Um die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus im eigenen Land zu einzudämmen, wird auch Polen seine Grenzen für Ausländer schließen. Das hat Polens Ministerpräsident Mateusz Morawiecki gestern Abend in Warschau mitgeteilt. Demnach werden auch die Grenzübergänge in Forst und Guben in der Nacht von Samstag auf Sonntag mit Kontrollposten besetzt. Der Warenverkehr soll allerdings weiterhin passieren dürfen. Polnische Staatsbürger, die in ihr Land zurückkehren wollen, müssen in zweiwöchige Quarantäne. Die Maßnahme ist vorerst für zehn Tage vorgesehen. In Polen bleiben ab sofort auch Restaurants, Bars und Casinos geschlossen. Ebenfalls werden ab Sonntag alle internationalen Flug- und Zugverbindungen gestoppt.
Bereits kurz nach der Verkündung der Maßnahmen bildeten sich an grenznahen Tankstellen und Märkten lange Schlangen mit deutschen Einkäufern. Am Samstag setzt sich das Bild bisher fort, in Forst, Frankfurt (Oder) und Guben sowie an weiteren Grenzübergängen bildeten sich lange Staus, einerseits mit polnischen Rückkehrern, die noch vor der Grenzschließung nach Hause wollen, damit sie der Quarantäne entgehen und andererseits mit vielen Deutschen aus der Region, die vor allem preiswertere Zigaretten, Benzin, Lebensmittel und weitere Dinge einkaufen wollen bevor ab Mitternacht die Grenze für Personen geschlossen ist.
Derzeit gibt es in Polen 84 bestätigte Fälle von Coronavirus-Infektionen und 2 Todesfälle.
Weitere Infos zu den geplanten Maßnahmen (laut Polando.de):
Ab dem 14. März werden in Polen folgende Einschränkungen eingeführt
- Ab Samstag wird die Aktivität von Einkaufszentren eingeschränkt. Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Drogerien oder Wäschereien bleiben geöffnet.
- Der Betrieb aller Restaurants, Kneipen, Clubs, Bars und Kasinos wird für 14 Tage mit der Möglichkeit einer Verlängerung ausgesetzt. Es wird möglich sein, Essen zum Mitnehmen zu bestellen.
- Es können keine Versammlungen mit mehr als 50 Personen stattfinden. Dies gilt auch für staatliche und religiöse Versammlungen.
- Die Chartas werden beibehalten und die Polen können in das Land zurückkehren. Der interne Flug-, Bahn- und Autoverkehr bleibt unverändert.
- Alle Geschäfte, Banken und Servicestellen bleiben geöffnet.
Ab Sonntag, dem 15. März (ab Samstag, 23:59 Uhr), treten in Kraft folgende Einschränkungen:
- Einreiseverbot für Ausländer.
- 14-tägige Hausquarantäne für Personen, die in das Hoheitsgebiet Polens einreisen.
- Aussetzung der internationalen Flug- und Bahn-Passagierverbindungen.
- Die Grenzen werden für den Güterverkehr weiterhin geöffnet.
- 10 Tage lang werden an der polnischen Grenze Kontrollen eingeführt – wie vor dem Beitritt Polens zum Schengen-Raum
Personen, die täglich zur Arbeit pendeln, sind von der Grenzschließung ausgeschlossen
Personen, die im Ausland arbeiten und täglich zur Arbeit pendeln, sind von der Grenzschließung ausgeschlossen. Dies gilt sowohl für Polen, die im Ausland arbeiten, als auch für Ausländer, die in Polen arbeiten und täglich pendeln. Ausländer können gegen Vorlage eines entsprechenden Dokuments, das ihre Beschäftigung bestätigt, zur Arbeit kommen und unterliegen in dieser Situation nicht der Quarantäne.
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Fotoa: (C) POLANDO.de