genannten kritischen Infrastrukturbereichen innerhalb oder außerhalb des Landes Brandenburg beschäftigt sind, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann,
- Ab dem 18. Januar 2021 Kinder von Alleinerziehenden, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann.
Beschäftigte in folgenden kritischen Infrastrukturbereichen haben einen Anspruch auf Notbetreuung ihrer Kinder, wenn eine andere Betreuungsmöglichkeit nicht gegeben ist:
- Gesundheitsbereich, in gesundheitstechnischen und pharmazeutischen Bereichen, den stationären und teilstationären Erziehungshilfen, in Internaten gemäß § 45 des Achten Buches Sozialgesetzbuch, den Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe sowie zur Versorgung psychisch Erkrankter,
- Erzieherin oder Erzieher in der Kindertagesbetreuung oder als Lehrerin oder Lehrer in der Notbetreuung,
- Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen in der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung,
- Polizei, im Rettungsdienst, Katastrophenschutz, bei der Feuerwehr und bei der Bundeswehr sowie für die sonstige nicht polizeiliche Gefahrenabwehr,
- Rechtspflege und Steuerrechtspflege
- Vollzugsbereich einschließlich des Justizvollzugs, des Maßregelvollzugs und in vergleichbaren Bereichen,
- Daseinsvorsorge für Energie, Abfall, Wasser, Öffentlicher Personennahverkehr, Informationstechnologie und Telekommunikation,
- Leistungsverwaltung der Träger der Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
- Landwirtschaft, der Ernährungswirtschaft, des Lebensmitteleinzelhandels und der Versorgungswirtschaft,
- Lehrkräfte für zugelassenen Unterricht, für pädagogische Angebote und Betreuungsangebote in Schulen sowie für die Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen,
- Medien (einschließlich Infrastruktur bis hin zur Zeitungszustellung),
- Veterinärmedizin,
- für die Aufrechterhaltung des Zahlungsverkehrs erforderliches Personal,
- Reinigungsfirmen, soweit sie in kritischen Infrastrukturen tätig sind,
- freiwilligen Feuerwehren und anderen Hilfsorganisationen ehrenamtlich Tätige
- Bestattungsunternehmen
Für Personensorgeberechtigte, die im stationären und ambulanten medizinischen oder pflegerischen Bereich beschäftigt sind, gilt abweichend Folgendes:
Ein Anspruch auf eine Notbetreuung besteht auch dann, wenn nur ein Personensorgeberechtigter im stationären und ambulanten medizinischen oder pflegerischen Bereich tätig ist.
Darüber hinaus haben schulpflichtige Kinder der 5. und 6. Jahrgangsstufe einen Anspruch auf Notbetreuung, wenn mindestens ein Personensorgeberechtigter im stationären und ambulanten medizinischen oder pflegerischen Bereich beschäftigt ist. Weitere Notbetreuungsmöglichkeiten für Kinder der 5. und 6. Jahrgangstufe sind entsprechend der derzeit geltenden rechtlichen Bestimmungen im Land Brandenburg nicht vorgesehen und können für diese Kinder unabhängig von einer Beschäftigung der Personensorgeberechtigten in den vorgenannten kritischen Infrastrukturen nicht gewährt werden. Für diese Kinder ist die Betreuung im häuslichen Bereich durch die Eltern zu organisieren.
Den aktuellen Antrag auf die Notbetreuung finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa unter
https://www.lkspn.de/aktuelles/coronavirus/dokumente_corona.html sowie auf der Internetseite der Stadt Spremberg/Grodk unter www.spremberg.de
Um eine zügige Bearbeitung der Anträge gewährleisten zu können, ist es erforderlich diese bei der Stadtverwaltung Spremberg/Grodk, Am Markt 1 in 03130 Spremberg/Grodk oder per E-Mail unter [email protected] einzureichen. Bitte achten Sie darauf, dass die Anträge vollständig ausgefüllt sind, Angaben zu allen Personensorgeberechtigten enthalten und eine aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers beigefügt ist. Es wird auch darum gebeten, für eine schnelle Kontaktaufnahme bei Rückfragen, Kontaktdaten anzugeben. Die Stadtverwaltung setzt alles daran, die Anträge schnellstmöglich zu bescheiden. Es wird jedoch um Verständnis gebeten, dass eine abschließende Entscheidung frühestens am nächsten Schultag, der dem Tag der Antragstellung folgt, erwartet werden kann. Es wird darum gebeten, bis zur Entscheidung von Rückfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Sofern ein Notbetreuungsanspruch festgestellt worden ist, erfolgt die Information hierzu in telefonischer Form. Ablehnungen werden mit einer Begründung versehen in schriftlicher Form erteilt. Es erfolgt auch eine automatische Information der Grundschule und des Hortes über festgestellte Notbetreuungsansprüche. Wir bitten um Verständnis, das formlos eingereichte oder unvollständige Anträge nicht rechtzeitig bearbeitet werden können.
11:20 Uhr 15.01.2021 | Lausitz Klinik Forst impft ersten 240 Mitarbeiter gegen Corona
In der Lausitz Klinik Forst wurden die ersten Mitarbeiter gegen das Coronavirus geimpft. Bereits am Mittwoch kam eine große Lieferung im Forster Krankenhaus an. Geplant ist, bis heute insgesamt 240 Mitarbeitende zu impfen. Pro Tag sind bis zu 80 Impfungen möglich.
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10:57 Uhr 15.01.2021 | Cottbus: Zwei weitere Todesfälle. 47 Neuinfektionen. 73 Erkrankte im CTK
In Cottbus haben sich innerhalb eines Tages 47 Personen mit dem Coronavirus infiziert. Zwei weitere Erkrankte im Zusammenhang mit einer Covid-19-Infektion sind verstorben. Das teilte die Stadt Cottbus heute mit. Insgesamt 73 Corona-Patienten werden derzeit im Cottbuser CTK behandelt.
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10:33 Uhr 15.01.2021 | Sana-Herzzentrum Cottbus: Elf Corona-Patienten / Sieben Erkrankte auf Intensivstation
Anzahl der aktuell behandelten Covid-19 Patienten im SHC gesamt | davon Patienten mit intensivmedizinischer Betreuung | Anzahl intensivmedizinisch betreuter Patienten auf ECMO Plätzen |
11 | 7 | 1 |
Wir bitten um Beachtung dieser Zahlen in Ihrer täglichen Corona-Zusammenfassung für das Stadtgebiet Cottbus.
Für weitere Fragen erreichen Sie mich gern per Telefon oder Mail.
Informationen zur ECMO-Versorgung:
Das Sana-Herzzentrum Cottbus nimmt in der Versorgung von Patienten mit einer besonders schweren Corona-Erkrankung eine Sonderstellung in Südbrandenburg ein. Die Fachklinik ist laut DIVI-Register neben dem Elbe-Elster Klinikum Herzberg als einziges Krankenhaus in der Lausitz dank seiner technischen Ausstattung in der Lage, auch Patienten mit schwerstem Lungenversagen zu behandeln, die eine extrakorporale Membranoxygenierung benötigen. Diese Patienten müssen mit intensivmedizinischen Techniken behandelt werden, bei denen eine Maschine die Atemfunktion von Patienten teilweise oder vollständig übernimmt. In einem solchen besonders schweren Fall, wird die Versorgung des Blutes mit Sauerstoff außerhalb des Körpers organisiert. Dazu werden im Sana-Herzzentrum Cottbus sogenannte ECMO-Systeme vorgehalten. Die ECMO-Behandlung funktioniert ähnlich wie eine Herz-Lungen-Maschine, bei der das Blut außerhalb des Körpers mit Sauerstoff angereichert und von Kohlendioxid befreit wird. Sie ist oft die einzige Behandlungsoption für Patienten, deren Lunge aufgrund der Corona-Erkrankung versagt und die nicht mehr ausreichend mit Sauerstoff über eine invasive Beatmung mittels Intubation versorgt werden können.